Chemical Action Task Force soll institutionell verankert werden.
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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 1992, doc. 6
volume linkBern 2023
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Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E2023A#2003/421#3214* | |
Titolo dossier | Stupéfiants: Généralités, Band 4 (1992–1992) | |
Riferimento archivio | o.713.21 |
dodis.ch/61928Notiz der Direktion für Internationale Organisationen des EDA1
Aktivitäten der DIO im Drogenbereich
Bis 1989 hat die DIO im Drogenbereich lediglich die entsprechenden Aktivitäten im Rahmen der Vereinten Nationen am Rande mitverfolgt. Rechtliche Fragen fielen in die Zuständigkeit der DV, bilaterale wurden von den Politischen Abteilungen behandelt. Auf Wunsch des Departementschefs,2 der eine stärkere Präsenz des EDA auf diesem Gebiet sehen wollte, das immer mehr zu einem prominenten Thema der bilateralen und multilateralen Aussenpolitik wird, erfolgte auf Anfang 1990 eine Zusammenfassung aller Aktivitäten des Departements im Drogenbereich. Die anderen Direktionen erklärten sich damit einverstanden, dass die DIO eine koordinierende Rolle und zum Teil sogar bisher von anderen Direktionen (vor allem PD und DV) wahrgenommene Aufgaben übernahm. Ausgenommen davon bleibt die Rolle der DEH in entwicklungsbezogenen Fragen und des FWD in bezug auf die Geldwäschereiproblematik (Financial Action Task Force).3
Die Verantwortung für den Drogenbereich wurde innerhalb der Sektion Vereinte Nationen und internationale Organisationen seit dem 1. Januar 1990 vom Unterzeichnenden wahrgenommen. Zuerst wurde das Dossier noch in Personalunion mit dem Humanitären geführt. Bald zeigte sich jedoch, dass dies kaum möglich war, und ab Sommer 1991 wurde eine Trennung vorgenommen. Die DIO strebt seit einem Jahr die Schaffung eines Dienstes für internationale Drogenfragen an, eine Absicht, die von den anderen an dieser Problematik beteiligten Bundesämtern unterstützt wird. Es war jedoch völlig unmöglich, im Rahmen des normalen Verfahrens, die dafür benötigten zwei Personaleinheiten für 1992 zu erhalten. Die Realisierung dieses Vorhabens wird nun im Rahmen der Botschaft zur Ratifikation von drei internationalen Drogenabkommen angestrebt, welche auch Personalbegehren anderer Ämter enthält.4
Die von der DIO unter dem Titel Drogen wahrgenommenen Aufgaben betreffen gegenwärtig folgende Bereiche:
Seit dem 1. März 1991 sind die drei früheren Sekretariatsbereiche Drogenabteilung (Division of Narcotic Drugs), operativer Fonds (United Nations Fund for Drug Abuse Control) und Sekretariat des Internationalen Betäubungsmittelkontrollorgans (INCB) unter der Leitung des Exekutivdirektors Giacomelli im United Nations International Drug Control Program (UNDCP) zusammengefasst, das seinen Sitz nach wie vor in Wien hat. Die Aufsicht über die Aktivitäten des UNDCP, das die Schweiz jährlich mit einer Million Franken finanziert5 – sie gehört damit an neunter Stelle zu dessen wichtigsten Gebern –, übt die neu jährlich tagende Betäubungsmittelkommission des Wirtschafts- und Sozialrats aus, in die wir am 6. Februar eben für ein neues Mandat von 1992–1995 gewählt worden sind.6
Die Rolle der DIO in diesem Bereich gehört als einzige unter den hier aufgeführten zu den klassischen Aufgaben der Direktion, wird aber viel aktiver als früher wahrgenommen. Sie macht trotzdem nur den kleineren Teil der Aktivitäten des Unterzeichnenden aus. Zu den Schwerpunkten gehören die Koordination unter den Ämtern, die Vorbereitung regulärer Sessionen, aber auch einmaliger Konferenzen wie etwa einer Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen oder einer von der UNO mitorganisierten Ministerkonferenz sowie in letzter Zeit der Dialog mit anderen Direktionen des EDA und Ämtern über eine gezieltere Verwendung des schweizerischen Beitrags an das UNDCP.7
Über diese Problematik gibt die beiliegende Notiz vom 8. November an den Departementschef Auskunft.8 Der Bundesrat dürfte in allernächster Zeit über die Eröffnung eines Vernehmlassungsverfahrens in dieser Sache einen Entscheid treffen.9 Die Frage einer interpretativen Erklärung zum Wiener Abkommen von 198810 hat sich insofern geklärt, als der Vorsteher des EDI11 das Prinzip einer solchen Erklärung akzeptiert, die sich auf das geltende schweizerische Betäubungsmittelgesetz bezieht. Da in der Schweiz jedoch gegenwärtig intensiv eine Reform dieser Gesetzgebung diskutiert wird, dürfte diese Ratifikation in Parlament und Öffentlichkeit noch zu einigen Kontroversen Anlass geben. Das Hauptanliegen unseres Departements, der rasche Beitritt zu den Psychotropenabkommen von 1971 und 1972 (siehe beiliegende Notiz), wird damit weiter verzögert werden.
Der beiliegende Bericht der schweizerischen Delegation in dieser Task Force an den Bundesrat gibt eine Übersicht über dieses Gebiet. Der Vorsteher des EDI hat entschieden, dass dieses Geschäft, das unbestritten und längst entscheidungsreif ist, zusammen mit der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zu den Drogenabkommen vor den Bundesrat kommen soll.12
Beim Groupe de coopération en matière de lutte contre l’abus et le traffic illicite des stupéfiants handelt es sich um einen sogenannten Accord partiel des Europarats. Die Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Staaten im Rahmen der Pompidou-Gruppe ist für uns zum einen aus sachlichen Gründen sehr wichtig (wertvolle Aktivitäten in den Untergruppen auf medizinischen, pharmakologischem, präventivem und polizeilichem Gebiet). Zum anderen ist es für uns wichtig, der Tendenz gewisser EG-Staaten entgegenzutreten, die europäische Drogenzusammenarbeit vermehrt in das Comité européen de lutte antidrogue der EG-Staaten (CELAD; Groupe Mitterrand) auszulagern, einem Gremium, an dem wir natürlich nicht beteiligt sind. Zudem erfüllt die Pompidou-Gruppe eine äusserst wertvolle Aufgabe, indem sie die ost- und mitteleuropäischen Staaten einen nach dem andern als Mitglieder aufnimmt und damit in die Zusammenarbeit integriert.13
Die Pompidou-Gruppe zählt gegenwärtig 25 Mitgliedstaaten, bald werden es 30 oder 35 sein. Noch 1985 waren es 14 gewesen. Das stellt natürlich Probleme der Ressourcen und Arbeitsmethoden, da der beinahe familiäre Stil von ehedem kaum wird beibehalten werden können. Eine kleine Arbeitsgruppe, in der der Unterzeichnende die EFTA-Staaten vertritt, erarbeitet gegenwärtig Vorschläge dazu.14
Dazu gehört die Mitwirkung in Drogenfragen, die in letzter Zeit mit Regelmässigkeit auf den Traktandenlisten standen, bei der Vorbereitung von Besuchen in Bern und im Ausland.
Aufgrund der schwerwiegenden Situation in der Schweiz sind Drogen natürlich vor allem ein innenpolitisches Thema.15 Umfragen zeigen, dass die Schweizer diese Problematik neben dem Asylwesen zu den beiden am dringlichsten anzugehenden nationalen Fragen zählen. Es ist wichtig, dass das Departement auch in diesem Bereich präsent ist. Einerseits wenden sich immer wieder Parlamentarier und Bürger in Drogenfragen an das Departement oder auch an Bundesrat Felber in seiner Eigenschaft als Mitglied des Kollegiums. Anderseits geht es auch darum, in gewissen Gremien, wie etwa der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission, unsere Haltung zu vertreten.
Dies ist ein Anliegen des EJPD, aber im Prinzip auch des Parlaments (Postulat von NR Ziegler).17Aufgrund der beiliegenden Notiz18 haben die Vorsteher von EJPD und EDA im letzten Herbst einer Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, einen entsprechenden Bundesratsantrag auszuarbeiten.19 Diese Arbeit ist angelaufen, liegt aber gegenwärtig aufgrund der Wahlkampagne und Wahl des Verantwortlichen der Arbeitsgruppe20 in den Basler Regierungsrat etwas brach.
Das vermehrte Engagement unseres Departements in Drogenfragen kam keinen Moment zu früh, da diese Thematik zu den prioritären politischen Themen vieler westlicher Länder und auch der internationalen Politik gehört. Die meisten europäischen Aussenministerien haben sich früher und wesentlich stärker personell dotiert, um diese Aufgaben wahrzunehmen. Verschiedene europäische Staaten haben einen Diplomaten im Botschafter- oder Direktorenrang sowie weitere Mitarbeiter in diesem Bereich eingesetzt. Was wir tun, ist schweizerischer Tradition entsprechend bescheiden, aber vertretbar. Die Umwandlung in einen nach aussen erkennbaren Dienst für internationale Drogenfragen wäre allerdings angezeigt und würde uns nichts kosten. Einen Abbau können wir uns hingegen meines Erachtens nicht leisten, da es sich um ein Gebiet handelt, wo man sich entweder voll engagiert und damit mitreden kann, oder aber von der Szene wieder verschwindet. Die Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern (Gesundheitswesen, Justiz, Bundesanwaltschaft, Polizeiwesen) ist heute ausgezeichnet, jedoch würden diese Stellen, vor allem das BAG, wohl kaum zögern, eine vom EDA hinterlassene Lücke durch die Schaffung eines eigenen internationalen Drogendienstes zu füllen.
- 1
- CH-BAR#E2023A#2003/421#3214* (o.713.21). Diese Notiz wurde von David Vogelsanger von der Sektion Vereinte Nationen und internationale Organisationen der Direktion für internationale Organisationen (DIO) des EDA verfasst und unterzeichnet. Kopien gingen an den Ständigen Vertreter der Schweiz bei den Vereinten Nationen und den internationalen Organisationen in Wien, Botschafter Jean-Pierre Vettovaglia, sowie an verschiedene Mitarbeitende der DIO, vgl. das Faksimile dodis.ch/61928.↩
- 2
- Bundespräsident René Felber.↩
- 3
- Vgl. dazu DDS 1992, Dok. 25, dodis.ch/61286.↩
- 4
- Botschaft über den Beitritt der Schweiz zu zwei internationalen Betäubungsmittel-Übereinkommen sowie über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom 22. Juni 1994, dodis.ch/63061.↩
- 5
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1172 vom 28. Juni 1989, dodis.ch/63366.↩
- 6
- Vgl. dazu den Wochentelex 7/92 vom 10. Februar 1992, dodis.ch/61933, Punkt 3 (rapides), sowie die Notiz der DIO vom 13. Januar 1992, dodis.ch/62337.↩
- 7
- Vgl. dazu bspw. die Gesprächsnotiz der Sektion Vereinte Nationen und internationale Organisationen des EDA vom 6. Dezember 1991, dodis.ch/61925.↩
- 8
- Notiz der DIO an den Vorsteher des EDA, Bundespräsident Felber, dodis.ch/61931.↩
- 9
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 454 vom 9. März 1992, dodis.ch/60654.↩
- 10
- Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen vom 20. Dezember 1988, AS, 2006, S. 531–570.↩
- 11
- Bundesrat Flavio Cotti.↩
- 12
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 458 vom 9. März 1992, dodis.ch/60821. Der Bericht der schweizerischen Delegation in der internationalen Task Force über chemische Substanzen zur illegalen Drogenherstellung vom 12. Dezember 1991 findet sich in der Beilage des Protokolls.↩
- 13
- Vgl. dazu den Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1990 vom 20. Februar 1991, dodis.ch/59722, Abschnitt 11.4.↩
- 14
- Vgl. dazu das Dossier CH-BAR#E2023A#2003/421#183* (o.121.310.3).↩
- 15
- Zu den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Verminderung der Drogenprobleme in der Schweiz vgl. das BR-Prot. Nr. 312 vom 20. Februar 1991, CH-BAR#E1004.1#1000/9#1005* (4.10prov.).↩
- 16
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2305.↩
- 17
- Die Motion 90.504 «Anti-Drogen-Attaches» in Schweizer Botschaften von Nationalrat Jean Ziegler wurde vom Bundesrat am 22. Juni 1990 als Postulat entgegengenommen, vgl. dodis.ch/63067.↩
- 18
- Vgl. die Notiz an die Vorsteher des EJPD und des EDA, Bundesrat Arnold Koller und Bundespräsident Felber, dodis.ch/62174.↩
- 19
- Für den Antrag des EJPD an den Bundesrat vom 22. November 1993 vgl. das BR-Prot. Nr. 2340 vom 13. Dezember 1993, dodis.ch/61948.↩
- 20
- Jörg Schild.↩
Collegamenti ad altri documenti
http://dodis.ch/61928 | si riferisce a | http://dodis.ch/62174 |
http://dodis.ch/61928 | si riferisce a | http://dodis.ch/61931 |
http://dodis.ch/61928 | si riferisce a | http://dodis.ch/60821 |
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Politica internazionale in materia di droghe
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