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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1993, doc. 21
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2200.30-03#2005/173#89* | |
Dossier title | Kriegsmaterial, Allgemeines (1992–1996) | |
File reference archive | 335.0 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E7115A#2002/69#1796* | |
Dossier title | COCOM Listenware, Jan-Juni (1993–1993) | |
File reference archive | 843.0.1 • Additional component: Vereinigte Staaten von Amerika |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E7001C#2001/86#839* | |
Dossier title | Südkorea (1993–1993) | |
File reference archive | 2310-1 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E7115A#2002/69#1416* | |
Dossier title | Allgemeines, A-Z nach Namen (1993–1993) | |
File reference archive | 870 • Additional component: Südafrika |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E5004A#2014/94#2170* | |
Dossier title | Verkauf von PC-7 an Südafrika (1993–1993) | |
File reference archive | 784.2-024 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2010A#2001/161#4545* | |
Old classification | CH-BAR E 2010(A)2001/161 262 | |
Dossier title | Pilatus Constructions Aéronautiques SA., Stans, Band 2 (1993–1993) | |
File reference archive | B.35.31 |
dodis.ch/64743
Gespräch des Vorstehers des EVD, Bundesrat Delamuraz, mit dem Verwaltungsratspräsidenten der Pilatus Flugzeugwerke und Vertretern des Kantons Nidwalden1
Exportkontrollen: Besuch von Vertretern der Pilatus und den Behörden des Kantons Nidwalden beim Chef des EVD vom 7.5.1993 betreffend Export von PC-7 nach Südafrika und PC-9 nach Südkorea
Bundesrat Delamuraz (BRD) begrüsst die Vertreter Nidwaldens2 und von Pilatus3 und ersucht sie, zu den geplanten Exporten nach Südafrika und Südkorea Stellung zu nehmen.
Landammann Engelberger (E) erwähnt einleitend die wirtschaftliche Bedeutung der Pilatus Flugzeugwerke für Nidwalden, arbeiten doch knapp 10% der Arbeitskräfte Nidwaldens in diesem Betrieb. Unter den Beschäftigten der Firma herrsche grosse Verunsicherung und Resignation. Man sei auf positive Entscheide für die Exporte nach Südafrika und Südkorea angewiesen. Dies wäre nicht im Widerspruch zum KMG.4 Eine Verweigerung der Ausfuhrbewilligungen hätte zur Folge, dass zu den bereits 500 Arbeitslosen weitere 300–500 hinzukommen würden, was sehr viel sei für Nidwalden. Da es sich dabei um Spezialisten im Flugzeugbau handle, würden diese nicht ohne weiteres einen anderen Arbeitsplatz finden. Er hoffe, dass ein positiver Entscheid möglichst schnell gefällt werde.5
E. Thomke (Th) weist darauf hin, dass Pilatus immer noch beinahe zu 90% vom militärischen Geschäft (Flugzeugbau und Unterhaltsarbeiten) abhängig ist. Vor zwei Jahren sei die Firma restrukturiert worden, was sich positiv ausgewirkt habe. Letztes Jahr sei ein Gewinn erzielt worden. Südafrika (Hauptvertrag für die Lieferung von 60 PC-7 wurde im Februar 93 unterzeichnet) und Südkorea (Vertrag für die Lieferung von 20 PC-9 wurde im November 92 einseitig von Pilatus unterzeichnet) seien interessante Aufträge, die es der Firma erlaubten, sich innerhalb von 1½–2 Jahren zu einem gemischten Flugzeughersteller zu konvertieren.
Auf eine Frage von BRD [Bundesrat Delamuraz] bezüglich der beschäftigungspolitischen Auswirkungen eines möglichen Kaufs von Piper auf den Arbeitsplatz von Pilatus in Stans, meint T[homke], dass dadurch technisch anspruchsvolle Teilfertigungen in der Schweiz gemacht werden könnten, während die Montagearbeiten im kostengünstigeren Florida durchgeführt würden.
Für das Südafrika-Geschäft hat Pilatus gemäss T[homke] die Lieferzusage des kanadischen Motorenherstellers7 und auch der Regierung Kanadas erhalten. Südafrika stelle kein Risiko dar, hätte das Land doch seine Flugzeuge (30 Mirage, Helikopter) im Kampf gegen Schwarze nie eingesetzt.
BRD [Bundesrat Delamuraz] schlägt vor, im Zusammenhang mit der beabsichtigten Lieferung nach Südafrika die folgenden drei Fragen zu diskutieren: Stellungnahme des EMD zu den von Pilatus vorgeschlagenen technischen Änderungen, damit der PC-7 nicht bewaffnet werden kann, kanadische Pressekampagne gegen die Lieferung von Motoren sowie die ERG.
Herr Marfurt (M) informiert, dass die Vorschläge für den Umbau der PC-7 in die richtige Richtung gehen. Ein Problem sei, dass die Kritiker nachzuweisen versuchten, dass die Änderungen nicht genügten. Das EMD wünsche noch einige zusätzliche Änderungen, die von Experten als möglich gehalten werden.8
T[homke] erwidert, das Ganze sei ein Theater. Er habe Fotos, die beweisen würden, dass jedes Flugzeug, vom Sportflugzeug bis zum Boeing 707, umgebaut werden könne. Es sei ein Spiel mit der Zeit. Weitere Änderungen seien nicht möglich. Wenn auch die Reservetanks entfernt werden müssten, würde das Geschäft platzen. Die Pilatus sei keine Spielzeugfabrik. Sie produziere ein Flugzeug zum Training von Militärpiloten. Er werde morgen die Frage mit dem Rüstungschef in Stans diskutieren.
BRD wirft T[homke] vor, dass die Probleme, über die heute diskutiert würde, durch unseriöse Praktiken der Pilatus in der Vergangenheit hervorgerufen worden seien. Er habe die Firma im Nationalrat mehrmals in Schutz genommen. Er, wie auch die anderen Chefs des EMD, seien jedoch systematisch angelogen worden, womit sie sich der Lächerlichkeit preisgegeben hätten.9
T[homke] stimmt diesen Äusserungen zu. Man habe vieles zu verstecken versucht, was zu einer schwierigen politischen Situation geführt habe. Diese könne allerdings nicht mit zusätzlichen technischen Veränderungen gelöst werden. Der Bundesrat solle dagegen klare Entscheide treffen, in welche Länder Pilatus liefern könne.
BRD meint, das Ziel sollte sein, durch technische Anpassungen ein möglichst unprovokatives Flugzeug nach Südafrika zu exportieren. Würde dies erreicht, hätte der Bundesrat ein gutes Gewissen.
E[ngelberger] hat Verständnis für die Reaktion der Bundesbehörden. Ihr Vertrauen sei strapaziert worden. Man sollte zu einem Neubeginn in den Beziehungen kommen. Aber es sollten daraus keine neuen Verzögerungen resultieren.
M[arfurt] betont, es sei nicht die Absicht des EMD, das Geschäft zu torpedieren. Dazu hätte man andere Möglichkeiten gehabt, wie die Unterstellung des PC-7 und PC-9 unter das KMG. Mit einem vernünftigen Aufwand sollte sichergestellt werden, dass keine Umrüstung erfolgen kann.
T[homke] erklärt, die Pilatus wolle vom früheren Katz und Maus Spiel abkommen. Er wolle Ordnung in die Firma bringen. Mit dem Luftamt sei in Detailarbeit abgeklärt worden, was sinnvoll sei. Weitergehende Veränderungen würden vom Luftamt gar nicht zugelassen.
Ständerat Schallberger interveniert mit der Bitte, das Flugzeug nicht dem KMG zu unterstellen und für das Südafrika-Geschäft die ERG zu gewähren. Auch auf Fahrrädern könnten Maschinengewehre installiert werden. Die Nidwaldner hätten früher mit Sensen und Gabeln (1798 gegen die Franzosen am Allweg) gekämpft. Da die Nidwaldner Industrie stark auf den Flugzeugbau ausgerichtet sei, würde eine Bewilligungsverweigerung eine Katastrophe bedeuten. Die Bevölkerung stehe mit wenigen Ausnahmen hinter der Pilatus. Unverständlich sei ihm ferner, dass die UNO eine Regierung boykottiere, deren Ziel die Aufhebung der Rassentrennung sei.10 Das Beispiel des Belgischen Kongo sei ein Beweis, dass eine rasche politische Transformation falsch sei.11 Zudem hätte ihm Bundesrat Villiger gesagt, dass zwei Mitgliedstaaten des UNO-Sicherheitsrates ihren Firmen erlaubt hätten, Südafrika Flugzeuge zu liefern, falls sie den Auftrag erhalten würden. Die Schweiz sollte deshalb vor der UNO keine Achtungsstellung klopfen und den Forderungen von einigen ehrlichen Idealisten und Heuchlern nicht nachgeben.12 Auch wäre eine Verschiebung des Entscheides aus abstimmungstaktischen Gründen bis nach dem 6. Juni falsch. Es würden dadurch keine Stimmen gewonnen, sondern eher verloren.13
BRD [Bundesrat Delamuraz] erwidert, dass er diese Auffassung teile. Die Schweiz habe im übrigen bezüglich Südafrika immer eine unabhängige Politik betrieben und keine Wirtschaftssanktionen gegenüber Südafrika ergriffen.14 Im konkreten Fall gehe es vor allem auch um ein psychologisches Problem, das in Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Pilatus gelöst werden müsse.
Frau Botschafter von Grünigen (vG) ergänzt, dass sich die Schweiz einzig im Rahmen des KMG an das Kriegsmaterialembargo der UNO gegenüber Südafrika gehalten hätte. Es gäbe kein militärisches Strammstehen vor der UNO. Aussenpolitisch gehe es der Schweiz um ein gutes Verhältnis zum zukünftigen Südafrika. Die Schweiz möchte dieses Land nicht derart vor den Kopf stossen, dass sie Schwierigkeiten bekommen könnte.
Unter Bezugnahme auf die von T[homke] in seiner Einleitung gemachte Bemerkung, Pilatus verfüge für das Südafrika-Geschäft die Lieferzusage des kanadischen Motorenherstellers und auch der Regierung Kanadas, informiert v[on Grünigen] ferner, dass gemäss kürzlichen Meldungen unserer Botschaft in Ottawa in Kanada eine Pressekampagne gegen die Lieferung der Motoren an die Schweiz bevorstehen könnte. Der kanadische Botschafter hätte mit Bezug auf die beabsichtigte Lieferung der PC-7 durch die Schweiz vor mehreren Monaten bei ihr vorgesprochen.15 Danach hätte man allerdings lange nichts mehr gehört. Falls die kanadische Regierung stark unter Druck geraten würde, könne jedoch ein Nachgeben nicht ausgeschlossen werden, habe sich das Land doch stets an vorderster Front für die Abschaffung der Apartheid eingesetzt.
T[homke] fragt v[on Grünigen], wie sie sich erkläre, dass andere Mitgliedstaaten des Sicherheitsrates bereit wären, die Flugzeuge zu liefern. Russland habe bereits Schiffe an die südafrikanische Marine exportiert.
v[on Grünigen] erwidert, die Schweiz wolle diesbezüglich ihre eigene gradlinige Politik verfolgen und nicht so sehr darauf schauen, was andere Länder machen.
M[arfurt] ergänzt, dass die Schweiz hofft, mit den erhaltenen Informationen das Problem in der UNO (Verurteilung der Schweiz durch den Sicherheitsrat)16 abblocken zu können.
Auf die Frage von BRD [Bundesrat Delamuraz] wie hoch das ERG-Risiko des Südafrika-Geschäftes sei, antwortet T[homke], dieses belaufe sich auf höchstens 30 Mio. Franken. Sollte die ERG dieses Risiko nicht abdecken, müsste nach einer anderen teureren Lösung gesucht werden.
Vizedirektor Jaggi informiert, dass die ERG-Kommission sich anfangs April für eine positive Empfehlung zu Handen des Bundesrates entschieden habe.17 Auf Grund des Antrages der Pilatus gehe sie davon aus, dass das maximale Risiko in einem «worst-case-scenario» 45 Mio. Fr. nicht übersteigen werde. Ausserdem würden alle politischen Risiken, die die Lieferung mit sich bringe, ausgeschlossen, so dass eine allfällige Deckung vergleichbar wäre mit der Lieferung einer Textilmaschine. Seit die ERG auf die generelle Anfrage im September 1992 grundsätzlich positiv geantwortet hätte,18 hätte sich einiges geändert (Drohung des ANC, das Geschäft nicht zu honorieren,19 die Opposition des UNO-Sanktionskomitees). Das Geschäft sei deshalb zu einem Geschäft besonderer Tragweite geworden, über das der Bundesrat in Abwägung aller Faktoren zu entscheiden habe.20 Dabei habe sich mit der Ermordung von Chris Hanis auch das Länderrisiko verschlechtert.21 Er habe deshalb Pilatus schon im Januar und dann nochmals anfangs April darauf hingewiesen, dass sie mit der Beantragung einer ERG-Deckung Gefahr liefen, eine neue Front zu eröffnen, die das Geschäft zusätzlich belasten könnte.
T[homke] informiert, dass die englische Firma Shorts und Pilatus einseitige Verträge unterzeichnet hätten. Der südkoreanische Entscheid sollte heute getroffen werden. (Wenig später wurde telephonisch bestätigt, dass sich Südkorea für den PC-9 entschieden hat). Südkorea habe eine starke Luftwaffe und habe kürzlich 150 F-16 von den USA bestellt. Südkorea sei deshalb keineswegs problematischer als etwa Nigeria.22 Die Südkoreaner insistieren auf die «hard points» an den Flügeln. Eine «abgespeckte» Version könne er sich kaum vorstellen.
BRD [Bundesrat Delamuraz] wirft zwei Fragen auf: Ist Südkorea (im Sinne des KMG) ein kritisches Land und welches ist der Stellwert einer Garantie, dass der PC-9 niemals als Kampfflugzeug verwendet wird? Er selbst teile die Meinung von Pilatus, dass es keinen Sinn mache, ein ungeschütztes Flugzeug wie den PC-9 gegen ein Land mit einer starken Flugabwehr wie Nordkorea einzusetzen.
Zur ersten Frage äussert sich v[on Grünigen], dass die Schweiz seit dem Korea-Krieg ein Waffenembargo gegen Nord- und Südkorea einhalte. Dies sei u. a. auf ihre Beteiligung an der neutralen Überwachungsmission, die übrigens Nordkorea auflösen möchte, zurückzuführen.23 In letzter Zeit habe sich die Lage eher noch zugespitzt. Im übrigen sei ihrer Ansicht der PC-9 noch «anfälliger» für eine Umrüstung. Zudem wolle Südkorea den PC-9 nicht behalten, sondern ihn etwa nach 7 Jahren weiterverkaufen. Dies sei ein weiteres Problem, falls der Kunde z. B. Burma wäre.24 Schliesslich liesse der Entscheid des Bundesrates vom 8. März den Verkauf des PC-9 nach Südkorea nicht zu.25 Der Bundesrat müsse in dieser Frage eine konsequente Linie verfolgen.
T[homke] erklärt, dass der PC-9 einfach schneller als der PC-7 sei. Er sei jedoch ebenfalls nicht kriegstauglich. Das Flugzeug, insbesondere Pilotenkabine und Flügeltanks seien ungeschützt und daher selbst durch einfache Waffeneinwirkung gefährdet. Deshalb könne dieses Flugzeug nur gegen die Zivilbevölkerung militärisch eingesetzt werden. Um einen Reexport an einen unerwünschten Drittstaat auszuschliessen, könnte für Pilatus im Vertrag ein Vorkaufsrecht vorgesehen werden. Was den Bundesratsentscheid vom 8. März betreffe, so müsse er betonen, dass Pilatus schon im November 1992 einen rechtsverbindlichen Vertrag unterzeichnet habe.
BRD weist abschliessend darauf hin, dass er sich im November 1992 mit einem Schreiben an den südkoreanischen Präsidenten für die Berücksichtigung des Schweizer Flugzeuges eingesetzt habe.26 Es sei jedoch richtig, dass der Beschluss des Bundesrates vom 8. März nicht nur den Verkauf von PC-7 nach Südafrika betroffen habe, sondern Lieferungen von PC-7 und PC-9 nach allen Ländern, in die kein Kriegsmaterial exportiert werden könne. Das Problem müsste sorgfältig geprüft werden. Er hoffe, eine Lösung zu finden.
T[homke] fasst zusammen, dass Pilatus abklären werde, ob Südkorea bereit sei, einen PC-9 ohne «hard points» zu kaufen, damit er nicht bewaffnet werden könne.27 Sodann werde er versuchen, eine Rückkaufsklausel im Vertrag festzuhalten. Eine solche Rückkaufsklausel wäre nur nötig, wenn es Südkorea gelingen sollte, ein eigenes Trainingsflugzeug zu bauen. Sei dies nicht der Fall, würde Südkorea seine PC-9 behalten und in einer zweiten Phase sogar noch mehr Trainingsflugzeuge (ca. 50) benötigen. Im übrigen hoffe er, dass die Bundesbehörden mithelfen würden, die Südkoreaner zu überzeugen, eine «soft version» des PC-9 zu kaufen.28
Auf eine letzte Frage von BRD, ob Pilatus noch etwas weiteres mit ihm besprechen möchte, informiert T[homke], dass die deutsche Luftwaffe, an die PC-9 von einem Privaten geleast würden, 10 dieser Flugzeuge mit Trainingswaffen ausrüsten möchte.
- 1
- CH-BAR#E7115A#2002/69#1796* (843.0.1). Diese Notiz wurde vom Chef der Abteilung Autonome Aussenwirtschaftspolitik, Industrie, Landwirtschaft des Bundesamts für Aussenwirtschaft (BAWI) des EVD, Othmar Wyss, verfasst. Kopien gingen unter anderem an die Sitzungsteilnehmenden der Bundesverwaltung, an die schweizerischen Botschaften in Ottawa, Pretoria und Seoul, an das Sekretariat des Direktors der Politischen Direktion des EDA, Staatssekretär Jakob Kellenberger, an den stv. Generalsekretär des EMD, François Godet, sowie an den Direktor des BAWI, Staatssekretär Franz Blankart. Für die vollständige Liste der Empfänger sowie der Sitzungsteilnehmenden vgl. das Faksimile, dodis.ch/64743.↩
- 2
- Landammann Eduard Engelberger, Landesstatthalter Hanspeter Käslin, der Vorsteher der Volkswirtschaftsdirektion Werner Odermatt sowie Ständerat Peter-Josef Schallberger.↩
- 3
- Verwaltungsratspräsident Ernst Thomke.↩
- 4
- Zur Frage der Anwendung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) vgl. DDS 1993, Dok. 34, dodis.ch/65382, zur Frage der KMG-Revision in den 1990er Jahren vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2060.↩
- 5
- Vgl. dazu auch das Schreiben der Betriebskommission der Pilatus Flugzeugwerke AG an den Vorsteher des EVD, Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz, vom 6. April 1993, CH-BAR#E7001C#2001/86#838* (2310-1).↩
- 6
- Für einen Überblick zum Verkauf von PC-7-Flugzeugen nach Südafrika vgl. die Notiz der Politischen Abteilung III des EDA vom 21. Mai 1993 hinsichtlich des Besuchs von Thabo Mbeki, Verantwortlicher für Aussenbeziehungen des African National Congress (ANC), am 24. Mai 1993 in Bern, dodis.ch/61999. Zum genannten Besuch vgl. die Informationsnotiz des EDA an den Bundesrat vom 25. Mai 1993, dodis.ch/61997, zur Frage des PC-7-Exports nach Südafrika im Allgemeinen die Zusammenstellung dodis.ch/C2212.↩
- 8
- Zu den schliesslich realisierten Modifikationen vgl. die an den Vorsteher des EMD, Bundesrat Kaspar Villiger, gerichtete Notiz des Rüstungschefs des EMD, Toni J. Wicki, vom 18. Mai 1993, dodis.ch/67072.↩
- 9
- In Bundesrat Delamuraz’ Zeit als Vorsteher des EMD fiel die sogenannte Pilatus-Affäre. Vgl. dazu die thematische Zusammenstellung Pilatus-Affäre (1978–1985), dodis.ch/T2528.↩
- 10
- Der UNO-Sicherheitsrat hob seine Sanktionen gegenüber Südafrika schliesslich am 26. Mai 1994 auf, vgl. UN doc. S/RES/919 (1994).↩
- 11
- Zur Kongo-Krise Anfang der 1960er-Jahre sowie der schweizerischen Beteiligung an der Mission der Vereinten Nationen im Kongo (UNOC) vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2228.↩
- 12
- Am 29. Dezember 1992 forderte das Security Council’s Committee on Arms Embargo in South Africa die Schweiz auf, «to take the necessary measures to prevent the export of some 60 trainer Pilatus aircraft to South Africa». In der Antwort wies das EDA das Sanktionskommitee darauf hin, dass die Flugzeuge keine Vorrichtungen für Waffen aufwiesen und nicht für militärische Zwecke bestimmt seien, vgl. die Beilage des BR-Prot. Nr. 196 vom 3. Februar 1993, dodis.ch/64088, sowie das Dossier CH-BAR#E2023A#2003/421#3521* (o.713.764).↩
- 13
- Am 6. Juni 1993 lehnte das Schweizer Stimmvolk die eidgenössische Volksinitiative «für eine Schweiz ohne neue Kampfflugzeuge» mit einem Nein-Anteil von 57,2% ab, vgl. BBl, 1993, II, S. 1433–1435. Vgl. dazu ferner DDS 1993, Dok. 5, dodis.ch/64483.↩
- 14
- Zur Haltung der Schweiz gegenüber Südafrika-Sanktionen vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C1768.↩
- 15
- Für die Notiz der Chefin der Politischen Abteilung III des EDA, Botschafterin Marianne von Grünigen, zu ihrem Gespräch mit dem kanadischen Botschafter Jacques S. Roy vom 9. Dezember 1992 vgl. CH-BAR#E2200.30-03#2005/173#89* (335.0).↩
- 16
- Vgl. Anm. 13 sowie für den Austausch der Schweiz mit den Vereinten Nationen das Fernschreiben der schweizerischen Mission bei der UNO in New York vom 22. Juni 1993, dodis.ch/66687.↩
- 17
- Vgl. die Notiz des Präsidenten der Kommission für die Exportrisikogarantie (ERG) des EVD, Wilhelm Jaggi, an Bundesrat Delamuraz vom 6. April 1993, dodis.ch/64860.↩
- 18
- Vgl. dazu das Protokoll Nr. 1378 der Sitzung der ERG-Kommission vom 1. September 1992, CH-BAR#E2025A#2002/145#51* (t.013-2).↩
- 19
- Vgl. die Notiz der Sektion USA, Kanada, Südafrika des BAWI vom 9. Februar 1993 zur gleichentags erfolgten Vorsprache von Tito Mboweni, Koordinator für Handels- und Industriepolitik des ANC, dodis.ch/64813.↩
- 20
- An seiner Sitzung vom 1. Juni 1993 beschloss der Bundesrat, den Pilatus Flugzeugwerken die Exportrisikogarantie für die Lieferung von 60 PC-7-Flugzeugen nach Südafrika zu erteilen, vgl. das BR-Prot. Nr. 1051, dodis.ch/64128.↩
- 21
- Zur Lage in Südafrika, der Wiederaufnahme der Mehrparteiengespräche und den schweren Unruhen im Zusammenhang mit der Ermordung von Chris Hani, Generalsekretär der Kommunistischen Partei Südafrikas, vgl. die Notiz des Politischen Sekretariats des EDA vom 14. April 1993, dodis.ch/64938.↩
- 22
- Zur Ausfuhr von PC-7-Flugzeugen nach Nigeria vgl. das BR-Prot. Nr. 1815 vom 27. September 1993, dodis.ch/64219.↩
- 23
- Zur Diskussion um Kriegsmaterialexporte nach Südkorea 1993 vgl. die Notiz des schweizerischen Botschafters in Seoul, Walter Fetscherin, vom 6. Mai 1993, dodis.ch/65973, sowie zum Entscheid des Bundesrats kein Kriegsmaterial nach Südkorea zu exportieren das BR-Prot. Nr. 1958 vom 23. November 1977, dodis.ch/48206. Zur Beteiligung der Schweiz an der Neutralen Überwachungskommission des Waffenstillstands in Korea (NNSC) vgl. DDS 1993, Dok. 12, dodis.ch/61451, sowie die thematische Zusammenstellung dodis.ch/T2067.↩
- 24
- Zur Situation in Myanmar vgl. den Politischen Bericht Nr. 1 des schweizerischen Botschafters in Bangkok, Gérard Fonjallaz, vom 22. März 1993, dodis.ch/64637.↩
- 25
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 483 vom 8. März 1993, dodis.ch/64116: «Das EMD wird beauftragt, die Pilatuswerke aufzufordern, an den PC-7 und PC-9 Flugzeugen die notwendigen technischen Modifikationen vorzunehmen, die sicherstellen, dass eine nachträgliche Bewaffnung ausgeschlossen werden kann. Dieses Erfordernis soll für all jene Flugzeuge gelten, die in Länder geliefert werden, die gemäss der schweizerischen Gesetzgebung nicht mit Kriegsmaterial beliefert werden dürfen. Das EMD kündigt an, dass der Bundesrat den Export von PC-7 Flugzeugen nach Südafrika in der heutigen technischen Konfiguration unter Berufung auf Art. 102, Ziff. 8 der Bundesverfassung verbieten würde, um die aussenpolitischen Interessen unseres Landes zu wahren. Dies gilt für den Fall, dass nicht sichergestellt wird, dass dank technischer Modifikationen eine nachträgliche Bewaffnung der PC-7 und PC-9 Flugzeuge ausgeschlossen werden kann».↩
- 26
- Vgl. das Schreiben von Bundesrat Delamuraz an den südkoreanischen Präsidenten Tae-Woo Roh vom 18. November 1992, dodis.ch/66177.↩
- 27
- Die südkoreanischen Verhandlungsführer lehnten die Änderungswünschen des Bundesrats ab, vgl. das Schreiben des Verwaltungsratspräsidenten Thomke an den Bundesrat vom 24. August 1993, dodis.ch/66187.↩
- 28
- Mit Entscheid vom 27. September 1993 präzisierte der Bundesrat seinen Entscheid vom 8. März 1993 dahingehend, «dass er nur dann anwendbar ist, falls damit gerechnet werden muss, dass der PC-7/9 als Kampfflugzeug eingesetzt wird». Damit konnte den Pilatus Flugzeugwerken die Bewilligung für die Ausfuhr von 20 PC-9 ohne Anpassungen nach Südkorea erteilt werden. Im gleichen Zuge erteilte der Bundesrat auch die Bewilligung für die Ausfuhr von sieben PC-7 ohne Anpassungen nach Nigeria, vgl. das BR-Prot. Nr. 1815 vom 27. September 1993, dodis.ch/64219.↩
Relations to other documents
http://dodis.ch/66532 | see also | http://dodis.ch/64743 |
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