Darin: Aussprachepapier des EDA vom 22.8.1994 (Beilage).
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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1994, doc. 37
volume linkBern 2025
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#17296* | |
| Old classification | CH-BAR E1004.1#1000/9#1044* | |
| Dossier title | Beschlussprotokoll(e) 25.08.-31.08.1994 (1994–1994) |
dodis.ch/67739Aussprachepapier des EDA an den Bundesrat1
Überdenken der schweizerischen Präsenz in Algerien
Im Maghreb kommt es zu einem immer deutlicher zutage tretenden politischen, sozialen und religiösen Erwachen. Algerien ist ein Schlüsselland dieser Region; seine politische Entwicklung wird nicht alleine Afrika nördlich der Sahara, sondern auch Europa aus geostrategischen Gründen (Stabilität der Mittelmeerregion) beeinflussen. Unter diesen Bedingungen beanspruchen die Vorgänge, die sich in Algerien seit den abgebrochenen ersten freien Parlamentswahlen im Dezember 1991 und angesichts der fundamentalistisch-islamischen Herausforderungen abspielen, ein weit über die nordafrikanische Region hinausragendes Interesse.2 Vor diesem Hintergrund ist die wirtschaftliche Unterstützung der algerischen Regierung durch die Europäische Union und anderer wichtiger Wirtschaftspartner zu sehen. Im vergangenen Juni wurde Algerien von seinen öffentlichen Gläubigern die Umschuldung seiner Aussenschuld im Umfang von 5,3 Mrd US-Dollar (davon Schweiz: SFr. 56 Mio) gewährt.3 Durch den IMF werden eine Mrd US-Dollar zur Verfügung gestellt (Stand-by Abkommen), und die Weltbank sieht die Gewährung von 500 Mio US-Dollar pro Jahr zur Unterstützung des Wirtschaftsprogramms Algeriens vor. Gleichzeitig mit der Gewährung der wirtschaftlichen Unterstützung muss aber auch von der Regierung eine Erweiterung ihrer politischen Basis und damit der Dialog mit den politischen Kräften gefordert werden.
Dieser schon kurzfristig notwendige wirkliche Dialog der Regierung mit allen demokratisch gesinnten Oppositionsparteien braucht es auch, damit Algerien die nötige politische Stabilität wiedergewinnen kann und – längerfristig – demokratische Wahlen durchgeführt werden können. Anstrengungen in diese Richtung haben bis heute fehlgeschlagen. Ein erneuter Versuch ist im Rahmen einer vom algerischen Staatspräsidenten für den 21. August 1994 einberufenen Konferenz gemacht worden. Präsident Zeroual will mit der Wiederaufnahme des Dialoges die Rückkehr zu demokratischen Verhältnissen und eine Beendigung der Gewaltakte islamischer Fundamentalisten erreichen. Allerdings soll die verbotene fundamentalistische Islamische Heilsfront (FIS) nicht zu diesen Gesprächen eingeladen worden sein.4 Dies würde in den Augen vieler Beobachter aber eine unabdingbare Voraussetzung darstellen, weil in Tat und Wahrheit zur Zeit einzig diese Partei nebst der Armee eine Schlüsselrolle für die Gestaltung der politischen Zukunft Algeriens spielen könnte. Die Nichtteilnahme dieser wichtigsten oppositionellen Kraft am Dialogversuch droht diesen erneut zu kompromittieren, nachdem u. a. auch der Front des Forces socialistes (FFS) sich daran nicht beteiligte.
Es stellt sich heute die Frage, ob die Armee – welche de facto die Macht heute innehat – nun aus ihrer Reserve heraustreten wird, um offen eine politische Rolle zu spielen. Die Streitkräfte sind allerdings ebenfalls in mindestens zwei zwar ungleich grosse Lager gespalten, von denen das kleinere von islamistischen Strömungen ansatzweise infiltriert und mit mehr und mehr Abtrünnigen konfrontiert ist. Es ist gegenwärtig sehr schwierig, zuverlässig Voraussagen für die weitere Entwicklung Algeriens anzustellen. Leider lässt die zunehmende Verschlechterung der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Lage in Algerien kurz- und mittelfristig keine grosse Hoffnung zu.5
Radikale Islamisten nützen die längerdauernde und lähmende politische Verstrickung der politischen Situation zu einer Verstärkung des Kampfes gegen eine geschwächte und in weiten Bevölkerungsteilen diskreditierte politische Klasse, um ihr erklärtes Ziel, nämlich die Machtergreifung und Einrichtung eines islamischen Staates, zu erreichen. Alle Mittel sind ihnen recht, dem Regime die noch verbleibende Unterstützung durch ausländische Staaten zu entziehen.
Heute stellt sich nun angesichts der verschärften Sicherheitslage ernsthaft die Frage eines Abzuges des Personals unserer Botschaft. Kürzlich haben die Niederlande, Österreich, Schweden und die Delegation der EU-Kommission – früher bereits Dänemark – ihr Botschaftspersonal zurückgenommen, was faktisch einer Schliessung von deren Vertretungen gleichkommt. Auslöser der letzten diesbezüglichen Entscheide dürfte zum Teil die Ermordung von fünf französischen Botschaftsangehörigen bzw. Sicherheitspersonen gewesen sein, welche die Zahl der bis heute umgebrachten Ausländer auf rund 56 Personen steigen liess. Die algerischen Behörden sind weniger denn je in der Lage, den Schutz der eigenen oder der ausländischen Bevölkerung zu garantieren.
Die Gefährdung des schweizerischen Personals und der finanzielle Aufwand des aufgebauten schweizerischen Sicherheitsdispositivs lässt sich nur dann rechtfertigen, wenn dringende Gründe die weitere Präsenz unserer schweizerischen Vertretung in Algier unabdingbar machen.6 Unser Botschafter7 in Algerien sieht keine solchen Gründe und plädiert eher für eine temporäre Schliessung unserer Botschaft.
Argumente gegen einen Abzug
– Unsere Botschaft bildet eine wichtige Informationsquelle für die Entwicklung in Algerien und die Maghreb-Staaten. Entgegen den Möglichkeiten der Niederlande und Dänemarks, dank ihrer Mitgliedschaft bei der EU, oder der bereits assozierten Länder Schweden und Österreich, entzögen wir uns der Möglichkeit, die weitere politische Entwicklung in Algerien vor Ort zu beobachten und – soweit dies noch möglich – offen zu sein für Kontakte mit den massgebenden Kräften in Algerien, welche die nächste Zukunft Algeriens bestimmen werden.
– Die EU, bzw. Deutschland als Präsidialstaat, spricht sich gegen eine Schliessung der diplomatischen Vertretungen in Algerien aus. Übrigens entspricht die grundsätzliche Haltung der EU zu Algerien auch derjenigen der Schweiz (Interesse für die Stabilität im Mittelmeerraum).
– Obwohl die Entwicklungszusammenarbeit mit Algerien im Moment sehr klein ist und die Handelsbeziehungen (Ausfuhren nach Algerien 1991: SFr. 136 Mio / 1992: SFr. 125 Mio / 1993: SFr. 86 Mio / erste sechs Monate 1994: SFr. 34 Mio) wegen der politischen Verhältnisse Einbrüche erlitten haben (die Exporte nach Algerien sind seit Beginn des Jahres nicht mehr durch die ERG gedeckt8), ist gemäss BAWI eine minimale schweizerische Präsenz vor Ort nach wie vor wünschenswert.9
– Die Swissair-Geschäftsleitung hat gemäss Auskunft BAZL mit heutigem Datum beschlossen, bei einer allfälligen Schliessung der Botschaft die Flüge nach Algerien einzustellen.10 Dies könnte das Gewicht unserer politischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit Algerien zusätzlich vermindern.
– Die verbleibende Schweizerkolonie wäre bei einer Schliessung der Botschaft ohne konsularischen Schutz. Dieser ist am besten durch eine Vertretung in Algier gewährleistet; obwohl die meisten der Zurückgebliebenen trotz Warnung bis heute auf eigenes Risiko in Algerien geblieben sind oder bleiben mussten (von den 199 Personen sind 76 algerisch-schweizerische Doppelbürger), könnte man dem EDA den Vorwurf machen, diese restlichen Mitglieder der Kolonie bei Abzug des Personals unserer Vertretung ihrem Schicksal überlassen zu haben.
– Die Rolle der Schweiz für das Zustandekommen des Abkommens von Evian (1962) bildet die historische Grundlage für unsere guten Beziehungen mit Algerien.11
Argumente für einen Abzug des Personals
– Die Sicherheitslage hat sich wie gesagt in Algerien in den letzten Wochen entscheidend verschlechtert, und es bestehen keine Anzeichen, dass dieser Trend in nächster Zeit gebrochen würde, im Gegenteil, eine weitere Verschärfung und gar bürgerkriegsähnliche Zustände können nicht ausgeschlossen werden, sondern erscheinen sogar als wahrscheinlich.12 Attentate gegen Ausländer dürften eher noch zunehmen und die Gefahr, dass erstmals auch Schweizer darunter sein werden, dürfte bei kleiner werdender Zahl der potentiellen Opfer infolge Abreise steigen.
– Aufgrund des Sicherheitsdispositivs, das kürzlich verstärkt worden ist, und nun acht Sicherheitsleute der Securitas und zwei gepanzerte Fahrzeuge umfasst, kann das weitere Verbleiben der auf vier reduzierten Anzahl unserer Beamten, die entweder in der Residenz oder in einem separaten Haus zusammenleben, verantwortet werden. Selbst ein gutes Dispositiv kann aber nicht garantieren, dass unseren Mitarbeitern auch in Zukunft nichts zustossen wird.
– Die Kosten für diesen Einsatz sind aber ausserordentlich hoch, von März bis Ende Juli kosteten allein die Sicherheitsmassnahmen für die Bewachung um die SFr. 750 000.–, nicht eingeschlossen das eigens notfallmässig für Algier beschaffte Sicherheitsfahrzeug für SFr. 200 000.– und die aufgrund der nötigen Personalrotation anfallenden Flug- und Reisespesen. Die Kosten wurden im Bundesratsantrag auf ca. 1,8 Mio SFr./Jahr budgetiert, angesichts der Verstärkung musste für 1995 dieser Kredit um SFr. 500 000.– erhöht werden.13
Vertretung der schweizerischen Interessen bei Abzug des Personals
Unter Vorbehalt der algerischen Zustimmung könnte die Vertretung der schweizerischen Interessen in Algerien von Tunis aus gewährleistet werden, eine entsprechende Verstärkung unserer dortigen Botschaft wäre kurzfristig möglich.14
- 1
- CH-BAR#E1004.1#1000/9#17296*. Dieses Aussprachepapier wurde von André Brandel von der Politischen Abteilung II des EDA unter der Verantwortung des Abteilungschefs, Botschafter Heinrich Reimann, verfasst und vom Vorsteher des EDA, Bundesrat Flavio Cotti, unterzeichnet. Der Bundesrat diskutierte das Aussprachepapier in seiner Sitzung vom 31. August 1994 und befürwortete den Abzug des Personals der schweizerischen Botschaft in Algier, vgl. das BR-Prot. Nr. 1376, Faksimile dodis.ch/67739, sowie das Verhandlungsprotokoll der 26. Sitzung des Bundesrats, dodis.ch/67656. Bundesrat Cotti beschloss nach dieser Aussprache den vorübergehenden Abzug des schweizerischen Botschaftspersonals, vgl. die Notiz von André Brandel vom 3. September 1994, dodis.ch/69601. Die schweizerische Botschaft in Algier wurde am 1. September 1994 über den Entscheid informiert und mit der Ausführung des Abzugs beauftragt, vgl. das Fernschreiben des Direktors der Politischen Direktion des EDA, Staatssekretär Jakob Kellenberger, dodis.ch/69644.↩
- 2
- Vgl. dazu die Notiz des Chefs des Politischen Sekretariats des EDA, Botschafter Guy Ducrey, vom 5. Januar 1994 für die Lagekonferenz, dodis.ch/69647, sowie die chronologische Übersicht über die politische Krise in Algerien vom 29. Dezember 1993, dodis.ch/69551. Aufgrund dieser Entwicklungen hatte der Bundesrat am 19. Februar 1992 für Algerien den Status eines verfolgungssicheren Landes wieder aufgehoben, vgl. das BR-Prot. Nr. 313, dodis.ch/60672. Vgl. dazu auch DDS 1992, Dok. 44, dodis.ch/61255.↩
- 3
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1834 vom 2. November 1994, dodis.ch/67526, sowie das Dossier CH-BAR#E7115B#2003/35#5340* (3/73-DZ).↩
- 4
- Zur Diskussion über die Aktivitäten der FIS in der Schweiz vgl. DDS 1994, Dok. 56, dodis.ch/69172, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2657.↩
- 5
- Für eine Einschätzung der politischen Lage und der möglichen Entwicklung in Szenarien vgl. die Notiz von Botschafter Ducrey vom 11. August 1994, dodis.ch/69611.↩
- 6
- Zum Sicherheitsdispositiv vgl. das BR-Prot. Nr. 107 vom 26. Januar 1994, dodis.ch/67423.↩
- 8
- Vgl. dazu das Protokoll der Sitzung der Kommission für die Exportrisikogarantie vom 26. Oktober 1993, CH-BAR#E9500.115-01#2010/250#123* (111-64).↩
- 9
- Für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Algerien vgl. die Notiz der stv. Chefin der Sektion Afrikanische Entwicklungsländer des Bundesamts für Aussenwirtschaft des EVD, Andréa Schmid-Riemer, vom 22. November 1994, dodis.ch/69634.↩
- 10
- Bereits im März 1994 hatte die Swissair beschlossen, die Anzahl Flüge nach Algerien zu reduzieren, vgl. das Dossier CH-BAR#E8150B#2005/304#368* (14).↩
- 11
- Vgl. dazu DDS, Bd. 22, Dok. 77, dodis.ch/10397, sowie die Zusammenstellung Abkommen von Evian und Kriegsende in Algerien (1962), dodis.ch/T1600.↩
- 12
- Vgl. dazu auch den Lagebericht des Strategischen Nachrichtendiensts des EMD vom 30. November 1994, dodis.ch/69577.↩
- 13
- Antrag des EDA vom 14. Januar 1994 im BR-Prot. Nr. 107 vom 26. Januar 1994, dodis.ch/67423. Für das Kreditbegehren des EDA vgl. das BR-Prot. Nr. 222 vom 16. Februar 1994, dodis.ch/67172.↩
- 14
- Die schweizerische Botschaft in Tunis übernahm die konsularischen Aufgaben der schweizerischen Botschaft in Algier, vgl. die Notiz von André Brandel von der Politischen Abteilung II vom 3. September 1994, dodis.ch/69601.↩
Relations to other documents
| http://dodis.ch/67739 | is decided in | http://dodis.ch/67656 |
| http://dodis.ch/69644 | refers to | http://dodis.ch/67739 |
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