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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 24, doc. 112
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
Dettagli… |▼▶3 collocazioni
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E1050.12#1995/511#11* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 1050.12(-)1995/511 4 | |
Titolo dossier | Protokolle und Kommissionsakten (1967–1968) | |
Riferimento archivio | 1 |
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2004B#1972/120#3* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2004(B)1972/120 2 | |
Titolo dossier | Protokolle der national- und ständerätlichen Kommission für auswärtige Angelegenheiten. Protokolle (1967–1969) | |
Riferimento archivio | a.123.2.(2) |
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2807#1974/12#489* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2807(-)1974/12 54 | |
Titolo dossier | Vatikan (1967–1968) | |
Riferimento archivio | 09 |
dodis.ch/32151
[…]2
7. Frage Schaller vom 3. Juli 1968: Normalisierung unserer Beziehungen zum Vatikan
Herr Schaller hat folgende Frage eingereicht:
Wäre es nicht an der Zeit, die diplomatischen Beziehungen zum Heiligen Stuhl durch Entsendung eines schweizerischen Botschafters zu regularisieren?
Herr Spühler antwortet wie folgt:
Vor etwas über einem Jahr hatte ich Gelegenheit, mich im Ständerat über die Frage der Errichtung einer diplomatischen Vertretung der Schweiz beim Heiligen Stuhl zu äussern3. Ich möchte auch an dieser Stelle zum besseren Verständnis dieses Problems die historischen Vorgänge kurz zusammenfassen.
Die diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vatikan4 gehen ins 16. Jahrhundert zurück, als die erste ständige Nuntiatur auf dem Gebiete der Eidgenossenschaft errichtet wurde. Der Vatikan unterhielt offizielle Beziehungen allerdings nur zu den katholischen Orten der damaligen Zeit. Erst während der Mediation wurde der päpstliche Nuntius bei der Eidgenossenschaft akkreditiert. Im Zeichen des Kulturkampfes kam es 1874 zum Bruch5 zwischen der Eidgenossenschaft und dem Vatikan. Der Bundesrat stellte im Anschluss an heftige Auseinandersetzungen dem damaligen päpstlichen Geschäftsträger6 die Pässe zu. Erst 1915 wurden die Beziehungen wieder aufgenommen. Ein ausserordentlicher päpstlicher Delegierter7 nahm in Freiburg Residenz, und es wurde ihm vom Bundesratde facto die Stellung eines diplomatischen Vertreters des Vatikans eingeräumt. Am 18. Juni 19208 beschloss der Bundesrat, der Wiedererrichtung der Nuntiatur zuzustimmen. Er konnte dies in eigener Kompetenz tun, so dass die eidgenössischen Räte dazu überhaupt nicht Stellung zu nehmen hatten. Die Motivierung seines Schrittes bestand darin, eine der letzten Spuren vergangener religiöser Streitigkeiten zum Verschwinden zu bringen. Dabei gab der Bundesrat der Hoffnung Ausdruck, dass das Volk dies verstehen werde und dass keine Befürchtungen politischer Art wach würden. Wie in den Jahrhunderten zuvor blieb jedoch die Vertretung einseitig. Der Vatikan hatte damals dieser einseitigen Lösung ausdrücklich zugestimmt. Es ist in der Tat so, dass die Schweiz das einzige Land ist, in dem ein päpstlicher Nuntius Sitz hat, seinerseits aber keine diplomatische Vertretung beim Vatikan unterhält. Trotzdem darf man wohl sagen, dass die Beziehungen zum Vatikan in der letzten Zeit herzlich und ungetrübt waren. Bei wichtigen Anlässen liess sich der Bundesrat jeweils durch Sonderbotschafter vertreten, so anlässlich der Krönung Johannes XXIII.9, ebenso bei seinem 80. Geburtstag10 und bei der Verleihung des Balzan-Friedenspreises11 an ihn, ferner bei seinem Begräbnis12 und schliesslich auch wieder bei der Krönung von Papst Paul VI.13 Es ist, ich möchte das ausdrücklich erklären, nicht zu verkennen, dass das Fehlen einer diplomatischen Vertretung beim Vatikan an und für sich eine Anomalie darstellt. Die Errichtung einer solchen Vertretung entspräche einem Gebot internationaler Courtoisie und wäre gleichzeitig eine von der Schweiz ausgesprochene Anerkennung des Wirkens des Heiligen Stuhles auf humanitärem Gebiet und im Dienste des Friedens. Diese Überlegung hat zweifellos doppelte Bedeutung im Blick auf das Wirken der beiden letzten Päpste, das zu einer fühlbaren Behebung an sich überlebter Spannungen auch in unserem Lande beitrug. Im gleichen Sinne ist auf die Bemühungen von Papst Paul VI. um einen Frieden in Vietnam hinzuweisen14.
Anlässlich der Behandlung des hier zur Frage stehenden Problems in der aussenpolitischen Kommission des Nationalrates im September 196315 äusserte sich der damalige Vorsteher des Politischen Departements, Herr BundesratWahlen, wie folgt: «Ich bin der Auffassung, dass die Frage der Errichtung einer Vertretung beim Vatikan nicht mehr eine grundsätzliche, sondern lediglich eine Frage der Zeit sei. Ich bin in der Lage, Ihnen zu sagen, dass der einhellige Bundesrat diese Auffassung teilt. Sie entspricht dem Prinzip der Universalität unserer diplomatischen Beziehungen, das sich in den letzten Jahren mit wenigen begründeten Ausnahmen durchgesetzt hat.» Und weiter: «Nun erscheint es mir viel dringlicher, und auch vom Standpunkt unserer katholischen Miteidgenossen viel wichtiger, zuerst die wirklichen Reste des Kulturkampfes, die Ausnahmeartikel der BV, aus dem Wege zu schaffen, und alles zu vermeiden, was dieses Anliegen gefährden könnte. Man kann sich darüber streiten, ob die Errichtung einer Botschaft beim Vatikan eine solche Gefährdung darstellen würde. Sie liegt im Kompetenzbereich des Bundesrates und der eidgenössischen Räte.»
Der Bundesrat teilt nach wie vor die Auffassung, dass die Errichtung einer diplomatischen Vertretung beim Heiligen Stuhl eine Frage ist, die keiner grundsätzlichen Prüfung mehr bedarf, sondern durchaus positiv beantwortet werden kann. Er war bisher indessen der Meinung, die Beseitigung der konfessionellen Ausnahmeartikel sei wichtiger und es gelte somit sorgfältig abzuwägen, ob die Errichtung einer Vertretung beim Vatikan die bedeutungsvollere Frage der Verfassungsrevision nicht stören könnte. Ob diese Bertachtungsweise weiterhin Gültigkeit hat, ist nicht zuletzt eine Frage, die sich unsere katholischen Mitbürger in den eidgenössischen Räten ernstlich überlegen müssen. In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich betont, dass es nicht etwa in der Absicht des Bundesrates liegt, von der Kompetenz, die ihm durch das Bundesgesetz gegeben wird, Gebrauch zu machen und von sich aus einen Vertreter beim Heiligen Stuhl zu akkreditieren. Die Frage ist von derart politischer Bedeutung und so sehr historisch belastet, dass es selbstverständlich ist, dass sich die eidgenössischen Räte mit dieser Angelegenheit befassen müssten.
Ich bin mir bewusst, dass noch geraume Zeit vergehen wird, bis die konfessionellen Ausnahmeartikel im Rahmen der geplanten Totalrevision aus der Bundesverfassung verschwinden. Dies führt dazu, dass sich – sofern an der eben dargelegten Auffassung festgehalten wird – die Akkreditierung eines diplomatischen Vertreters beim Vatikan zeitlich nicht bestimmen lässt. Es ist dies insofern unbefriedigend, als die Errichtung einer derartigen Mission für die Schweiz – wie gesagt – unbestrittenermassen wertvoll wäre.
- 2
- Für das vollständige Dokument vgl. dodis.ch/32151.↩
- 3
- Vgl. dazu das Protokoll der Sitzung der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats vom 20. Februar 1967, E2004B#1972/120#3* (a.123.2.(2)).↩
- 4
- Vgl. dazu den Bericht von A. Natural vom 24. April 1967, dodis.ch/32517.↩
- 5
- Vgl. DDS, Bd. 3, thematisches Verzeichnis: 1. Der Kulturkampf.↩
- 9
- Vgl. dazu das Schreiben von E. Celio an M. Petitpierre vom 28. November 1958, dodis.ch/14901.↩
- 10
- Vgl. dazu die Notiz von R. Aman an F. T. Wahlen vom 19. Oktober 1961, E2001E#1978/ 84#7020* (B.15.81).↩
- 11
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 792 vom 26. April 1963, dodis.ch/18783 und das Schreiben von Ph. Zutter an F. T. Wahlen vom 14. Mai 1963, dodis.ch/18784.↩
- 12
- Vgl. dazu Doss. wie Anm. 10.↩
- 13
- Ibid. Zum Besuch Papst Pauls VI. in Genf am 10. Juni 1969 vgl. die Notiz von Ch.-A. Wet - terwald an L. von Moos, W. Spühler, H. Schaffner, R. Bonvin und K. Huber vom 6. Mai 1969, dodis.ch/32133; das BR-Beschlussprot. II vom 23. Mai 1969, dodis.ch/33142 und die Notiz von J. Iselin vom 6. Juni 1969, dodis.ch/32134.↩
- 14
- Vgl. die Notiz von H. Kaufmann vom 20. Juni 1966, dodis.ch/31172.↩
- 15
- Die Kommission behandelte die Frage im August 1963 und nicht im September. Vgl. das Protokoll der Sitzung der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats vom 27.–28. August 1963, E2004B#1972/120#1* (a.123.2.(2)) und die Notiz von R. Probst an F. T. Wahlen vom 21. August 1963, dodis.ch/18831.↩
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