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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 1995, doc. 41
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| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E1003-01#2006/306#3* | |
| Titre du dossier | Verhandlungsprotokoll. (1995–1995) | |
| Référence archives | 322.3 |
dodis.ch/70374Telefonkonferenz des Bundesrats vom 7. August 19951
Nachtragskreditbegehren in der Höhe von 10 Mio Franken für die Verstärkung der humanitären Hilfe in Ex-Jugoslawien zu Gunsten der Kriegsopfer vor Ort • Festlegung der Haltung zur möglichen Aufnahme zusätzlicher Personen aus Ex-Jugoslawien in der Schweiz
Der Antrag des EJPD wurde am Freitag, 4. August 1995, auf grünem Papier mit Expresspost zugestellt.2
Bundespräsident Villiger begrüsst die Mitglieder der Landesregierung und gibt zuerst Bundesrat Koller das Wort. Bundesrat Koller äussert sich kurz zur aktuellen Lage in Ex-Jugoslawien, die ein dringliches Vorgehen verlangt,3 und erläutert die «Philosophie», die dem Antrag zugrundeliegt. In 1. Priorität geht es um die Hilfe vor Ort. Es sind insbesondere auch die Frauen mit ihren Kindern, die eine Unterbringung an Ort vorziehen, da sie in möglichst grosser Nähe zu den männlichen Familienangehörigen im Krieg verbleiben möchten. Erst wenn diese Hilfe nicht mehr genügt, stehen Aufnahmen von Kriegsvertriebenen in andern Staaten zur Diskussion. Diese Haltung, welche die Schweiz bisher eingenommen hat, steht in Übereinstimmung mit derjenigen der EU-Staaten und auch des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR). Das UNHCR hat sich nun aber mit Schreiben vom 28. Juli 1995 an die Schweizer Mission in Genf mit der Anfrage betreffend zusätzlicher Aufnahmen von Kriegsvertriebenen gewandt.4 Es gehe darum, die Lage in Kroatien zu entlasten. Bundesrat Koller gibt seinem Bedauern Ausdruck, dass der «Blick» in seiner Ausgabe vom 7. August 1995 leider bereits über die wichtigsten Informationen verfügte. So gab er bekannt, dass der Bundesrat heute eine Telefonkonferenz durchführen werde und es um mehrere zusätzliche Millionen und um 1000 zusätzliche Aufnahmen in der Schweiz gehe.5
Bundespräsident Villiger stellt zuerst den Antrag zur Diskussion, zusätzliche 10 Mio für humanitäre Hilfsmassnahmen zur Linderung der Not vor Ort zu bewilligen (Ziffer 2 des Dispositivs, Ziffer 1 ist unbestritten). Mit den zusätzlichen Mitteln sind alle Mitglieder des Bundesrates einverstanden; zu diskutieren gibt jedoch die Frage der Kompensation resp. der anzubegehrenden Zahlungskredite (Ziffern 7–10).6 Bundesrat Stich wünscht eine weitergehende oder volle Kompensation innerhalb beider Departemente. Bundesrat Koller ist einverstanden, dass diese Frage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird, da sie nicht zwingend jetzt geregelt werden muss. Die Kompensationsmöglichkeiten sind ohnehin von den weiteren Entwicklungen im Flüchtlingsbereich abhängig. Bundesrätin Dreifuss wünscht, dass bei der Information auf eine ausgewogene Argumentation geachtet wird. Die Hilfe vor Ort ist nötig, aber manchmal schwierig und nicht genügend.
Es wird beschlossen, 10 Mio zu bewilligen, die Frage der Kompensation jedoch auf später zu verschieben.7
In Ziffer 3 des Dispositivs beantragt das EJPD, die Schweiz solle beim UNO-Hochkommissariat anregen, dass eine internationale Konferenz zur Diskussion und anteilmässigen Verteilung der aufzunehmenden Kriegsvertriebenen durchgeführt werde.8 Die Mitglieder des Bundesrates sind im Grundsatz einverstanden, bringen aber verschiedene Einwände und Erwägungen vor. Bundesrat Stich erachtet es als nicht angebracht, wenn die Schweiz zu stark vorprellen würde. Dies könnte zum Bumerang werden, indem die andern Staaten dies zum Anlass nehmen könnten, von der Schweiz als der Initiantin eine möglichst grosszügige Offerte zu erwarten. Sollte die Schweiz 1000 Kriegsvertriebene aufnehmen müssen, so ist dies für unser Land viel.9 Angesichts des Flüchtlingselends ist jedoch noch nicht viel gewonnen. Bundesrat Cotti und auch Bundesrätin Dreifuss halten fest, dass die Ankündigung, die Schweiz sei bereit, eine bestimmte Anzahl Kriegsvertriebene aufzunehmen, nicht vom Zustandekommen dieser Konferenz abhängig gemacht werden darf. Auch wenn es Staaten geben könnte, die nicht mitwirken wollen, entbindet dies die Schweiz nicht, ihren humanitären Verpflichtungen nachzukommen. Bundesrat Ogi mahnt zur Zurückhaltung bezüglich dieser Initiative der Schweiz. Es steht uns nicht an, als «Oberlehrer» auftreten zu wollen. Auch könnten andere Staaten zurecht darauf verweisen, dass sie mit der Stellung von Blauhelmen auf andere Weise bereits einen Beitrag leisten.10 Es ist zu vermeiden, dass die Schweiz sich selbst unter Druck bringt. Gegenüber der Öffentlichkeit sollte keine fixe Anzahl bekanntgegeben werden, dies umsomehr, als nicht bekannt ist, um wieviele Personen es sich schliesslich handeln wird. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass rechtsextremen Gruppen in der Schweiz Wahlkampfmunition geliefert wird.11 Für Bundesrat Koller ist es selbstverständlich, dass die Aufforderung an das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlingswesen, eine Konferenz durchzuführen, nur Sinn macht, wenn die Schweiz im Falle eines Zustandekommens auch bereit wäre, ihren Anteil an Kriegsvertriebenen aufzunehmen. Diese Konferenz ist jedoch nicht conditio sine qua non für mögliche Aufnahmen durch die Schweiz. Bundesrat Koller nennt verschiedene Zahlen zu den bisher Aufgenommenen und wird auf Wunsch von Bundesrat Ogi diese und weitere Vergleichszahlen zu den verschiedenen EU-Ländern und der Schweiz noch schriftlich liefern.12 Bundesrat Koller ist sich bewusst, dass die Frage des «gerechten» Verteilschlüssels – auch gerade im Abwägen mit andern Leistungen, wie z. B. den Blauhelmen – ein wichtiger und stark umstrittener Diskussionspunkt der vorgesehenen Konferenz sein wird. Noch schwieriger wäre es aber, diese Verteilung bilateral in mühsamen Gesprächen zwischen den Staaten aushandeln zu wollen.
Für Bundespräsident Villiger ist diese Konferenz auch schon aus innenpolitischen Überlegungen heraus nötig und sinnvoll. Was die Angabe von Zahlen in der Öffentlichkeit anbelangt, empfiehlt sich grosse Vorsicht. Es ist so, dass die Forderung, die Schweiz müsse möglichst viel tun, nur in den Medien sehr laut ist, das Volk dies aber eher anders sieht. Er fasst die Diskussion dahingehend zusammen, dass das EJPD beauftragt wird, im Sinn der Diskussion das UNHCR aufzufordern, eine internationale Konferenz einzuberufen.13
Anschliessend wird Ziffer 4 des Dispositivs resp. die Frage diskutiert, ob der Öffentlichkeit eine feste Zahl bekannt gegeben werden solle und wie hoch diese sein müsste.14 Bundesrat Stich erkundigt sich, wieviele der beschlossenen Kontingente jetzt noch nicht ausgeschöpft seien. Er plädiert für eine fixe Zahlangabe, wird doch an der Pressekonferenz sicher gefragt werden, was eine angemessene Beteiligung der Schweiz im Klartext heisse. Auch Bundesrat Cotti ist der Ansicht, es sei eine Zahl zu nennen, erachtet jedoch eine Grössenordnung von 1000 als unterste Grenze, über die ev. doch hinauszugehen wäre. Bundesrat Ogi mahnt, die innenpolitische Lage doch sorgfältig zu beurteilen. Es ist eine sehr schwierige Situation: Die Serben, erst diejenigen, die andere Volksgruppen unbarmherzig bekriegt und zur Flucht zwangen, sind nun selber auf der Flucht. Die Kroaten feiern ihre Siege und werden z. T. als Befreier bejubelt. Ev. könnte von der Zahl 500 ausgegangen werden. Nach aussen sollten aber keine Zahlen genannt werden. Die in Ziffer 6 des Dispositivs genannten 47 Personen, für die konkrete Gesuche des UNHCR vorliegen,15 sollten aufgenommen werden, was aber nicht an die «grosse Glocke» zu hängen ist. Keinesfalls dürfte nach aussen der Eindruck entstehen, die Schweiz sei sehr kleinkrämerisch. Nach Bundesrätin Dreifuss sollte der Bundesrat klare Signale geben und eine feste Zahl nennen. Die Zahl 1000 wäre ein absolutes Minimum, das nicht unterschritten werden sollte. Sie insistiert aber nicht auf einer Zahlangabe.
Bundesrat Koller beantwortet aufgeworfene Fragen. Die Geltungsdauer der bereits einmal bewilligten Kontingente ist befristet, weshalb ohnehin ein neuer Beschluss des Bundesrates nötig ist.16 Angesichts der Sachlage, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar gesagt werden kann, wieviele Kriegsvertriebene verteilt werden müssen, ist es vorsichtiger, auf eine fixe Zahl zu verzichten und nur eine angemessene Beteiligung der Schweiz in Aussicht zu stellen. Bezüglich der 47 Personen hält Bundesrat Koller fest, dass es sich um Personen aus kroatischen Lagern handeln würde, welche Familienangehörige in der Schweiz haben.
Bundespräsident Villiger fasst zusammen, dass es drei mögliche Entscheide gibt, nämlich 1. keine Zahl zu nennen, 2. eine Zahl festzulegen, aber nicht bekannt zu geben, die dann vermutlich aber doch publik wird und 3. eine Zahl festzulegen und auch bekannt zu geben. Seinem zusammenfassenden Vorschlag, vorerst keine Zahl zu fixieren und nur die Bereitschaft zu einer angemessenen Beteiligung zu signalisieren, wird nicht widersprochen. Über die definitive Anzahl soll der Bundesrat beschliessen, sobald die Gesamtzahl der aufzunehmenden Kriegsvertriebenen bekannt ist (Ziffer 4; Ziffer 5 betreffend schweizerische Delegation gibt zu keiner Diskussion Anlass).
Bezüglich der 47 Personen (Ziffer 6) wird beschlossen, diese aufzunehmen, da hier klare Gesuche vorliegen. Wegen der geringen Anzahl soll jedoch nicht speziell darüber informiert werden.17 Über die übrigen Ergebnisse der Konferenz wird Bundesrat Koller anschliessend an einer Pressekonferenz informieren.18
Unter Verschiedenem wird auch die jüngst vom EDA publizierte Erklärung zu den Vorgängen in Ex-Jugoslawien angesprochen.19 Bundesrat Ogi stellt fest, dass diese dem Kollegium nicht vorgängig der Publikation unterbreitet wurde. Als weiteres Geschäft unterbreitet Bundeskanzler Couchepin die Frage, wer an die Beerdigung von Nationalrat Rolf Mauch, Montag, 14. August, 15.00 Uhr in Aarau, gehen könnte. Gemäss aide-mémoire sollte ein Mitglied der Landesregierung anwesend sein.20 Bundespräsident Villiger möchte teilnehmen, ist aber durch eine Kommissionssitzung gebunden.21 Falls er sich hier nicht freistellen kann, würde er dies der Bundeskanzlei mitteilen.
- 1
- CH-BAR#E1003-01#2006/306#3* (322.3). Dieses Verhandlungsprotokoll der von 10:00 bis 10:55 Uhr dauernden Telefonkonferenz des Bundesrats vom 7. August 1995 wurde höchstwahrscheinlich von Vizekanzlerin Hanna Muralt Müller verfasst. Kopien des Protokolls gingen an die Mitglieder des Bundesrats, den Bundeskanzler, den Vizekanzler und die Vizekanzlerin. Eingangs steht notiert: «Es können alle Mitglieder des Bundesrates angeschlossen werden. Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz verfügt über ein Natel D auf relativ schwachem Netz. Der Kontakt mit ihm ist in der zweiten Hälfte des Konferenztelefons unterbrochen.»↩
- 2
- Für den Antrag des EJPD vom 4. August 1995 sowie das gleichentags verfasste Übermittlungsschreiben von Bundeskanzler François Couchepin an die Mitglieder des Bundesrats vgl. das BR-Prot. Nr. 1138 vom 7. August 1995, dodis.ch/70574, Beilage. Vgl. dazu auch das Protokoll der Sitzung des Sonder-Stabs Ex-Jugoslawien des EJPD und des EDA vom 2. August 1995, dodis.ch/72130.↩
- 3
- Im Juli nahmen bosnisch-serbische Truppen die UNO-Schutzzonen Srebrenica und Žepa ein, Anfang August eroberte die kroatische Armee die «Republik Serbische Krajina» zurück. Beide Militäraktionen lösten massive Fluchtbewegungen aus. Vgl. dazu DDS 1995, Dok. 57, dodis.ch/69366.↩
- 4
- Für das Schreiben des Direktors für allgemeine Politik und Operationen des UNHCR, Sérgio Vieira de Mello, an den Chef der ständigen Mission der Schweiz bei den Internationalen Organisationen in Genf, Botschafter Bernard de Riedmatten, vgl. dodis.ch/72316.↩
- 6
- Für das Beschlussdispositiv vgl. das BR-Prot. Nr. 1138 vom 7. August 1995, dodis.ch/70574. ↩
- 7
- Zur Festlegung der entsprechenden Modalitäten vgl. das BR-Prot. Nr. 1238 vom 23. August 1995, dodis.ch/70717. Vgl. auch das Aussprachepapier Humanitäre Hilfe in ex-Jugoslawien: Situation und Perspektiven des EDA vom 24. August 1995 im BR-Prot. Nr. 1483 vom 18. September 1995, dodis.ch/69521.↩
- 8
- Für das Beschlussdispositiv vgl. das BR-Prot. Nr. 1138 vom 7. August 1995, dodis.ch/70574.↩
- 9
- Im Beschlussdispositiv steht unter Ziffer 4: «Das EJPD wird ermächtigt, anlässlich einer solchen Konferenz die Aufnahme von maximal 1'000 Personen zuzusichern», vgl. das BR-Prot. Nr. 1138 vom 7. August 1995, dodis.ch/70574.↩
- 10
- Das Bundesgesetz über schweizerische Truppen für friedenserhaltende Operationen wurde am 12. Juni 1994 in einer Referendumsabstimmung mit 57% Nein-Stimmen abgelehnt, vgl. BBl 1994, III, S. 1251. Vgl. dazu DDS 1994, Dok. 28, dodis.ch/67773, und Dok. 32, dodis.ch/67970, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2269. Für die schweizerischen Beiträge an friedenserhaltende Operationen in Ex-Jugoslawien zwischen Oktober 1994 und Juni 1995 im internationalen Vergleich vgl. dodis.ch/74269.↩
- 11
- Am 22. Oktober 1995 fanden eidgenössische Wahlen statt.↩
- 12
- Zum Bestand der ex-jugoslawischen Bevölkerung in der Schweiz vgl. die Informationsnotiz des EJPD an den Bundesrat vom 15. August 1995, dodis.ch/70384. Vgl. auch die Statistik im Anhang des Kreisschreibens des Bundesamts für Ausländerfragen des EJPD vom 6. Dezember 1995, dodis.ch/74293. Für die Vergleichszahlen mit EU-Ländern vgl. die Statistik des Bundesamts für Flüchtlinge (BFF) des EJPD vom 10. August 1995 im Teilprotokoll 2 der Sitzung der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats vom 17. und 18. August 1995, dodis.ch/70849, Anhang 3.↩
- 13
- Vgl. das Schreiben des Vorstehers des EJPD, Bundesrat Arnold Koller, an die UNO-Hochkommissarin für Flüchtlinge, Sadako Ogata, vom 7. August 1995, CH-BAR#E4280A#2017/359#37-1* (777.5-C8), als Entwurf im Anhang von dodis.ch/70574. Anlässlich eines Informationstreffens beim UNHCR in Genf betreffend Ex-Jugoslawien vom 11. August 1995 bestätigte dieses, es räume der Lösung «Hilfe vor Ort» weiterhin Priorität ein. Zudem sagten die Vertreter verschiedener Staaten neue Aufnahmekontingente zu. Die von der Schweiz angeregte Einberufung einer internationalen Konferenz wurde als verfrüht erachtet. Vgl. dazu den Bericht des BFF, dodis.ch/73828, sowie die Informationsnotiz des EJPD an den Bundesrat vom 15. August 1995, dodis.ch/70384. Vom 21. bis 22. August 1995 unternahm BFF-Vizedirektor Urs Betschart eine Dienstreise nach Zagreb, um die Aufnahmebedürfnisse abzuklären, vgl. dodis.ch/72315. In einem Schreiben an den Stadtrat von Zürich vom 28. September 1995 hielt Bundesrat Koller fest, dass augenscheinlich «die Aufnahme und Verteilung weiterer Flüchtlinge im Westen nicht weiter das primäre Problem darstellen», vgl. dodis.ch/72137.↩
- 14
- Vgl. Anm. 9.↩
- 15
- Für das Beschlussdispositiv vgl. das BR-Prot. Nr. 1138 vom 7. August 1995, dodis.ch/70574.↩
- 16
- Für den letzten Beschluss zur Weiterführung der Aufnahme von Kriegsvertriebenen aus dem ehemaligen Jugoslawien vgl. das BR-Prot. Nr. 658 vom 20. April 1994, dodis.ch/65200.↩
- 17
- Die Geflüchteten aus dem UNHCR-Lager Gašinci bei Đakovo erreichten am 24. August 1995 die Schweiz, vgl. dodis.ch/72315, Punkt 9, sowie das Subdossier CH-BAR#E4280A#2017/359#37-2* (777.5-C9).↩
- 18
- Vgl. die Pressemitteilung des EJPD vom 7. August 1995, CH-BAR#E4010A#2000/265#1349* (404.05.00.89).↩
- 19
- Gemeint ist höchstwahrscheinlich die Erklärung des Bundesrats vom 21. Juli 1995, dodis.ch/73832.↩
- 20
- Aide-mémoire für Bundesräte und Bundeskanzler, Version vom 21. Dezember 1990, dodis.ch/71946, Anhang III, Ziffer 253.1.↩
- 21
- Für die Sitzung der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats vom 14. und 15. August 1995 vgl. das Dossier CH-BAR#E1050.31#2000/76#65* (3). Der Vorsteher des EMD, Bundespräsident Kaspar Villiger, nahm nur am zweiten Tag an der Sitzung teil.↩
Liens avec d'autres documents
| http://dodis.ch/72316 | est discuté dans | http://dodis.ch/70374 |
| http://dodis.ch/70574 | est discuté dans | http://dodis.ch/70374 |
| http://dodis.ch/70384 | fait référence à | http://dodis.ch/70374 |
| http://dodis.ch/70717 | voir aussi | http://dodis.ch/70374 |
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Guerres de Yougoslavie (1991–2001) Réfugiés d'ex-Yougoslavie


