Language: German
14.8.1995 (Monday)
Grundstücke der sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien
Letter (L)
Es besteht Anlass zur Befürchtung, dass die jugoslawischen Behörden beantragen könnten, die Grundbucheinträge der jugoslawischen Botschaft in Bern, des Generalkonsulats in Zürich und der Mission in Genf umzuschreiben. Um kein Präjudiz für die Nachfolgeregelung der 1992 aufgelösten Bundesrepublik Jugoslawien zu schaffen sollen die Grundbuchbehörden Anmeldungen auf Änderungen vorderhand sistieren.

Darin: Notiz der Direktion für Völkerrecht an die Politische Abteilung I vom 21.8.1995 (Beilage).
File reference: B.14.20.(8)
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