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Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 25, Dok. 44
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
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| Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E7113A#1985/137#138* | |
| Alte Signatur | CH-BAR E 7113(A)1985/137 119 | |
| Dossiertitel | Relations extérieures - Suisse (Schweiz) 01.11. - 31.12.1970 (1970–1970) | |
| Aktenzeichen Archiv | 777.03 |
dodis.ch/35774
Der Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements, P. R. Jolles, an diverse schweizerische Botschaften1
Mit der Eröffnungserklärung vom 10. November in Brüssel2 tritt die Integrationsentwicklung für die Schweiz in eine neue Phase. Die Erklärung soll den Auftakt für exploratorische Gespräche3 zwischen der Schweiz und den EG bilden, die den Zweck verfolgen, die gegenseitige Interessenlage abzuklären und eine für beide Teile annehmbare Verhandlungsbasis zu finden.
Angesichts der Bedeutung dieses Schrittes lassen wir Ihnen in der Beilage die schweizerische Eröffnungserklärung im vollen Wortlaut zugehen und bitten Sie, das Integrationsbureau über die Reaktionen Ihres Gastlandes4 auf diese erste offizielle schweizerische Stellungnahme einlässlich zu orientieren. Anlässlich der Botschaftertagung vom 3. September5 hatten Ihnen die Bundesräte Graber und Brugger bereits die grundlegenden Erwägungen geschildert, die unsere Haltung bestimmen. Der Text des Referates von Herrn Bundesrat Graber6 befindet sich seit längerem in Ihrem Besitz, denjenigen von Herrn Bundesrat Brugger7 legen wir heute bei. Er kann für Sie einen internen Kommentar zu der schweizerischen Eröffnungserklärung darstellen.
Die schweizerische Erklärung musste von der Überlegung ausgehen, dass die exploratorischen Gespräche nur dann ihren Zweck erfüllen können, wenn keine Seite mit vorgefassten Meinungen oder gar bereits mit spezifischen Vorstellungen über Inhalt und Form des abzuschliessenden Abkommens antritt. Da wir uns in den letzten Monaten mit Nachdruck dafür eingesetzt haben, dass eine Grundsatzdebatte innerhalb der EG über die gegenüber den Neutralen8 einzunehmende Haltung vermieden werden sollte – wie dies ursprünglich von Belgien9 angestrebt worden ist –, mussten auch wir in unserer Erklärung Präzisierungen vermeiden. Sonst würde die Gefahr bestehen, dass vor Aufnahme der exploratorischen Gespräche der Ministerrat der EG sich veranlasst sehen könnte, zur schweizerischen Konzeption Stellung zu nehmen.
Anderseits waren wir uns bewusst, dass unsere Partner Anhaltspunkte für die von der Schweiz angestrebte Regelung erwarten. Wir haben das Dilemma dadurch zu lösen gesucht, dass wir die Sachgebiete im einzelnen erwähnten, auf die sich nach unserer Auffassung die exploratorischen Gespräche beziehen sollten. Wir haben auf diese Weise klar zum Ausdruck bringen wollen, dass die Schweiz nicht lediglich eine auf den Zollbereich beschränkte Regelung, sondern eine umfassende Lösung anstrebt, die der Vielgestaltigkeit unserer Beziehungen zu den EG-Staaten Rechnung trägt.
Im übrigen haben wir, wie Sie wissen, unsere Bemühungen vor allem auf die rasche Aufnahme10 der exploratorischen Gespräche gerichtet. Wir waren uns bewusst, dass die Organe der EG zurzeit durch die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten stark belastet sind und dass eine Tendenz besteht, die Gespräche mit den übrigen EFTA-Ländern auf später zu verschieben oder zumindest ihren Ablauf zu verzögern, bis wieder mehr Zeit zur Verfügung steht. Die Belastung der EG-Organe und der Kommission wird jedoch in den kommenden Monaten wegen der England-Verhandlungen11 eher zu- als abnehmen.
Für uns wäre ein Zuwarten jedoch äusserst unangenehm, und zwar aus vier Gründen:
1. Es würde von der schweizerischen Öffentlichkeit nicht verstanden, wenn nach dem 10. November während längerer Zeit überhaupt nichts geschieht. Die Eröffnungserklärung wird das Interesse der Öffentlichkeit an den Integrationsproblemen wecken und es ist unerlässlich, dass die Meinungsbildung von jetzt an laufend durch den Hinweis auf eine sich im Gang befindliche Prozedur gefördert werden kann.
2. Mit der Herstellung «besonderer Beziehungen» (Wortlaut des Haager Communiqués12) zwischen der Schweiz und den EG wird Neuland betreten. Es gibt hierfür kein Modell. Wir können nicht einfach vom Römer Vertrag aus gehen. Die Abklärung geeigneter, neuartiger Modalitäten für die Zusammen arbeit erfordert schöpferische Phantasie und entsprechend Zeit. Das schwierigste Problem wird zweifellos die Gestaltung der institutionellen Mitwirkung der Schweiz im Integrationsprozess sein, eine Mitwirkung, die den Beschlussfassungsprozess der EG nicht behindern soll, uns aber trotzdem eine Mitsprache gewährleistet, die einem hochindustrialisierten, faktisch stark integrierten Land angemessen ist. Dies wird besonders wichtig sein in den Bereichen der «zweiten Generation» (Währungspolitik13, Industriepolitik usw.).
3. Nach den exploratorischen Gesprächen muss in der Schweiz eine breitangelegte Debatte im Parlament14 und in der Öffentlichkeit15 durchgeführt werden. Eine solche Debatte darf nicht unter Zeitdruck stehen.
4. Die ersten Zollsenkungen gegenüber den Beitrittskandidaten und den übrigen EFTA-Ländern müssen aus praktischen Gründen gleichzeitig erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Abkommen unter Dach sein, denn weder wir noch die Gemeinschaft werden bereit sein, zuerst bloss den zollpolitischen Teil des Abkommens auszuhandeln und in Kraft zu setzen und den Rest erst nachher anzupacken. Das Abkommen bildet ein Ganzes.
Der Grundtenor unserer Erklärung ist, dass wir die Ernsthaftigkeit der Integrationsbemühungen anerkennen und deshalb nicht die Mitgliedschaft (gleiche Rechte und Pflichten für die Mitglieder, Übernahme der Verträge, des Folgerechts, der politischen Zielsetzungen und der wirtschaftspolitischen Optionen durch die Beitrittskandidaten), sondern «besondere Beziehungen» anstreben.
Nach bisherigen Informationen scheint seitens der Kommission die Bereitschaft zu bestehen, die exploratorischen Gespräche Mitte Dezember aufzunehmen. Um diese nicht zu präjudizieren, sollten Sie daher allfällige Rückfragen über die spezifischen Absichten, die der schweizerischen Eröffnungserklärung zugrunde liegen, ausweichend beantworten. Sie können jedoch auf die Entschlossenheit der Schweiz hinweisen, eine möglichst umfassende und substantielle Regelung zu erzielen, sowie auf unser Verständnis für die dabei zu berücksichtigenden besonderen Erfordernisse der EG.
Wir glauben, dass in den Besprechungen, die in den letzten Wochen und Monaten mit Vertretern der Regierungen der sechs EG-Staaten in Bern und den Hauptstädten geführt worden sind und in deren Verlauf Bundesrat Graber die schweizerischen Ziele jeweils in eindrücklicher Weise dargelegt hat, ein positives politisches Klima geschaffen werden konnte16. In ähnlicher Weise hat Herr Bundesrat Brugger die Handelsminister und die an der EFTA-Tagung teilnehmenden Regierungsvertreter orientiert17. Die Sachfragen, die im Vagen geblieben sind, werden jedoch zweifellos grosse Schwierigkeiten aufwerfen, die in den exploratorischen Gesprächen vorerst «entschärft» werden müssen.
Vermutlich wird die unterschiedliche Beurteilung der aus der Neutralitätspolitik zu ziehenden Konsequenzen, die zwischen der schweizerischen und der schwedischen Eröffnungserklärung zum Ausdruck kommen, Gegenstand von Kommentaren und Rückfragen an Sie bilden. Wir werden am Montag abend in Brüssel mit der schwedischen und österreichischen Delegation dieses Problem noch näher besprechen und Ihnen dann sofort, eventuell auf raschestem Wege, die nötigen Instruktionen zugehen lassen.
- 1
- Rundschreiben: CH-BAR#E7113A#1985/137#426 (777.03). Gerichtet an die schweizerischen Botschaften in Brüssel, Den Haag, Köln, Luxemburg, Paris, Rom, Kopenhagen, Lissabon, London, Oslo, Stockholm, Wien, Helsinki, Washington und Moskau. Kopie an E. Brugger, P. Graber, P. Micheli, R. Bindschedler, A. Weitnauer, P. Languetin, Ch. Eckenstein, B. von Tscharner und M. Jaeger.↩
- 2
- Schweizerische Eröffnungserklärung vom 10. November 1970, dodis.ch/36161. Zu deren Ausarbeitung vgl. das Protokoll vom 29. Oktober 1970 der Sitzung der ständigen Wirtschaftsdelegation vom 20. Oktober 1970, dodis.ch/36154; das BR-Prot. Nr. 1922 vom 4. November 1970, dodis.ch/36157 sowie das BR-Beschlussprot. II vom 5. November 1970 der 40. Sitzung vom 28. Oktober 1970, CH-BAR#E1003#1994/26#13*, S. 2.↩
- 3
- Zu den exploratorischen Gesprächen vgl. die Aufzeichnung von B. von Tscharner vom 17. Dezember 1970, dodis.ch/36186; den Bericht von P. R. Jolles vom 1. März 1971, dodis.ch/36187; die Aufzeichnung von P. A. Nussbaumer vom 25. März 1971, dodis.ch/36189; die Aufzeichnung von L. Rochat vom 2. Juni 1971, dodis.ch/36190 sowie die Notiz von P. R. Jolles an E. Brugger vom 5. April 1971, dodis.ch/36173. Zur Vorbereitung der Gespräche vgl. das Telegramm des Integrationsbüros an diverse Vertretungen vom 20. Mai 1970, dodis.ch/36115; das BR-Prot. Nr. 1257 vom 15. Juli 1970, dodis.ch/36120; die Notiz von P. R. Jolles vom 16. November 1970, dodis.ch/36168 sowie das BR-Beschlussprot. II vom 16. Juli 1970 der 28. Sitzung vom 15. Juli 1970, CH-BAR#E1003#1994/26#13*, S. 2 f.↩
- 4
- Vgl. dazu das Rundschreiben von P. R. Jolles vom 13. November 1970, dodis.ch/36165 sowie die Notiz des Integrationsbüros vom 4. Dezember 1970, dodis.ch/36171. Vgl. ferner Doss. CH-BAR#E2001E#1980/83#786* (C.41.775.03.1).↩
- 5
- Vgl. dazu das Protokoll des Politischen Departements vom 30. September 1970, dodis.ch/34530, bes. S. 12–18.↩
- 6
- Referat von P. Graber vom 3. September 1970, dodis.ch/34532.↩
- 7
- Referat von E. Brugger vom 3. September 1970, dodis.ch/34533.↩
- 8
- Vgl. dazu das Rundschreiben von M. Feller vom 26. Mai 1970, dodis.ch/36118 sowie die Notiz von P. R. Jolles an E. Brugger vom 5. April 1971, dodis.ch/36173.↩
- 9
- Zur belgischen Haltung vgl. die Notiz von P. Schweizer an M. Feller vom 25. September 1970, dodis.ch/36096.↩
- 10
- Vgl. dazu das Telegramm des Integrationsbüros an diverse schweizerische Vertretungen vom 20. Mai 1970, dodis.ch/36115 und das Schreiben von H.- P.Tschudi und K. Huber an W. Scheel vom 15. Juli 1970, dodis.ch/36125.↩
- 11
- Vgl. dazu die Aufzeichnung von J. Iselin vom 29. Februar 1972, dodis.ch/36249 sowie die Notiz von P. R. Jolles an P. Graber vom 17. Februar 1972, dodis.ch/36248.↩
- 12
- Vgl. DDS, Bd. 25, Dok. 108, dodis.ch/35775, Anm. 4.↩
- 13
- Vgl. dazu das Protokoll Nr. 965 des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank vom 17. September 1970, dodis.ch/36741.↩
- 14
- Vgl. dazu das Referat von P. Graber vor den Aussenpolitischen Kommissionen und den Kommissionen für Aussenwirtschaft des National- und Ständerats vom 3. November 1970, dodis.ch/36132 sowie das Protokoll der Sitzung der Aussenpolitischen Kommissionen und den Kommis sionen für Aussenwirtschaft des National- und Ständerats vom 3. November 1970, dodis.ch/36134.↩
- 15
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 52, dodis.ch/35368 und Dok. 160, dodis.ch/35778.↩
- 16
- Zu den Gesprächen in Bonn und Den Haag vgl. die Notiz von P. R. Jolles vom 20. Oktober 1970, dodis.ch/36095; zu denjenigen mit den Niederlanden vgl. die Aufzeichnung von Y. Besson vom 23. Juni 1970, dodis.ch/36592; die Notiz von P. R. Jolles an P. Graber vom 5. Oktober 1970, dodis.ch/36097 sowie die Aufzeichnung von P.-Y. Simonin vom 19. Oktober 1970, dodis.ch/36595; zu denjenigen mit Belgien vgl. die Notiz von P. Micheli an P. Graber vom 8. Juni 1970, dodis.ch/36101 und die Notiz von H. Müller vom 5. November 1970, dodis.ch/36099 und zu denjenigen mit Frankreich vgl. die Notiz von P. R. Jolles an H.- P.Tschudi vom 17. Juni 1970, dodis.ch/36102; die Notiz von H.- P.Tschudi vom 29. Juni 1970, dodis.ch/36457; die Notiz von P. R. Jolles an P. Graber vom 14. September 1970, dodis.ch/36461 sowie die Notiz von P. R. Jolles vom 18. September 1970, dodis.ch/36468.↩
- 17
- Erklärung der schweizerischen Delegation an der EFTA-Tagung vom 5.–6. November 1970, dodis.ch/36142.↩
Tags
Freihandelsabkommen mit der EWG (FHA) (1972)


