Darin: Was ist für die Schweiz zu erwarten, falls es zu einem umfassenden kroatisch-serbischen Krieg kommt? Fragestellung an der Sitzung vom 17.8.1995; Synthese aus den Stellungnahmen einzelner im Sonderstab vertretenen Dienste der Bundesverwaltung, 22.11.1995 (Beilage).
Darin: Bilaterale Beziehungen der Länder ex-Jugoslawiens und Albaniens, Snyoptische Darstellung, Politische Abteilung I, 14.10.1994 (Beilage).
Darin: Structure institutionnelle de mise en oeuvre des Accords de Dayton, Division politique I, 23.11.1995 (Beilage).
Darin: Notiz der Personalsektion des EDA an die Politische Abteilung I vom 12.9.1995 (Beilage).
Darin: Krisendispositive Belgrad und Zagreb für den Fall eines serbisch-kroatischen Kriegs, 7.9.1995 (Beilage).
Darin: Sonderstab Jugoslawien, Mitglieder (Beilage).
Darin: Einladung vom 22.11.1995 zur Sitzung des Sonderstabes Jugoslawien vom 24.11.1995 mit Traktandenliste (Beilage).
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 1995, doc. 57
volume linkBern 2026
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| Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
| Segnatura | CH-BAR#E2023A-01#2005/37#4160* | |
| Titolo dossier | Ex-Yougoslavie: Généralités, Band 4 (1995–1995) | |
| Riferimento archivio | o.713-81 |
| Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
| Segnatura | CH-BAR#E2010A#2005/342#7410* | |
| Titolo dossier | Allgemeines, vol. 12 (1995–1995) | |
| Riferimento archivio | B.73.0 • Componente aggiuntiva: Yougoslavie |
| Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
| Segnatura | CH-BAR#E8150B#2005/304#406* | |
| Titolo dossier | Zweiseitige Staatsverträge und Luftfahrtpolitik nach Staaten / Jugoslawien Teil 1 (1977–1999) | |
| Riferimento archivio | 14 |
| Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
| Segnatura | CH-BAR#E2023A-01#2005/37#716* | |
| Titolo dossier | Yougoslavie, Band 2 (1995–1995) | |
| Riferimento archivio | o.121.360.Youg |
| Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
| Segnatura | CH-BAR#E2024B#2003/261#103* | |
| Titolo dossier | Krisenstab (1995–1995) | |
| Riferimento archivio | a.151.6 |
| Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
| Segnatura | CH-BAR#E4280A#2017/359#37* | |
| Titolo dossier | Allgemeines - Band 24 (1995–1995) | |
| Riferimento archivio | 777.5 |
dodis.ch/69366Sitzung des Sonderstabs Jugoslawien vom 17. August 19951
Heutige Lage • «Tour de table»
Der Vorsitzende begrüsste zur 2. Sitzung des Jahres 1995 und erinnerte daran, dass sich seit der intensiven Anfangsperiode der Tätigkeit des Sonderstabes der Sitzungsrhythmus stark verlangsamt hatte.2 Deshalb war an der 1. Sitzung dieses Jahres, am 11. Januar 1995, die Frage diskutiert worden, ob das Interesse an der Weiterführung der Sonderstabssitzungen noch bestehe.3 An jener Sitzung wurde das grundsätzliche Interesse an departementsübergreifendem Informationsaustausch im Rahmen des Sonderstabs Jugoslawien einhellig bejaht und eine Kadenz von 3–4 Sitzungen pro Jahr als angemessen bezeichnet.
Der Konflikt im heutigen Jugoslawien ist gekennzeichnet durch eine humanitäre Katastrophe auf breiter Front. Notleidende Vertriebenen- und Flüchtlingsmassen finden sich in Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Jugoslawien (Serben, Montenegro). Sie sind das Resultat ethnischer Säuberungen und werden den Konflikt perpetuieren. Direkte Ursache der jüngsten Flüchtlingsbewegungen sind die Eroberung Westslawoniens durch Kroatien, der Fall der Städte Zepa und Srebrenica in die Hände der bosnischen Serben und die Invasion kroatischer Truppen in die Krajina.4
Kroatien hat, gestützt auf das Prinzip der Unverletzlichkeit seiner Grenzen, fast die Gesamtheit seines international anerkannten Staatsterritoriums militärisch wieder unter seine Kontrolle gebracht. In der gleichen Logik bleibt ihm noch Ostslawonien «zurückzuholen».
Die bosnischen Serben, die sich der Unabhängigkeit Bosniens immer widersetzt haben, haben sich auf das Selbstbestimmungsrecht berufen, um ihren Widerstand zu rechtfertigen. Mit der Einnahme zweier muslimischer Enklaven haben sie ihr Territorium arrondiert. Im Hinblick auf ein zusammenhängendes homogenes Territorium bleibt ihnen nur noch, das strategische Erfordernis der Verbreiterung des Korridors von Brcko zu erfüllen.
Niemals seit dem Ausbruch des jugoslawischen Konflikts war die strategische Situation dermassen klar wie heute: Wir haben die säkulare Auseinandersetzung zwischen Kroaten und Serben vor uns. Offen ist die Frage, ob sich die zwei Volksgruppen und Zivilisationen auf die Grundsätze und den Grenzverlauf für eine friedliche Koexistenz werden einigen können oder ob sie den Weg der umfassenden militärischen Auseinandersetzung wählen werden.5 Was heute schon feststeht ist, dass die bosnischen Moslems sowie die Prinzipien der demokratischen und multi-kulturellen Gesellschaft den Preis der jüngsten Entwicklungen des Konflikts bezahlt haben.
– Europaratsdienst, EDA (Dutly)
Stand der Beziehungen der Balkanstaaten mit dem Europarat: Slowenien ist Mitglied seit Mai 1993, Albanien seit Juli 1995.6 Kroatien, «invité spécial» seit Mai 1992, hat im September 1992 ein Beitrittsgesuch gestellt; die Behandlung des Gesuchs wird als nicht möglich erachtet, solange es sich um ein «Land im Kriegszustand» handelt. Die Abklärungsreise des Berichterstatters wird verschoben.7Mazedonien, «invité spécial» seit Mai 1993, hat sein Beitrittsgesuch im Juni 1993 gestellt.8Bosnien-Herzegowina, «invité spécial» seit Januar 1992, hat sein Beitrittsgesuch im April 1995 gestellt. Die nächsten Verfahrensschritte sind für September vorgesehen.9 BR Jugoslawien: Status des «invité spécial» wurde im Juni 1992 entzogen. Erkundungsmission einer Delegation der Parlam. Versammlung nach Belgrad im April 1995 für kulturelle Fragen.10
Die OSZE ist primär auf die Verhinderung des Ausbruchs eines Konflikts ausgerichtet. Mit dem Ausbruch des offenen Konflikts in Jugoslawien hat sich gezeigt, dass die Mittel der OSZE für eine wirkungsvolle Konfliktbekämpfung zu schwach sind.11 Der OSZE wird hingegen nach der Beendigung des offenen Konflikts eine ihren Möglichkeiten angepasste Rolle beim Wiederaufbau zufallen.12
– Presse und Information EDA (Tissières)
Informiert über das Medieninteresse für die bevorstehende erste Reise nach Sarajewo des neuernannten Botschafters für Bosnien-Herzegowina, Herrn Lacher.13
– Sektion UNO/I.O., EDA (Thalmann)
Bei laufendem Waffengang ist die Bewegungsfreiheit der UNPROFOR stark eingeschränkt; Konzentration auf Schutz der Humanitären Hilfe und Menschenrechte.14 Im Gang befindliche Umgruppierungs- und Restrukturierungsplanungen für die weitere UNO-Präsenz in Kroatien und Bosnien sind eher marginal, da die Umrisse weiterer politisch-militärischer Lösungsversuche der Parteien und der internationalen Gemeinschaft noch nicht sichtbar sind. Die Zukunft des Waffenembargos ist auch in den USA ungewiss, da der kroatische Feldzug neue strategische Gegebenheiten geschaffen hat.
– Generalsekretariat/Logistik, EDA (Regli)
Zwei Themen stehen bezüglich Bosnien-Herzegowinas im Vordergrund: 1. Akkreditierung von Botschafter Lacher in Sarajewo. Diese ist für diplomatische Gepflogenheiten sehr rasch über die Bühne gegangen. 2. Allfällige personelle Präsenz in Sarajewo. Obwohl hinsichtlich der Stellenkontingentierung am äussersten Limit wären wir in der Lage, sehr rasch eine personelle Präsenz in Sarajewo sicherzustellen. Entsprechende Personen wurden bereits definiert.15
– Direktion für Völkerrecht, EDA (Seger)
Der Bundesrat hat im Juni die Überflugsbewilligung für AWACS- und Nimrod-Flugzeuge verlängert.16 Es stellt sich die Frage, ob diese Bewilligung neutralitätsrechtlich noch zulässig ist, wenn es zu Luftschlägen kommt, da die Luftraumüberwachung durch AWACS-Flugzeuge zwecks Schutz der Humanitären Hilfe schwierig zu trennen ist von einer Feuerleitfunktion im Zusammenhang mit Luftkampfhandlungen. Man erachtet es als vereinbar mit dem Neutralitätsrecht, solange die Luftschläge im Rahmen des Sicherheitsratsmandats erfolgen.
Die Namensänderung der jugoslawischen Vertretungen haben Slowenien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina zu Demarchen veranlasst. Sie fürchten eine Präjudizierung ihrer Ansprüche auf die «Liquidationsmasse» der untergegangenen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien. Die Befürchtungen sind nicht gerechtfertigt; die Grundbuchämter werden keine Änderungen der Eigentümereinträge vornehmen.17
Bezüglich der Kriegsverbrecher ist das rechtliche Verhältnis zwischen dem Strafverfolgungsanspruch des internationalen Tribunals in Den Haag und dem Verhandlungsmandat der internationalen Jugoslawienkonferenz in Genf abgeklärt worden: Ein allf. Haftbefehl aus Den Haag hätte Vorrang vor einer Einladung an die Konferenz und der damit verbundenen persönlichen Immunität vor Verhaftung.18
– Sektion Konsularschutz, EDA (Bieri)
Wir erhalten viele Touristenanfragen betreffend die Sicherheitslage in der Region. Nach Auslösung des Krajina-Feldzugs erging ein Aufruf zur Rückkehr in die Schweiz (Communiqué vom 3.8.1995).19 Die Fussballmannschaft von Xamax Neuenburg reiste nach Belgrad für ein UEFA-Cup-Spiel und erkundigte sich vorgängig nach der Sicherheitslage.20 Wir bitten um Informationen seitens anderer Dienststellen betreffend Sicherheitslage in der Region, da alle Anfragen von Privatpersonen und Institutionen an uns gelangen.
– Pol. Abt. IV (Menschenrechts- und humanitäre Politik), EDA (Ziswiler)
Im Menschenrechtsbereich war der Rücktritt des UNO-Beauftragten Mazowiecki zur Kenntnis zu nehmen.21 Sein Stab arbeitet aber weiter. Die Schweiz ist interessiert an der Fortführung dieser Arbeit. Im Bereich der Humanitären Hilfe befindet sich die Schweiz mit ihren Leistungen durchaus in der ersten Hälfte der Staaten, ist aber kein Musterschüler.22 Im Flüchtlingsbereich ist der schweizerische Vorschlag einer internationalen Koordinationskonferenz vom UNHCR nur zur Kenntnis genommen worden. Statt einer Konferenz ist Ende August unter der Leitung des UNHCR ein Expertentreffen in Genf angesetzt. Die Schweiz könnte weitere Flüchtlinge aufnehmen, hat aber keine Zahl genannt. Aufnahmeangebote anderer Staaten liegen für 4500 Plätze vor.23 In der Frage der Rückführung abgewiesener Asylbewerber nach Jugoslawien haben die Gespräche mit Belgrad zu keinen Ergebnissen geführt. Ausnahme: Rücknahme einiger Krimineller.24 Nächste Gesprächsrunde im Herbst.25
– Bundesamt für Flüchtlinge, EJPD (Bühler)
Die jüngsten kriegerischen Entwicklungen in Kroatien und Bosnien-Herzegowina haben bis anhin keinen nachhaltigen Einfluss auf die Zusammensetzung der Herkunft der Asylsuchenden aus dem ex-jugoslawischen Raum gehabt. Nach wie vor stellen die Bosnier fast ausschliesslich muslimischer und kroatischer Volkszugehörigkeit, sowie die Kosovo-Albaner die Hauptgruppen der Asylsuchenden. Personen serbischer Volkszugehörigkeit, sei es aus Bosnien-Herzegowina oder Kroatien, spielen bis anhin zahlenmässig kaum eine Rolle. Inwiefern sich die Situation nach dem serbischen Massenexodus aus der Krajina verändern wird, ist noch nicht absehbar.26
– Bundesamt für Ausländerfragen, EJPD (Häberli)
Seit der Krajina-Invasion erreichen uns Visagesuche von Krajina-Serben aus Belgrad. Die Botschaft in Belgrad hat Instruktion erhalten, solche Gesuche zu unterbreiten.27 Im Antrag an den Bundesrat betreffend Änderungen der Visa-Regelungen für einzelne Staaten der Region ist das geltende Regime für Kroatien beibehalten worden.28
– Bundesanwaltschaft, EJPD (Scholer)
Im Bereiche der inneren Sicherheit gibt es aus der jugoslawischen Emigration in der Schweiz praktisch keine nennenswerten Ereignisse zu erwähnen. Wir haben von den Kantonen in den letzten Monaten keine Meldungen über ethnische Auseinandersetzungen erhalten. In und zwischen den verschiedenen Volksgruppen herrscht Ruhe. Zu vermerken ist, dass im vergangenen Frühjahr drei in serbo-kroatischer Sprache abgefasste Schreiben an die Botschaft Rest-Jugoslawiens in Bern gesandt wurden, in welchen zur Hinrichtung von Milosevic aufgerufen wurde.29 Urheber und Absender sind nicht bekannt.
– Abteilung Friedenspolitische Massnahmen, GGST/EMD (Kägi)
Die Arbeit mit den Militärbeobachtern bei der UNPROFOR läuft weiter.30 Mit den Ablösungen sind jeweils 6 bis 8 Schweizer Offiziere im Einsatz. Zur Zeit ist niemand in Mazedonien. Zunehmende Zusammenarbeit mit der Humanitären Hilfe. Die Situation ist schwieriger geworden, es sind aber genügend Ablösungen vorhanden. Der Generalstabschef hat festgelegt, dass im Falle einer Verschärfung der Krise die Beobachter nicht zurückgezogen würden. Einsatzplanung für Mazedonien wird geprüft. Man kann erwähnen, dass die Militärbeobachter besonders gute Unterstützung von Zagreb erhalten. Die Einsatzorte der gegenwärtig sieben Beobachter sind: 1 in Kroatien im Sektor Süd (südlich Knin), 6 in Bosnien-Herzegowina, wovon 1 in Bihac, 1 im Nordosten (HQ Tuzla), 2 im Südwesten, 2 im Sektor Sarajewo.31
– Strategischer Nachrichtendienst, GGST/EMD (Schneider)32
Die Eskalation zwischen Serbien und Kroatien um Ostslawonien oder nach einem erneuten Eingreifen Serbiens bei einer etwaigen Gefährdung der serbischen Existenz in Westbosnien dürfte auf absehbare Zeit eine reale Möglichkeit darstellen. Der Ausgang eines solchen nationalistischen «Endkampfes» ist heute nicht abzuschätzen. Diese Perzeption weicht insofern von der einleitend vorgestellten Lageanalyse ab, dass wir diese Entwicklungsmöglichkeit nicht als die wahrscheinlichste Option betrachten. Ausgehend von einer rationalen Perzeption scheint wahrscheinlicher, dass Kroatien vorläufig nicht zu einem militärischen Eroberungsversuch Ostslawoniens übergeht. Sowohl Tudjman als auch Milosevic sind ebenso Realpolitiker wie Nationalisten; sie dürften das Risiko einer neuen Konfrontation zu diesem Zeitpunkt scheuen. Tudjman kann entsprechend den Krieg in Kroatien beenden und das Problem Ostslawonien in der Schwebe halten. Der unbestimmte Status Ostslawoniens entspricht den momentanen Interessen beider Parteien; beide Ansprüche können erhalten werden und innenpolitisch bietet sich die Möglichkeit, Standfestigkeit zu zeigen, ohne zu riskanten Operationen übergehen zu müssen. Es ist u. a. denkbar, dass mit begrenzten Einzelaktionen auf taktischer Ebene die Ansprüche auf Ostslawonien bekräftigt und einzelne Ortschaften, vor allem im Süden Ostslawoniens, gesichert werden.
– Eidg. Oberzolldirektion, EFD (Werder)
Zivilpolizisten sind in Mazedonien im Rahmen der UNPREDEP im Einsatz. Die Lage ist ruhig. Einsatzorte: 2 in Skopje, 2 in Tetovo, 2 in Ohrid. Aus den Beobachtungen ist erwähnenswert, dass von der albanischen Minderheit z. Z. keine Unruhen ausgehen. Dafür ist ein Migrationstrend aus Kosovo erkennbar. Insgesamt: Alarmstufe «grün», keine besonderen Massnahmen nötig.
Die im Rahmen der OSZE angesiedelten Sanktionsüberwacher, SAM, sind in den Nachbarstaaten Jugoslawiens stationiert. Dort ist die Lage überall ruhig. Die Entwicklungen in Kroatien und BH haben keinen direkten Einfluss auf die SAM-Tätigkeiten vor Ort. Die Schweiz ist in Mazedonien mit 2 Experten und ab 1.9.1995 in Albanien mit 2 Experten vertreten.33 Je 1 weiterer Experte befindet sich in Brüssel im zentralen Kommunikations- und Führungszentrum (SAMCOMM) und in New York im UNO-Sanktionskomitee als OSCE-SAMCOMM-Liaison Officer.34 Die Sanktionenüberwachung wird im Falle einer allf. neuen Haltung Russlands heikel, wenn gewisse SAM-Gastländer ihre praktische Haltung ändern.35
– BAWI, EVD (Wyss und Koschmann)
Die hauptsächlichen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz beschränken sich zur Zeit auf Slowenien und Mazedonien und in weit geringerem Umfang auf Kroatien.36 Mit allen drei Ländern ist das BAWI in oder steht kurz vor Verhandlungen zum Abschluss eines Abkommens zur Umschuldung der früheren jugoslawischen Schuld.37 Mit Slowenien (EFTA-Freihandelsabkommen38 / Reise von BR Delamuraz39) und Mazedonien (Finanzhilfe40 / Verhandlungen für ein Handelsabkommen41) wird eine Normalisierung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen angestrebt.
Dieses Amt ist mit der Rekrutierung von Saisonniers befasst. Mit der Zurückstufung ganz ex-Jugoslawiens in den sog. «Dritten Kreis» gehören alle neuen Staaten nicht mehr zu den traditionellen Rekrutierungsländern.42 Die Übergangsregelungen für die Saisonniers aus diesen Ländern laufen jetzt aus.43
– BAZL, EVED (Panchard)
Der Stand der Luftfahrtbeziehungen mit Jugoslawien sieht wie folgt aus: Belgrad ist die einzige Destination in Jugoslawien. Im Linienverkehr hat Swissair einen Hin- und Rückflug pro Tag, JAT fünf pro Woche. Im Charterverkehr werden die Transporte von Gastarbeitern durch Aviogenex und Yugoslav Airlines durchgeführt. Für Regierungsmaschinen werden diplomatische Flugbewilligungen erteilt. Für Flüge von und nach Belgrad ist keine vorgängige Bewilligung des UNO-Sanktionskomitees nötig.44
Zur Diskussion gestellt wurde die Frage:
«Was ist aus amtsspezifischer Sicht zu erwarten, falls es zu einem umfassenden kroatisch-serbischen Krieg kommt?»
Angesichts der vorgerückten Zeit und auch, um die abschliessende Synthese der Diskussion zu erleichtern, wurde beschlossen, die Fragestellung auf schriftlichem Weg zu behandeln.
Der Vorsitzende stellt für die nächste Sitzung eine Synthese der eingegangenen Stellungnahmen in Aussicht45
Gegen Ende November 1995; Details folgen zu gegebener Zeit.46
- 1
- CH-BAR#E2010A#2005/342#7410* (B.73.0). Dieses Protokoll wurde erst sechs Monate nach der Sitzung, am 22. November 1995 vom stv. Chef der Politischen Abteilung I des EDA, Philippe Welti, verfasst und gleichentags zusammen mit der Einladung für die Sitzung vom 24. November 1995, der Traktandenliste, einer Synthese sowie einer Zusammenstellung Bilaterale Beziehungen der Länder ex-Jugoslawiens und Albaniens an die Mitglieder des Sonderstabs Jugoslawien verschickt, vgl. das Faksimile dodis.ch/69366.↩
- 2
- Die Schaffung eines Sonderstabs Jugoslawien wurde vom Vorsteher des EDA, Bundesrat Flavio Cotti, angeordnet, um einen Informationsaustausch zwischen allen direkt betroffenen Bundesstellen aufrechtzuerhalten. Er hielt am 27. Juni 1991 als Arbeitsgruppe Jugoslawien seine erste Sitzung ab, vgl. dodis.ch/57986. Der Sonderstab trat regelmässig unter der Leitung des stv. Chefs der Politischen Abteilung I (bis im April 1993 Daniel Woker, danach Philippe Welti) zusammen und umfasste Vertreterinnen und Vertreter des EDA, EMD, EVD und EJPD, vgl. dodis.ch/57986. Parallel dazu bestand ein Sonder-Stab Ex-Jugoslawien EJPD/EDA. Zu dessen Sitzung vom 2. August 1995 unter dem Vorsitz von EJPD-Generalsekretär Armin Walpen vgl. dodis.ch/72130.↩
- 3
- Vgl. dazu die Notiz von Peter Griss von der Sektion Grundlagenstudien der Zentralstelle für Gesamtverteidigung des EMD, dodis.ch/68601.↩
- 4
- Vgl. dazu die Politischen Berichte Nr. 6 des schweizerischen Geschäftsträgers a. i. in Belgrad, Michael Winzap, vom 21. Juli 1995, dodis.ch/69022, sowie Nr. 20 des schweizerischen Geschäftsträgers a. i. in Washington, Minister Jean-Claude Joseph, vom 10. August 1995, dodis.ch/73827. Zu den Fluchtbewegungen vgl. die Kurz-Evaluation der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und technische Zusammenarbeit mit Zentral- und Osteuropa des EDA über die humanitäre Lage in der nordbosnischen Stadt Tuzla vom 25. Juli 1995, dodis.ch/71778, sowie den Politischen Bericht Nr. 7 des Geschäftsträgers der schweizerischen Botschaft in Belgrad, Benoît Junod, vom 11. August 1995, dodis.ch/72225. Vgl. auch dodis.ch/70167.↩
- 5
- Für die Sitzung des Sonderstabs Jugoslawien vom 24. November 1995 stellte der stv. Abteilungschef Welti eine Synthese aus den Stellungnahmen einzelner im Sonderstab vertretenen Dienste zusammen zur Frage: «Was ist für die Schweiz zu erwarten, falls es zu einem umfassenden kroatisch-serbischen Krieg kommt?» Vgl. dazu das Faksimile dodis.ch/69366.↩
- 6
- Zu Slowenien vgl. das Dossier CH-BAR#E2023A#2003/421#971* (o.121.360.Slo), zu Albanien CH-BAR#E2023A-01#2005/37#621* (o.121.360.Alb).↩
- 7
- Die Reise des niederländischen Abgeordneten René van der Linden fand vom 7.–10. Dezember 1995 statt. Kroatien wurde am 6. November 1996 Mitglied des Europarats, vgl. das Dossier CH-BAR#E2023A-01#2005/37#638* (o.121.360.Croatie).↩
- 8
- Mazedonien wurde am 9. November 1995 Mitglied des Europarats, vgl. das Dossier CH-BAR#E2023A-01#2005/37#673* (o.121.360.Mac). Die Parlamentarische Versammlung des Europarats stützte ihren Entscheid unter anderem auf die Stellungnahme des Berichterstatters ihres Komitees für die Beziehungen zu europäischen Nicht-Mitgliedstaaten, Nationalrat Victor Ruffy, vom 26. September 1995, dodis.ch/73650.↩
- 9
- Vgl. dazu das Dossier CH-BAR#E2023A-01#2005/37#716* (o.121.360.Youg).↩
- 10
- Vgl. dazu das Dossier CH-BAR#E2023A-01#2005/37#716* (o.121.360.Youg).↩
- 11
- Zur Rolle der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) zu Beginn der Jugoslawienkriege vgl. DDS 1991, Dok. 46, dodis.ch/58731. Zum Mandat von Hanspeter Kleiner als Leiter der Langzeitmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) von November 1994 bis April 1995 vgl. DDS 1995, Dok. 52, dodis.ch/70173.↩
- 12
- Die Schweiz übernahm im Jahr 1996 den Vorsitz der OSZE, vgl. dazu DDS 1995, Dok. 44, dodis.ch/62659, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/T2233. Zum Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2670.↩
- 13
- Am 27. Juni 1995 wurde der schweizerische Botschafter in Wien, Adolf Lacher, in Seitenakkreditierung zum schweizerischen Botschafter in Sarajevo ernannt, vgl. das BR-Prot. Nr. 1060, CH-BAR#E1004.1#1000/9#17344*. Zur Reise Botschafter Lachers nach Sarajevo vom 20. bis 24. August 1995 zur Überreichung seines Beglaubigungsschreibens an den bosnischen Präsidenten Alija Izetbegović vgl. dodis.ch/69058 sowie das Dossier CH-BAR#E2010A#2005/342#1983* (B.15.21).↩
- 14
- Vgl. dazu die Dossiers CH-BAR#E2023A-01#2005/37#4167* und CH-BAR#E2023A-01#2005/37#4168* (o.713-81(1)).↩
- 15
- Am 18. September 1995 beschloss der Bundesrat die Eröffnung einer schweizerischen Botschaft in Sarajevo unter der Leitung des Geschäftsträgers a. i. Christian Hauswirth, vgl. das BR-Prot. Nr. 1482, dodis.ch/69520. Für dessen erste Kontaktnahme nach seiner Ankunft am 9. November 1995 vgl. dodis.ch/70538.↩
- 16
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1007 vom 16. Juni 1995, dodis.ch/69985. Erstmals wurde eine Überflugsbewilligung am 22. Dezember 1993 erteilt, vgl. das BR-Prot. Nr. 2381, dodis.ch/62498. Zum Grundsatzentscheid des Bundesrats vom 12. Mai 1993 vgl. DDS 1993, Dok. 20, dodis.ch/65276. ↩
- 17
- Vgl. dazu das Schreiben des Amts für Grundbuch- und Bodenrecht des EJPD an die Grundbuchämter der Kantone Zürich, Bern und Genf vom 14. August 1995, dodis.ch/72468, sowie das Dossier CH-BAR#E2010A#2005/342#1655* (B.14.20(8)).↩
- 18
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1587 vom 2. Oktober 1995, dodis.ch/70617, sowie die Dossiers CH-BAR#E2010A#2005/342#7407* und CH-BAR#E2010A#2005/342#7408* (B.73.0).↩
- 19
- Vgl. das Fernschreiben des schweizerischen Botschafters in Zagreb, Petar Troendle, vom 4. August 1995, dodis.ch/74522.↩
- 20
- Vgl. das Fernschreiben der schweizerischen Botschaft in Belgrad an Margrith Bieri von der Sektion Konsularischer Schutz des EDA vom 27. Juli 1995, dodis.ch/74505.↩
- 21
- Zum Rücktritt des UNO-Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte im ehemaligen Jugoslawien, Tadeusz Mazowiecki, Ende Juli vgl. die Dossiers CH-BAR#E2010A#2005/342#7406* und CH-BAR#E2010A#2005/342#7407* (B.73.0).↩
- 22
- Vgl. das Fernschreiben von Marianne Engler von der ständigen Mission der Schweiz bei den Internationalen Organisationen in Genf vom 10. August 1995, dodis.ch/74512, sowie das BR-Prot. Nr. 1138 vom 7. August 1995, dodis.ch/70574.↩
- 23
- Vgl. dazu DDS 1995, Dok. 41, dodis.ch/70374, bes. Anm. 13.↩
- 24
- Für die Gespräche zwischen einer schweizerischen und einer jugoslawischen Delegation vom 23. und 24. März 1995 in Bern vgl. dodis.ch/72308. Vgl. auch DDS 1994, Dok. 15, dodis.ch/65197, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2462.↩
- 25
- Vgl. dazu die Notizen des Direktors des Bundesamts für Flüchtlinge (BFF), Urs Scheidegger, sowie von BFF-Vizedirektor Gottfried Zürcher an den Vorsteher des EJPD, Bundesrat Arnold Koller, vom 15. November bzw. 15. Dezember 1995, dodis.ch/74167 resp. dodis.ch/74165, sowie das BR-Prot. Nr. 2081 vom 18. Dezember 1995, dodis.ch/71098.↩
- 26
- Vgl. dazu die Asylstatistik 1995, dodis.ch/69999.↩
- 27
- Vgl. dazu die Informationsnotiz des EJPD an den Bundesrat vom 15. August 1995, dodis.ch/70384.↩
- 28
- Für den Antrag des EJPD an den Bundesrat vom 11. Juli 1995 vgl. das BR-Prot. 1181 vom 16. August 1995, dodis.ch/69939.↩
- 29
- Vgl. dazu das Dossier CH-BAR#E2010A#2005/342#2521* (B.22.43).↩
- 30
- Zur Beteiligung der Schweiz an der Schutztruppe der Vereinten Nationen vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/T2221.↩
- 31
- Zum Aussprachepapier des EDA betreffend eines zusätzlichen friedensfördernden Beitrags der Schweiz an die UNO für ex-Jugoslawien vgl. das BR-Prot. Nr. 1586 vom 2. Oktober 1995, dodis.ch/70616.↩
- 32
- Gemeint ist höchstwahrscheinlich Oberst Fred Schreier, Chef Strategischer Nachrichtendienst (SND) im Stab der Gruppe für Generalstabsdienste des EMD. Zu den von ihm referierten Szenarien vgl. auch die Analyse des SND vom 29. August 1995 für die Sitzung der Lagekonferenz vom 5. September 1995, dodis.ch/74259.↩
- 33
- Zum Einsatz der schweizerischen Zivilpolizisten und Sanktionsüberwacher vgl. die Notiz von Jean-Pierre Werder von der Abteilung Internationale Angelegenheiten der Oberzolldirektion vom 8. Dezember 1994, dodis.ch/67924, den Bericht über die Abklärungsreise des stv. Oberzolldirektors Samuel Moser und Christina Bürgis von der OSZE-Sektion des EDA zu den Sanctions Assistance Missions (SAM) in Mazedonien und Albanien vom November 1995, dodis.ch/71335, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2561.↩
- 34
- Vgl. dazu die Notiz von Alois Ochsner von der schweizerischen Mission bei den EG in Brüssel vom 18. Mai 1995, dodis.ch/74527.↩
- 35
- Zu den Wirtschaftsmassnahmen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) vgl. das BR-Prot. Nr. 1044 vom 1. Juni 1992, dodis.ch/54873, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/T1681. Am 24. November 1995 sistierte der Bundesrat die Sanktionen gegenüber Jugoslawien, vgl. das BR-Prot. Nr. 1871, dodis.ch/70876.↩
- 36
- Vgl. dazu die Notiz des Bundesamts für Aussenwirtschaft (BAWI) über den Besuch des kroatischen Wirtschaftsministers Nadan Vidošević beim Vorsteher des EVD, Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz, sowie beim Delegierten des Bundesrats für Handelsverträge, Botschafter Silvio Arioli, vom 21. März 1995, dodis.ch/67544.↩
- 37
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1870 vom 4. Oktober 1993, dodis.ch/64256. Zu den Verhandlungen vgl. die Dossiers CH-BAR#E7115B#2003/35#5375* (3/73-SI), CH-BAR#E7115B#2003/35#5361* (3/73-MK) und CH-BAR#E7115B#2003/35#5350* (3/73-HR).↩
- 38
- Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Slowenien vom 13. Juni 1995, AS, 2004, S. 689–718. Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 658 vom 26. April 1995, dodis.ch/70775. Vgl. ferner DDS 1995, Dok. 7, dodis.ch/70766. ↩
- 39
- Zum Besuch von Bundesrat Delamuraz in Ljubljana vom 9. November 1995 vgl. die Informationsnotiz an den Bundesrat dodis.ch/68144. Bundesrat Delamuraz unterzeichnete bei dieser Gelegenheit das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Slowenien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen, AS, 1998, S. 2700–2705. Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1724 vom 25. Oktober 1995, dodis.ch/70740.↩
- 40
- Agreement between the Swiss Federal Council and the Macedonian Government on the granting of financial assistance vom 25. Juli 1995, CH-BAR#K1#1000/1480#590* (K1.4515). Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 604 vom 12. April 1995, dodis.ch/69932.↩
- 41
- Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der mazedonischen Regierung vom 8. Januar 1996, AS, 1997, S. 2110–2120. Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1789 vom 15. November 1995, dodis.ch/69933.↩
- 42
- Vgl. DDS 1991, Dok. 38, dodis.ch/57954.↩
- 43
- Im Juni 1994 fällte der Bundesrat den Grundsatzentscheid, die Möglichkeit der Umwandlung von Saison- in Jahresbewilligungen für Angehörige aus dem ehemaligen Jugoslawien per 1. Januar 1995 aufzuheben, bisherige Saisonniers noch bis maximal 1996 zu verlängern und abschliessend eine Regelung für Härtefälle zu treffen. Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1214 vom 29. Juni 1994, dodis.ch/67725. Vgl. dazu die ergänzenden Weisungen des Bundesamts für Ausländerfragen des EJPD und des Bundesamts für Industrie, Gewerbe und Arbeit des EVD vom 1. November 1995, dodis.ch/72277, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2828.↩
- 44
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1717 vom 3. Oktober 1994, dodis.ch/67583, sowie das Dossier CH-BAR#E8150B#2005/304#406* (14).↩
- 45
- Für die Synthese des stv. Abteilungschefs Welti vom 22. November 1995 vgl. das Faksimile dodis.ch/69366.↩
- 46
- Das nächste Sitzungsdatum wurde auf den 24. November 1995 festgelegt, vgl. das Faksimile dodis.ch/69366.↩
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Sanzioni dell'ONU contro la Reppublica federale di Jugoslavia (Serbia e Montenegro) (1992) Forza di protezione delle Nazioni Unite (UNPROFOR) (1992–1995) Profughi dell'ex-Jugoslavia Tribunale penale internazionale per l'ex-Jugoslavia (TPIJ)




