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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1994, doc. 56
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E5004A#2015/10#137* | |
| Dossier title | Sitzungen. Handakten des Departementschefs (1994–1997) | |
| File reference archive | 122.32 |
dodis.ch/69172Sitzung des Sicherheitsausschusses des Bundesrats vom 9. November 19941
[Lagebeurteilung innere und äussere Sicherheit • Evaluation des Handlungsbedarfs und der Handlungsmöglichkeiten]
Mit dem Fall der Berliner Mauer gingen Jahrzehnte relativer Stabilität zu Ende. Seither fliessen innere und äussere Sicherheit zunehmend ineinander über. Die saubere Trennung der Risiken in definierte Zuständigkeitsbereiche für Polizei, Armee, diplomatischen Dienst usw. ist nicht mehr möglich. Die Bewältigung komplexer Risiken erfordert vielschichtige Strategien. Eine ressortübergreifende Vernetzung des Denkens und Planung des Einsatzes aller Instrumente ist unabdingbar.
Deshalb wurden der Sicherheitsausschuss und die Lenkungsgruppe gebildet.3 Sie sollen taugliche Analysen, kongruente Zielvorstellungen, plausible Gesamtstrategien und konkrete Lösungsansätze erarbeiten. Damit der Bundesrat nicht bei jeder neuen Krise improvisieren muss, sondern auf der Basis sachlicher Grundlagen überlegt handeln kann.
Die innere Sicherheit der Schweiz ist nicht unmittelbar bedroht, aber die Prävention bleibt wichtig. Die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung nimmt zu.
Die Gesamtzahl der Delikte hat leicht ab-, die Gewaltkriminalität zugenommen. Der Ausländeranteil steigt. In Osteuropa blüht die organisierte Kriminalität. Sie betrifft die Schweiz vor allem im Bereich der Geldwäscherei.5 Terrorismus und gewalttätiger Extremismus berühren die Schweiz eher am Rande. Unser Land wird als Vorbereitungs-, Transit- und Ruheraum genutzt.
Zum «Fichenproblem»: Einzelne Kantone sind mit der Weitergabe von Informationen an den Bund immer noch zurückhaltend. Es zeichnet sich jedoch eine Entspannung ab.6
Zum Zufluss krimineller Gelder: Über die generalpräventive Wirkung der neuen Gesetzgebung können noch keine gesicherten Aussagen gemacht werden.7 Die jetzt aufgedeckten Fälle rühren von der Pizza-Connection her und stellen in diesem Sinne Altlasten dar.8 Der grosse Zufluss krimineller Gelder aus Ländern des früheren Ostblocks kann noch nicht zuverlässig beziffert werden.9
Die äussere Sicherheit der Schweiz ist nicht unmittelbar bedroht. Aber die organisierte Kriminalität bekommt zunehmend sicherheitspolitisches Ausmass. Migrationsprobleme sind nicht auszuschliessen.
Russland bleibt trotz erodierender Streitkräfte ein ernstzunehmender Krisenherd («Ministerkarussell» in Moskau, zentripetale Kräfte in der GUS, Minderheitenprobleme im Baltikum). Unverändert kriegerisch ist die Lage im Balkan.10
Auf Stufe Bundesrat besteht weder im Bereich der inneren noch der äusseren Sicherheit ein dringender Handlungsbedarf.
Die von EMD und Armee getroffenen Vorsichtsmassnahmen im Bereich der äusseren Sicherheit werden als ausreichend beurteilt. Im Bereich der inneren Sicherheit besteht für die Armee zurzeit kein Handlungsbedarf.12
Die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht bedingen neue Haftplätze.13 Zur wirkungsvollen Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist mehr und qualifiziertes Personal erforderlich.
In der Friedensförderung sollen Akzente gesetzt werden: Präventive Diplomatie im Rahmen einer KSZE-Präsidentschaft,14 «Stabilitätspakt»,15 PFP,16 anhaltende Förderung des Friedensprozesses im Nahen Osten.17
Frage Chef EJPD
Zur Räumung des Letten-Areals: Die Möglichkeiten der Zürcher Behörden sind beschränkt. Es müssen Szenarien entwickelt werden für den Fall, dass der Letten von der Drogenszene nicht kampflos geräumt wird.
Die grossen hausgemachten Probleme Nordafrikas (demographische Explosion und entsprechend viele junge Arbeitslose, abgewirtschaftete Staatshaushalte, Wasserprobleme usw.) sind fruchtbarer Nährboden für den zunehmend militanten Islamismus. Aber die Situation wird vom Nachrichtendienst nicht als alarmierend eingestuft.19
Es gibt auch positive Signale: Die Gespräche zwischen Regierung und FIS in Algerien könnten einem evolutionären Machtwechsel den Weg bereiten. Selbst im Falle einer Revolution käme es voraussichtlich nicht zu einer Massenauswanderung (nur die zahlenmässig beschränkte Elite hätte einen unmittelbaren Grund zur Auswanderung).20
Frage Chef EMD
Zum Aufenthaltsort der Flüchtlinge in Frankreich im Falle einer Massenflucht. Der Nachrichtendienst konnte das Gerücht nicht verifizieren, wonach Frankreich plane, Flüchtlinge gezielt in der Franche-Comté anzusiedeln.21
Von den rund 200 000 Moslems in der Schweiz sind etwa 1% Algerier. Zur Alimentierung des Widerstandes in Algerien mit Waffen und Munition, versucht der FIS, auch in der Schweiz ein logistisches Netz aufzubauen. Es sind entsprechende Ermittlungsverfahren hängig.22
Ausländische oppositionelle Gruppierungen sind heute zahlreicher vertreten, aktiver und militanter als früher. Unsere Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der diplomatischen Vertretungen sind geringer als in vergleichbaren anderen europäischen Staaten und werden vom Ausland als ungenügend beurteilt.24
Die völkerrechtlichen Schutzpflichten ergeben sich aus dem Wiener-Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.25 Pflichtverletzungen können die zwischenstaatlichen Beziehungen beeinträchtigen und im Ereignisfall Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.26
Die Polizeihoheit liegt bei den Kantonen. Sie haben die Pflicht, die öffentliche Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten. Der Schutz der ausländischen Vertretungen hängt somit zur Hauptsache vom politischen Willen und den zur Verfügung stehenden Mitteln der Kantone und Städte ab. Für eine permanente Bewachung mehrerer Vertretungen über längere Zeit fehlen den Polizeikorps die Mittel.
Die Akzeptanz eines bundeseigenen Bewachungsdienstes analog Schweden und Österreich wird als hoch beurteilt. Die Frage eines Einsatzes des Festungswachtkorps ist kontrovers.27
In einem Aussprachepapier an den Bundesrat sollen der komplexe Fragenkreis ausgeleuchtet und konkrete Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.28
Die ersten Erfahrungen in der Lenkungsgruppe sind positiv. Eine bessere Vernetzung unter den Departementen wird spürbar.
Am Modellfall «Sicherheit ausländischer Botschaften in der Schweiz» wird deutlich, dass die Aufbereitung der Geschäfte durch die Lenkungsgruppe noch zielgerichteter erfolgen kann.29
Keine Vorbringen.
- 1
- CH-BAR#E5004A#2015/10#137* (122.32). Dieses Protokoll wurde von Peter Grütter, Referent im EMD, verfasst. Es handelte sich um die erste Sitzung des Sicherheitsausschusses des Bundesrats. Der Bundesrat beschloss die Schaffung dieses Organs, nachdem er im Vorjahr das EMD, das EDA und das EJPD beauftragt hatte, die Schaffung eines solchen Ausschusses zu prüfen, vgl. die BR-Prot. Nr. 701 vom 27. April 1994, dodis.ch/67289, sowie Nr. 1967 vom 27. Oktober 1993, dodis.ch/64284. An der Sitzung nahmen die Vorsteher des EMD, des EDA und des EJPD, die Bundesräte Kaspar Villiger, Flavio Cotti und Arnold Koller, sowie der Generalstabschef, Korpskommandant Arthur Liener, EJPD-Generalsekretär Armin Walpen und der Chef des Politischen Sekretariats des EDA, Botschafter Guy Ducrey, der den Direktor der Politischen Direktion, Staatssekretär Jakob Kellenberger, vertrat, teil. Bei der Besprechung der Traktanden 2 bis 8 nahmen zudem Bundesanwältin Carla del Ponte und der Unterstabschef der Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr im Stab der Gruppe für Generalstabsdienste des EMD, Divisionär Peter Regli, teil.↩
- 2
- Vgl. die Sprechnotiz, die Peter Grütter am 8. November 1994 für Bundesrat Villiger ausgearbeitet hatte, dodis.ch/69570.↩
- 3
- Die interdepartementale Lenkungsgruppe hatte zur Aufgabe, den Sicherheitsausschuss zu unterstützen, indem sie «das sicherheitspolitische Informationsaufkommen ressortübergreifend erfasst, bündelt und zu strategischer Führungsinformation verdichtet», vgl. das BR-Prot. Nr. 701 vom 27. April 1994, dodis.ch/67289, S. 4. An der Sitzung der Lenkungsgruppe vom 15. September 1994 wurden die Themen beantragt, welche an der ersten Sitzung des Sicherheitsausschusses des Bundesrats behandelt werden sollten, vgl. dodis.ch/69795. Für die Protokolle der Lenkungsgruppe ab 1995 vgl. die Dossiers CH-BAR#E4268-12#2021/134#147* und CH-BAR#E4268-12#2021/134#148* (930.13).↩
- 4
- Dieses Traktandum wurde von Bundesanwältin del Ponte vorgetragen. Für ihre ausführliche Wortmeldung vgl. dodis.ch/69571.↩
- 5
- Vgl. dazu DDS 1994, Dok. 42, dodis.ch/67907.↩
- 6
- Am 9. September 1992 erliess der Bundesrat eine Weisung, die der Bundespolizei eine Koordinationsfunktion bei der Einholung von Informationen zur Erfüllung des Staatsschutzauftrags zuwies, vgl. das BR-Prot. Nr. 1659 vom 9. September 1992, dodis.ch/69793. Vgl. ferner die Zusammenstellung Fichenskandal, dodis.ch/T1705.↩
- 7
- Am 23. März 1990 wurde das Schweizerische Strafgesetzbuch mit einer Gesetzgebung über Geldwäscherei und mangelnde Sorgfalt bei Geldgeschäften erweitert, vgl. AS, 1990, S. 1077–1078. Vgl. zur Frage der Geldwäscherei auch DDS 1992, Dok. 25, dodis.ch/61286, sowie das BR-Prot. Nr. 38 vom 12. Januar 1994, dodis.ch/64982.↩
- 8
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2661.↩
- 9
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2094 sowie das Aide-mémoire der SNB vom 13. Januar 1995, dodis.ch/69584.↩
- 10
- Für eine Beurteilung der sicherheitspolitischen Lage in Europa und bes. in Russland und im Balkan vgl. das Nachrichtenblatt 4/94 des Nachrichtendiensts vom Mai 1994, dodis.ch/68303, sowie die Orientierung der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats durch Divisionär Regli am 17. Februar 1994, dodis.ch/68699.↩
- 11
- Zur Gestaltung der schweizerischen Sicherheitspolitik vgl. auch DDS 1994, Dok. 27, dodis.ch/67399.↩
- 12
- Vgl. dazu das Armeeleitbild 95, dodis.ch/60839, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2314.↩
- 13
- Vgl. die Botschaft zum Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht vom 22. Dezember 1993, dodis.ch/67207.↩
- 14
- Zum schweizerischen Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Jahr 1996 vgl. DDS 1994, Dok. 26, dodis.ch/62509, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2233.↩
- 15
- Zum «Stabilitätspakt für Europa» vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2469.↩
- 16
- Zur schweizerischen Teilnahme am NATO-Programm Partnership for Peace (PfP) vgl. DDS 1993, Dok. 54, dodis.ch/65281, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2275.↩
- 17
- Zur Förderung des Friedensprozesses im Nahen Osten vgl. DDS 1994, Dok. 5, dodis.ch/65081, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/T2274.↩
- 18
- Dieses Traktandum wurde von Bundesanwältin del Ponte vorgetragen. Für ihre ausführliche Wortmeldung vgl. dodis.ch/69572.↩
- 19
- Für die Einschätzung der Lage in Algerien des Strategischen Nachrichtendiensts des EMD vom 30. November 1994 vgl. dodis.ch/69577.↩
- 20
- Zur sicherheitspolitischen Situation Algeriens vgl. DDS 1994, Dok. 37, dodis.ch/67739.↩
- 21
- Die algerischen Asylsuchenden, die 1994 in die Schweiz reisten, kamen meist aus Frankreich, vgl. die Notiz des Bundesamts für Flüchtlinge des EJPD vom 6. Dezember 1994, dodis.ch/69787.↩
- 22
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2657.↩
- 23
- Dieses Traktandum wurde von Bundesanwältin del Ponte vorgetragen. Für ihre ausführliche Wortmeldung vgl. dodis.ch/69573.↩
- 24
- Am 24. Juni 1993 griffen kurdische Demonstrierende die türkische Botschaft in Bern an, vgl. DDS 1993, Dok. 31, dodis.ch/64238. Vgl. zudem das BR-Prot. Nr. 1126 vom 22. Juni 1994, dodis.ch/66770, sowie die Zusammenstellung Schutz diplomatischer und konsularischer Vertretungen, dodis.ch/T1431.↩
- 25
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, AS, 1964, S. 433–455. Vgl. auch die Zusammenstellung, dodis.ch/T961.↩
- 26
- Im Anschluss an die Sitzung des Sicherheitsausschusses wandte sich Bundesrat Cotti am 14. November 1994 mit einem Schreiben an Bundesrat Koller, um seine Sorge über die Sicherheit ausländischer Vertretungen in Bern mitzuteilen. Bundesrat Koller antwortete am 21. November 1994, vgl. dodis.ch/69583.↩
- 27
- Der Bundesrat beschloss im Juni 1994 vorübergehend die Schutzbewachung der ausländischen diplomatischen Vertretungen mit Angehörigen des Festungswachtkorps zu verstärken. Der ursprüngliche Antrag des EJPD vom 21. Januar 1994 wurde jedoch aufgrund des Mitberichts des EMD vom 25. Januar 1994 präzisiert, vgl. das BR-Prot. Nr. 1126 vom 22. Juni 1994, dodis.ch/66770. Bundesanwältin del Ponte befürwortete den Einsatz des Festungswachtkorps in ihrer Wortmeldung als kurzfristige Lösung, vgl. dodis.ch/69573. Peter Grütter beurteilte diese Idee kritisch, vgl. dodis.ch/69574.↩
- 28
- Für das Aussprachepapier des EJPD, des EDA und des EMD vom 14. März 1995 vgl. das BR-Prot. Nr. 517 vom 29. März 1995, dodis.ch/68813.↩
- 29
- Zur Lenkungsgruppe vgl. Anm. 3. Die Sicherheit ausländischer Botschaften in der Schweiz wurde von der Lenkungsgruppe im Juni 1995 erneut behandelt. Die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Justiz des EJPD unterbreiteten der Lenkungsgruppe drei Arbeitspapiere zu diesem Geschäft, vgl. dodis.ch/69798.↩
Relations to other documents
| http://dodis.ch/69570 | is the preparation for | http://dodis.ch/69172 |
| http://dodis.ch/69573 | is discussed in | http://dodis.ch/69172 |
| http://dodis.ch/69572 | is discussed in | http://dodis.ch/69172 |
| http://dodis.ch/69571 | is discussed in | http://dodis.ch/69172 |
| http://dodis.ch/69574 | is discussed in | http://dodis.ch/69172 |
| http://dodis.ch/69583 | refers to | http://dodis.ch/69172 |
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Islamism Crime Protection of diplomatic and consular representations The Secret Files Scandal (1989–)


