Darin: Übersichtstabelle des Afrikadienst des BAWI vom Februar 1995 (Beilage 1).
Darin: Finanzplanung Südafrika (Beilage 2).
Darin: Depenses et planification financière Mozambique: Résume (Beilage 3).
Darin: Effektive Auszahlungen Angola (Beilage 4).
Darin: Effektive Auszahlungen Botswana (Beilage 5).
Darin: Effektive Auszahlungen Lesotho (Beilage 6).
Darin: Effektive Auszahlungen Malawi (Beilage 7).
Darin: Effektive Auszahlungen Namibia (Beilage 8).
Darin: Effektive Auszahlungen Tansania (Beilage 9).
Darin: Effektive Auszahlungen Sambia (Beilage 10).
Darin: Effektive Auszahlungen Simbabwe (Beilage 11).
Darin: Schreiben von H. Reimann an M. Misteli vom 22.3.1995 (Beilage).
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1995, doc. 8
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E2023A-01#2005/37#4136* | |
| Dossier title | Mission d'observation des Nations Unies en Afrique du Sud (UNOMSA), Band 2 (1994–1995) | |
| File reference archive | o.713-765 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E2026A#2005/9#1074* | |
| Dossier title | Allgemeines, Band 4 (1995–1995) | |
| File reference archive | t.311-Afrika |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E7115B#2003/35#5570* | |
| Dossier title | Allgemeines zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (1995–1995) | |
| File reference archive | 3/800-ZA • Additional component: Südafrika |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7115B#2003/35#792* | |
| Old classification | CH-BAR 700 | |
| Dossier title | Allgemeines (wenn keine weiteren Länderdossiers) (1994–1997) | |
| File reference archive | 3/00-ZA • Additional component: Südafrika |
dodis.ch/67959Notiz des EDA und des Bundesamts für Aussenwirtschaft des EVD1
Beitrag der Schweiz zur Entwicklung des südlichen Afrika
Die Schweiz unterstützt die Entwicklung des südlichen Afrika in einem regionalen Ansatz, wobei der Förderung der politischen und sozio-ökonomischen Entwicklung Südafrikas Priorität zukommt. Die Kaprepublik, welcher ein erfolgreicher politischer Übergang gelang,2 verfügt über ein bedeutendes Entwicklungspotential von regionaler Tragweite. Bei der Stärkung der Entwicklung der umliegenden Länder, welche inzwischen fast alle über demokratisch gewählte Regierungen verfügen, kommt Mosambik, einem traditionellen Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, besonderes Gewicht zu.
Mit ihrem «Programm der positiven Massnahmen» hat die Schweiz den Durchbruch zur Demokratie in Südafrika über Jahre gefördert. Von 1986 bis zum Frühjahr 1994 hat sie dafür ca. 50 Mio Franken aufgebracht.4 Sie hat dabei u. a. das historische Treffen in Dakar im Jahre 1987 zwischen Vertretern des ANC und der südafrikanischen Wirtschaft mitfinanziert.5 Im Dezember 1993, in einer der entscheidenden Phasen der südafrikanischen Auseinandersetzungen für die Übergangsverfassung, beherbergte sie, in Zusammenarbeit mit dem «Institut für Föderalismus» der Universität Freiburg, Verfassungsgespräche zwischen Vertretern des ANC und der Afrikaner Volksfront, welche instrumental für einen Verfassungszusatz waren.6 Auch organisierte sie im Juli 1994 in Interlaken eine erweiterte «Round Table über Verfassungsfragen» unter Teilnahme von Vertretern aller wichtigen südafrikanischen Parteien.7 Den südafrikanischen Wahlprozess unterstützte die Schweiz mit rund 1,7 Mio Franken wobei sie u. a. 100 Beobachter an die Wahlen vom 26.–29. April 1994 entsandte.8 Weitere friedensfördernde Massnahmen werden gegenwärtig abgeklärt.9
Zur Verminderung der grossen sozialen Ungleichgewichte sieht sich Südafrika beträchtlichen wirtschafts- und sozialpolitischen Herausforderungen gegenüber. Aufgrund der begrenzten inländischen Mittel, wird die Entwicklung des Landes wesentlich von dessen Fähigkeit abhängen, ausländische Investitionen anzuziehen und seine Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu gestalten. In Ergänzung dazu setzt die südafrikanische Regierung auf das sozio-ökonomische «Reconstruction and Development Programme» (RDP), das sich um einen umfassenden Entwicklungsansatz bemüht, marktorientiert ist und auch den nichtstaatlichen Bereich in die Strategie einbezieht.10
Die schweizerische Unterstützung soll wichtigen südafrikanischen Bedürfnissen entsprechen, eine nachhaltige Entwicklung fördern und effizient sein. Bis zu den Wahlen im April 1994 finanzierte die Schweiz ausschliesslich Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs). Diese wurden in den folgenden Bereichen unterstützt: Demokratisierung, Menschenrechte, Stärkung der kulturellen Identität, Community Development, informeller Sektor («Programm der positiven Massnahmen», 1986 bis Frühjahr 1994: Fr. 6 Mio/Jahr),11 Ausbildung und Wiedereingliederung von Rückkehrern aus dem Exil resp. aus der politischen Gefangenschaft (1991–1995: Fr. 10 Mio),12 humanitäre Hilfe (Fr. 1 Mio/Jahr seit 1989). Ein Teil der Organisationen soll weiter unterstützt werden. Der Aufbau einer starken zivilen Gesellschaft hängt wesentlich von starken, selbständigen NGOs ab.
Anlässlich der Reise von Bundesrat F. Cotti nach Südafrika, wurde am 14. September 1994 mit der südafrikanischen Regierung ein «Memorandum of Understanding» über die Entwicklungszusammenarbeit unterzeichnet.13 Im Herbst 1994 wurde ein Koordinationsbüro der «Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe» (DEH) etabliert, welches vor Ort für die Betreuung des Programms zuständig ist.14 Von den angekündigten 80 Mio Franken zugunsten Südafrikas, werden in den kommenden 5 Jahren (1995 bis 1999) 60 Mio Franken für die Entwicklungszusammenarbeit und 20 Mio Franken für friedenserhaltende Massnahmen eingesetzt.15 Das Entwicklungsprogramm sieht namentlich vor:
- – Zusammenarbeit mit dem südafrikanischen Staat im Rahmen des RDP. Die Schweiz beteiligt sich bereits an der Finanzierung eines RDP-Pilotprogramms zur Sanierung von Townships in Port Elizabeth und Umgebung (Fr. 4 Mio über 2 Jahre)16
- – Stärkung der zivilen Gesellschaft durch Zusammenarbeit im NGO-Bereich. Unter anderem werden Demokratisierungsprogramme, Stipendienfinanzierung, die Entwicklung von neuen Lehrmitteln und die Wiedereingliederung von zurückkehrenden Südafrikanerinnen und Südafrikanern unterstützt.
- – verstärkte Ausrichtung auf die Bedürfnisse ländlicher Gebiete sowie Unterstützung von deren sozio-ökonomischer Entwicklung
- – teilweise geographische Konzentration auf die Provinz Eastern Cape
Die Programme müssen auf lokaler Initiative beruhen. Technische Assistenz im traditionellen Sinn wird wegen der Mittelfristigkeit des Programms und der vorhandenen Kapazitäten in Südafrika selber nicht erforderlich sein. Es werden nur lokale Aktionen mit zeitlich beschränktem Horizont unterstützt, wobei für NGOs 1995 bisher rund 1 Mio Franken und für das RDP 2,5 Mio Franken ausbezahlt wurden. Die DEH sieht für 1995 Ausgaben von ca. 9 Mio Franken vor.17
Zur Unterstützung des wirtschaftlichen Reformprozesses plant das Bundesamt für Aussenwirtschaft (BAWI) des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements in den nächsten fünf Jahren 10 Mio Franken zur Verfügung zu stellen.18 Geprüft werden:
- – Beteiligung mit rund 1,9 Mio Franken an einem Risikokapitalfonds für kleine und mittlere Unternehmen benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Am Projekt sind Nedcor, die Finanzgruppe Thebe/Msele sowie die Deutsche Entwicklungsgesellschaft (DEG) und deren französisches Pendant, die PROPARCO, beteiligt.19
- – Unterstützung der Errichtung einer regionalen Entwicklungsbank in der Provinz Western Cape20
- – Weitere Projekte im Bereich des Technologietransfers werden gegenwärtig evaluiert (z. B. Finanzierung von Machbarkeitsstudien oder Beiträge an Ausbildungskosten auf dem Gebiet des Technologietransfers).
Auf dem Gebiet der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen wurde zudem die Exportrisikogarantie angepasst, was südafrikanischen Importeuren billigere Einfuhren aus der Schweiz ermöglicht.21 Am 21. Dezember 1994 wurde vom Bundesrat das bereits vor den Sanktionen der UNO gegenüber Südafrika verhängte Waffenausfuhrverbot aufgehoben.22 Im weiteren seien erwähnt:
- – Doppelbesteuerungsabkommen vom 11. Juli 196823
- – pendente Unterzeichnung des am 26. Januar 1995 paraphierten bilateralen Investitionsschutzabkommens, welchem der Bundesrat am 20. März 1995 zugestimmt hat.24
- – Entsendung einer gemischten Schweizer Wirtschaftsdelegation nach Südafrika (27.3.–1.4.1995)25
- – OSEC-Informationsstand an der SAITEX 94 in Johannesburg (1.–5.11.1994 sowie evtl. an der SAITEX 95 im Oktober 1995 oder an der Messe «Made in Europe» (Johannesburg 27.2–2.3.1996)26
- – Organisation eines Seminars «Focus on South Africa – the Road of Prosperity» (13.11.1994) durch das südafrikanische Generalkonsulat in Zürich und die OSEC
- – Seminar «Das neue Südafrika» (Zürich, 25.–26.4.1995) organisiert durch die OSEC, das Eidg. Personalamt und das BAWI
- – Prüfung von südafrikanischen Unternehmen im handwerklichen Bereich im Rahmen der OSEC-Initiative zur Förderung der Importe aus Afrika27
- – Prüfung von Projekten der anlässlich der ILO-Konferenz im Juni 1994 in Genf etablierten bilateralen Arbeitsgruppe «Sozialpartnerschaft, soziale Sicherheit und Organisation eines Arbeitsdepartements»28
Die Förderung der Entwicklung des südlichen Afrika wird durch die Unterstützung Mosambiks ergänzt. Seit 1994 konnte sich die Schweiz dort dank des Friedensabkommens vom Oktober 1992 vermehrt engagieren.30 Dieser Einsatz wirkte sich stabilisierend aus und trug dazu bei, die Renamo-Bewegung zur Beteiligung an den freien und international überwachten Wahlen von Ende Oktober zu bewegen.31 Die Schweiz unterstützte den Wahlprozess mit insgesamt 0,77 Mio Franken (u. a. Teilnahme von 15 Schweizer Wahlbeobachtern und drei Zivilpolizisten im Rahmen der UNOMOZ).32
Die Schwerpunktsektoren der schweizerischen Hilfe sind Gesundheit, Wasser, wirtschaftliche und administrative Reformen und ländliche Entwicklung. In den letzten Jahren wurde Mosambik zudem eine bedeutende Unterstützung im humanitären Bereich für Nothilfe und den nationalen Wiederaufbau gewährt. Zudem leistete die Schweiz einen signifikanten konzeptionellen und finanziellen Beitrag an das Demobilisierungs- und Reintegrationsprogramm zur Wiedereingliederung der ehemaligen Soldaten.33 Mit der Konsolidierung des Friedens hat das Bedürfnis für humanitäre Hilfe stark abgenommen und die Schweiz kann ihre Hilfe wieder auf die oben erwähnten Schwerpunktsektoren konzentrieren.34 Die wichtigsten Prinzipien der Unterstützung sind die Bekämpfung der Armut, die Förderung einer gleichberechtigten, kulturell angepassten und nachhaltigen Entwicklung, die Partizipation und Stärkung (empowerment) der Bevölkerung, insbesondere der Frauen, die eine zentrale Rolle in der ländlichen Produktion, der Erziehung und der sozialen und politischen Stabilität spielen, die Stärkung der Institutionen und der Human Ressources (Ausbildung), die Dezentralisierung, die Demokratisierung, die Förderung der Zivilgesellschaft und die Sicherung des Friedens. Die Hilfeleistungen betrugen zwischen 1991 und 1994 rund 102 Mio Franken ohne Finanzhilfe (davon 32 Mio Franken 1994),35 für 1995 sind 31 Mio Franken vorgesehen.36
Im Bereich der Finanzhilfe wurden zwischen 1987 und 1994 Zahlungsbilanzhilfen von insgesamt 99,7 Mio Franken (BAWI und DEH) gewährt.37 An der Entschuldungsaktion der Weltbank von 1991 beteiligte sich die Schweiz mit 6,8 Mio Franken.38 Mosambik wird möglicherweise bald vom Regionalfonds zur Finanzierung von Leasingfirmen zur Förderung von kleinen- und mittleren Firmen in Ostafrika (EDFUND) profitieren können, an dem sich die Schweiz mit rund 2,1 Mio Franken beteiligen will. Es handelt sich dabei um ein Pilotprogramm zur Unterstützung des Privatsektors im Rahmen des vierten Programmkredits zur Entwicklungszusammenarbeit.39 Seit dem 22. Oktober 1979 besteht ein bilaterales Abkommen über den Handelsverkehr und die wirtschaftliche Zusammenarbeit.40
Die Etablierung des Friedens nach rund drei Jahrzehnten Krieg in Angola ist wichtig für die Sicherheit im südlichen Afrika. Angola ist kein Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Die DEH engagiert sich vor allem im humanitären Bereich, wobei insbesondere Aktionen des IKRK sowie neuerdings auch des UNICEF unterstützt werden. Falls der Frieden Dauer erhält, ist ein Ausbau der humanitären Hilfe sowie eine gewisse Unterstützung beim Wiederaufbau von Basisinfrastrukturen denkbar.42 Bisher hat die Schweiz jährlich ca. 3,5–4 Mio Franken (1994: Fr. 4,8 Mio) für humanitäre Hilfe eingesetzt. Für 1995 ist ein Engagement in etwa derselben Höhe wie 1994 vorgesehen.43 Zusätzlich wurden im Rahmen der Friedensförderung u. a. rund 0,1 Mio Franken für die Wahlbeobachtung im September 1992 (10 Schweizer Wahlbeobachter)44 und 1994 für das UNAVEM Entminungsprogramm 0,5 Mio Franken zur Verfügung gestellt.45 Die Gewährung von Finanzhilfe wird abhängen von der Wiederherstellung des Friedens und der Implementierung wirtschaftlicher Restrukturierungsmassnahmen, welche mit Hilfe des IWF und der Weltbank durchgeführt werden.
Botswana ist kein Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Im Bereich der Finanzhilfe könnte es künftig eventuell vom EDFUND profitieren (vgl. Mosambik).
Die Entwicklungszusammenarbeit der DEH mit Lesotho beläuft sich jährlich auf ca. 2–5 Mio Franken. Sie konzentriert sich namentlich auf die Wasserversorgung (Zusammenarbeit mit Helvetas).48
Abgesehen von der Hilfe an mosambikanische Flüchtlinge via NGOs und internationale Organisationen, ist die DEH in Malawi nicht aktiv. Im Jahre 1994 wurden dem «World Food Programme» (WFP) 0,8 Mio Franken für den Einkauf von Getreide in Malawi zugunsten der mosambikanischen Flüchtlinge zugesagt.50 Im Dezember 1994 wurde mit Malawi ein STABEX-Abkommen in der Höhe von 2 Mio Franken geschlossen, zur Kompensation von Exportverlusten im Jahre 1993 im Zusammenhang mit einer Ko-Finanzierung der Weltbank.51 Seit 1965 besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Malawi.52
Im Rahmen des von der «United Nations Assistance Group» (UNTAG) unterstützten Übertritts von Namibia in die Unabhängigkeit stellte die Schweiz in den Jahren 1989/90 rund 30,7 Mio Franken für den Einsatz einer schweizerischen Sanitätseinheit und für die Entsendung von 31 Beobachtern an die Wahlen vom November 1989 zur Verfügung.54 Namibia ist kein Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Nachdem das Buschmannland-Projekt der Humanitären Hilfe 1992 abgelaufen ist, beschränken sich die schweizerischen Entwicklungsbemühungen auf kleine Aktionen.55
Am 1.8.1994 wurde ein Investitionsschutzabkommen mit Namibia unterzeichnet.56 Namibia wird in das OSEC-Exportförderungsprogramm einbezogen (Africa 1995).57 Im Rahmen der Reorganisation des schweizerischen Vertretungsnetzes im Ausland, beschloss der Bundesrat anfangs 1995 das Generalkonsulat in Windhoek aufzuheben und die Zuständigkeit für Namibia auf die schweizerische Botschaft in Südafrika zu übertragen.58
Sambia ist kein Schwerpunktland der DEH. Kontakte bestanden bisher punktuell mit Organisationen, welche im Gesundheitsbereich tätig sind.
Im Jahre 1985 wurde eine Zahlungsbilanzhilfe von 10 Mio Franken in Form einer Ko-Finanzierung eines Weltbankprojektes zur Restrukturierung des Landwirtschaftssektors gewährt, der Saldo von 1,7 Mio Franken wurde 1993 für den Kauf von Medikamenten benutzt.60 Zwischen 1983 und 1992 wurden im Umschuldungsbereich rund 52 Mio Franken zugesagt61.62 Im Rahmen des 700-Jahr-Jubiläumskredits der Eidgenossenschaft von 700 Mio Franken wurde Sambia eine Schuldenreduktion von 27 Mio Franken gewährt.63 Gleichzeitig wurde ein Gegenwertsfonds in der Höhe von 8% der Aktion errichtet, zur Förderung von kleinen und mittleren Betrieben und intermediärer Finanzinstitutionen.64 Die Schweiz beteiligte sich mit 10 Mio Franken an einer multilateralen Entschuldungsaktion der Weltbank (IDA Debt-Equity-Back Operation). Dabei steuerte sie US$ 0,35 Mio bei zur Vorbereitung dieser Aktion durch Finanz- und Rechtsberater.65 Seit 1992 kommt Sambia in den Genuss des schweizerischen Zollpräferenzsystems.66 Am 3. August 1994 unterzeichnete die Schweiz ein Investitionsschutzabkommen mit Lusaka.67
In Tansania, einem Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, stellte die DEH bisher jährlich ca. 15–20 Mio Franken zur Verfügung (DEH und BAWI: 1992: Fr. 40,6 Mio, 1993: Fr. 19 Mio, 1994: Fr. 28,8 Mio, 1995: Fr. 36,7 Mio). Haupttätigkeitsgebiete sind Gesundheit, Transport und Infrastrukturen, Einkommensförderung, wirtschaftliche Massnahmen und Erziehung.69 Zwischen 1987 und 1993 gewährte die Schweiz insgesamt 28 Mio Franken an Zahlungsbilanzhilfen.70 Die Beiträge an Umschuldungsaktionen 71 beliefen sich zwischen 1987 und 1992 auf rund 45 Mio Franken.72 Tansania profitiert von einer schweizerischen Entschuldungsaktion im Bereich der kommerziellen Schuldengarantie in der Höhe von 33 Mio Franken. Dabei wurde ein Gegenwertsfonds in der Höhe von 15% der Aktion geschaffen zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen, zur Bekämpfung der Armut, für Gesundheit, Community Development und für Umweltschutz.73 Tansania wird voraussichtlich vom EDFUND (vgl. Mosambik) profitieren können. Die STABEX-Beiträge beliefen sich zwischen 1988 und 1992 auf 8,5 Mio Franken.74
Auf dem Gebiet der Förderung des Handels und der Investitionen wird ein Projekt im Rahmen des «Centre pour le Commerce International» (CCI) geprüft. Tansania wird in das OSEC-Exportförderungsprogramm einbezogen (Africa 1995).75
Die Entwicklungszusammenarbeit mit Zimbabwe soll noch bis Ende 1995 fortgesetzt werden. Sie belief sich auf jährlich ca. 2–3 Mio Franken.77 Aufgrund der zahlreichen Flüchtlinge, Konflikte und Naturkatastrophen in der Region wurde in Harare ein Stützpunkt der humanitären Hilfe errichtet, u. a. zur Förderung der Rückkehr mosambikanischer Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit dem UNHCR.78
Im Bereich der Finanzhilfe gewährte die Schweiz zwischen 1981 und 1991 Mischkredite von rund 120 Mio Franken.79 Als ergänzende Massnahme bei Entschuldungsmassnahmen wurde 1994 eine Zahlungsbilanzhilfe von 15 Mio Franken in den Bereichen Energie und Gesundheit gewährt.80 Gegenwärtig wird eine eventuelle schweizerische Beteiligung von rund 1 Mio Franken an einem Risikokapitalfonds zur Förderung von kleinen und mittleren Betrieben benachteiligter Bevölkerungskreise geprüft. Am 31. Januar 1995 konnte mit Zimbabwe ein Investitionsschutzabkommen paraphiert werden.81
- 1
- CH-BAR#E7115B#2003/35#5570* (3/800-ZA). Diese Notiz wurde von Daniel Haener von der Politischen Abteilung II des EDA in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Aussenwirtschaft (BAWI) des EVD verfasst. Der Chef der Politischen Abteilung II, Botschafter Heinrich Reimann, verschickte die Notiz im Einvernehmen mit dem Delegierten des Bundesrats für Handesverträge, Botschafter Pierre-Louis Girard, am 22. März 1995 an Nationalrätin Marguerite Misteli. Diese hatte im Nachgang an ein von Parlamentsmitgliedern initiiertes Treffen mit Verwaltungsvertretern vom 30. Januar 1995 eine Übersicht über die schweizerische Unterstützung der Entwicklung des südlichen Afrikas gewünscht, vgl. das Faksimile dodis.ch/67959. Kopien der Notiz gingen unter anderem an das Sekretariat des Vorstehers des EDA, Bundesrat Flavio Cotti, sowie an jenes des Direktors der Politischen Direktion des EDA, Staatssekretär Jakob Kellenberger. Die hier edierte Kopie ging an die Sektion Südafrika des BAWI und wurde von Sektionschef Elvezio Contestabile, Brigitte Chassot von der Sektion Welthandel, aussereuropäische Industrieländer, dem Chef der Sektion Afrikanische Entwicklungsländer, Rolf Gerber, sowie von dessen Mitarbeiter Olivier Bovet visiert. Zur Vorbereitungssitzung des Treffens vom 30. Januar vgl. die Notiz der Politischen Abteilung II vom 25. Januar 1995, dodis.ch/73531.↩
- 2
- Zu den ersten demokratischen Wahlen seit dem Ende der Apartheid vgl. den Politischen Bericht Nr. 23 des schweizerischen Botschafters in Pretoria, Roland Wermuth, vom 1. Mai 1994, dodis.ch/68571.↩
- 3
- Zu den bilateralen Beziehungen zu Südafrika vgl. DDS 1994, Dok. 10, dodis.ch/67912. Im Jahr 1995 fand eine Reihe hochrangiger Besuche aus Südafrika statt, darunter der erstmalige Besuch Nelson Mandelas als südafrikanischer Präsident, der am 3. Oktober 1995 vor der Eröffnung der Telecom 95 in Genf mit dem Vorsteher des EMD, Bundespräsident Kaspar Villiger, sowie Bundesrat Cotti zusammentraf, vgl. dazu die Speaking notes von Botschafter Reimann vom 28. September 1995, dodis.ch/73467, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2778.↩
- 4
- Zum «Programm der positiven Massnahmen» vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C1770. Für eine Zusammenstellung der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) des EDA über die finanziellen Aufwendungen von 1987 bis 1993 vgl. dodis.ch/69667, für die Aufwendungen von 1991 bis 1994 vgl. die Notiz Finanzplanung Südafrika, Faksimile dodis.ch/67959, Beilage.↩
- 5
- Vgl. den Projektantrag Nr. 119/87 der DEH vom 4. Juni 1987, dodis.ch/73642, sowie den Wochentelex 29/87 vom 13. Juli 1987, dodis.ch/66579.↩
- 6
- Vom 8. bis 11. Dezember 1993 weilte eine Delegation von Vertretern des African National Congress und der Afrikaner Volksfront zum Studium des dezentralen Staatsaufbaus in der Schweiz, vgl. dazu die Pressemitteilung vom 3. Dezember 1993, dodis.ch/74511. Vgl. dazu ferner die Notiz der Politischen Abteilung II des EDA zum Treffen zwischen dem südafrikanischen Aussenminister Roelof Frederik Botha und Bundesrat Cotti vom 8. Dezember 1993, dodis.ch/64328.↩
- 7
- Anmerkung im Original: Beitrag an die «Round Table on Constitutional Options for South Africa» (Interlaken, 24.–26.7.1994), ca. Fr. 58 000.– Vgl. dodis.ch/67911. Für den Konferenzbericht vgl. dodis.ch/67885.↩
- 8
- Anmerkung im Original: Unterstützung des südafrikanischen Wahlprozesses: 1993: Finanzbeitrag von Fr. 60 000.– an das «Schweizerische Arbeiterhilfswerk» für gewerkschaftliche Bildungsprogramme. 1994: – Wahlbeobachtung im April 1994: 99 Kurzzeit- und fünf Langzeitwahlbeobachter, rund Fr. 1 457 000.–; – Finanzbeitrag an die «United Nations Mission in South Africa» (UNOMSA), Fr. 150 000.– Beitrag an HEKS für das «Ecumenical Monitoring Programme in South Africa» (EMPSA), Fr. 100 000.–. Zur Unterstützung von Projekten des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks vgl. die Notiz des Chefs des Diensts für Friedensfragen des EDA, Peter Sutter, an Staatssekretär Kellenberger vom 15. Oktober 1993, dodis.ch/74488. Zur Beteiligung an der Wahlbeobachtung in Südafrika vgl. das BR-Prot. Nr. 2384 vom 22. Dezember 1993, dodis.ch/62505, sowie die Notizen von Dienstchef Sutter vom 11. Mai 1994, dodis.ch/67920, sowie vom 20. Juni 1994, dodis.ch/67928.↩
- 9
- Vgl. dazu die gemeinsame Zusammenfassung der Prioritäten 1995 in Südafrika der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und technische Zusammenarbeit mit Zentral- und Osteuropa (DEHZO) und der Politischen Abteilung III des EDA sowie des BAWI vom 21. März 1995, dodis.ch/73457, sowie die Notiz der Sektion für Friedensfragen an das DEHZO-Koordinationsbüro in Johannesburg vom 28. September 1995, dodis.ch/73454.↩
- 10
- Vgl. dazu die Notiz über das Gespräch von Bundesrat Cotti mit RDP-Minister Jay Naidoo vom 12. September 1994, dodis.ch/67986.↩
- 11
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C1770.↩
- 12
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1828 vom 12. September 1990, dodis.ch/54534.↩
- 13
- Vgl. die Informationsnotiz des EDA an den Bundesrat vom 6. September 1994, dodis.ch/67825, Beilage. Zur Reise von Bundesrat Cotti nach Südafrika, Côte d’Ivoire und Burkina Faso vom 12. bis 17. September 1994 vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2586.↩
- 14
- Vgl. den Projektantrag Nr. 248/94 der DEH vom 17. Oktober 1994, dodis.ch/73537.↩
- 15
- Vgl. etwa die Leitlinien der DEH für die Zusammenarbeit mit Südafrika vom 1. Mai 1995, dodis.ch/73459, sowie die Notiz der Politischen Direktion vom Juni 1995, dodis.ch/73535.↩
- 16
- Vgl. den Projektantrag Nr. 187/94 der DEH vom 15. August 1994, dodis.ch/74337.↩
- 17
- Für einen Überblick über die bereits erfolgten Auszahlungen und die geplanten Verpflichtungen vgl. die Vorbereitungsnotiz der DEHZO für die Diskussion mit Bundesrat Cotti vom 30. November 1995, dodis.ch/73532.↩
- 18
- Für eine Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklungspolitik gegenüber Südafrika vgl. die Notiz von Brigitte Chassot vom 1. September 1994, dodis.ch/67958, sowie die vorbereitende Notiz für die Reise einer gemischten Schweizer Wirtschaftsdelegation nach Südafrika vom März 1995, dodis.ch/73543.↩
- 19
- Vgl. dazu den Bericht über die Mission von André Calame von der Sektion Investitionsförderung und Mischfinanzierungen des BAWI nach Südafrika und Simbabwe vom 30. August 1995, dodis.ch/74340.↩
- 20
- Vgl. dazu das Schreiben des Delegierten des Bundesrats für Handelsverträge, Botschafter Nicolas Imboden, an Bundesrat Cotti vom 22. März 1995, dodis.ch/73513, sowie die Gesprächsnotiz des BAWI zum Besuch des Premierministers der Provinz Western Cape, Hernus Kriel, vom 5. Mai 1995, dodis.ch/73466.↩
- 21
- Zu den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen vgl. die Notiz des BAWI vom März 1995, dodis.ch/73539.↩
- 22
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 2254 vom 21. Dezember 1994, dodis.ch/67694.↩
- 23
- Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern von Einkommen wurde am 3. Juli 1967 in Pretoria unterzeichnet und trat am 11. Juli 1968 in Kraft, vgl. AS, 1968, S. 1049–1080. Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 503 vom 21. März 1967, dodis.ch/73639. Vgl. auch das Protokoll der ständerätlichen Kommission für die Vorberatung des Bundesbeschlusses über die Genehmigung des Abkommens vom 23. November 1967, dodis.ch/33774.↩
- 24
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 479, dodis.ch/69672. Das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Südafrika über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen wurde am 27. Juni 1995 in Bern unterzeichnet und trat am 29. November 1997 in Kraft, vgl. AS, 1999, S. 629–636. Zur Paraphierung vgl. die Notiz des BAWI vom 17. Februar 1995, dodis.ch/73536.↩
- 25
- Vgl. dazu die Notiz des Delegierten des Bundesrats für Handelsverträge, Botschafter Pierre-Louis Girard, an den Vorsteher des EVD, Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz, vom 6. April 1995, dodis.ch/68212, sowie den Bericht des BAWI vom 12. April 1995, dodis.ch/68211.↩
- 26
- Vgl. dazu das Dossier CH-BAR#E7115B#2003/35#5268* (3/713-ZA).↩
- 28
- Vgl. dazu die Notiz von Botschafter Reimann vom 14. Juni 1994, dodis.ch/69680.↩
- 29
- Zum Stand der bilateralen Beziehungen mit Mosambik vgl. die Notiz der Politischen Abteilung II des EDA vom 18. September 1995, dodis.ch/72787, die in Vorbereitung auf den Besuch von Premierminister Pascoal Mocumbi am 20. September 1995 in Bern entstand.↩
- 30
- Zum Friedensabkommen vom 4. Oktober 1992 vgl. die Notiz zum offiziellen Arbeitsbesuch des mosambikanischen Aussenministers Pascoal Mocumbi in Bern vom 16. Oktober 1992, dodis.ch/62258.↩
- 31
- Vgl. dazu die Notiz zum Besuch des Präsidenten der Renamo, Afonso Dhlakama, in Bern vom 3. April 1995, dodis.ch/67900.↩
- 32
- Anmerkung im Original: Wahlbeobachtung Oktober 1994: 11 Kurz- und vier Langzeitwahlbeobachter, Fr. 435 818.–, drei CIVPOL (Civil Police Observers) vom 5.4.–5.12.1994, Fr. 292 000.–; Beitrag an HEKS für Friedens- und Wahlbeobachtungsprogramm, Fr. 40 000.–. Für einen Überblick über die schweizerische Beobachtung der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 27. bis 29. Oktober 1994 vgl. den Bericht von Daniel Haener vom 8. November 1994, dodis.ch/70092.↩
- 33
- Vgl. dazu den Projektantrag Nr. 266/94 der DEH vom 1. November 1994, dodis.ch/74516.↩
- 34
- Vgl. dazu den Bericht über die Dienstreise von Gerhard Pfister, Chef der Sektion Afrika der Abteilung Humanitäre Hilfe und Schweizerisches Katastrophenhilfekorps (SKH) des EDA, im Februar/März 1996, dodis.ch/73899.↩
- 35
- Vgl. das Faksimile, dodis.ch/67959, Beilage 3.↩
- 36
- Vgl. das Annual Programme 1995 der DEH vom 30. November 1994, dodis.ch/74501, bes. Beilage 4.↩
- 37
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2818.↩
- 38
- Vgl. dazu den Bericht des BAWI vom 6. Februar 1992, dodis.ch/63009.↩
- 39
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1078 vom 13. Juni 1994, dodis.ch/64885.↩
- 40
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Mosambik über den Handelsverkehr und die wirtschaftliche Zusammenarbeit vom am 22. Oktober 1979, AS, 1980, 1560–1562. Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 2090 vom 21. November 1979, dodis.ch/60449. Zu den Verhandlungen vgl. das BR-Prot. Nr. 1891 vom 24. Oktober 1972, dodis.ch/51252.↩
- 41
- Zum Stand der bilateralen Beziehungen mit Angola vgl. die Notiz Haeners vom 13. Oktober 1994, dodis.ch/73900.↩
- 42
- Vgl. dazu etwa den Bericht über die Dienstreise nach Angola von Peter Steffen von der Sektion Afrika der Abteilung Humanitäre Hilfe und SKH der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) vom 20. März 1996, dodis.ch/73899.↩
- 43
- Vgl. dazu das Konzept der humanitären Hilfe des Bundes für Angola des EDA vom 29. März 1995, dodis.ch/69852.↩
- 44
- Vgl. dazu den Bericht über die schweizerische Beteiligung an der UNO-Beobachtungsmission UNAVEM II vom 26. Oktober 1992, dodis.ch/62898.↩
- 45
- Anmerkung im Original: Im weiteren ging 1994 ein Beitrag von 50 000 Franken an «Brot für Alle» zugunsten der «All African Conference of Churches» (AACC) für deren Vermittlungsbemühungen in Angola und Zaire. Zum Beitrag für das Entminungsprogramm der UNAVEM vgl. die Notiz der Direktion für internationale Organisationen des EDA an Bundesrat Cotti vom 8. Dezember 1994, dodis.ch/68154. Zum Beitrag von CHF 50 000 an «Brot für Alle» vgl. das Schreiben der Politischen Abteilung III vom 21. Dezember 1993, CH-BAR#E2025A#2002/145#5697* (t.751-006(29)).↩
- 46
- Zum Stand der bilateralen Beziehungen mit Botswana vgl. den Schlussbericht des schweizerischen Botschafters in Harare, Othmar Uhl, vom Februar 1996, dodis.ch/71039.↩
- 47
- Zum Stand der bilateralen Beziehungen mit Lesotho vgl. die Notiz Haeners vom 9. August 1994, dodis.ch/73645. ↩
- 48
- Vgl. das Faksimile, dodis.ch/67959, Beilage 6, sowie den Projektantrag Nr. 223/94 der DEH vom 13. September 1994, dodis.ch/71340.↩
- 49
- Zum Stand der bilateralen Beziehungen mit Malawi vgl. die Notiz Haeners vom 10. November 1994, dodis.ch/74468.↩
- 50
- Vgl. den Projektantrag Nr. 590/94 der Abteilung Humanitäre Hilfe und SKH der DEH, welcher am 29. September 1994 bewilligt wurde, dodis.ch/74487.↩
- 51
- Agreement between the Government of the Swiss Confederation and the Government of Malawi concerning a Swiss contribution under the Swiss Export deficit compensation scheme (Co-Financing of the World Bank «Supplemental Financing Arrangement under the entrepreneurship development and drought recovery program») vom 1. Dezember 1994, CH-BAR#K1#1000/1480#548* (K1.4482). Vgl. dazu auch das Dossier CH-BAR#E7115B#2010/298#24* (2/839.2.08.1).↩
- 52
- Die Schweiz und Malawi vereinbarten mit Notenwechsel vom 12. April/3. Mai 1965 die Weitergeltung des schweizerisch-britischen Notenwechsels vom 30. Mai 1961 betreffend das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen im Verhältnis zwischen der Schweiz und Malawi mit Datum ab 6. Juli 1964, vgl. AS, 1965, S. 1034.↩
- 53
- Zum Stand der bilateralen Beziehungen mit Namibia vgl. die Notiz Haeners vom 10. Oktober 1994, dodis.ch/74514.↩
- 54
- Vgl. DDS 1990, Dok. 31, dodis.ch/56036, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/T1719.↩
- 55
- Zum «Tsuma Health Care Project» in Bushmanland vgl. den Projektantrag Nr. 35/1992 der DEH vom 16. Juni 1992, dodis.ch/74499.↩
- 56
- Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Namibia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen trat am 24. April 2000 in Kraft, vgl. AS, 2003, S. 1551–1558. Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1076 vom 13. Juni 1994, dodis.ch/67669.↩
- 57
- Vgl. Anm. 27.↩
- 58
- Gemeint ist der Bundesratsbeschluss vom 21. Dezember 1994, vgl. das BR-Prot. Nr. 2251, dodis.ch/67692. Zur Reorganisation des EDA vgl. DDS 1995, Dok. 30, dodis.ch/73008, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/T2567.↩
- 59
- Zum Stand der bilateralen Beziehungen mit Sambia vgl. die Notiz Haeners vom 10. November 1994, dodis.ch/73887.↩
- 60
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 255 vom 20. Februar 1985, dodis.ch/68047. Zum Einsatz der 1,7 Mio CHF für den Einkauf von Medikamenten vgl. das Dossier CH-BAR#E7115A#2000/385#1417* (861.5).↩
- 61
- Handschriftliche Marginalie: eher konsolidiert?↩
- 62
- Anmerkung im Original: Umschuldungsabkommen mit Sambia: I, 19.8.1983: Fr. 14 Mio; II, 14.[12.]1984: Fr. 5,7 Mio; III, 28.1.1987: Fr. 8,8 Mio; IV, 5.3.1991: Fr. 12,1 Mio; V, 27.11.1992: Fr. 11,0 Mio. Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2795.↩
- 63
- Agreement between the Government of the Swiss Confederation and the Government of the Republic of Zambia on the reduction of external debt and the creation of a counterpart fund vom 29. Januar 1994, CH-BAR#K1#1000/1480#501* (K1.4439). Vgl. dazu auch das BR-Prot. Nr. 1015 vom 26. Mai 1993, dodis.ch/64014. Zu den Entschuldungsmassnahmen im Rahmen der 700-Jahrfeier vgl. DDS 1991, Dok. 59, dodis.ch/57999, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C1755.↩
- 64
- Vgl. dazu das Dossier CH-BAR#E7115B#2003/35#5902* (3/84-ZM).↩
- 65
- Vgl. dazu das Dossier CH-BAR#E7115A#2000/385#1417* (861.5).↩
- 66
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1405 vom 19. August 1992, dodis.ch/60826.↩
- 67
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen vom 3. August 1994, AS, 1998, 2607–2612. Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1075 vom 13. Juni 1994, dodis.ch/67668. ↩
- 68
- Zum Stand der bilateralen Beziehungen mit Tansania vgl. die Notiz von Jean-François Paroz von der Politischen Abteilung II vom 1. Februar 1996, dodis.ch/74517.↩
- 69
- Vgl. das Faksimile, dodis.ch/67959, Beilage 9.↩
- 70
- Anmerkung im Original: Zahlungsbilanzhilfeabkommen (ZBA) mit Tansania: Dezember 1987: Fr. 10 Mio (Elektrizitätssektor); 7.12.1990: Fr 9 Mio (bilat. ZBA, Sektoren Elektrizität, Gesundheit); 11.12.1993: Fr. 9 Mio (bilat. ZBA, Fortsetzung ZBA II & III). Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2819.↩
- 71
- Handschriftliche Korrektur: Die Umschuldungsaktionen.↩
- 72
- Anmerkung im Original: Umschuldungsabkommen mit Tansania: März 1987: Fr. 24 Mio; April 1989: Fr. 4,5 Mio (Toronto-Konditionen); Juli 1990: Fr. 2,3 Mio (Toronto-Konditionen); 2.12.1992: Fr. 14 Mio (Trinidad-Konditionen). Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2820.↩
- 73
- Vgl. das Agreement between the Government of the Swiss Confederation and the Government of the United Republic of Tanzania on the reduction of external debt and the creation of a counterpart fund / public trust vom 30. November 1993, CH-BAR#K1#1000/1480#530* (K1.4468).↩
- 74
- Anmerkung im Original: STABEX-Abkommen mit Tansania: 24.12.1988: Fr. 4,7 Mio (in Ergänzung zum ersten ZBA); 11.2.1992: Fr. 3,855 Mio. Für das Agreement between the Government of the Swiss Confederation and United Republic of Tanzania on finacial cooperation vom 24. Dezember 1988 vgl. das Dossier CH-BAR#K1#1000/1480#287* (K1.4250) sowie CH-BAR#E7115B#2010/298#19* (2/839.2.06.1). Für das Agreement between the Government of the Swiss Confederation and the Government of the United Republic of Tanzania concerning a compensatory financing program vom 11. Februar 1992 vgl. das Dossier CH-BAR#K1#1000/1480#488* (K1.4426), sowie CH-BAR#E7115B#2010/298#20* (2/839.2.06.2).↩
- 75
- Vgl. Anm. 27.↩
- 76
- Zum Stand der bilateralen Beziehungen mit Simbabwe vgl. die Notiz Haeners vom 17. Oktober 1994, dodis.ch/73889.↩
- 77
- Für einen Überblick über die Entwicklungszusammenarbeit mit Simbabwe vgl. die Notiz der DEH vom 27. Mai 1994, dodis.ch/74467.↩
- 78
- Zum Programm des UNHCR zugunsten mosambikanischer Flüchtlinge vgl. die Projektanträge der DEH vom 1. Juli 1993, dodis.ch/74509, bzw. vom 17. Juli 1990, dodis.ch/55816.↩
- 79
- Anmerkung im Original: Mischkreditabkommen mit Zimbabwe: 4.11.1981: Fr. 19,125 Mio (davon 40% Geschenk der Eidgenossenschaft); 8.12.1982: Fr. 21,2 Mio (davon 50% Geschenk der Eidgenossenschaft); 20.7.1989: Fr. 30 Mio (davon 35% Geschenk der Eidgenossenschaft); 26.4.1991: Fr. 50 Mio (davon 50% Geschenk der Eidgenossenschaft). Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2794 .↩
- 80
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 2167 vom 5. Dezember 1994, dodis.ch/67661.↩
- 81
- Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Simbabwe über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen wurde am 15. August 1996 abgeschlossen und trat am 9. Februar 2001 in Kraft, vgl. AS, 2003, 291–298. Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 478 vom 20. März 1995, dodis.ch/71071.↩
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