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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 27, doc. 68
volume linkZürich/Locarno/Genève 2022
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E3370B#1991/3#255* | |
Old classification | CH-BAR E 3370(B)1991/3 36 | |
Dossier title | Allgemeines (1973–1985) | |
File reference archive | 10.70.050 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E3370B#1991/3#343* | |
Old classification | CH-BAR E 3370(B)1991/3 58 | |
Dossier title | Allgemeines (1970–1981) | |
File reference archive | 10.70.050.f |
dodis.ch/49412Notiz des Direktors des Amts für Wissenschaft und Forschung, U. Hochstrasser, an den Vorsteher des Departements des Innern, H. Hürlimann1
Brief des EPD über die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technik mit Rumänien und Bericht des Präsidenten des Schweiz. Wissenschaftrsrates in Rumänien
Der Bericht des Präsidenten des Wissenschaftsrates2 liefert für das Verständnis der Probleme, die im Brief des Vorstehers des EPD3 aufgeworfen wurden, einige wesentliche Elemente, sodass ich zuerst auf diesen eintrete.
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass seit Jahren die Ostblockstaaten und besonders auch die sog. Satelliten der Sowjetunion ein grosses Interesse an wissenschaftlichen Austauschen mit der Schweiz gezeigt haben4. Die Wissenschaft ist in diesen Ländern staatlich straff organisiert. Deshalb suchen sie einen Kontakt über die offiziellen Kanäle, und zwar mit den für Wissenschaftspolitik verantwortlichen Regierungsstellen. Die fehlende hierarchische Struktur auf diesem Gebiete in unserem Lande verwirrt die wissenschaftspolitischen Behörden der Oststaaten immer wieder. Sie haben teils direkt, teils über ihre diplomatischen Vertretungen mit den verschiedensten Behörden und Instanzen Gespräche aufgenommen, um Gehör für ihre Anliegen zu finden. In gewissen Fällen besteht der Verdacht, dass mit diesem Vorgehen die verschiedenen schweizerischen Stellen gegeneinander ausgespielt werden sollen; in Einzelverhandlungen kann unter Umständen mehr erreicht werden, als wenn kollektive Vereinbarungen, die eine Gesamtbilanz der Austausche vorsehen, abgeschlossen würden.
Im Hinblick auf diese Situation und darauf, dass seitens der schweizerischen Wissenschaft ebenfalls einige konkrete Wünsche für die Erleichterung ihrer Beziehungen mit den Oststaaten vorlagen, habe ich die Initiative ergriffen und 1974 den Koordinationsausschuss für die wissenschaftliche Zusammenarbeit der Schweiz mit Ländern ausschliesslich staatlicher Forschungsstruktur gegründet5. Ich wollte so im gesamtschweizerischen Interesse die in Frage kommenden schweizerischen Instanzen zu einer koordinierten Haltung gegenüber den Begehren für wissenschaftliche Kontakte der Oststaaten bringen. Zu den Sitzungen des Koordinationsausschusses werden Vertreter folgender Stellen eingeladen:
- - Direktion für internationale Organisation/EPD
- - Schweiz. Hochschulrektorenkonferenz
- - Schweiz. Nationalfonds
- - Schweiz. Wissenschaftsrat
- - Schweiz. Naturforschende Gesellschaft
- - Schweiz. Geisteswissenschaftliche Gesellschaft
- - Schweiz. Akademie der medizinischen Wissenschaften
- - Handelsabteilung/EVD
- - Eidg. Gesundheitsamt
- - Kommission Allemann
die auch alle Dokumente erhalten.
Über die Resultate dieser Bemühungen gibt der beiliegende Bericht6, den wir auf Wunsch des EPD verfasst haben, Aufschluss7.
Was nun den Fall Rumänien im besonderen betrifft, so hat sich dieser Staat schon seit Jahren um eine umfassende Vereinbarung über die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit unserem Lande bemüht. Wir haben uns gegenüber den rumänischen Wünschen, die u. a. eine sehr weitgehende Kooperation mit einer beträchtlichen Zahl von Projekten umfassen, sehr zurückhaltend gezeigt, da wir wissen, dass die schweizerischen Wissenschafter an Kontakten mir ihren rumänischen Kollegen nur begrenzt interessiert sind. Aus diesen Gründen haben wir auch die Verhandlungen über eine Vereinbarung herausgezogen. In diesem Zusammenhang haben die rumänischen Behörden immer wieder versucht, mich zu Besuchen, zum Teil sogar mit Frau und Kindern, in Rumänien einzuladen, was ich hinsichtlich meiner Familie abgelehnt und, was mich betrifft, immer wieder herausgeschoben habe.
Angesichts dieser Verhältnisse hege ich den Verdacht, dass die Einladung an den Präsidenten des Wissenschaftsrates, mit einer Delegation seiner Kommission nach Rumänien zu kommen, wobei auch seine Frau eingeschlossen war, einen Versuch darstellt, andere in der Wissenschaftspolitik wichtige Persönlichkeiten gegenüber Rumänien zu verpflichten und damit doch noch ein weitergehendes Gehör für die rumänischen Anliegen zu erhalten. Bezeichnenderweise hat die rumänische Botschaft, welche die Einladung ausgesprochen hat8, mich nicht vorgängig konsultiert oder nachher informiert. Im letzten Moment wollten sie auch den Generalsekretär des Wissenschaftsrates9 miteinbeziehen, was ich mit dem Hinweis auf unsere beschränkten Reisekredite abgelehnt habe.
Wichtig für die Beurteilung der Entwicklung der Kontakte mit den Oststaaten ist auch der Hinweis des Präsidenten des Wissenschaftsrates auf die Übereinkunft zwischen den Universitäten Bukarest und Bern. Es ist das eines einer ganzen Reihe ähnlicher Abkommen, welche schweizerische Hochschulen mit Universitäten der Oststaaten abgeschlossen haben. Nach meinen Informationen treten bei den schweizerischen Vertragspartnern oft grosse Schwierigkeiten auf, die vereinbarten Austausche einzuhalten, da sie über zu wenig Interessenten verfügen, um jedes Jahr 1-2 Gastdozenten oder Forscher in den Osten zu delegieren. Deshalb bin ich der Auffassung, dass es zweckmässig wäre, wenn solche Austausche gemeinsam vereinbart würden, sodass dann nicht die einzelne schweizerische Hochschule jährlich mehrere derartige Verpflichtungen erfüllen muss. Leider aber verunmöglicht der bekannte Individualismus unserer Hochschulen ein solches koordiniertes Vorgehen, obschon sie sich durch ihre Mitwirkung im Koordinationsausschuss im Prinzip eigentlich damit einverstanden erklärt haben.
Was den Stand der Verhandlungen für ein Austauschabkommen betrifft, so kann zuerst darauf hingewiesen werden, dass wir auf rumänischen Wunsch im letzten Jahr die von uns ausgearbeiteten «Richtlinien für die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Akademie der Wissenschaften ... und dem Amt für Wissenschaft und Forschung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI)» (siehe Beilage10) übermittelt haben. Als Antwort darauf erhielten wir von rumänischer Seite anlässlich des Besuches einer Delegation der rumänischen Akademie der Wissenschaften Ende November 1976 in der Schweiz einen viel weitergehenden Text11, der neben wissenschaftlichen Austauschen auch die Verwirklichung von wissenschaftlichen und technischen Gemeinschaftsprojekten vorsah. Ich habe damals sofort mitgeteilt, dass wir auf keinen Fall soweit gehen können. Anlässlich der Sitzung der Gemischten Kommission Schweiz – Rumänien für die wirtschaftliche Zusammenarbeit anfangs Februar d. J. in Bern haben wir im Einvernehmen mit der Handelsabteilung unsere ersten Abänderungsvorschläge der rumänischen Seite zur Weiterleitung an ihre kompetenten Instanzen übergeben. (Siehe dazu beiliegende Auszüge aus dem Bericht und dem Protokoll über die 1. Sitzung der Gemischten Kommission12.)
Zum Brief des Vorstehers des EPD ist einleitend zu bemerken, dass er diesen durchaus noch vorläufigen Gegenvorschlag betrifft. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen kann ich zu den einzelnen Punkten, die in diesem Schreiben behandelt werden, wie folgt Stellung nehmen:
- 1. Es wird gesagt, dass mein Amt seit einiger Zeit eine grosse Aktivität im Bereiche der Kontakte mit den Oststaaten entwickelt. Wie aus dem beiliegenden Bericht13 hervorgeht und Vergleiche mit andern westlichen Staaten (z. B. Österreich, das ein ganzes Netz von wissenschaftlichen Abkommen mit den Oststaaten abgeschlossen hat) zeigen, ist es bei weitem übertrieben zu sagen, dass wir eine «grosse Aktivität» entwickeln. Unsere Überlastung durch eine Vielzahl von Geschäften zwingt uns, bei dem vorhandenen knappen Personalbestand unser Engagement in diesem Bereich zu beschränken und nur das wirklich notwendig Erscheinende zu unternehmen.
- 2. Die Erwähnung der Sicherheitskonferenz14 in der Einleitung zum Textentwurf stammt von rumänischer Seite. Selbstverständlich sind wir gerne bereit, zusammen mit dem EPD die Formulierung dieser Einleitung zu überarbeiten.
Was die Informierung des EPD anbetrifft, so ist diese im Rahmen des Koordinationsausschusses institutionalisiert. Auch sonst bemühen wir uns darum, die Direktion für internationale Organisationen (DIO), welche im EPD die Wissenschaftsfragen behandelt, auf dem laufenden zu halten. Wenn hie und da einmal eine Konsultation unterbleibt, so ist dafür nicht ein schlechter Wille verantwortlich, sondern die bei uns bestehende Arbeitsbelastung.
Wir haben seinerzeit anlässlich des Besuches der rumänischen Delegation auch einen Vertreter der DIO zum offiziellen Nachtessen eingeladen.
In letzter Zeit müssen wir allgemein feststellen, dass die DIO auf jeden unserer direkten Kontakte mit ausländischen wissenschaftspolitischen Stellen mit Überempfindlichkeiten reagiert. Offensichtlich möchte die DIO uns gegenüber dem Ausland vollständig unter ihre Vormundschaft bringen, was ganz im Gegensatz stehen würde zu den Verhältnissen, die in andern Industrieländern mit einer entwickelten wissenschaftlichen Exekutivbehörde vorherrschen. Das EPD scheint uns nicht nur unsere Beziehungen mit dem Ausland beschränken zu wollen, sondern möchte auch entgegen früheren Vereinbarungen in wissenschaftspolitischen Fragen in der Schweiz vermehrt selbstständig in Erscheinung treten. So wendet es sich immer wieder direkt an wissenschaftliche Experten in unserem Lande, wenn es darum geht, in wissenschaftspolitischen Fragen eine schweizerische Meinung zu bilden. Aus neueren Äusserungen des EPD, speziell betreffend die Probleme des CERN und der Europäischen Weltraumorganisation15, müssen wir schliessen, dass es der Meinung ist, es gäbe im Bereich der Wissenschaft eine Aussenpolitik, die es unabhängig von unseren Ansichten zu vertreten habe und die sich nicht unbedingt an die Bedürfnisse der Wissenschaftspolitik im Innern des Landes zu halten brauche.
- 3. Ich glaube nicht, dass das vorliegende Projekt wirklich substantiell über das herausgeht, was in den Richtlinien vorgesehen ist. Die Beispiele, die zitiert werden, nämlich Art. 6 und 7, beweisen dies in keiner Weise. Wenn in Art. 6 gesagt wird, dass die Fragen betreffend das geistige Eigentum besonderen Vereinbarungen vorbehalten bleiben, die aus Anlass solcher gemeinsamer Projekte abzuschliessen sind, so scheint mir damit doch noch alles offen gehalten zu sein und keinerlei Verpflichtungen unsererseits zu präjudizieren. Es ist überhaupt fraglich, ob wir in absehbarer Zeit zu gemeinsamen wissenschaftlichen Projekten mit Rumänien kommen, sodass ich, um dem rumänischen Vorschlag auf eine Regelung der Frage des geistigen Eigentums in diesem Abkommen auszuweichen und doch nicht das Problem ganz unerwähnt zu lassen, auf diese sehr vage Formulierung gekommen bin. Wenn in Art. 7 beide Seiten die Ein- und Ausfuhr von Ausrüstungen und Material, die bei der gemeinsamen Zusammenarbeit gebraucht werden, zu erleichtern verspricht, so geht es bei der bekannten Kompetenz unseres Amtes wie auch des rumänischen Nationalrates für Wissenschaft und Technologie ganz offensichtlich nur darum, sich bei den wirklich zuständigen Behörden gegebenenfalls für eine vernünftige Abwicklung der Formalitäten einzusetzen, um diese Austausche zu erleichtern. Gerade weil es sich ja nicht um einen zwischenstaatlichen Vertrag handelt, ist mit dieser Formulierung kein anderes Departement verpflichtet16.
- 4. Die vom Vorsteher des EPD gewünschte Zusammenarbeit meines Amtes mit dem EPD bei der Vorbereitung der Texte solcher Vereinbarungen ist meiner Auffassung nach schon vorhanden, wenn auch nicht immer in dem von beiden Seiten erhofften Ausmass. Die mehrfach erwähnten «Direktiven»17, die als Vorlage für derartige Briefwechsel dienen, wurden im Einverständnis mit dem EPD redigiert, und es ist bis jetzt keine Vereinbarung abgeschlossen worden, ohne dass vorgängig die DIO orientiert worden ist und ihr Einverständnis gegeben hat. Die Kritik kann deshalb nur die laufende Orientierung über den Stand der Verhandlungen betreffen.
Gerne werden wir uns bemühen, auch diese noch zu verbessern und die Zusammenarbeit noch enger zu gestalten.
P. S. Wir haben erfahren, dass das EPD in letzter Zeit ähliche Aktionen gegen andere Ämter, die internationale Beziehungen pflegen, unternommen hat18.
- 1
- Notiz (Kopie): CH-BAR#E3370B#1991/3#343* (10.70.050.f).↩
- 2
- Schreiben von H. Aebi an H. Hürlimann vom 23. Mai 1977, dodis.ch/52894.↩
- 3
- Schreiben von P. Graber an H. Hürlimann vom 20. Mai 1977, dodis.ch/52895.↩
- 4
- Zu den Kontakten mit der Sowjetunion vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 163, dodis.ch/32701, bes. Anm. 5; DDS, Bd. 25, Dok. 172, dodis.ch/35655 sowie DDS, Bd. 26, Dok. 77, dodis.ch/38767, Anm. 2; zu denjenigen mit Rumänien vgl. DDS, Bd. 25, Dok. 167, dodis.ch/35687, bes. Anm. 17; zu denjenigen mit der DDR vgl. DDS, Bd. 26, Dok. 160, dodis.ch/38322, Anm. 6 sowie zu denjenigen mit Polen vgl. DDS, Bd. 26, Dok. 146, dodis.ch/38309, Anm. 5 und 10.↩
- 5
- Vgl. dazu die Notiz von R. Hofmann vom 19. August 1974, dodis.ch/40361.↩
- 6
- Bericht von P. Guenot und R. Hofmann vom 27. Mai 1977, dodis.ch/49397.↩
- 7
- Fussnote im Originaltext: Unsere Bestrebungen, in bescheidenem Ausmass einen Rahmen für die wissenschaftlichen Beziehungen mit den Oststaaten zu organisieren, werden, wie mir Minister Sommaruga bestätigt hat, von der Handelsabteilung im Hinblick auf die Verbindung in den Oststaaten zwischen Forschung und Wirtschaft begrüsst.↩
- 8
- Vgl. das Schreiben von H. Aebi an D. Enăchescu vom 1. Juni 1976, CH-BAR#E3370B#1991/3#342* (10.70.050.f).↩
- 9
- A. Vifian.↩
- 10
- Vgl. Doss. wie Anm. 1.↩
- 11
- Vgl. den Entwurf des Agreement between the National Council for Science and Technology of the Socialist Republic of Romania and the Office for Science and Research of the Federal Internal Department of Switzerland on Scientific and Technological Cooperation vom November 1976, Doss. wie Anm. 1. Zum Besuch der Delegation des rumänischen Nationalrats für Wissenschaft und Technologie vgl. Doss. wie Anm. 8.↩
- 12
- Vgl. das Schreiben von C. Sommaruga an P.-H. Aubaret vom 28. Februar 1977, CH-BAR#E7110#1988/12#1059* (821). Für die Wirtschaftsbeziehungen mit Rumänien vgl. DDS, Bd. 27, Dok. 28, dodis.ch/48396, bes. Anm. 6.↩
- 13
- Bericht von P. Guenot und R. Hofmann vom 27. Mai 1977, dodis.ch/49397.↩
- 14
- Zur KSZE vgl. DDS, Bd. 26, Dok. 177, dodis.ch/38875.↩
- 15
- Vgl. dazu DDS, Bd. 27, Dok. 4, dodis.ch/48756.↩
- 16
- Zur weiteren Entwicklung dieser Angelegenheit vgl. das Schreiben von F. Pometta an U. Hochstrasser vom 30. November 1977, dodis.ch/52897 sowie die Notiz von U. Hochstrasser vom 6. Oktober 1978, dodis.ch/52898.↩
- 17
- Regelung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen [wissenschaftspolitische Institution des Staates X.] und dem Amt für Wissenschaft und Forschung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), CH-BAR#E2003A#1990/3#1011* (o.320.023.Uch).↩
- 18
- Vgl. dazu z. B. DDS, Bd. 26, Dok. 29, dodis.ch/39408; Dok. 185, dodis.ch/40610 und Dok. 190, dodis.ch/38912; DDS, Bd. 27, Dok. 115, dodis.ch/48763; das Schreiben von M. Altdorfer an J. Martin vom 10. April 1978, dodis.ch/49334 sowie das Schreiben von J. Martin an K. Huber vom 9. November 1978, dodis.ch/52299.↩
Relations to other documents
http://dodis.ch/49412 | refers to | http://dodis.ch/52894 |
http://dodis.ch/49412 | refers to | http://dodis.ch/52895 |
http://dodis.ch/52897 | refers to | http://dodis.ch/49412 |
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