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Die Schweiz und die NNSC. Diplomatische Dokumente der Schweiz zur Geschichte der Neutral Nations Supervisory Commission in Korea 1951–1995, vol. 21, doc. 66
volume linkBern 2023
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E2210.5#1998/8#61* | |
Titre du dossier | Corée du Nord , Corée Sud / Nord, commission neutre de contrôle (1989–1992) | |
Référence archives | 370.1 |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E2200.148#2001/168#56* | |
Titre du dossier | Korea (1989–1992) | |
Référence archives | 370.1 |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E2200.151#2000/108#70* | |
Titre du dossier | NNSC (Korea) (1991–1991) | |
Référence archives | 370.1 |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E2010A#2001/161#5980* | |
Titre du dossier | Schweiz. Delegation in der Neutralen Kommission für die Ueberwachung des Waffenstillstandes in Korea, Band 1 (1991–1991) | |
Référence archives | B.73.0.1 • Composant complémentaire: Corée |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E2200.24#1999/5#146* | |
Titre du dossier | Neutral Nations Supervisory Commission (NNSC), Panmunjom (1989–1992) | |
Référence archives | 711 |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E2200.174#2000/162#14* | |
Titre du dossier | NNSC, Panmunjon (1ère partie) (1989–1992) | |
Référence archives | 412 |
dodis.ch/60096Rundschreiben des Chefs der Politischen Abteilung II des EDA, Botschafter Simonin1
NNSC-Demarche, unser Brief vom 20.8.1991.2 Bericht über das Treffen von Bern (8.8.1991)
Konnte man gestützt auf die während der beiden vorangegangenen Meetings in Stockholm und Warschau erwarten, dass die Tschechen und Polen ein entschieden härteres Vorgehen gegenüber Nordkorea anstreben würden, als was die Schweden und wir als opportun erachteten, einigte man sich in erstaunlich kurzer Zeit auf das Euch bekannte Vorgehen und Text des Memorandums.3 Von Beginn der Gespräche an herrschte Einigkeit darüber, dass die NNSC integraler Bestandteil des Waffenstillstandsabkommens (WA) und ein nützliches Instrument sowie ein Symbol der relativen Stabilität auf der koreanischen Halbinsel sei und daher aufrechterhalten werden sollte. Man war sich auch einig darüber, dass die NNSC nicht durch eine einseitige Entscheidung aufgelöst werden kann. Von schwedischer Seite wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die NNSC im Verlaufe der Zeit immer weniger Aufgaben wahrgenommen hat und man sie wohl kaum für unabsehbare Zeit am Leben erhalten könne, umso weniger, als eine Partei (Nordkorea) heute offensichtlich kein Interesse am Fortbestand der Kommission mehr hat.
a) Nordkorea erstattet keine Meldungen mehr wie sie Art. II Ziff. 12 c und 13 d WA vorsehen.5 Es betrifft dies Meldungen über Personalrotation und Kriegsmaterial. Es weigert sich auch, derartige Meldungen von der NNSC entgegenzunehmen. Die Einstellung dieser Rapporte verstösst formell gegen den Vertrag. Im Falle von Ziff. 13 d wohl nicht einmal das, weil man die Bestimmung seit 1957 als faktisch aufgehoben betrachten muss. Damals setzte die Südseite diese Bestimmung angesichts der massiven Verstärkung des Waffenarsenals durch Nordkorea einstweilig ausser Kraft.
Die praktische Tragweite dieser Massnahme Nordkoreas ist jedoch nicht zu überschätzen, da die NNSC über keine Kontrollorgane mehr zur Überprüfung der Meldungen verfügt.
b) Unterbindung aller offizieller Kontakte zwischen den 4 Delegationen der NNSC und den Mitgliedern der Military Armistice Commission der Nordseite. Dies ist ein klarer Verstoss gegen Art. II Ziff. 50 WA.
Von diesen beiden Massnahmen sind alle Mitglieder der NNSC betroffen. Sie verunmöglichen praktisch die Wahrnehmung der letzten der NNSC noch übriggebliebenen Aufgaben, wie sie im WA umschrieben sind.
Gegenüber der tschechischen und polnischen Delegation wurden folgende Massnahmen angedroht:
a) Keine Anerkennung von neuem Personal. Ob diese Drohung verwirklicht wird ist nicht erwiesen. Jedenfalls hat Polen vorläufig davon abgesehen, den Delegationschef6 auszuwechseln.
b) Beschränkung im Bereich der Lebensmittelversorgung: Familienangehörige werden nicht mehr versorgt (dies ist nach unserer Auffassung keine Vertragsverletzung strictu sensu). Es sei daran erinnert, dass die Vertragsparteien gem. Art. II Ziff. 13 j WA in Verbindung mit dem «Agreement concerning the logistical support etc» zu gewissen logistischen Dienstleistungen verpflichtet sind.
Die seitens Nordkoreas gegenüber den Vertretern der NNSC-Staaten zum Ausdruck gebrachte Aufforderung, über einen Abzug nachzudenken, betrachten wir noch nicht als ein «consilium abeundi» sondern als eine politische Absichtserklärung. Dabei ist zu unterstreichen, dass die Verwirklichung dieser Absicht nicht unilateral durch eine Vertragspartei vollzogen werden kann. Die NNSC-Staaten sind keine Ansprechpartner für ein derartiges Begehren, da sie nicht Vertragsparteien des WA sind. Dies sind übrigens auch die Überlegungen, die es als angezeigt erscheinen liess, die Demarche bei den heute noch im UNC vertretenen Staaten sowie in Beijing und Pyongyang vorzunehmen.7 Eine Aufhebung der NNSC, die einen integralen Bestandteil des WA bildet würde eine Vertragsänderung bedeuten und bedürfte gem. Art. V WA einer Übereinkunft unter den Vertragsparteien.
Über die Motive, die Nordkorea zu seiner Politik gegenüber der NNSC veranlasst, lässt sich nur spekulieren. Interessant ist die polnische Auffassung, wonach die NNSC aus koreanischer Sicht bisher die Rolle einer Art Vermittler zwischen dem Norden und dem Süden spielte. Im Bemühen um die Herstellung eines direkten Kontaktes zum Süden und den USA könnte sich die NNSC mithin als Hindernis erweisen. Der am 17. September 1991 zu vollziehende UNO-Beitritt der beiden koreanischen Staaten eröffnet einen Kanal zu direkten bilateralen Kontakten.8 Durch den UNO-Beitritt Nordkoreas wird sich aber auch die etwas paradoxe Situation ergeben, dass das Land einer Organisation beitritt, mit der es sich formell immer noch im Kriegszustand befindet. Ist diese Tatsache vielleicht auch ein Grund dafür, dass Nordkorea das Waffenstillstandsregime möglichst rasch beseitigt haben möchte? Es gibt auch Anzeichen, dass Nordkorea bereit wäre, mit den Unterzeichnern des WA einen Friedensvertrag abzuschliessen.
Hinsichtlich Entwicklung der innenpolitischen Lage sieht es so aus, als ob die Machtübergabe durch Kim Il Sung an seinen Sohn9 in geordneten Bahnen verläuft. Immerhin gibt es auch Anzeichen, dass nicht alle politisch relevanten Kräfte damit einverstanden sind. In der Armee soll es Widerstand geben. Dort treten die Veteranen aus dem Koreakrieg allmählich ab, um jüngeren, von jener Erfahrung nicht belasteten Kräften Platz zu machen.
Diese Beurteilung wird auch von der tschechischen Seite weitgehend geteilt. Sie streicht aber die besondere Bedeutung hervor, die den Beziehungen Nordkoreas zur Sowjetunion und der Volksrepublik zukommt. Von diesen empfing es bisher entscheidende Wirtschaftshilfe. Die UdSSR hat sie jedoch ganz wesentlich zurückgebunden. Dies wird Nordkorea veranlassen, seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf anderen Wegen lösen zu müssen. Die Politik des Sohnes Kim Il Sungs ist noch nicht absehbar.
Über die Rolle Chinas bei den im Zusammenhang mit der NNSC aufgetretenen Problemen gibt auch das Berner Treffen keine endgültige Klarheit. Obwohl China hat verlauten lassen, dass die NNSC weiterhin nützlich sei, kann nicht erwartet werden, dass es auf Nordkorea Druck ausüben wird und zwar aus evidenten strategischen Gründen. Andererseits kann auch erwartet werden, dass die Volksrepublik ihr im Gefolge des Golfkrieges wieder verbessertes Image wegen der NNSC nicht wieder aufs Spiel setzen wird und ihr deswegen daran gelegen sein dürfte, dass die Angelegenheit nicht zu grosse internationale Aufmerksamkeit gewinnt. Daher ist von Beijing eher «low profile» zu erwarten.
Die Haltung Südkoreas geht einerseits daraus hervor, dass es zusammen mit den USA die 4 NNSC-Staaten um Vornahme einer Demarche in Peking und Pyongyang ersucht hat. Andererseits hat es sich zum Abschluss eines Friedensvertrages bereit erklärt, womit das WA und damit die NNSC natürlich obsolet würde.10
Was die USA betrifft, hat man den Eindruck, dass sie durch die Reaktion Nordkoreas auf die Ernennung eines südkoreanischen Generals11 zum «Senior Member» der «Military Armistice Commission» überrascht worden sind.12 Allerdings ist man sich am Berner Treffen darüber einig, dass kaum mit einem Einlenken der USA in dieser Frage zu rechnen ist. Es war dies ein Schritt auf dem Weg einer allmählichen «Verdünnung» der amerikanischen Präsenz in Korea. Der Kongress übt diesbezüglich zunehmend stärkeren Druck aus.
Bei Eurer Demarche mit der Übergabe des Euch vergangene Woche zugestellten Memorandums13 ist hervorzuheben:
– Die im Memorandum eingenommene Haltung entspricht der einhelligen Meinung der NNSC-Staaten, die hoffen, dass den darin zum Ausdruck gebrachten Anliegen von allen Parteien Rechnung getragen wird.
– Die NNSC-Staaten empfehlen, dass die Parteien miteinander über die Schwierigkeiten mit der NNSC sprechen.
– Die Demarche erfolgt nicht mit dem Ziel, ein Land auf die Anklagebank zu setzen, es ist angezeigt, sich auf keine Polemik einzulassen.
– Sie erfolgt im Interesse des heute durch den WA auf der koreanischen Halbinsel geschaffene Regimes, dass seitens der NNSC-Staaten, bis zur Schaffung einer neuen Friedensordnung, als bester Garant von stabilen Verhältnissen auf der Halbinsel angesehen wird.
– Die heute herrschende Situation gestattet der NNSC kein ordnungsgemässes Funktionieren.
– Wenn auch gewisse ergriffene Massnahmen im logistischen Bereich zwar nicht gegen den Buchstaben des WA und dessen Zusatzabkommen verstossen, so kann man darin mit Fug einen Verstoss gegen den Geist des Waffenstillstandgefüges sehen. Dies gilt übrigens auch für Massnahmen, deren Verwirklichung bisher lediglich angedroht worden sind.
– Es ist die Aufgabe der Vertragsparteien, den Zustand quo ante wiederherzustellen.
Text des Memorandums wird Euch per Kurier zugestellt.
- 1
- CH-BAR#E2010A#2001/161#5980* (B.73.0.1). Dieses Fernschreiben Nr. 5928 wurde von Christian Hauswirth von der Politischen Abteilung II des EDA verfasst und von dessen Chef, Botschafter Pierre-Yves Simonin, unterzeichnet. Es richtete sich an die schweizerischen Botschaften in Bogotá, Bangkok, Canberra, London, Manila, Ottawa, Paris, Washington, Beijing und Seoul. Kopien gingen zur Information an die schweizerischen Botschaften in Stockholm, Warschau und Prag. Kopien gingen ebenfalls an die Sekretariate des Vorstehers des EDA, Bundesrat René Felber, und des Direktors der Politischen Direktion des EDA, Staatssekretär Klaus Jacobi, sowie an Botschafter Simonin, François Chappuis und Christian Hauswirth von der Politischen Abteilung II des EDA und an den Chef der Sektion Konventionen/Sonderaufgaben/Rechtsdienst des Bundesamts für Adjutantur des EMD, Oberst Adolf Kaufmann.↩
- 2
- Rundschreiben von Botschafter Simonin vom 20. August 1991, dodis.ch/65610.↩
- 3
- Vgl. das Memorandum in der Beilage des Rundschreibens von Botschafter Simonin vom 20. August 1991, dodis.ch/65610.↩
- 4
- Vgl. dazu auch das Fernschreiben Nr. 5688 der Politischen Abteilung II des EDA vom 7. Juni 1991, dodis.ch/60484, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2086.↩
- 5
- Für das Waffenstillstandsabkommen vom 27. Juli 1953 vgl. QdD 21, Anhang 2, dodis.ch/60000.↩
- 6
- Generalmajor Zdzisław Żarski.↩
- 7
- Vgl. Anm. 3.↩
- 8
- Vgl. dazu den Politischen Bericht Nr. 8 des schweizerischen Botschafters in Seoul, Walter Fetscherin, vom 8. Oktober 1991, dodis.ch/61460, sowie die Notiz der Direktion für internationale Organisationen des EDA vom 29. August 1991, dodis.ch/60123.↩
- 9
- Kim Jong-il.↩
- 10
- Vgl. dazu den Politischen Bericht Nr. 1 des Chefs der schweizerischen NNSC-Delegation, Generalkonsul Bernard Sandoz, vom 21. Februar 1992, dodis.ch/61452.↩
- 11
- Generalmajor Hwang Won-tak.↩
- 12
- Vgl. dazu den Wochentelex 41/91 vom 7. Oktober 1991, dodis.ch/60482.↩
- 13
- Vgl. Anm. 3.↩
Liens avec d'autres documents
http://dodis.ch/65610 | voir aussi | http://dodis.ch/60096 |
http://dodis.ch/61318 | fait référence à | http://dodis.ch/60096 |
Tags
Commission de surveillance des nations neutres pour l'armistice en Corée (NNSC)