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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 24, doc. 68
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7113A#1979/23#412* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 7113(A)1979/23 89 | |
Titre du dossier | Relations extérieures: Avec la Suisse (1968–1968) | |
Référence archives | 777.03 |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001E#1980/83#786* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(E)1980/83 244 | |
Titre du dossier | Beitrittsgesuche der neutralen EFTA-Partner zur EWG. Besprechungen (1968–1970) | |
Référence archives | C.41.775.03.1 |
dodis.ch/33241 Inhalt der in den EWG-Hauptstädten und bei der EG-Kommission in Brüssel vor dem 9. März durchzuführenden diplomatischen Demarche, die lediglich mündlich zu erfolgen hat
Der Zweck dieser Demarche ist es, zunächst zu verhindern, dass allfällige Verhandlungen, z. B. über ein handelspolitisches Arrangement2, mit den vier Beitrittskandidaten3 eingeleitet würden und Länder wie die Schweiz, die kein neues formelles Gesuch4 an die Gemeinschaft gerichtet haben, erst nachträglich beigezogen würden. Ein zweites Ziel besteht darin, diejenigen, die solche Ideen in der EWG vertreten, in ihrem Vorhaben zu bestärken. Die bisher vorliegenden eher negativen Stellungnahmen der Benelux-Staaten und Grossbritanniens lassen es angezeigt erscheinen, dass wir unsererseits ein positives Interesse manifestieren. Eine solche schweizerische Demarche könnte dazu beitragen, dass die Reaktionen anderer Staaten nicht allzu einseitig ausfallen.
Da die Pläne sich zur Zeit allerdings erst in einem frühen Diskussionsstadium befinden, kann die Schweiz dazu noch nicht im einzelnen Stellung nehmen5. Dies könnte uns zudem als Beeinflussungsversuch verübelt werden. Die Demarche sollte daher grundsätzlichen Charakter haben und mündlich erfolgen. Sie hätte folgendes zu beinhalten:
1. Es wäre anzuknüpfen an die bundesrätliche Stellungnahme im Nationalrat am 27. Juni 1967, als Bundesrat Schaffner die Interpellation Weber beantwortete. Diese Erklärung wurde damals den Regierungen der EWG-Staaten auf diplomatische Weise notifiziert6. Unter anderem führte Bundesrat Schaffner aus: «Die Schweiz würde auch neuartige Lösungsmöglichkeiten, wie sie etwa kürzlich von einzelnen EWG-Staaten angetönt worden sind, keinesfalls ausschliessen.» Die EG-Kommission, welche ebenfalls orientiert wurde, hat die schweizerische Erklärung, wonach unser Verhandlungsgesuch pendent gehalten wird, in ihrem Erweiterungsbericht vom 29. September 19677 denn auch gebührend registriert.
2. Im Sinne dieser eindeutigen schweizerischen Absichtserklärung verfolgt der Bundesrat mit grossem Interesse die gegenwärtigen Diskussionen über handelspolitische Zwischenlösungen und andere Vorschläge zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa auf verschiedenen Gebieten. Er hofft, dass diese konstruktiven Bemühungen fortgesetzt und den Ausgangspunkt für einen weiteren Abbau der Handelsschranken in Europa bilden werden. Diese frühzeitige Manifestierung des schweizerischen Interesses darf umsoweniger verwundern, – als die Schweiz schon geographisch und kulturell die engsten nachbar lichen
Beziehungen zu der EWG unterhält; – wirtschaftlich mit dem EWG-Raum auf allen Gebieten intensiv ver flochten
ist8; – unter den Drittstaaten mit Grossbritannien nach USA in absoluten Zahlen
den zweitwichtigsten Kunden der EWG darstellt; – pro Kopf einen intensiveren Warenaustausch mit der EWG aufweist als die
meisten EWG-Staaten unter sich; – pro Kopf der weitaus wichtigste Abnehmer landwirtschaftlicher Erzeugnisse
der EWG ist; – 12% der EWG-Agrarausfuhren aufnimmt; – und der EWG im Jahre 1967 die Erzielung des bisher höchsten Aussenhandelsüberschusses gegenüber der Schweiz, nämlich 5’038 Millionen
Franken, ermöglicht hat.
3. Die Schweiz wünscht im jetzigen Zeitpunkt zu den in Diskussion stehenden Plänen jedenfalls solange nicht Stellung zu nehmen, als eine Einigung der sechs EWG-Staaten noch nicht zustande gekommen ist. Sie möchte jedoch schon jetzt ihrer bestimmten Erwartung Ausdruck verleihen, dass angesichts der Eindeutigkeit der von ihr bisher eingenommenen Haltung derartige Pläne eine Mitwirkung der Schweiz gleichzeitig mit den vier Beitrittskandidaten von Anfang an vorsehen würden. Nur wenn auch andere interessierte EFTA-Staaten einbezogen werden, kann ein echter Fortschritt in Richtung eines grossen europäischen Marktes erzielt und eine weitere Spaltung des europäischen Wirtschaftsraumes vermieden werden. Die Schweiz steht bekanntlich mit den anderen EFTA-Staaten auf dem Standpunkt, dass die in der EFTA verwirklichte Zollfreiheit aufrecht erhalten bleiben muss.
4. Sobald die Vorschläge einmal genügend präzisiert sein werden, um überblickbarer zu sein (was vor allem für den Verhandlungsplan über den Industrie-Zollabbau und den Inhalt der landwirtschaftlichen Regelungen gilt), ist die Schweiz bereit, ihr Interesse an einer Mitwirkung schriftlich zu bekunden.
Wie gesagt, wären diese Erwägungen mündlich vorzutragen. Sollten es die Gesprächspartner unserer Botschafter in den EWG-Staaten allerdings ausdrücklich wünschen, könnte ihnen auch ein entsprechendes Memorandum überreicht werden9.
Für den Fall, dass die Gesprächspartner besondere Fragen über die schweizerische Haltung zum Benelux-Plan10 stellen sollten, könnte ihnen im Sinne früherer Weisungen geantwortet werden. Demnach wären Voraussetzungen für eine schweizerische Mitwirkung: – dass auch diese Pläne sich nicht auf die vier Beitrittskandidaten beschränken,
sondern allen interessierten EFTA-Staaten offen stehen würden; – dass im Rahmen der EWG Einhelligkeit für derartige Lösungen erzielt
werden kann; – dass die im Benelux-Plan getrennt erwähnten Gebiete für wirtschaftliche
und politische Konsultationen und Aktionen auch getrennt behandelt würden.
Im übrigen ist daran zu erinnern, dass von den im Benelux-Plan genannten, unter den Römer Vertrag fallenden wirtschaftlichen Fragen11 (Patente, Gesellschaftsrecht, Technologie) einer europäischen Zusammenarbeit, diejenigen eines europäischen Patentrechtes bereits Gegenstand schweizerischer Demarchen war. Damit wurde unser Interesse an einer Mitwirkung bekundet.
Dem allfälligen Einwand, den Beitrittskandidaten müsse deshalb Priorität eingeräumt werden, weil die in Diskussionen stehenden Vorschläge den späteren Beitritt erleichtern sollen, könnte mit dem Argument begegnet werden, dass auch die schweizerische Zielsetzung auf die Schaffung eines erweiterten europäischen Marktes ausgerichtet bleibt. Die erwähnte Erklärung von Bundesrat Schaffner vom 27. Juni enthält diesbezügliche Angaben, die auch die schweizerische Stellungnahme zu den politischen Zielen umreissen. An dieser Einstellung hat sich nichts geändert. Im übrigen scheint nach bisherigen Informationen die EWG nicht bereit zu sein, eine spezifische Verpflichtung bezüglich des späteren Überganges der Vorschaltphase auf einen Beitritt zu übernehmen. Somit lässt sich eine Unterscheidung zwischen Beitrittskandidaten und Ländern wie der Schweiz unter keinem Gesichtspunkt rechtfertigen.
- 1
- Notiz: E7113A#1979/23#412* (777.03). Gerichtet an die schweizerischen Botschaften in Kopenhagen, Lissabon, London, Oslo, Stockholm, Wien, Helsinki, Brüssel, Den Haag, Köln, Paris, Rom, Moskau und Washington, die schweizerische Mission bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel und die schweizerischen Delegationen bei der OECD in Paris und bei der EFTA in Genf. Kopie u. a. an P. Micheli, P. Aebi, M. Redli, R. Juri, O. Fischer, W. Jucker, P. A. Nussbaumer, B. Müller, P. R. Jolles, A. Weitnauer, A. Grübel, P. Languetin, R. Probst, H. Marti, H. Bühler, E. Moser, J. Iselin, V. Frank, M. Jaeger, A. Hugentobler, N. Nagy und S. Arioli.↩
- 2
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 145, dodis.ch/33236, Anm. 3.↩
- 3
- Dänemark, Grossbritannien, Irland und Norwegen.↩
- 4
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 165, dodis.ch/33034, Anm. 13.↩
- 5
- Vgl. dazu auch die Notiz von P. A. Nussbaumer vom 1. März 1968, dodis.ch/33520 sowie die Notiz von H. Schaffner an den Bundesrat vom 4. März 1968, dodis.ch/33521.↩
- 6
- Vgl dazu DDS, Bd. 24, Dok. 33, dodis.ch/33238.↩
- 7
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 165, dodis.ch/33034, Anm. 11.↩
- 8
- Vgl. dazu die Notiz Chiffres indiquant l’interdépendance économique entre la Suisse et la CEE vom November 1969, dodis.ch/33563.↩
- 9
- Vgl. dazu das Memorandum von M. Troendle an K. G. Kiesinger vom 7. März 1968, dodis.ch/33522; das Telegramm Nr. 114 von P. Dupont an die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements vom 8. März 1968; das Telegramm Nr. 45 der schweizerischen Botschaft in Rom an die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements vom 8. März 1968 sowie das Telegramm Nr. 40 von P. H. Wurth an P. R Jolles, A. Weitnauer und J. Iselin vom 8. März 1968, E2807#1974/12#382* (060-11). Vgl. ferner die Notiz von P. R. Jolles an H. Schaffner vom 9. März 1968, dodis.ch/33523.↩
- 10
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 81, dodis.ch/32905, Anm. 16.↩
- 11
- Zur Frage der Patente vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 162, dodis.ch/32504 und zur Frage der Technologie DDS, Bd. 24, Dok. 178, dodis.ch/33038.↩
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