Darin: Informationsnotiz des EVED an den Bundesrat vom 18.10.1994 (Beilage).
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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 1994, doc. 51
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| Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
| Segnatura | CH-BAR#E7113B#2002/221#396* | |
| Titolo dossier | Landverkehr, Alpentransit (Alpeninitiative), 01.08.94-31.12.94 (1994–1994) | |
| Riferimento archivio | 712.176 |
| Archivio | Archiv für Zeitgeschichte, Zurigo |
| Segnatura | CH-AfZ NL Franz A Blankart 328(V) |
| Titolo dossier | Alpeninitiative / Transitverkehr (1994–1994) |
| Riferimento archivio | 2.8 |
dodis.ch/68436Das Integrationsbüro EDA/EVD an den Direktor des Bundesamts für Aussenwirtschaft, Staatssekretär Blankart1
Zur Situation im Verkehrsbereich: Alpeninitiative und sektorielle Verhandlungen
– Der Verkehrsbereich steht seit längerem im Mittelpunkt des Interesses, sowohl in den Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft als auch in den Medien.
– Dies hängt einerseits mit der «passage obligé» für den Transitverkehr und andererseits damit zusammen, dass jeder, der einen Lastwagen von einem Personenwagen unterscheiden kann, sich für einen Experten hält: kein anderes Verhandlungsdossier wird an den schweizerischen Stammtischen besser verstanden.
Die Ereignisse der letzten Jahre lassen sich wie folgt zusammenfassen:
– 1988–92: Verhandlungen über den Abschluss des Transitabkommens mit der EG: ursprüngliche Forderung nach Zulassung der 40t-Lastwagen wird fallengelassen zugunsten des Überlaufmodells (Ausnahmefahrten, sofern kein Platz im kombinierten Verkehr; bisher sind kaum 10 Bewilligungen erteilt worden).2
– Mai 1992: Unterzeichnung des Transitabkommens in Porto (gemeinsam mit EWR-Abkommen)3
– 27. September 1992: Annahme der NEAT (Teil des Transitabkommens: Alternativ-Angebot der Schweiz: Förderung der Schiene statt 40t-LKW)4
– 6. Dezember 1992: Ablehnung des EWR-Abkommens!!!5
– 22. Januar 1993: Inkrafttreten des Transitabkommens und Einreichung der sektoriellen Verhandlungsbegehren im Luft- und Landverkehr: Hinweis auf die im Transitabkommen festgehaltene Verhandlungsverpflichtung der EU im Falle eines Nichtzustandekommens des EWR.6
– Sommer/Herbst 1993: Führung exploratorische Gespräche, EU treibt Arbeit an den Mandaten voran, will Mandate spätestens im April 1994 verabschieden.7
– 20. Februar 1994: Verkehrspolitisches Multipack: alle fünf Vorlagen angenommen (Verlängerung/Teuerungsanpassung der Autobahn-Vignette und der pauschalen Schwerverkehrsabgabe; Verfassungsgrundlage zur Einführung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe; Revision des Luftfahrtgesetzes und schliesslich gegen den Willen des Bundesrates die Alpeninitiative.9
– Als Reaktion stellt die EU die Arbeiten an den Verhandlungsmandaten ein («Denkpause»),10 es folgen vier Erklärungsrunden einer schweizerischen Delegation mit Vertretern der Kommission zur Umsetzung der Alpeninitiative.11
– 11. September 1994: Der Bundesrat stellt das Umsetzungskonzept für die Alpeninitiative der Öffentlichkeit und der EU vor:12
● Alpenschutzgedanke im Zentrum
● Gleichbehandlung aller Transporteure (Nichtdiskriminierung) und Transportarten (Transit-, Import-, Export- und Binnenverkehr)
● Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe als Sockel (wird auf dem ganzen schweizerischen Strassennetz erhoben)
● Einsatz von marktwirtschaftlichen Instrumenten (Erhebung einer Alpentaxe an den vier im Strassentransitgesetz13 erwähnten Übergängen [Gotthard, Grosser St. Bernhard, San Bernardino und Simplon])
● Förderung des kombinierten Verkehrs: Verhinderung von Umwegverkehr. Österreich hat bereits als «Beobachter» darauf gedrängt, rasch mit der Schweiz darüber zu verhandeln.14
● Ausmass der Umlagerung: wie gemäss Art. 36 sexies,15 aber aus allen Verkehrsarten zusammengesetzt: Heute rund 350 000 Fahrzeuge/Jahr
● Höhe der Alpentaxe: noch offen, doch wird man sich an den Preisen am Brenner und Mont-Blanc orientieren (> 200 Franken)
– Am 31. Oktober hat der EU-Aussenministerrat fünf Verhandlungsmandate verabschiedet, die Verkehrsmandate waren nicht darunter. Die Minister bekräftigten jedoch den Willen der EU, rasch auch im Verkehrsbereich mit den Verhandlungen zu beginnen.16 Für die Schweiz gehört der Verkehrsbereich in dieses erste am Montag geschnürte Paket.17
– Voraussichtlich werden die Verkehrsminister am 21. November aufgrund des offenbar befriedigend ausgefallenen Berichts18 der Kommission zur Umsetzung der Alpeninitiative die Wiederaufnahme der Arbeit an den Mandaten beschliessen. Die definitive Verabschiedung wird realistischerweise erst im März 1995 durch den nächsten Rat der Verkehrsminister erfolgen.19
– Wie ist die Situation zu beurteilen? Es besteht kein Anlass, in Panik zu verfallen. Ein Verhandlungsmandat bedeutet noch überhaupt nichts, weder sind die Gespräche angelaufen, noch abgeschlossen, geschweige denn der «Interessenausgleich» hergestellt. Im Luftverkehrsbereich besteht bereits ein fast bereinigter Abkommenstext (Knacknuss sind die institutionelle Ausgestaltung)20 und auch im Landverkehr besteht ein Konzept über den Umfang des Abkommens. Der vermeintliche Rückstand wird erfahrungsgemäss rasch aufgeholt sein.
Und zuguterletzt wird vom «Erfinder» des Bilateralismus bereits mit dem Referendum gegen bilaterale sektorielle Abkommen (Konzessionen im 40t-Bereich und Personenfreizügigkeit) gedroht.21
- 1
- CH-BAR#E7113B#2002/221#396* (712.176). Diese an den Direktor des Bundesamts für Aussenwirtschaft (BAWI) des EVD, Staatssekretär Franz Blankart, gerichtete Notiz wurde von Bernhard Gasser von der Sektion Koordination und Kooperation des Integrationsbüros EDA/EVD verfasst und unterzeichnet. Eine Kopie ging an den Chef des Integrationsbüros EDA/EVD, Botschafter Bruno Spinner, an dessen Stellvertreter, Minister Anton Egger, sowie an den Chef der Sektion Kooperation und Koordination, Johannes Matyassy, welcher die Notiz am 3. November 1994 visierte. Staatssekretär Blankart nutzte die Notiz als «speaking note» für die Sitzung der Ständigen Wirtschaftsdelegation vom 4. November 1994. Der Notiz war die Informationsnotiz des EVED an den Bundesrat vom 18. Oktober 1994, dodis.ch/67180, beigelegt, vgl. das Faksimile dodis.ch/68436.↩
- 2
- Vgl. dazu DDS 1991, Dok. 51, dodis.ch/58168, sowie die Zusammenstellung Transitverhandlungen mit der EG (1987–1992), dodis.ch/T1913. Zur Abwicklung des im Transitabkommen vereinbarten Überlaufsystems vgl. die Verwaltungsvereinbarung über die Anwendung des im Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über den Schienen- und Strassengüterverkehr vorgesehenen Überlaufsystems vom 23. Dezember 1992, AS, 1993, S. 1223–1227.↩
- 3
- Vgl. dazu den Antrag des EDA, des EVD und des EVED an den Bundesrat vom 28. Januar 1992 im BR-Prot. Nr. 285 vom 12. Februar 1992, dodis.ch/58172, sowie die gemeinsame Pressemitteilung der EG und der EFTA vom 2. Mai 1992, dodis.ch/62914. Für den Originaltext des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über den Güterverkehr auf Strasse und Schiene vom 2. Mai 1992 vgl. AS, 1993, S. 1198–1207.↩
- 4
- Der Bundesbeschluss über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) wurde am 27. September 1992 mit einem Ja-Anteil von 63,6% angenommen, vgl. BBl, 1992, VI, S. 443. Vgl. dazu die Zusammenstellung Neue Eisenbahn-Alpentransversale, dodis.ch/T1722.↩
- 5
- Der EWR-Vertrag wurde am 6. Dezember 1992 mit einem Nein-Anteil von 50,3% und von 16 Ständen abgelehnt, vgl. BBl, 1993, I, S. 167f. Vgl. dazu DDS 1992, Dok. 58, dodis.ch/60622, sowie die Zusammenstellung Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dodis.ch/T2163.↩
- 6
- Vgl. die BR-Prot. Nr. 42 und Nr. 43 vom 13. Januar 1993, dodis.ch/63919 und dodis.ch/64582.↩
- 7
- Vgl. dazu die Informationsnotiz des EVED an den Bundesrat vom 7. Mai 1993, dodis.ch/65510, sowie die Zusammenstellung Bilaterale I: Land- und Luftverkehr (1993–1999), dodis.ch/T1704.↩
- 8
- Vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/T2177.↩
- 9
- Der Bundesbeschluss über die Weiterführung der Nationalstrassenabgabe wurde mit einem Ja-Anteil von 68,5% angenommen; der Bundesbeschluss über die Weiterführung der Schwerverkehrsabgabe wurde mit einem Ja-Anteil von 72,2% angenommen; der Bundesbeschluss über die Einführung einer leistungs- oder verbrauchsabhängigen Schwerverkehrsabgabe wurde mit einem Ja-Anteil von 67,1% angenommen; die Änderung am Luftfahrtgesetz wurde mit einem Ja-Anteil von 61,1% angenommen und die Volksinitiative «zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr» wurde mit einem Ja-Anteil von 51,9% und von 16 Ständen angenommen, vgl. BBl, 1994, II, S. 696–702. Für die Diskussion der Abstimmungsergebnisse im Bundesrat vgl. das Verhandlungsprotokoll der 6. Sitzung des Bundesrats vom 23. Februar 1994, dodis.ch/67645.↩
- 10
- Für die Reaktionen aus Brüssel auf die Annahme der Alpen-Initiative vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2621. Vgl. dazu auch DDS 1994, Dok. 19, dodis.ch/64665.↩
- 11
- Für eine Liste der Ereignisse vgl. die Notiz von Bernhard Gasser vom 7. September 1994, dodis.ch/65376, sowie das Dossier CH-BAR#E7113B#2002/221#714* (732.176.2).↩
- 12
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1525 vom 9. September 1994, dodis.ch/67394, sowie das Schreiben des Vorstehers des EVED, Bundesrat Adolf Ogi, an denEU-Kommissar für Verkehr, Marcelino Oreja Aguirre, vom 12. September 1994, dodis.ch/68449. Für eine Übersicht über die Reaktionen auf das Umsetzungskonzept des Bundesrats vgl. die Notiz vonBernhard Gasser vom 23. September 1994, dodis.ch/69853, sowie die Informationsnotiz des EVED an den Bundesrat vom 18. Oktober 1994, dodis.ch/67180.↩
- 13
- Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) vom 17. Juni 1994, AS, 1994, S. 2712 f.↩
- 14
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2666.↩
- 15
- Art. 36sexies wurde aufgrund des positiven Ausgangs der Volksinitiative «zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr» neu in die Bundesverfassung aufgenommen, vgl. AS, 1994, S. 1101 f.↩
- 16
- Vgl. die Notiz des Direktors der Politischen Direktion des EDA, Staatssekretär Jakob Kellenberger, vom 31. Oktober 1994, dodis.ch/68120.↩
- 17
- Vgl. DDS 1994, Dok. 50, dodis.ch/67775.↩
- 18
- Anmerkung im Original: Dies aufgrund der letzten Erläuterungsrunde mit der EU-Kommission anfangs Oktober. Vgl. Anm. 11. Zum Verkehrsrat vom 21. November 1994 vgl. das Fernschreiben der schweizerischen Mission bei der EU in Brüssel vom 21. November 1994, dodis.ch/69300.↩
- 19
- Die EU-Verkehrsminister haben die Mandate für die Land- und Luftverkehrsverhandlungen am 14. März 1995 verabschiedet, vgl. das Fernschreiben der schweizerischen Mission bei der EU in Brüssel vom 14. März 1995, dodis.ch/69864.↩
- 20
- Zum Stand der Verhandlungen im Luftverkehrsbereich vgl. die Aufzeichnung des Bundesamts für Zivilluftfahrt des EVED vom 16. Oktober 1994, dodis.ch/68458.↩
- 21
- Nationalrat Christoph Blocher schlug bereits vor der Ablehnung des EWR-Vertrags bilaterale Abkommen mit der EU vor, vgl. DDS 1992, Dok. 33, dodis.ch/60997. Im Oktober 1994 drohte er in einem Interview im Blick mit dem Referendum: «Der Bundesrat darf aber in der Frage der Personenfreizügigkeit nicht nachgeben. Das gilt auch für das Verbot von 40-Tonnen-Lastwagen, wo wir einen Volksentscheid haben. Falls der Bundesrat beim einen oder dem anderen Thema nachgeben sollte, muss das Referendum ergriffen werden.» Vgl. Jürg Zbinden: «Blocher droht dem Bundesrat», in: Blick vom 29. Oktober 1994. Zu den bilateralen Verhandlungen im Bereich der Personenfreizügigkeit vgl. ferner DDS 1994, Dok. 57, dodis.ch/67777, und Dok. 58, dodis.ch/67689, sowie die Zusammenstellung Bilaterale I: Personenfreizügigkeit (1993–1999), dodis.ch/T2459.↩
Collegamenti ad altri documenti
| http://dodis.ch/67180 | è il supplemento di | http://dodis.ch/68436 |
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Bilaterali I: Trasporti terrestri e aeri (1993–1999)
Negoziati sul traffico di transito con la CE (1987–1992) Iniziativa delle Alpi (1994) Negoziazioni AELS–CEE sull'accordo SEE (1989–1991) Nuova ferrovia transalpina (NFTA) (1961–)



