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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 1994, doc. 32
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| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#J1.301#2002/197#507* | |
| Titre du dossier | Volksabstimmung über UNO-Blauhelmtruppe vom 12.Juni 1994 (1989–1995) |
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E2010A#2005/342#980* | |
| Titre du dossier | New York (UNO) (1994–1996) | |
| Référence archives | A.21.31 |
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E2023A-01#2005/37#4330* | |
| Titre du dossier | Force armée des Nations Unies - Casques bleus, Band 3 (1995–1996) | |
| Référence archives | o.715.8 |
dodis.ch/67970Politischer Bericht des ständigen Beobachters der Schweiz bei der UNO in New York, Botschafter Manz1
Ein Nachtrag zur Blauhelm-Abstimmung vom 12. Juni
Mit einer gewissen zeitlichen Distanz hier ein paar Gedanken zur «Blauhelm-Abstimmung» aus New Yorker Sicht.2
Wie zu erwarten war, reagierte das UNO-Sekretariat mit grossem Verständnis, ja beinahe einer gewissen Sympathie auf diesen Entscheid des Schweizervolkes. Nachdem bereits der Pressesprecher des Generalsekretärs noch am Abstimmungstag eine Informationsnotiz redigiert hatte, welche als sachlich und konstruktiv bezeichnet werden kann3, reagierte auch der für friedenserhaltende Aktionen zuständige Unter-Generalsekretär anlässlich meiner Vorsprache in derselben Weise.4 Dies vor allem deshalb, weil das UNO-Generalsekretariat wohl grösseren Wert legt auf unsere spezialisierten Dienste als auf ein paar Hundert Blauhelme. So betrachtet hätte es dieser ganzen Aktion eigentlich gar nicht bedurft. Die Verantwortlichen für die friedenserhaltenden Operationen erklärten uns im Vorfeld der Abstimmung bei verschiedener Gelegenheit, dass sie vor allem unsere Zuverlässigkeit, Kompetenz und Reaktionszeit anerkennen, wenn es darum geht, für ungewöhnliche Aufgaben personelle oder logistische Unterstützung zu finden.5 Ohne übertriebenes Eigenlob darf man wohl sagen, dass unsere Beiträge, insbesondere durch den Einsatz von Militärbeobachtern,6 Zivilpolizisten7 und Wahlbeobachtern,8 die medizinische Betreuung von UNO-Truppen9 sowie auf dem Gebiete der Überwachung biologischer und chemischer Waffen (Stichwort: UNSCOM),10 sehr geschätzt werden. Jedenfalls kann davon ausgegangen werden, dass man von Seiten des UNO-Generalsekretariates den Beitrag der Schweiz an friedenserhaltende Aktionen «mit den bisherigen Mitteln» weiterhin gerne annimmt. Als besonders wichtig wurde dabei unsere noch ausbaufähige Tätigkeit auf dem Gebiete des «Human Rights Monitoring» erwähnt.11
Dass das UNO-Generalsekretariat nicht unbedingt auf unsere Blauhelme angewiesen zu sein scheint, ist indessen nur ein halber Trost. Der springende Punkt ist nämlich, dass die Blauhelmvorlage für die Schweiz wichtiger war als für einen der potentiellen Begünstigten. Denn wir hätten mit der Annahme der Blauhelmvorlage einen entscheidenden qualitativen Sprung in unserer Mitwirkung bei friedenserhaltenden Aktionen getan (und damit gleichzeitig den Tatbeweis für die Entwicklungsfähigkeit unserer Neutralität geliefert). Den politischen Symbolwert, welcher mit der Aufstellung von Blauhelmen verbunden gewesen wäre, kann eine noch so geschätzte qualifizierte Detailarbeit von Spezialisten nicht ersetzen.
Anders als beim Generalsekretariat fielen die Reaktionen bei meinen Kollegen unter den UNO-Mitgliedstaaten aus. Da für sie unser solides Handwerk zugunsten des Generalsekretariates weniger offensichtlich ist, überwiegt bei ihnen die politische Komponente unseres Entscheides: Aus den mir zugetragenen Bemerkungen ist zu entnehmen, dass wir es verpasst haben, ein deutliches Signal internationaler Solidarität zu setzen. Jedenfalls musste ich in den Tagen nach der Abstimmung einige recht bittere bis zynische Bemerkungen zur Kenntnis nehmen; dies insbesondere, aber nicht ausschliesslich von nordischen Kollegen.
Das «Nein» zu den Blauhelmen hat aber gesamthaft hier weit weniger Wellen geworfen als in der Schweiz. Dazu beigetragen haben mag der Umstand, dass die praktisch zeitgleich bekanntgewordene Direktive Nr. 25 von Präsident Clinton viel unmittelbarere Auswirkungen auf die friedenserhaltenden Operationen haben wird als unser Entscheid. Diese Direktive, welche die finanziellen Beiträge der USA an die PKO begrenzt, wurde von UNO-Kreisen weit mehr als unsolidarische Geste empfunden. Der Vorwurf mangelnder internationaler Solidarität mussten sich übrigens kürzlich auch diejenigen Staaten anhören, welche ansonsten zu den politischen Stützen der UNO zählen und sich beim Appell des UNO-Generalsekretärs für Truppen zugunsten der friedenserhaltenden Aktion in Rwanda (MINUAR) taub stellten. Dies soll unseren Negativentscheid nicht beschönigen. Es zeigt nur, dass andere Staaten ebenfalls ihre Probleme mit den friedenserhaltenden Operationen haben. Nach der erfolgreichen, oder zumindest als Erfolg verkauften Operation «Desert Storm»12 sind bei den Mitgliedstaaten wieder Nüchternheit und Vorsicht hinsichtlich der Möglichkeiten der UNO auf dem Gebiet der Friedenssicherung eingekehrt. Entsprechend haben die «Peace-keeping»-Strategien wichtiger Mitgliedstaaten wieder vermehrt egoistische Züge angenommen.13
Die Erfahrung in anderen Ländern zeigt, dass die öffentliche Meinung auf die Risiken und die Rückschläge bei UNO-Aktionen zur Friedenserhaltung oder -durchsetzung nicht anders reagiert als in der Schweiz. Die zunehmende Zurückhaltung der Regierungen, sich für PKO’s zu engagieren, lässt sich grösstenteils mit Rücksichten auf diese öffentliche Meinung begründen. Ein wesentlicher Unterschied macht es jedoch den anderen Regierungen einfacher, Probleme oder Misserfolge im «Peace-keeping»-Bereich relativ unbeschadet abzuwettern: Das Fehlen der direkten Demokratie. Solange in der Schweiz das Volk in Sachfragen das letzte Wort hat, werden Abstimmungen zu Fragen wie Blauhelmtruppen immer dem Risiko der Tagesaktualität ausgesetzt sein.14
Man kann deshalb nur darauf hinweisen, dass sich der günstigste Zeitpunkt für eine Abstimmung nie voraussagen lässt. Das gilt auch für einen allfälligen UNO-Beitritt.15 Ein solcher Versuch wird somit erst dann einen Sinn haben, wenn die Mehrheit von Volk und Ständen von dessen Notwendigkeit überzeugt ist, und zwar unabhängig davon, wie sich die UNO in den Wochen vor der Abstimmung präsentiert.
- 1
- CH-BAR#E2023A-01#2005/37#4330* (o.715.8). Dieser Politische Bericht Nr. 11 wurde vom ständigen Beobachter der Schweiz bei der UNO in New York, Botschafter Johannes Manz, und seinem Mitarbeiter, Paul Seger, verfasst und von Botschafter Manz unterzeichnet. Der stv. Direktor der Direktion für internationale Organisationen (DIO) des EDA, Botschafter Hansrudolf Hoffmann, visierte die hier editierte Empfangskopie auf der ersten Seite.↩
- 2
- Das Bundesgesetz über schweizerische Truppen für friedenserhaltende Operationen wurde am 12. Juni 1994 in einer Referendumsabstimmung mit einem Nein-Anteil von 57,2% abgelehnt, vgl. BBl, 1994, III, S. 1254. Vgl. zur Abstimmung auch die Zusammenstellung dodis.ch/C2269.↩
- 3
- Anmerkung im Original: «The United Nations is aware of the outcome of today’s referendum in Switzerland. It represents the will of the Swiss electorate, which we respect. We express our continuing appreciation for the strong support given by Switzerland to numerous programmes and activities of the United Nations system». Botschafter Manz übermittelte die Stellungnahme des Pressesprechers des UNO-Generalsekretärs, Joe Sills, bereits am 13. Juni 1994 an das EDA und das EMD, vgl. CH-BAR#E2210.5#2008/158#21* (712.4).↩
- 4
- Am 13. Juni 1994 übermittelte Botschafter Manz eine erste Reaktion aus New York auf das Abstimmungsergebnis und einen Bericht über sein Gespräch mit dem Unter-Generalsekretär der UNO, Kofi Annan, an das EDA und das EMD, vgl. dodis.ch/66183. Der Direktor der DIO, Botschafter François Nordmann, reagierte noch am gleichen Tag auf diese Einschätzung, vgl. dodis.ch/67969.↩
- 5
- Vgl. den Bericht über die Gespräche des Sektionschefs Vereinte Nationen und Internationale Organisationen der DIO, Anton Thalmann, mit den Zuständigen für friedenserhaltende Operationen im UNO-Sekretariat in New York am 10. und 11. Juni 1993, dodis.ch/64552.↩
- 6
- Vgl. die Zusammenstellung Militärische Beobachtungsmissionen, dodis.ch/T2280.↩
- 7
- Der erste Einsatz von Schweizer Grenzwächtern für die Zivile Polizei der Vereinten Nationen (CIVPOL) erfolgte 1993 in Mazedonien, vgl. dodis.ch/64402.↩
- 8
- Für eine Übersicht der schweizerischen Beteiligung an Wahlbeobachtungen der UNO vgl. DDS 1992, Dok. 43, dodis.ch/62535.↩
- 9
- Dies geschah durch die Swiss Medical Units bspw. in Namibia und in der Westsahara. Vgl. die Zusammenstellungen Unterstützungseinheit der Vereinten Nationen für die Übergangszeit (UNTAG), dodis.ch/T1719, sowie Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in der Westsahara (MINURSO), dodis.ch/T1842.↩
- 10
- Zur United Nations Special Commission (UNSCOM), der Sonderkommission der UNO zur Überwachung der Zerstörung der chemischen und biologischen Waffen des Iraks, vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2668.↩
- 11
- Zur Rolle der schweizerischen Botschaften in der Beobachtung und der allgemeinen Berichterstattung über die Menschenrechtslage in ihrem Zuständigkeitsbereich vgl. DDS 1994, Dok. 1, dodis.ch/65843.↩
- 12
- Vgl. dazu die Zusammenstellung Golfkrise (1990–1991), dodis.ch/T1673, sowie die Resolution Nr. 678 des Sicherheitsrats der UNO vom 29. November 1990, UN doc. S/RES/678.↩
- 13
- Zum Stand der Peace Keeping Operations (PKO) der UNO vgl. den Politischen Bericht Nr. 6 des Geschäftsträgers a. i. der ständigen Beobachtermission der Schweiz bei der UNO in New York, François Chappuis, vom 5. Mai 1994, dodis.ch/69645.↩
- 14
- Vgl. zu dieser Frage auch DDS 1994, Dok. 27, dodis.ch/67399; Dok. 28, dodis.ch/67773, sowie Dok. 38, dodis.ch/67185.↩
- 15
- Vgl. die Zusammenstellung Abstimmung über den UNO-Beitritt (2002), dodis.ch/T1773.↩
Tags
Participation aux forces de maintien de la paix des Nations Unies (Casques bleus)


