Darin: Antrag des EDA vom 14.2.1994 (Beilage).
Darin: Mitbericht der BK vom 24.2.1994 (Beilage).
Darin: Mitbericht des EVED vom 25.2.1994 (Beilage).
Darin: Stellungnahme des EDA vom 25.2.1994 (Beilage).
Darin: Mitbericht des EFD vom 28.2.1994 (Beilage).
Darin: Stellungnahme des EDA vom 28.2.1994 (Beilage).
Darin: Mitbericht des EDI vom 4.3.1994 (Beilage).
Darin: Stellungnahme des EDA vom 4.3.1994 (Beilage).
Darin: Stellungnahme des EDA vom 1.3.1994 (Beilage).
Darin: Vernehmlassung des EFD vom 7.3.1994 (Beilage).
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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1994, doc. 9
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E2010A#2005/342#1423* | |
| Dossier title | Beziehungen der Kantone zum Auslande, vol. 1 (1994–1994) | |
| File reference archive | A.30.1 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E8812#1998/341#203* | |
| Dossier title | BR-Sitzung vom 7. März VKB Bericht 90-93, Bericht Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (1994–1994) | |
| File reference archive | 1 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E2010A#2005/342#1424* | |
| Dossier title | Beziehungen der Kantone zum Auslande, vol. 2 (1994–1994) | |
| File reference archive | A.30.1 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E4300C-01#2019/266#360* | |
| Dossier title | Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Schweiz und die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik - Band 1 (1993–1994) | |
| File reference archive | 111.5 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#17274* | |
| Dossier title | Beschlussprotokoll(e) 01.03.-07.03.1994 (1994–1994) |
dodis.ch/67746Antrag des EDA an den Bundesrat1
Bericht über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik
Nach dem negativen Ausgang der EWR-Abstimmung vom 6. Dezember 19922 meldeten sich namentlich in den Grenzkantonen sowohl von öffentlicher wie auch von privater Seite Stimmen, die für eine Verstärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eintraten, um die entgangenen EWR-Vorteile zumindest teilweise wettzumachen. Gefordert wurde zudem eine verstärkte Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes, insbesondere in Fragen der europäischen Integration. Diese Haltung schlug sich in einer Reihe von parlamentarischen Vorstössen sowie in den Entschliessungen der Interessengemeinschaft der Grenzkantone zu Frankreich vom 6. Juli 1993, die der Bundesrat am 8. September 1993 zur Kenntnis nahm, nieder.3
Der Bundesrat erklärte sich bereit, das Postulat Onken vom 16. Dezember 1992 (Aussenpolitik der Kantone. Gestaltungsspielraum) entgegenzunehmen, das ihn unter anderem dazu einlud, «in einem Bericht die rechtlichen und institutionellen Handlungsmöglichkeiten auszuloten und darzulegen, besonders erfolgreiche Kooperationsformen im Grenzraum aufzuzeigen und seine Perspektiven einer innovativen ‹aussenpolitischen› Rolle der schweizerischen Grenzkantone im weiteren Integrationsprozess zu formulieren».4 Der Bundesrat verwies bei der Beantwortung der verschiedenen parlamentarischen Vorstösse und der erwähnten Entschliessungen auf diesen Bericht. Dieser musste in der Folge ein breites Spektrum von Fragen abdecken und erhielt den obenstehenden Titel.
Der Bericht wurde durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung der Direktion für Völkerrecht des EDA ausgearbeitet.5 Sie konnte sich neben den in der Verwaltung bereits vorhandenen Informationen auf eine Umfrage abstützen, die im Sommer 1993 bei allen Kantonskanzleien durchgeführt worden war. Die Antworten waren von unterschiedlicher Qualität und Detailliertheit, umfangmässig gab es naturgemäss grosse Unterschiede zwischen Grenz- und Binnenkantonen. Um dem Vorwurf vorzubeugen, dass nicht alle Kantone in gleichem Mass berücksichtigt werden, wird im Bericht ausdrücklich kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausgewogenheit erhoben.6
Der Bericht erläutert die Rechtsgrundlagen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Ziffer 2), nimmt eine Bestandesaufnahme vor (Ziffer 4) und zeigt Perspektiven auf (Ziffer 5). Für die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik werden ebenfalls diese drei Punkte behandelt, allerdings in einem Kapitel zusammengefasst (Ziffer 3). Die wichtigsten Elemente aus beiden Bereichen erscheinen in einem abschliessenden Teil «Kernaussagen und Schlussfolgerungen» (Ziffer 6).
Der Bericht geht soweit wie möglich auf alle Anliegen allgemeiner und spezifischer Natur ein, welche die Kantone in der erwähnten Umfrage und in den Entschliessungen der Interessengemeinschaft der Grenzkantone zu Frankreich vorgebracht haben.7 Hinsichtlich der konkreten Sachanliegen (vgl. Liste in der Beilage8) – inklusive derjenigen, die im Bericht keine ausdrückliche Erwähnung finden – wird generell festgehalten, dass sie der Bundesrat zur Kenntnis genommen und die zuständigen Bundesstellen angewiesen hat, sie zu bearbeiten (Ziffer 542.22). Die Anliegen sind diesen Stellen bereits im Rahmen der Ausarbeitung des Berichts zur Kenntnis gebracht worden.
Was im speziellen die finanziellen Begehren der Kantone anbelangt, wird im Bericht noch für dieses Jahr eine Botschaft zu einem Bundesbeschluss über die Förderung von kantonalen und regionalen grenzüberschreitenden Aktivitäten im Rahmen von INTERREG II der Europäischen Union angekündigt (Ziffer 53). Den Auftrag zur Ausarbeitung der Botschaft hat der Bundesrat bereits mit Beschluss vom 6. Dezember 1993 (Promotion de la coopération transfrontalière des cantons et des régions par la Confédération) erteilt.9 Eine Untergruppe der oben erwähnten interdepartementalen Arbeitsgruppe ist unter der Leitung des BIGA zurzeit daran, diesen Auftrag auszuführen.10
Hinsichtlich der Frage einer Rechtsgrundlage für die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu den gleichlautenden Motionen Engler und Cottier bereit erklärt, eine Regelung auf Gesetzesstufe zu prüfen.11 Ausserdem hat er festgehalten, eine Verfassungsänderung erscheine ihm nicht unbedingt erforderlich, könne aber angegangen werden, falls dies die Kantone wünschen. Im Bericht wird die Bereitschaft des Bundesrats angezeigt, die Frage der rechtlichen Grundlage mit den Kantonen aufzunehmen und – wie von der Konferenz der Kantonsregierungen vorgeschlagen12 – in einer paritätischen von Vertretern des Bundes und der Kantone besetzten Arbeitsgruppe zu erörtern (Ziffer 34). In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass das EJPD daran ist, ein Aussprachepapier zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu verfassen, das sich unter anderem auch dieser Frage der rechtlichen Grundlage vertieft annehmen wird.13
Verschiedene Kantone haben den Wunsch geäussert, für ihre Anliegen im Bereich der Aussenbeziehungen auf Bundesebene eine Anlaufstelle zu haben. Im Bericht werden drei Stellen genannt, denen sektorübergreifende Aufgaben zukommen: das Integrationsbüro EDA/EVD als Anlaufstelle für Angelegenheiten der europäischen Integration;14 das Bundesamt für Justiz, das auch als Sekretariat des Kontaktgremiums Bund–Kantone wirkt, als Verbindungsorgan für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Föderalismus sowie der Umsetzung des Völkerrechts im internen Recht; und die Sektion Landesgrenzen und Nachbarrecht der Direktion für Völkerrecht im EDA neu als Informations- und Koordinationsstelle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Ziffern 34 und 552). In den einzelnen Sachbereichen stehen den Kantonen daneben wie bis anhin die jeweils zuständigen Bundesstellen zur Verfügung.
Die Sektion Landesgrenzen und Nachbarrecht der Direktion für Völkerrecht des EDA wirkt zwar bereits heute im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bis zu einem gewissen Grad koordinierend. Angesichts ihres vielfältigen Aufgabenbereichs (neben allen grenzüberschreitenden Fragen die Beziehungen zu Liechtenstein und internationales Umweltrecht) und des Personalbestandes von drei Personen ist es ihr aber bisher nicht möglich gewesen, eine eigentliche Drehscheibenfunktion auszuüben. Um die zusätzlichen Arbeiten bewältigen zu können, ist ihr eine zusätzliche Personaleinheit zu gewähren.15
In der Schlussbemerkung zum Bericht wird der Entwicklungscharakter der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes hervorgehoben. Der Bericht steht am Anfang eines vertieften Prozesses der Bewusstseinsbildung, der Zusammenarbeit Bund–Kantone und der Intensivierung der regionalen grenzüberschreitenden Kontakte und Tätigkeiten (Ziffer 63).
Folgende Ämter wurden konsultiert: BAK, BUWAL, BSV, BBW, BJ, BAP, BFA, BZS, BRP, EFV, EPA, ESTV, EZV, BAWI, BIGA, BAV, BWW, BEW, ASB sowie die BK. Ihre Bemerkungen sind im Antrag und im Bericht berücksichtigt worden.16 Die EFV hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Dienstleistungen der neuen Informations- und Koordinationsstelle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen des Bundes anzubieten sind. Sie möchte zudem bereits heute vermerkt wissen, dass sie den Bundesbeschluss über die Förderung von kantonalen und regionalen Aktivitäten im Rahmen von INTERREG II wird ablehnen müssen.17
Aufgrund dieser Erwägungen beantragen wir Ihnen, dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustimmen.18
- 1
- CH-BAR#E1004.1#1000/9#17274*. Dieser Antrag wurde vom stv. Chef der Sektion Landesgrenzen und Nachbarrecht der Direktion für Völkerrecht (DV) des EDA, Stefan Husy, unter der Verantwortung des stv. Direktors der DV, Minister Josef Doswald, verfasst und vom Vorsteher des EDA, Bundesrat Flavio Cotti, unterzeichnet. Der Antrag wurde am 7. März 1994 vom Bundesrat nach kurzer Diskussion angenommen und der Bericht über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik wurde mit einigen Änderungen gutgeheissen, vgl. das BR-Prot. Nr. 446, Faksimile dodis.ch/67746, sowie das Verhandlungsprotokoll der 8. Sitzung des Bundesrats, CH-BAR#E1003-01#2006/306#2* (322.3). Für den Bericht vgl. dodis.ch/63069. Bundesrat Cotti stellte den Bericht dem Kontaktgremium der Kantone in der Sitzung vom 18. März 1994 vor, vgl. dodis.ch/68707.↩
- 2
- Vgl. dazu die Zusammenstellung Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dodis.ch/T2163.↩
- 3
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1584 vom 8. September 1993, dodis.ch/63932.↩
- 4
- Für den Text des Postulats 92.3525 Aussenpolitik der Kantone. Gestaltungsspielraum von Ständerat Thomas Onken vom 16. Dezember 1992 und dessen Behandlung im Ständerat am 27. April 1993 vgl. dodis.ch/69591.↩
- 5
- Für die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe vgl. die Beilage des Aussprachepapiers des EDA vom 23. August 1993 im BR-Prot. Nr. 1584 vom 8. September 1993, dodis.ch/63932.↩
- 6
- Vgl. dazu das Schreiben der DV an die Staatskanzleien der Kantone vom 25. Mai 1993 sowie die Antworten der Kantone im Dossier CH-BAR#E2010A#2001/161#1289* (A.30.1). Für eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfrage vgl. die Notiz der Sektion Landesgrenzen und Nachbarrecht vom 28. September 1993, dodis.ch/69610.↩
- 7
- Vgl. die Entschliessungen der Interessengemeinschaft der Grenzkantone zu Frankreich zu Handen des Bundesrates im Nachgang zur Ablehnung des EWR-Abkommens vom 6. Juli 1993 in der Beilage des BR-Prot. Nr. 1584 vom 8. September 1993, dodis.ch/63932.↩
- 8
- Liste vom 13. Januar 1994 in der Beilage der an die Bundesratsmitglieder übermittelten Version des Berichts, CH-BAR#E2010A#2005/342#1423* (A.30.1). Die Liste fehlt in der veröffentlichten Version des Berichts.↩
- 9
- BR-Prot. Nr. 2305 vom 6. Dezember 1993, dodis.ch/63978.↩
- 10
- Vgl. die Botschaft über die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Kantonen und Regionen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG II in den Jahren 1995–1999 vom 26. Oktober 1994, dodis.ch/63070.↩
- 11
- Die Motionen 93.3169 und 93.3175 Erneuerung des Föderalismus wurden von Nationalrat Rolf Engler am 18. März 1993 und von Ständerat Anton Cottier am 19. März 1993 eingereicht. Für den Wortlaut der Motion Engler und die schriftliche Antwort des Bundesrats vom 29. November 1993 vgl. Amtl. Bull. NR, 1995, III, S. 507–511. Die Motion Cottier wurde am 5. Oktober 1994 in Anwesenheit des Vorstehers des EJPD, Bundesrat Arnold Koller, im Ständerat diskutiert und die Punkte 1, 2, und 4 der Motion wurden als Postulat überwiesen. Punkt 3 der Motion Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik des Bundes wurde als Motion beibehalten, vgl. dodis.ch/69358. Für die erneute Behandlung der gekürzten Motion Cottier im Ständerat am 9. März 1995 vgl. Amtl. Bull. NR, 1995, III, S. 511–514. Die gekürzte Motion Cottier und die Motion Engler wurden an dieser Sitzung ebenfalls als Postulat überwiesen.↩
- 12
- Vgl. das Schreiben der Konferenz der Kantonsregierungen an den Bundesrat vom 4. Februar 1994, CH-BAR#E4110-03#2002/121#42* (312.1).↩
- 13
- Aussprachepapier des EJPD vom 24. Februar 1994, dodis.ch/69596. Vgl. dazu auch den Antrag des EDA vom 24. Mai im BR-Prot. Nr. 1016 vom 6. Juni 1994, dodis.ch/69595.↩
- 14
- Zur Schaffung der Stelle eines Beauftragten der Kantone für Integrationsfragen im Integrationsbüro EDA/EVD vgl. das BR-Prot. Nr. 1718 vom 3. Oktober 1994, dodis.ch/67584. Für das Pflichtenheft der Stelle und den Amtsantritt von Mireille Gasser vgl. die Notiz der Sektion Landesgrenzen und Nachbarrecht vom 28. November 1994, dodis.ch/69382.↩
- 15
- Die zusätzliche Stelle wurde vom Bundesrat bewilligt, aber aufgrund einer Forderung des EFD mit der Auflage versehen, dass «die zusätzliche Personaleinheit innerhalb des EDA aufgefangen» wird, vgl. das BR-Prot. Nr. 446, Faksimile dodis.ch/67746, bes. den Mitbericht des EFD vom 28. Februar 1994.↩
- 16
- Für die Ämterkonsultation vgl. die Dossiers CH-BAR#E2010A#2001/161#1290* und CH-BAR#E2010A#2005/342#1423* (A.30.1).↩
- 17
- Schreiben der Eidgenössischen Finanzverwaltung des EFD vom 26. Januar 1994, CH-BAR#E2010A#2005/342#1423* (A.30.1). Vgl. auch den Mitbericht des EFD vom 28. Februar 1994 im BR-Prot. Nr. 446, Faksimile dodis.ch/67746.↩
- 18
- Sowohl das EVED als auch das EDI forderten in ihren Mitberichten die «Klarstellung des Primats des Bundes in der Aussenpolitik». Das EDA passte den Bericht an mehreren Stellen an, um die verfassungsmässige Regelung stärker hervorzuheben, vgl. die Mitberichte des EVED vom 25. Februar 1994 und des EDI vom 4. März 1994 sowie die Stellungnahmen des EDA vom 1. und vom 4. März 1994 im BR-Prot. Nr. 446, Faksimile dodis.ch/67746.↩
Relations to other documents
| http://dodis.ch/67746 | Federal Council decree to | http://dodis.ch/63069 |
Tags
Canton's foreign politic
Cross-border cooperation (1982–)


