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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1994, doc. 10
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E2024B#2003/261#123* | |
| Dossier title | Politische Abteilung II (1994–1995) | |
| File reference archive | a.155.20 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E2023A-01#2005/37#4135* | |
| Dossier title | Mission d'observation des Nations Unies en Afrique du Sud (UNOMSA), Band 1 (1993–1994) | |
| File reference archive | o.713-765 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E5004A#2014/94#700* | |
| Dossier title | Zusammenarbeit und Beziehungen mit Südafrika (1994–1996) | |
| File reference archive | 093.9-428 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E7001C#2001/86#838* | |
| Dossier title | Südafrika (1993–1993) | |
| File reference archive | 2310-1 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7115B#2003/35#1916* | |
| Old classification | CH-BAR 701 | |
| Dossier title | Beziehungen zu anderen Staaten (1994–1998) | |
| File reference archive | 3/052-ZA • Additional component: Südafrika |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E2010A#2005/342#8479* | |
| Dossier title | Allgemeines (1994–1996) | |
| File reference archive | C.41.111.0 • Additional component: Afrique du Sud |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E2010A#2005/342#1810* | |
| Dossier title | Allgemeines, vol. 1 (1994–1995) | |
| File reference archive | B.15.21 • Additional component: Afrique du Sud |
dodis.ch/67912Interdepartementale Sitzung vom 28. Februar 19941
Bilaterale Beziehungen mit Südafrika2
Aktuelle Fragen und der mögliche Handlungsbedarf im Bereich der schweizerischen Beziehungen mit Südafrika standen im Zentrum der interdepartementalen Sitzung vom 28. Februar 1994, zu welcher die Politische Abteilung II eingeladen hatte3 (Teilnehmerliste4). Während gegenwärtig vor allem die schweizerische Unterstützung des Demokratisierungsprozesses im Hinblick auf die allgemeinen Wahlen vom 26.–28. April 19945 im Vordergrund steht, gewinnen für die Zeit danach weitere spezifische Fragen an Bedeutung:
Im Zusammenhang mit der diesjährigen Konferenz (75-jähriges Jubiläum) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf (7.–24.6.1994)6 soll die südafrikanische Delegation, welche erstmals seit langem wieder teilnimmt, über die schweizerische Sozialpartnerschaft informiert werden.7 Die ILO hat im vergangenen Jahr die Wiederaufnahme der technischen Unterstützung gegenüber Südafrika beschlossen. Eine Erklärung von 1964 bezüglich der Apartheid8 wurde suspendiert und soll an der Konferenz im kommenden Juni überprüft werden.9 Für den Fall, dass die Schweiz von der ILO um eine finanzielle Unterstützung der technischen Hilfe (z. B. zugunsten unabhängiger Angestellten- und Arbeiterorganisationen) angegangen wird, konsultiert das BIGA direkt mit der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH). Diese unterstützt bereits Aktivitäten auf dem Gebiet gewerkschaftlicher Ausbildung.10 Im Hinblick auf den Besuch der südafrikanischen Delegation, in welcher Mehr- und Minderheiten der einzelnen Sozialpartner vertreten sein sollten, wünscht das BIGA bis Mitte Mai Klarheit über die Zusammensetzung der Delegation, die Arbeitsweise und das entsprechende Budget.
Der «Transitional Executive Council» (TEC) hat der Abhaltung eines Seminars über Verfassungsfragen im kommenden Juni in der Schweiz zugestimmt. Schweizerische und südafrikanische Verfassungsexperten sowie Vertreter der verschiedenen politischen Kräfte Südafrikas werden bei diesem Anlass unter Leitung von Rechtsberater Botschafter L. Caflisch, unter Mitwirkung des «Instituts für Föderalismus» der Universität Freiburg (Professor T. Fleiner) einen Meinungsaustausch über Fragen im Hinblick auf die Ausarbeitung der definitiven südafrikanischen Verfassung pflegen.11
Das «Programm der positiven Massnahmen» der DEH zugunsten der Opfer der Rassendiskriminierung soll auch nach den Wahlen fortgesetzt werden. Angesichts der Frage, ob es sich bei Südafrika um ein Entwicklungsland handelt, erhält die Unterstützung zusätzlich eine politische Dimension, ähnlich wie beim Fr. 60-Mio-Kredit zugunsten Palästinas.12 Gegenüber der Grössenordnung des südafrikanischen Staatsbudgets, hat die schweizerische Unterstützung von einigen Millionen Franken nur ein geringes «leverage». Soll die Hilfe künftig zugunsten einer Reihe von NGOs oder in konzentrierterer Form erfolgen? Zu prüfen sind auch mögliche Beiträge zum Abbau der Gewalt.
Für das «Programm der positiven Massnahmen» wurden seit 1986 Fr. 50 Mio. eingesetzt.13 Im vergangenen Jahr wurden aus dem normalen DEH-Budget Fr. 4,5 Mio zur Verfügung gestellt. Weitere Fr. 2,5 Mio zugunsten der Wiedereingliederung von Exilierten und politischen Gefangenen wurden einem Spezialkredit von Fr. 10 Mio (Restposten aus der Namibia-Aktion) entnommen.14 Für 1994 sind wiederum Fr. 4–5 Mio für dieses Programm vorgesehen.15 Die im Juli 1993 beschlossenen zusätzlichen Fr. 0,5 Mio zur Förderung des Demokratisierungsprozesses in Südafrika müssen mit dem üblichen DEH-Budget kompensiert werden.16
Der von südafrikanischer und schweizerischer Seite gewünschte Abschluss eines Investitionsschutzabkommens wird gegenwärtig von der südafrikanischen Regierung und vom ANC geprüft. Angesichts der langsamen Abwicklung dieser Frage innerhalb des «Transitional Executive Council», wird ein solches Abkommen voraussichtlich erst nach den Wahlen (z. B. im September durch Bundesrat F. Cotti) unterzeichnet werden können.17
Die Ausgestaltung der schweizerischen Wirtschaftsbeziehungen mit Südafrika wird nicht zuletzt vom Verhältnis der Kaprepublik mit der Europäischen Union18 (Aufnahme in das Lomé-Abkommen? Freihandelsabkommen mit der EU?) sowie zu übrigen OECD-Ländern abhängen. Bei der Frage der Aufnahme in ein generelles Präferenzsystem wird es auch eine Rolle spielen, ob sich Südafrika selbst als Entwicklungsland deklariert.19
Im Anschluss an die vor zwei Jahren aufgrund der Uneinigkeit zwischen der südafrikanischen Regierung und dem ANC unterbrochenen Gespräche über eine eventuelle Aufnahme Südafrikas in die schweizerische IWF-Ländergruppe, führte der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, U. Gygi, am 23.2.1994 ein Gespräch mit dem südafrikanischen Generalkonsul G. Croeser. Der Gehalt dieses Gesprächs, der auf südafrikanischer Seite nicht allseitig abgesegnet ist, wird den interessierten Departementen in einer Aktennotiz zur Diskussion gestellt werden.20
Von Seiten des IWF wird eine Beteiligung Südafrikas an der westafrikanischen Ländergruppe favorisiert, mit welcher Südafrika im Prinzip wenig Interessen teilt. In Teilen des ANC gibt es indessen Sympathien für eine Teilnahme an dieser oder der ostafrikanischen Ländergruppe. Südafrika hätte ein dominierendes Gewicht innerhalb dieser Gruppen, müsste aber auch Nachteile in Kauf nehmen. In der westafrikanischen Gruppe beispielsweise wird nach dem Rotationssystem gearbeitet, welches Südafrika eventuell erst nach 42 Jahren erlauben würde, den ersten Exekutivdirektor zu stellen.
Die Frage der Zugehörigkeit zur IWF-Ländergruppe wurde weder von Finanzminister Derek Keys noch von ANC-Vertreter Trevor Manuel bei deren Gespräch mit Bundesrat F. Cotti im vergangenen Januar in Davos aufgenommen.21 Anlässlich des Treffens der «Southern African Development Community» (SADC) von Ende Januar wurde Südafrika sowohl von SADC-Mitgliedern wie auch von Ländern der «Preferential Trade Area» (PTA) stark umworben.
Die Schweiz wird laut EMD seit rund einem Jahr immer intensiver mit z. T. 30–40% günstigeren Angeboten der südafrikanischen Rüstungsindustrie angegangen. Bisher wurden diese Avancen abschlägig behandelt; es stellt sich indessen die Frage, von welchem Zeitpunkt an geschäftliche Kontakte gepflegt werden dürften.
Die Schweiz beschloss bis zum Eintreten der angekündigten demokratischen Veränderungen (Parlamentswahlen, Einsetzung des Präsidenten) auf den Kauf südafrikanischer Waffen- und Rüstungsgüter zu verzichten. Der TEC hat zwar beträchtlichen politischen Einfluss, behandelt jedoch gewisse wichtige Geschäfte, welche in die Kompetenz der künftigen Koalitionsregierung fallen, eher schleppend. Wie heikel die aufgeworfene Frage ist, zeigt beispielsweise das PC-7-Geschäft, welches zwar formell erledigt ist, vom UNO-Sanktionskomitee jedoch auf die lange Bank geschoben und in gewissen ANC-Kreisen noch nicht ad acta gelegt wurde.22 Auch hält die UNO das Waffenembargo gegenüber Südafrika weiterhin aufrecht.23 Falls die «Inkatha Freedom Party» und rechtsradikale Kreise die Wahlen boykottieren, könnte in Südafrika für die Zeit nach den Wahlen eine schwierige Lage eintreten.
Die Unterstützung Südafrikas hat in Gebieten zu erfolgen, wo ein echtes südafrikanisches Bedürfnis besteht, und vor allem dort, wo die Schweiz einen besonderen Beitrag leisten kann. Als Zeichen dieser Unterstützung wird im Mai voraussichtlich eine Vertretung des Bundesrates an der Amtseinsetzung des neuen südafrikanischen Präsidenten teilnehmen.24 Mitte September wird die regionale Botschafterkonferenz in Südafrika durchgeführt werden.25 Im Bereich der bilateralen Verträge besteht ein möglicher Handlungsbedarf bezüglich Stagiaireaustausch (BIGA) Sozialversicherung, friedliche Nutzung der Nuklearenergie, Rechtshilfe und Auslieferung sowie Kunst (schriftlich aufgeworfen und nicht in der Sitzung behandelt wurden auch Fragen bezüglich Umweltschutz und Visumpolitik).26
Die bilateralen Beziehungen und die schweizerische Unterstützung Südafrikas wird nach den Wahlen erneut in einer interdepartementalen Sitzung diskutiert werden.27
- 1
- CH-BAR#E2010A#2005/342#1810* (B.15.21). Diese Gesprächsnotiz wurde von Daniel Haener von der Politischen Abteilung II des EDA verfasst und von deren Chef, Botschafter Heinrich Reimann, unterzeichnet. Kopien der Notiz gingen u. a. an das Sekretariat des Vorstehers des EDA, Bundesrat Flavio Cotti, an das Sekretariat des Direktors der Politischen Direktion des EDA, Staatssekretär Jakob Kellenberger, sowie an die Generalsekretariate aller Departemente. Für die umfangreiche Verteilerliste der Gesprächsnotiz vgl. das Faksimile dodis.ch/67912 aus dem Dossier CH-BAR#E5004A#2014/94#700* (093.9-428).↩
- 2
- Für eine Übersicht über den Stand der bilateralen Beziehungen vgl. dodis.ch/69137.↩
- 3
- Vgl. das Schreiben von Botschafter Reimann vom 1. Februar 1994, CH-BAR#E2010A#2005/342#1810* (B.15.21).↩
- 4
- Anmerkung im Original: Liste der Gesprächsteilnehmer. EDA: Serge Chapatte (DEH, Chef Abteilung Operationelles Afrika, Lateinamerika), Herbert Schmid (DEH, Sektion Ostafrika), Catherine Vuffray (DEH, Informationsdienst), Elisabeth Guyer (Finanz- und Wirtschaftsdienst), Jean-Pierre Villard (DV, Sektion Menschenrechte), Christoph Meier (Politisches Sekretariat), Josef Renggli (DIO, Sektion Vereinte Nationen und Internationale Organisationen), Yvette de Roche (Sektion für internationale, kulturelle und UNESCO-Angelegenheiten), Markus Peter (DVA, Personalsektion), Botschafter Heinrich Reimann (Chef Politische Abteilung II), Daniel Haener (Politische Abteilung II); EJPD: Mario Michel Affentranger (BAP, Internationale Verträge); EMD: Manfred Läderach (GRD Planung); EFD: Heinz Kaufmann (Eidg. Finanzverwaltung, Sektion Währung und IWF); EVD: Elvezio Contestabile (BAWI, Sektionschef USA, Kanada, Südafrika), Brigitte Chassot (BAWI, USA, Kanada, Südafrika), Rolf Gerber (BAWI, Sektionschef Afrikanische Entwicklungsländer), Jean-Jacques Elmiger (BIGA, Dienst für internationale Angelegenheiten).↩
- 5
- Mit dem Programm der positiven Massnahmen unterstützte die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) des EDA seit 1986 den Demokratisierungsprozess in Südafrika, vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C1770. Während der Wahlen stellte die Schweiz der Beobachtermission der Vereinten Nationen (UNOMSA) 100 Wahlbeobachterinnen und -beobachter zur Verfügung, vgl. dazu die Notizen des Chefs des Diensts für Friedensfragen der Politischen Abteilung III des EDA, Peter Sutter, vom 11. Mai 1994, dodis.ch/67920, sowie vom 20. Juni 1994, dodis.ch/67928. Zum Ergebnis der ersten demokratischen Wahlen seit dem Ende der Apartheid vgl. den Politischen Bericht Nr. 23 des schweizerischen Botschafters in Pretoria, Roland Wermuth, vom 1. Mai 1994, dodis.ch/68571.↩
- 6
- Vgl. den Bericht über die von der Internationalen Arbeitskonferenz anlässlich ihrer 80. und 81. Tagungen 1993 und 1994 genehmigten Übereinkommen und Empfehlungen vom 15. Mai 1996, dodis.ch/70062.↩
- 7
- Für das Seminar mit der südafrikanischen ILO-Delegation am 10. Juni 1994 in Bern vgl. die Notiz von Botschafter Reimann vom 14. Juni 1994, dodis.ch/69680.↩
- 8
- Declaration concerning the Policy of «Apartheid» of the Republic of South Africa Adopted by the International Labour Conference at Its 48th Session, ILO Official Bulletin Vol. XLVII, No. 3, vom Juli 1964.↩
- 9
- Vgl. dazu das Dossier CH-BAR#E7170-01#2000/255#1609* (811.181.35).↩
- 10
- In diesem Bereich unterstützte die DEH Projekte des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks (SAH), vgl. dazu den Reisebericht und das Projektjournal des SAH vom Dezember 1993, CH-BAR#E2025A#2002/145#2891* (t.311-Südafrika).↩
- 11
- Für die Vorbereitungen des Round Table on Constitutional Options for South Africa, welcher vom 24. bis 26. Juli 1994 in Interlaken stattfand, vgl. die Notiz von Daniel Haener von der Politischen Abteilung II vom 29. März 1994, dodis.ch/67911. Für den Konferenzbericht vom 23. August 1994 vgl. dodis.ch/67885.↩
- 12
- Vgl. zum Palästina-Kredit das BR-Prot Nr. 1757 vom 20. September 1993, dodis.ch/59865. Zur Aufbauhilfe in Palästina vgl. das Protokoll über die Gespräche von Bundesrat Cotti mit dem Vorsitzenden des PLO-Exekutivkomitees, Jassir Arafat, vom 3. Februar 1994, DDS 1994, Dok. 5, dodis.ch/65081.↩
- 13
- Für eine Zusammenstellung der DEH über die finanziellen Aufwendungen von 1987 bis 1993 vgl. dodis.ch/69667, für die Aufwendungen von 1991 bis 1994 vgl. die Notiz des EDA und des Bundesamts für Aussenwirtschaft (BAWI) des EVD Beitrag der Schweiz zur Entwicklung des südlichen Afrika vom März 1995, dodis.ch/67959.↩
- 14
- Für den Spezialkredit vgl. das BR-Prot. Nr. 2093 vom 1. Oktober 1990, dodis.ch/55968. Zur Beteiligung der Schweiz an den friedenserhaltenden Massnahmen der UNO in Namibia vgl. DDS 1990, Dok. 31, dodis.ch/56036, sowie die Zusammenstellung Unterstützungseinheit der Vereinten Nationen für die Übergangszeit (UNTAG) (1989–1990), dodis.ch/T1719.↩
- 15
- Vgl. dazu dodis.ch/67959.↩
- 16
- Vgl. dazu die Notiz vom Chef der Abteilung Operationelles Afrika, Lateinamerika der DEH, Serge Chappatte, an den Direktor der DEH, Botschafter Fritz Staehelin, vom 26. Juni 1993, dodis.ch/69681.↩
- 17
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 479 vom 20. März 1995, dodis.ch/69672. Das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Südafrika über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen wurde schliesslich am 27. Juni 1995 in Bern unterzeichnet und trat am 29. November 1997 in Kraft, vgl. AS, 1999, S. 629–636.↩
- 18
- Vgl. dazu das Dossier CH-BAR#E7115B#2003/35#1916* (3/052-ZA) sowie die Notiz des Integrationsbüros EDA/EVD vom 15. August 1994, CH-BAR#E2010A#2005/342#2139* (B.15.22.34).↩
- 19
- Für eine Übersicht über die Wirtschaftsbeziehungen mit Südafrika sowie über die wirtschaftliche Entwicklungspolitik gegenüber Südafrika vgl. die Notizen von Brigitte Chassot vom BAWI vom 20. Januar 1994, dodis.ch/69578, und vom 1. September 1994, dodis.ch/67958.↩
- 20
- Notiz der Finanzverwaltung des EFD vom 10. März 1994, dodis.ch/65335.↩
- 21
- Für die Teilnahme am World Economic Forum (WEF) in Davos 1994 von Bundesrat Cotti sowie vom Vorsteher des EVD, Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz, vgl. DDS 1994, Dok. 4, dodis.ch/64666.↩
- 22
- Zum Export von Pilatus PC-7 Schulungsflugzeugen nach Südafrika vgl. DDS 1993, Dok. 21, dodis.ch/64743, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2212.↩
- 23
- Nach den Wahlen im April 1994 wurden die Sanktionen aufgehoben, vgl. die Resolution Nr. 919 des UNO-Sicherheitsrats vom 26. Mai 1994, UN doc. S/RES/919.↩
- 24
- Der Vorsteher des EFD, Bundespräsident Otto Stich, nahm am 10. Mai 1994 in Pretoria an der Amtseinsetzung des südafrikanischen Präsidenten Nelson Mandela teil. Für die Notiz von Botschafter Reimann über die Gespräche des Bundespräsidenten mit Vertretern Israels, Ägyptens und der USA in Pretoria vom 10. Mai 1994 vgl. dodis.ch/68058.↩
- 25
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2450, bes. den Schlussbericht des Chefs des Politischen Sekretariats des EDA, Botschafter Guy Ducrey, vom 14. September 1994, dodis.ch/67666. Zur Reise von Bundesrat Cotti nach Südafrika, Côte d’Ivoire und Burkina Faso vom 12. bis 17. September 1994 vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2586, bes. die Informationsnotiz des EDA an den Bundesrat vom 22. September 1994, dodis.ch/67522.↩
- 26
- Das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Südafrika über den Austausch von Stagiaires wurde am 15. Juni 1998 unterzeichnet, vgl. AS, 2001, S. 24–26. Bezüglich Nuklearenergie vgl. die Notiz des stv. Direktors des BAWI, Botschafter Rolf Jeker, über seinen Besuch in Südafrika in der Funktion als Vorsitzender des Missile Technology Control Regime (MTCR) vom 26. bis 28. Juli 1994, dodis.ch/69749. Zum Auslieferungsvertrag vgl. das Dossier CH-BAR#E2010A#2005/342#1777* (B.14.21.6.1) sowie den Notenaustausch vom 23. Oktober 1978 / 7. März 1979 zwischen der Schweiz und Südafrika zur Bestätigung der Weitergeltung des Auslieferungsvertrags vom 26. November 1880 und des Zusatzabkommens vom 19. Dezember 1934 zwischen der Schweiz und Grossbritannien, AS, 1995, S. 4682–4698.↩
- 27
- Diese Sitzung fand höchstwahrscheinlich nicht oder nicht im angekündigten Format statt. Zur politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie zum neuen Programm der Entwicklungszusammenarbeit mit Südafrika nach den Wahlen vgl. die Notiz der Politischen Direktion des EDA vom 10. Mai 1994, dodis.ch/67670.↩
Relations to other documents
| http://dodis.ch/69672 | is mentionned in | http://dodis.ch/67912 |
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