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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 27, doc. 86
volume linkZürich/Locarno/Genève 2022
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Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2001E-01#1988/16#5131* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2001(E)-01/1988/16 960 | |
Titolo dossier | Besuch des stellvertretenden Ministers Nier in der Schweiz (1976–1978) | |
Riferimento archivio | B.15.21.(1) • Componente aggiuntiva: Deutsche Demokratische Republik (DDR) |
dodis.ch/49336Interne Notiz des Politischen Departements1
Bilaterale Beziehungen Schweiz – DDR (im Hinblick auf den Besuch von Herrn Nier bei Generalsekretär Weitnauer, 26./27. September 19772)
Bei der Beurteilung des Verhältnisses der Schweiz zur DDR ist davon auszugehen, dass zwischen den beiden Staaten erst seit Ende 1972 diplomatische Beziehungen bestehen. Als der Bundesrat beschloss, mit der DDR am 20. Dezember 19723 diplomatische Beziehungen auf Botschafterebene aufzunehmen – vorgängig fand ein Austausch von Handelsmissionen statt – trug dieser Schritt der politischen Lage in Europa (insbesondere Bonner Ostverträge, innerdeutsche Vereinbarung) Rechnung. Durch die Anerkennung der DDR, die schliesslich alle westeuropäischen Staaten vollzogen, wurde die notwendige Grundlage für die Wahrung schweizerischer Interessen (u. a. Vermögensfrage) geschaffen.
Seither haben in den wesentlichen Bereichen von Handel und Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft sowie in einzelnen Sonderfragen (Entschädigungen, Familienzusammenführungen etc.) Kontakte stattgefunden und es konnten teilweise zwischenstaatliche Vereinbarungen getroffen werden. Auf dem Gebiete des Gesundheitswesens4 und des Post- und Fernmeldewesens haben je eine schweizerische Delegation die zuständigen DDR-Stellen besucht.
1. Im Bereich der politischen Beziehungen mit der DDR ist die Schweiz bisher verglichen mit anderen Staaten zurückgeblieben. Der Besuch von Herrn Nier stellt den ersten derartigen Kontakt dar und entspricht einem lang gehegten Wunsch der DDR.
Das gegenseitige Verhältnis kann heute auf offizieller Ebene als dem gegenwärtigen Stand der Dinge angemessen und korrekt bezeichnet werden. Botschafter Schnyder wird von den DDR-Gesprächspartnern und Amtsstellen mit betonter Freundlichkeit behandelt5.
2. Wirtschaftliche Beziehungen6: Am 1.1.1976 ist das Handels- und Wirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der DDR7 in Kraft getreten. Die Schweiz war damit der letzte westeuropäische Industriestaat, der mit der DDR einen derartigen Vertrag abschloss.
Die DDR ist nicht nur für die Schweiz, sondern auch für die EG-Staaten (mit Ausnahme der BRD) unter den Ostblockländern einer der uninteressantesten Partner, was darauf zurückzuführen ist, dass die DDR der technologisch entwickeltste RGW-Staat ist, welcher einen Grossteil der benötigten Investitions- und Konsumgüter selbst produziert.
Dennoch ist der Handelsaustausch Schweiz–DDR erheblich ausbaufähig, wobei aber die Schweiz kaum mit einer wesentlichen Erweiterung ihrer Exporte in die DDR rechnen kann, ohne eine deutliche Steigerung der Bezüge aus diesem Land. Die Handelsstatistik zeigt für 1976 ein Verhältnis von Exporten zu Importen von 4:1 zugunsten der Schweiz. Die DDR ist bestrebt, diesen krassen Negativsaldo stärker auszugleichen; Zeugnis für diese Bemühungen ist die Tatsache, dass Geschäftsabschlüsse nur noch auf der Basis von Gegengeschäften getätigt werden können. Dies ist für viele Schweizerfirmen uninteressant und häufig gar mit Verlusten verbunden (die DDR bietet häufig «Ausschussware» an, die bei uns schwerlich abgesetzt werden kann).
(Für Einzelheiten der Wirtschaftsbeziehungen sowie einen Bericht über die wirtschaftliche Lage der DDR cf. beiliegende Notiz des Finanz- und Wirtschaftsdienstes8).
Die Schweizer Industrie ist an der Leipziger Messe vertreten; es werden Symposien durchgeführt und es gibt Besuche von Wirtschaftsdelegationen oder von hochgestellten Industriellen.
Vom 30.11.–3.12.1976 fand in Ostberlin die erste Sitzung der Gemischten Kommission9 gemäss Artikel 10 des Handels- und Wirtschaftsabkommens statt. Die zweite Sitzung dürfte mit dem Besuch von Dr. G. Beil, Staatssekretär des Aussenhandelsministeriums der DDR, welcher vom Direktor der Handelsabteilung10 zu einem Besuch in der Schweiz im kommenden November eingeladen wurde, zusammenfallen.
Die Handelsabteilung macht darauf aufmerksam (cf. beiliegende Notiz11), dass die DDR-Seite auf die ausgesprochen hohe Zollbelastung (über 15% ad valorem) zu sprechen kommen könnte, der verschiedene DDR-Produkte wie Möbel, Leder, Porzellan, Keramik etc. bei der Einfuhr in die Schweiz unterliegen. In diesem Falle wäre Ihnen die HA dankbar zu bestätigen, dass die Angelegenheit nach wie vor in Prüfung sei, wobei die der DDR-Seite bekannten Schwierigkeiten (sensible Produkte, im GATT laufende MTN-Verhandlungen) immer noch bestünden; schweizerischerseits sei man jedoch bereit, diese Frage anlässlich des Besuches von Herrn Beil zu besprechen.
3. Ein besonderes Augenmerk ist unsererseits auf dem Ausbau des Zahlungsverkehrs (Erbschaftsfälle, Unterhaltsleistungen etc.) gemäss besonderem Briefwechsel im Rahmen des Handels- und Wirtschaftsabkommens zu richten. Ähnliches gilt für den schweizerischen Wunsch nach Verhandlungen über den Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens sowie nach einer Regelung der Transferfrage auf dem Gebiete der schweizerischen freiwilligen AHV und IV. Den DDR-Behörden sind diese beiden Briefwechsel bereits mehrmals in Erinnerung gerufen worden, ohne dass wir bisher eine Antwort erhalten haben (cf. beiliegende Notiz des Auslandschweizerdienstes12, die auch über die Schweizerkolonie in der DDR orientiert).
Im Einvernehmen mit dem Finanz- und Wirtschaftsdienst wäre Ihnen der Auslandschweizerdienst dankbar, wenn Sie Herrn Nier beiliegende Aufzeichnung13 zu diesem Problemkreis übergeben könnten.
4. Vermögensrechtliche Verhandlungen: Die DDR hat sich an die seinerzeitigen Zusagen14 gehalten und die Vermögensverhandlungen mit der Schweiz (und anderen Ländern) aufgenommen. Gemäss beiliegender Notiz von Botschafter Diez15 über den Stand in dieser Sache kann den Behörden der Dank für die bisherige Verhandlungsführung (Dr. Geschwandter) und die Behandlung der übermittelten Einzelfälle ausgesprochen werden, verbunden mit dem Wunsch, dass auch weiterhin die Schadensfälle zügig bearbeitet werden, damit wir möglichst bald zu den entscheidenden Problemen (Kriterien der Entschädigung; Festlegung der Globalsumme; Redaktion der vertraglichen Vereinbarung; Zahlungsmodalitäten etc.) gelangen werden.
5. Luftfahrt und Strassenverkehr: Das im Sommer 1975 unterzeichnete und seitens der DDR sehr begrüsste Luftfahrtsabkommen16trat am 23.11.1976 nach erfolgter Ratifizierung in Kraft. Indessen haben bisher weder Swissair noch Interflug die Linie Zürich-Berlin/DDR (Schönefeld) eröffnet.
Beiliegende Notiz der Verkehrssektion17 orientiert über die Demarchen, welche der hiesige sowjetische und DDR-Botschafter anfangs dieses Jahres nach der Konzessionserteilung des EVED an PANAM für die Linie Zürich-Westberlin unternahmen sowie über die schweizerische Haltung in dieser Frage.
Das am 29.4.1977 unterzeichnete Strassenverkehrsabkommen18, an dessen Abschluss der DDR sehr gelegen war, wurde kürzlich (19.9.1977) vom Bundesrat gutgeheissen19 und dürfte nach erfolgter Notifikation in Kraft treten (cf. Notiz der Verkehrssektion20).
6. Abkommensvorschläge seitens der DDR: Die DDR hat den Wunsch nach Abschluss eines Rechtshilfeabkommens geäussert, was gegenwärtig schweizerischerseits geprüft wird. Die DDR-Behörden sind ebenfalls schon mehrmals auf die Frage eines bilateralen Konsular-, Kultur- und Gesundheitsabkommens zu sprechen gekommen. Schweizerischerseits sind wir diesbezüglich bekanntlich eher zurückhaltend. Es ist anzunehmen, dass Herr Nier diese Angelegenheit erwähnen wird.
7. Die bilateralen kulturellen Beziehungen Schweiz/DDR sind auch ohne spezielles Abkommen rege. Unter anderem starke Präsenz der DDR auf der schweizerischen Kulturszene (namentlich Musik und Theater).
Die DDR ist umgekehrt der einzige Ostblockstaat, mit dem bisher trotz unserer Bereitschaft noch kein Stipendienaustausch zustande gekommen ist. Schweizerischerseits bestünde auch Interesse an erleichterter Hochschulzulassung für Schweizer Bürger in der DDR. Die Kontakte zwischen den UNESCO-Kommissionen beider Länder haben sich in letzter Zeit intensiviert (für Einzelheiten cf. Notiz der Kultursektion21).
8. Auf dem wissenschaftlichen Sektor haben bisher etliche gegenseitige Besuche von Wissenschaftlern auf einer ad-hoc-Basis stattgefunden (schweizerischerseits zum Beispiel Professor Walser von der Universität Bern). Im letzten Herbst hat das DDR-Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen sein Interesse bekundet, mit dem Amt für Wissenschaft und Forschung des EDI ein ähnliches Rahmenabkommen über die gegenseitige Gewährung von Kurzstipendien für Wissenschaftler abzuschliessen, wie dasjenige zwischen diesem Amt und der Akademie der Wissenschaften der UdSSR von 197422. Eine Abklärung dieser Frage ist schweizerischerseits im Gange.
9. Über den Bestand der Beziehungen Schweiz–DDR auf dem Sektor der Information cf. Notiz des Informations- und Pressedienstes23 (Zeitungsfrage; Journalisteneinladung; kürzlich von der SRG und dem Staatlichen Komitee für Rundfunk beim Ministerrat der DDR unterzeichnetes «Arbeitsprotokoll» zwecks vermehrter Zusammenarbeit und Austausch von Radio- und Fernsehprogrammen24).
a) Heirat zwischen Schweizern und DDR-Staatsangehörigen/Übersiedlung von Auslandschweizerfamilien
Die auch nach Aufnahme der diplomatischen Beziehungen ausgesprochene Zurückhaltung der DDR bei der Rückführung von Schweizer Familien und der Gewährung der Ausreiseerlaubnis im Zusammenhang mit Heiraten zwischen Angehörigen der beiden Staaten war bisher einer der schwachen Punkte in unseren Beziehungen zur DDR. In verschiedenen Interventionen haben wir unsere konkreten menschlichen Anliegen vertreten, und zwar sowohl in bilateralem und multilateralem Rahmen. Die Resultate dieser Bemühungen blieben auch nach Helsinki, wo Generalsekretär Honecker 1975 eine Liste hängiger Fälle überreicht wurde, vorerst bescheiden25. In den vergangenen 6 Monaten konnte jedoch eine ziemlich liberale Heirats- und Ausreisepraxis der DDR-Behörden festgestellt werden: Alle Übersiedlungs- und Heiratsfälle älteren Datums sind heute erledigt. Bei den Fällen neueren Datums handelt es sich nicht um eine Verweigerung der Heiratserlaubnis wie dies früher zutraf, sondern um administrative Komplikationen, die vielfach auf die Umständlichkeit der Interessenten selbst oder auch auf die Engstirnigkeit einzelner Lokalverwaltungen zurückzuführen sind. Es wäre angebracht, Herrn Nier gegenüber unsere Anerkennung für die festgestellte zügigere Bewilligungspraxis der DDR-Behörden auszusprechen und gleichzeitig der Hoffnung Ausdruck zu geben, dass diese Praxis auch in Zukunft andauern und keine Einengung erfahren wird.
b) Haftfall Peter Gross, (geb. 29.3.1949):
Die Sektion für konsularischen Schutz (cf. beiliegende Notiz26) macht auf diesen Mitbürger – Koch des damaligen Schweizer Botschafters in der DDR – aufmerksam, der am 1.2.1975 wegen «Beihilfe zur Republikflucht» für seine ostdeutsche Freundin verhaftet wurde. Nachdem Gross für ein bei uns nicht bekanntes Delikt ausserordentlich streng zur Höchststrafe von 5 Jahren Gefängnis verurteilt worden war, und er nun bereits mehr als 31 1/2 Monate in Bautzen in Haft ist, würden wir es begrüssen, wenn Sie diesen Härtefall Herrn Nier gegenüber kurz erwähnen könnten. Gegebenenfalls könnte das beigefügte Aide-mémoire27 übergeben werden.
Es gilt allerdings zu bedenken, dass der Fall Gross für die DDR-Behörden zur Funktion des Falles Gisela Wolf geworden ist28. Damit unser Argument der Unvergleichbarkeit der beiden Fälle nicht an Gewicht verliert, sollte u. E. unterlassen werden, für die Freilassung von Gross aus humanitären Gründen zu plädieren.
c) Was den wahren Hans Franz Kälin betrifft, hat unsere Botschaft zur Abklärung von dessen schweizerischer Staatsangehörigkeit an die Ihnen von Botschafter Barth bekanntgegebene Adresse in der DDR geschrieben, bisher aber noch keine Antwort erhalten29.
11. Spionagefälle mit der DDR
- a) In der Angelegenheit Gisela Wolf ist ein kürzlich vom Rechtsbeistand von Frau Wolf30 eingereichtes Gesuch um Unterbrechung des Strafvollzugs wegen Hafterstehungsunfähigkeit von der Bundesanwaltschaft abgelehnt worden. Gegen diese Verfügung reichte Frau Wolf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein, welche am 2.9.1977 vom Bundesgericht abgelehnt wurde31. Der Strafvollzug wird somit weitergeführt. Frau Wolf befindet sich in einer Hochgebirgsklinik, wo sie sich von der Krebsoperation erholen kann.
- b) Am 1.6.1977 hat der Bundesrat die Ermächtigung zur Strafverfolgung eines Schweizerbürgers wegen politischen, wirtschaftlichen und militärischen Nachrichtendienstes sowie wegen militärischen Nachrichtendienstes gegen einen fremden Staat (BRD) im Auftrage der DDR erteilt. Die Strafsache ist den Behörden des Kantons Zürich übertragen worden. Das EJPD hat eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht32.
- 1
- Notiz: CH-BAR#E2001E-01#1988/16#5131* (B.15.21.(1)). Verfasst und unterzeichnet von K. O. Wyss.↩
- 2
- Vgl. dazu die Aufzeichnung von K. O. Wyss vom 18. Oktober 1977, dodis.ch/48211. Allgemein zu den bilateralen Beziehungen mit der DDR vgl. auch den Schlussbericht von H. Miesch vom 10. Januar 1977, dodis.ch/49969.↩
- 3
- Vgl. dazu DDS, Bd. 25, Dok. 179, dodis.ch/34372. Vgl. ferner die Notiz von E. Diez vom 27. Oktober 1976, dodis.ch/49970.↩
- 4
- Vgl. dazu das Schreiben von H. Miesch an P. R. Jolles vom 12. Juli 1974, dodis.ch/39367.↩
- 5
- Vgl. dazu das Schreiben von F. Schnyder an A. Weitnauer vom 12. Juli 1977, dodis.ch/49971.↩
- 6
- Vgl. dazu die Notiz von R. Kummer vom 15. Juni 1978, dodis.ch/49972.↩
- 7
- Handels- und Wirtschaftsabkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (mit Briefwechsel) vom 27. Juni 1975, AS, 1975, S. 1577–2588. Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok. 189, dodis.ch/34372.↩
- 8
- Notiz von J.-C. Richard vom 20. September 1977, Doss. wie Anm. 1.↩
- 9
- Vgl. dazu den Bericht der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements vom 23. Dezember 1976, CH-BAR#E7110#1987/20#551* (890.0).↩
- 10
- P. R. Jolles. Zum Besuch von G. Beil vgl. die Notizen von R. Kummer vom 21. Dezember 1977, dodis.ch/48210 und von W. Schmassmann vom 8. Dezember 1977, dodis.ch/49974. Zur zweiten Tagung der Gemischten Kommission Schweiz–DDR vgl. die Notiz von R. Kummer vom 7. November 1978, dodis.ch/49973.↩
- 11
- Notiz von H.-U. Greiner an die Politische Abteilung I des Politischen Departements vom 22. September 1977, Doss. wie Anm. 1.↩
- 12
- Notiz von H. Leippert an die Politische Direktion des Politischen Departements vom 16. September 1977, dodis.ch/49975.↩
- 13
- Aufzeichnung von H. Leippert vom 19. September 1977, Doss. wie Anm. 1.↩
- 14
- Zur Vereinbarung über den Austausch von Handelsmissionen zwischen der Schweiz und der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Juli 1972, Ziff. 7, litt. a vgl. das BR-Prot. Nr. 1330 vom 9. August 1972, dodis.ch/34365. Vgl. auch DDS, Bd. 25, Dok. 181, dodis.ch/34373; DDS, Bd. 26, Dok. 150, dodis.ch/39074, Punkt 1 sowie Dok. 160, dodis.ch/38322, Punkt 1.↩
- 15
- Notiz von E. Diez vom 20. September 1977, Doss. wie Anm. 1. Zum weiteren Verlauf der Verhandlungen vgl. die Notiz von E. Diez vom Juni 1978, dodis.ch/49976.↩
- 16
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den regelmässigen Luftverkehr vom 30. Juli 1975, AS, 1976, S. 2747–2757. Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok. 150, dodis.ch/39074, Punkt 2.↩
- 17
- Notiz von M.-A. Salamin vom 22. September 1977, Doss. wie Anm. 1. Vgl. auch die Notiz von A. Hegner an P. Graber vom 25. Januar 1977, dodis.ch/49977 sowie die Aufzeichnung von A. Hegner vom 11. Februar 1977, dodis.ch/49978.↩
- 18
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den internationalen Strassenverkehr vom 29. April 1977, AS, 1977, S. 1881–1887.↩
- 19
- BR-Prot. Nr. 1557 vom 19. September 1977, CH-BAR#E1004.1#1000/9#847*.↩
- 20
- Notiz von M.-A. Salamin vom 22. September 1977, Doss. wie Anm. 1.↩
- 21
- Notiz von P. Stauffer vom 20. September 1977, dodis.ch/49979.↩
- 22
- Vgl. die Prinzipien wissenschaftlicher Zusammenarbeit zwischen der Akademie der Wissenschaftgen der UdSSR und dem Amt für Wissenschaft und Forschung des EDI vom 1. Juli 1974, CH-BAR#E3370B#1991/3#264* (10-70.050.a). Allgemein zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den Oststaaten vgl. DDS, Bd. 27, Dok. 68, dodis.ch/49412.↩
- 23
- Notiz von E. Andres vom 22. September 1977, Doss. wie Anm. 1.↩
- 24
- Arbeitsprotokoll über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Radios zwischen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG und dem Staatlichen Komitee für Rundfunk beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (Rundfunk der DDR) vom 1. Juni 1977, CH-BAR#E2001E-01#1988/16#5122* (A.15.42.21). Vgl. dazu das Schreiben von H. Strauch an H. Renk vom 28. November 1978, dodis.ch/49980.↩
- 25
- Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok 150, dodis.ch/39074, Punkt 4; Dok. 160, dodis.ch/38322 und Dok. 181, dodis.ch/38920.↩
- 26
- Notiz von W. Wyttenbach vom 22. September 1977, Doss. wie Anm. 1.↩
- 27
- Vgl. Doss. wie Anm. 1.↩
- 28
- Zum Fall Wolf vgl. DDS, Bd. 26, Dok. 39, dodis.ch/38849; Dok. 150, dodis.ch/39074, Punkt 5; Dok. 160, dodis.ch/38322, Punkt 1 und Dok. 181, dodis.ch/38920, Anm. 16 und 17 sowie das Schreiben von A. Hegner an R. Gerber vom 18. Juli 1977, dodis.ch/49657.↩
- 29
- Vgl. dazu das Schreiben von A. Hegner an R. Gerber vom 18. Juli 1977, dodis.ch/49657.↩
- 30
- F. Wolff.↩
- 31
- Vgl. Doss. CH-BAR#E4321A#1994/128#296* (B.09.00.115-0). Zum weiteren Verlauf dieser Angelegenheit vgl. DDS, Bd. 27, Dok. 132, dodis.ch/49335.↩
- 32
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 911 vom 1. Juni 1977, CH-BAR#E1004.1#1000/9#844*.↩
Collegamenti ad altri documenti
http://dodis.ch/49975 | è il supplemento di | http://dodis.ch/49336 |
http://dodis.ch/49979 | è il supplemento di | http://dodis.ch/49336 |
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