Darin: Antrag des EDI und des EDA vom 23.6.1995 (Beilage).
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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 1995, doc. 33
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| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E7175C-01#2001/54#2084* | |
| Titre du dossier | 4.UNO-Weltfrauenkonferenz 1995, Peking (1994–1998) | |
| Référence archives | 863.01 |
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E2023A-01#2005/37#3807* | |
| Titre du dossier | Conférence mondiale sur les femmes, Beijing 1995, Band 3 (1995–1995) | |
| Référence archives | o.713-233 |
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E1001#1999/339#69* | |
| Titre du dossier | Anträge Nr. 1078-1087 (1995–1995) | |
| Référence archives | 1 |
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E1004.1#1000/9#17344* | |
| Titre du dossier | Beschlussprotokoll(e) 21.06.-27.06.1995 (1995–1995) |
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E6100C#2012/153#2080* | |
| Titre du dossier | Vom Bundesrat bestellte Delegationen ( 1993 –2000) | |
| Référence archives | 920.0 |
dodis.ch/68832Antrag des EDI und des EDA an den Bundesrat1
Schweizer Delegation an der 4. UNO-Weltfrauenkonferenz: Aktion für Gleichstellung, Entwicklung und Frieden (Beijing, 4.–15. September 1995)
Vom 4.–15. September 1995 findet in Beijing die 4. UNO-Weltfrauenkonferenz statt.2 Aus Anlass des von der UNO proklamierten Internationalen Jahres der Frau wurde 1975 in Mexiko erstmals eine UNO-Weltfrauenkonferenz durchgeführt, die sich mit der Prüfung der Stellung und Rolle der Frau in der Gesellschaft befasste.3 Verabschiedet wurde ein Weltaktionsprogramm für das Jahrzehnt 1975–1985, das unter dem Motto «Gleichheit, Entwicklung und Frieden» stand.4 Zur Halbzeit des Jahrzehnts der Frau fand 1980 in Kopenhagen eine zweite UNO-Weltfrauenkonferenz statt, an der der Weltaktionsplan aufgrund der innerhalb der ersten fünf Jahre gemachten Erfahrungen weiterentwickelt wurde.5 Von besonderer Bedeutung war die 3. UNO-Weltfrauenkonferenz in Nairobi 1985, an der die Schweiz ebenso wie an den beiden früheren Konferenzen teilnahm.6
An der UNO-Weltfrauenkonferenz von Nairobi, an der sich 157 Staaten beteiligten, ging es zum einen um die kritische Bewertung der Entwicklung nach Ablauf der Weltdekade der Frau 1975–1985 und um die Erarbeitung von weiterführenden Strategien zur Förderung der Frauen bis zum Jahr 2000 («Forward Looking Strategies»). Diese zukunftsweisenden Strategien bilden das Schlussdokument von Nairobi und umfassen Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann, zur Entwicklung und zur Förderung des Friedens.7
Die bisherigen Konferenzen leisteten einen wesentlichen Beitrag zur weltweiten Bewusstseinsbildung und fanden ein grosses Interesse bei Medien und breiter Öffentlichkeit. Alle Konferenzen erwiesen sich als ideale Basis für weiterführende Aktivitäten und Massnahmen auf internationaler und nationaler Ebene. In der Schweiz fand beispielsweise im Jahr der UNO-Weltfrauenkonferenz von Mexiko (1975) in Bern ein nationaler Frauenkongress statt, der insbesondere die Schaffung eines eidgenössischen Organs für Frauenfragen sowie eine Verfassungsinitiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels 4 der Bundesverfassung forderte.8 Der Bundesrat beschloss daraufhin 1976 eine eidgenössische Kommission für Frauenfragen einzusetzen,9 und Volk und Stände stimmten am 14. Juni 1981 Artikel 4, Absatz 2 der Bundesverfassung über die Gleichstellung von Frau und Mann zu.10 Zur Umsetzung der Nairobi-Strategien von 1985 setzte der Bundesrat zudem auf Anregung der Eidg. Kommission für Frauenfragen 1986 eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein, welche konkrete Massnahmenempfehlungen in verschiedenen Sachgebieten entwickelte, die sich an die bundesverwaltungsinternen Stellen und an weitere gesamtschweizerische Institutionen richteten.11
Die 4. UNO-UNO-Weltfrauenkonferenz reiht sich also ein in eine Serie von internationalen Grosskonferenzen im Wirtschafts- und Sozialbereich der letzten Jahre, an denen die Schweiz gleichberechtigt teilnehmen kann. Im Jahre des 50jährigen Jubiläums der Vereinten Nationen12 wird sie auch Gelegenheit bieten, die Rolle der UNO im Bereich der Gleichstellung zwischen Frau und Mann festzuhalten und auszubauen.
Als Ausdruck der Kontinuität steht auch die 4. UNO-Weltfrauenkonferenz unter dem Motto «Gleichstellung, Entwicklung und Frieden». Aufgabe der Konferenz wird es sein, die erreichten Fortschritte und die nach wie vor vorhandenen Hindernisse bei der Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann zu beurteilen und weitere Massnahmen zu formulieren. Das Schwergewicht wird dabei auf der Überprüfung der Umsetzung der Strategien von Nairobi sowie der Ausarbeitung und Verabschiedung einer gemeinsamen Aktionsplattform als geplantes Schlussdokument von Beijing liegen. Zudem soll eine Deklaration als politische Erklärung der Aktionsplattform vorangestellt werden.
Zur Vorbereitung der UNO-Weltfrauenkonferenz fanden 1994 fünf regionale Konferenzen statt. Die europäische Vorbereitungskonferenz wurde im Rahmen der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE/UNO) vom 17.–21. Oktober 1994 in Wien abgehalten.13 Verabschiedet wurden regionenspezifische Aktionsplattformen, in denen die Stellung der Frau in der jeweiligen Region analysiert und entsprechende Ziele und Aktionen formuliert wurden. Die Resultate dieser regionalen Konferenzen fliessen nun in die Erarbeitung der globalen Aktionsplattform von Beijing ein.
Für die Entwicklung der globalen Aktionsplattform ist die UNO-Kommission über die Stellung der Frau (CSW) zuständig, welche – parallel zu ihren traditionellen Aufgaben – bis zur Konferenz die Funktion eines «Prepcom» wahrnimmt. Die Aktionsplattform, welche inzwischen rund 250 Paragraphen umfasst, hält fest, dass die in Nairobi 1985 genannten Ziele bisher nicht erreicht worden sind. Es werden zwölf zentrale Themenbereiche aufgeführt, in denen dringender Handlungsbedarf besteht: Armut, Erziehung, Gesundheit, Gewalt gegen Frauen, Frieden/Konfliktbewältigung/bewaffnete Konflikte, ökonomische Strukturen/Arbeit/Erwerbstätigkeit, Ungleichheit in bezug auf Macht- und Entscheidungspositionen und -prozesse auf allen Ebenen, Mechanismen zur Förderung der Gleichstellung, Menschenrechte, Medien, Umwelt, Mädchen.
An der in New York vom 15. März bis 7. April 1995 abgehaltenen 39. Session der UNO-Kommission über die Stellung der Frau konnte der Entwurf der Aktionsplattform nur sehr partiell bereinigt werden.14 Zahlreiche Themen wurden in New York äusserst kontrovers diskutiert, so namentlich die Kapitel Gewalt gegen Frauen, Menschenrechte und Gesundheit. Hier blieben viele Fragen offen. Überdies wird der Text der geplanten Deklaration erst in Beijing verhandelt werden können.
Die Schweiz misst der 4. UNO-Weltfrauenkonferenz aufgrund der unter Ziffer 1 dargelegten Überlegungen eine grosse Bedeutung zu und beteiligte sich sowohl an der regionalen europäischen Vorbereitungskonferenz in Wien als auch an der Vorkonferenz in New York. Der Bundesrat beschloss am 18. Mai 1994, die in der Folge der 3. UNO-Weltfrauenkonferenz gebildete interdepartementale Arbeitsgruppe «Folgearbeiten zur UNO-Weltfrauenkonferenz von Nairobi» unter der Federführung des Bundesamtes für Kultur mit der Ausarbeitung eines nationalen Berichtes zu beauftragen.15 Dieser Bericht über die Situation der Frauen in der Schweiz mit einem Annex mit Stellungnahmen von schweizerischen Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) wurde am 21. Dezember 1994 vom Bundesrat gutgeheissen und in der Folge der UNO zugestellt.16 Daneben wurde unter dem Vorsitz des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann ein nationales Vorbereitungskomitee eingesetzt, in welchem rund 60 Frauenorganisationen, Menschenrechts-, Entwicklungs- und Gesundheitsorganisationen, weitere interessierte Kreise sowie die interdepartementale Nairobi-Arbeitsgruppe vertreten sind. Bisher trat das Komitee zu zwei Plenarsitzungen sowie mehreren themenspezifischen Arbeitsgruppentreffen zusammen.17 Eine dritte Plenarsitzung ist für den 23. Juni 1995 vorgesehen.
Teil der schweizerischen Vorbereitungsaktivitäten für die nächste UNO-Weltfrauenkonferenz sind ausserdem die Vorarbeiten zum Beitritt der Schweiz zur UNO-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, welche sie bereits 1987 unterzeichnet hat.18 Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, dass die diesbezügliche Botschaft dem Parlament noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt werden soll.19
Die von der schweizerischen Delegation in Beijing zu vertretende Haltung wurde durch die interdepartementale Arbeitsgruppe Frauenfragen unter der Leitung der Politischen Abteilung III des EDA erarbeitet und diskutiert. Ein kontinuierlicher Austausch über die in der Aktionsplattform aufgeführten Themenbereiche und schweizerische Prioritäten findet zudem im Rahmen des nationalen Vorbereitungskomitees zwischen den Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und der Verwaltung statt.
Die Delegation wird sich grundsätzlich dafür einsetzen, dass in Beijing im Vergleich zu den vorangegangenen Konferenzen, insbesondere der Weltkonferenz über Menschenrechte,20 der Weltbevölkerungskonferenz21 wie auch dem Weltsozialgipfel22, keine Rückschritte gemacht werden. Eine Bestätigung der an diesen Konferenzen erzielten Verhandlungsresultate muss als das absolute Minimalergebnis für Beijing angesehen werden.
Im besonderen wird die Delegation den folgenden Themenkreisen Priorität einräumen: Frauen und Menschenrechte, Gewalt gegen Frauen, Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Frauen, Frauen und Entwicklung, Frauen in Politik und Wirtschaft sowie Gesundheit.
Im Bereich der Menschenrechte wird die Delegation darauf hinweisen, dass die Inhalte der Erklärung der Weltkonferenz über Menschenrechte in Wien von 199323 als Minimalstandards zu gelten haben und dass das Prinzip der Universalität von ausserordentlicher Bedeutung ist. Es muss betont werden, dass die Menschenrechte der Frauen ein unveräusserlicher, integraler und unabtrennbarer Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte sind.
Die Delegation wird erklären, dass Gewalt gegen Frauen als Form der Verletzung der Menschenrechte und als Diskriminierung der Frau zu beurteilen ist. Dies ist von besonderer Bedeutung, da der Zusammenhang zwischen Gewalt gegen Frauen und Menschenrechtsverletzungen noch oft verkannt wird, namentlich wenn es sich um Gewalt als Folge traditioneller Bräuche oder religiösen Extremismus handelt. Ein spezielles Engagement wird der Problematik der Zwangsabtreibung und der Zwangssterilisation gelten.
Die Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Frauen betreffend wird sich die Delegation dafür einsetzen, dass die von ihr in New York eingebrachten Hinweise auf den Schutz der Frauen in den Genfer Konventionen und ihren Zusatzprotokollen wie auch der Aufruf für eine bessere Respektierung des humanitären Völkerrechts im Text erhalten bleiben.
Den beiden Themenkreisen Frauenarmut sowie Basiserziehung wird die Delegation im Hinblick auf die Entwicklungsperspektive besondere Aufmerksamkeit schenken. So wird sie im speziellen die strukturellen Ursachen von Armut und Massnahmen zur Armutsbekämpfung ansprechen. Die Delegation wird sich darum bemühen, dass im Bereich der Basiserziehung auch Aspekte wie Sexualerziehung, Bekämpfung der sexuellen Belästigung sowie der Bedeutung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen behandelt werden.
Im Bereich Politik und Wirtschaft wird sich die Delegation für Massnahmen einsetzen, welche Frauen einen gleichberechtigten Zugang und eine gleichberechtigte Partizipation auf allen Ebenen ermöglichen. Ein wichtiger Stellenwert kommt hierbei der bezahlten und unbezahlten Arbeit, der Vereinbarkeit von Erwerbsleben und Familienarbeit und der innerfamiliären Arbeitsteilung zwischen Frau und Mann zu. Die vermehrte Berücksichtigung frauen- und gleichstellungsspezifischer Belange bei der Gestaltung von Arbeits- und Lebensbedingungen schliesst eine vermehrte Beteiligung von Frauen bei der Definition von ökonomischen Konzepten, Theorien und Methoden ein.
Im Vergleich zu den von der schweizerischen Delegation in New York vertretenen Schwerpunktthemen wird in Beijing neu auch der Gesundheitsbereich thematisiert. Die Diskussion über dieses Kapitel wird aller Voraussicht nach sehr kontrovers geführt werden und von zentralem Interesse wird sein, was «sexual and reproductive rights» und «sexual and reproductive health» betrifft. Die Delegation wird sich auf diese Bereiche sowie auf Massnahmen zur Verhinderung der Diskriminierung der Frau im Gesundheitsbereich konzentrieren.
Da die Aktionsplattform erst in Beijing bereinigt wird, kann die Haltung der Schweiz zu diesem Dokument noch nicht im Detail festgelegt werden. Diese wird sich jedoch nach den oben skizzierten Grundsätzen orientieren.
Als Ausdruck der Bedeutung, die die Schweiz der Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann beimisst, schlagen wir Ihnen vor, dass die Delegation von Frau Bundesrätin Ruth Dreifuss geleitet wird. Ihre Anwesenheit wird sich auf einige Tage, voraussichtlich zu Beginn der Konferenz, beschränken.24
Die Konferenz, die vom 4. bis 15. September 1995 dauert, wird gleichzeitig im Plenum und in zwei Hauptverhandlungsgruppen tagen. Angesichts der vielen, auch nach der letzten Vorbereitungsrunde in New York noch offen gebliebenen Fragen substantieller Art muss mit der Bildung mehrerer informeller Arbeits- und Redaktionsgruppen gerechnet werden. Will die Schweiz die unter Ziffer 3 dargelegten Positionen in das Schlussdokument einbringen und konstruktiv bei der Suche nach Lösungen für die noch umstrittenen Abschnitte der Aktionsplattform mitwirken, ist es unerlässlich, dass es ihr die Grösse der Delegation erlaubt, sich an allen Verhandlungen zu beteiligen.
Aufgrund dieser Überlegungen und im Sinne der Kontinuität schlagen wir Ihnen vor, dass die aus Angehörigen der Bundesverwaltung bestehende Verhandlungsdelegation für Beijing gleich zusammengesetzt sein wird wie anlässlich des letzten Vorbereitungstreffens in New York und zuvor bereits an der regionalen Konferenz in Wien. Durch ihre Kenntnisse und Erfahrungen in bezug auf den angesprochenen Vorprozess verfügen die Delegationsmitglieder über wertvolle Hintergrundinformationen sowie das nötige Fachwissen, um die schweizerische Haltung in Beijing kompetent vertreten zu können.
Nach der Rückkehr von Frau Bundesrätin Dreifuss in die Schweiz wird Frau Patricia Schulz, Chefin des Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann des EDI, die Leitung der schweizerischen Delegation übernehmen. Als weitere Vertreterin des EDI ist Frau Elisabeth Keller, Bundesamt für Kultur, vorgesehen.
Drei Vertreterinnen des EDA stehen der Delegation zur Sicherung aussenpolitischer Belange wie auch der Betreuung spezifischer Themenkreise aus ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zur Verfügung. Es sind dies Frau Françoise Lieberherr von der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie Frau Christine Schraner und Frau Monika Rühl von der Politischen Direktion.
Wie bereits für die Vorbereitungskonferenz in New York, schlagen wir Ihnen als weiteres Mitglied der schweizerischen Delegation die Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, Frau Judith Stamm, vor. Die jeweilige Kommissionspräsidentin war an den drei bisherigen UNO-Weltfrauenkonferenzen traditionsgemäss vertreten.
Ebenfalls sollen wiederum drei Vertreterinnen schweizerischer Nicht-Regierungsorganisationen in die Delegation einbezogen werden. Es handelt sich hierbei um Frau Maryse Durrer-Dupont, Union mondiale des organisations féminines catholiques UMOFC/WUCWO, Vizepräsidentin der Commission de liaison des ONG du Conseil de l’Europe, Nyon, Frau Regula Frey Nakonz, Koordinationsstelle Frauen und Entwicklung, Arbeitsgemeinschaft Swissaid/Fastenopfer/Brot für alle/Helvetas/Caritas, Zürich, sowie Frau Corinne Wacker, Bund Schweizerischer Frauenorganisationen, Mitglied der BSF-Umweltschutzkommission, Conseil international des femmes, Zürich. Die Zusammenarbeit mit den NGO-Vertreterinnen in New York war ausgezeichnet. Ihr Fachwissen und ihre aktive, kompetente Mitarbeit waren für die Delegation hilfreich und ihre Kontakte zu den NGO-Vertreterinnen auch für die Verhandlungsdelegation wertvoll.
Angesichts der Wichtigkeit dieser Konferenz für die Entwicklungspolitik schlagen wir vor, im weiteren Frau Rosemarie Bär als Vertreterin der Beratenden Kommission für Internationale Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe zu delegieren.
Vorgängig zur Konferenz werden am 2. und 3. September zweitägige Konsultationen über prozedurale und organisatorische Fragen stattfinden. Diese Konsultationen wie auch weitere informelle Treffen im Rahmen einer aus Japan, den USA, Kanada, Neuseeland, Norwegen und der Schweiz zusammengesetzten Kontaktgruppe sind als Informationsquelle und im Hinblick auf das taktische Vorgehen ausserordentlich wichtig. Es ist aus diesem Grund unerlässlich, dass ein Teil der Delegation (max. drei Delegationsmitglieder) bereits zu einem früheren Zeitpunkt nach Beijing reisen wird.
Das Bundesamt für Justiz, das Bundesamt für Aussenwirtschaft, das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, die Eidgenössische Finanzverwaltung und die Bundeskanzlei sind konsultiert worden. Sie sind mit dem vorliegenden Antrag einverstanden. Mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung besteht jedoch eine Differenz bezüglich der Kostenerstattung an die Vertreterinnen der Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) durch den Bund (Punkt 3 des Beschlussdispositivs).
Die Eidg. Finanzverwaltung hat vorgeschlagen, dass die NGO-Vertreterinnen ihre Reisekosten selber zu übernehmen haben. Wir halten demgegenüber an unserem Antrag fest. Die NGO-Vertreterinnen waren bereits Delegationsmitglieder an der Vorkonferenz in New York und sind somit eingebunden in die offiziellen Vorbereitungen der Schweiz für Beijing. Sie vertreten daher nicht ihre eigenen Interessen, sondern sind Mitträgerinnen der schweizerischen Interessen und Ziele für diese Konferenz.
Wir beantragen Ihnen, dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustimmen.25
- 1
- CH-BAR#E1004.1#1000/9#17344*. Dieser Antrag wurde von Elisabeth Keller vom Dienst für Frauenfragen des Bundesamts für Kultur (BAK) des EDI und von Monika Rühl von der Politischen Abteilung III des EDA unter der Verantwortung des stellvertretenden Direktors des BAK, Hans Rudolf Dörig, respektive des Chefs der Politischen Abteilung III, Armin Ritz, verfasst und von der Vorsteherin des EDI, Bundesrätin Ruth Dreifuss, sowie vom Vorsteher des EDA, Bundesrat Flavio Cotti, unterzeichnet. An der Sitzung des Bundesrats vom 27. Juni 1995 wies der Vorsteher des EVED, Bundesrat Adolf Ogi, darauf hin, dass die umfangreiche schweizerische Delegation nur aus Frauen bestehe. Gegen den Antrag wurde jedoch nicht opponiert, vgl. das Verhandlungsprotokoll der 23. Sitzung des Bundesrats, DDS 1995, Dok. 38, dodis.ch/71762. ↩
- 2
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/T2607.↩
- 3
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2748.↩
- 4
- Vgl. dazu die Notiz von Marcus Kaiser von der Direktion für internationale Organisationen des EPD vom 19. März 1975, dodis.ch/72485.↩
- 5
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2755.↩
- 6
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/T2741.↩
- 7
- Vgl. den Schlussbericht der schweizerischen Delegation über die UNO-Weltfrauenkonferenz von Nairobi vom Dezember 1985, dodis.ch/72745. Für die an der Konferenz in Nairobi verabschiedeten «Forward Looking Strategies» vgl. das Dossier CH-BAR#E2023A#2003/421#3287* (o.713.233(2)).↩
- 8
- Vgl. dazu die Notiz von Marcus Kaiser vom 31. Oktober 1974 an die Völkerrechtsdirektion, dodis.ch/72284. Zu den Resolutionen des Frauenkongresses vgl. das BR-Prot. Nr. 1437 vom 20. August 1975, dodis.ch/72348.↩
- 9
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 150 vom 28. Januar 1976, dodis.ch/72772.↩
- 10
- Der Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» (Gegenentwurf) wurde am 14. Juni 1981 mit einem Ja-Anteil von 60,3% und von 15,5 Ständen angenommen, vgl. BBl, 1981, S. 1266–1268.↩
- 11
- Zur Einsetzung der Arbeitsgruppe vgl. das BR-Prot. Nr. 1147 vom 2. Juli 1986, dodis.ch/72593. Für den Schlussbericht der Arbeitsgruppe und die Vorschläge zur nationalen Umsetzung der «Forward Looking Strategies» vgl. das BR-Prot. Nr. 1976 vom 14. November 1988, dodis.ch/72346. Zum Bericht über die Umsetzungsarbeiten dieser Vorschläge vgl. das BR-Prot. Nr. 1973 vom 16. Oktober 1991, dodis.ch/57453.↩
- 12
- Vgl. dazu DDS 1995, Dok. 26, dodis.ch/62695, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2580.↩
- 13
- Vgl. dazu den Bericht der schweizerischen Delegation vom 4. November 1994, dodis.ch/68828.↩
- 14
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 357 vom 1. März 1995, dodis.ch/71196, sowie der Bericht der schweizerischen Delegation vom 2. Mai 1995, dodis.ch/70093.↩
- 15
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 853 vom 18. Mai 1994, dodis.ch/67264.↩
- 16
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 2258 vom 21. Dezember 1994, dodis.ch/67735.↩
- 17
- Vgl. die Protokolle der Plenarsitzungen des nationalen Komitees vom 3. Juni 1994, dodis.ch/72763, sowie vom 19. Januar 1995, dodis.ch/72764.↩
- 18
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 2168 vom 22. Dezember 1986, dodis.ch/64775, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2739.↩
- 19
- Vgl. die Botschaft betreffend das Übereinkommen von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vom 23. August 1995, dodis.ch/67245.↩
- 20
- Zur Weltkonferenz über Menschenrechte in Wien 1993 vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2502.↩
- 21
- Zur Weltbevölkerungskonferenz in Kairo 1994 vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2433.↩
- 22
- Zum Weltsozialgipfel in Kopenhagen 1995 vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2637. ↩
- 23
- Vgl. dazu den Bericht der schweizerischen Delegation vom 22. September 1993, dodis.ch/64793.↩
- 24
- Bundesrätin Dreifuss weilte vom 6. bis am 10. September 1995 an der Konferenz. Vgl. ihre Erklärung im Plenum vom 7. September 1995 im Konferenzbericht der schweizerischen Delegation vom November 1995, dodis.ch/70094, Anhang.↩
- 25
- Der Antrag wurde am 27. Juni 1995 angenommen, vgl. das BR-Prot. Nr. 1081, Faksimile, dodis.ch/68832. Für den Konferenzbericht der schweizerischen Delegation vom November 1995 vgl. dodis.ch/70094, für die Informationsnotiz des EDI an den Bundesrat vom 22. September 1995 vgl. dodis.ch/70392.↩
Liens avec d'autres documents
| http://dodis.ch/74424 | voir aussi | http://dodis.ch/68832 |
Tags
4ème Conférence mondiale de l'ONU sur les femmes (Pékin 1995)
Questions de genre ONU (Organes subsidiaires, fonds et programmes)


