Rapport du Conseil fédéral sur la coopération avec les états d'Europe centrale et orientale 1993
Darin: Anhänge I, II und III (Beilage).
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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 1994, doc. 44
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| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E1050.37#2000/82#44* | |
| Titre du dossier | Kommissionssitzung vom 16. und 17. Januar 1995 (1995–1995) | |
| Référence archives | 3 |
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E8190C#2005/161#15* | |
| Titre du dossier | Osteuropa: Arbeitsgruppe Umweltenergie EDA + BAWI (1993–1994) | |
| Référence archives | 229 |
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E2010A#2005/342#7837* | |
| Titre du dossier | Osteuropa, vol. 3 (1994–1994) | |
| Référence archives | B.75.77 |
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E7001D#2005/345#473* | |
| Titre du dossier | -3 Jahresbericht des Bundesrat über Zusammenarbeit mit den ost- und Mitteleuropäischen Staaten (1994–1998) | |
| Référence archives | 356 |
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E1050.3B#1998/209#285* | |
| Titre du dossier | Jahresbericht über die Zusammenarbeit mit den ost- und mitteleuropäischen Staaten (1995–1995) | |
| Référence archives | 201.1 |
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E2200.50#2003/69#53* | |
| Titre du dossier | Aussenpolitik der Schweiz - Allgemeines (1993–1996) |
dodis.ch/67575Bericht des Büros für die Zusammenarbeit mit Ost- und Mitteleuropa zuhanden der Bundesversammlung1
Jahresbericht des Bundesrates über die Zusammenarbeit mit den ost- und mitteleuropäischen Staaten 1993
Die Eidgenössischen Räte haben in den Frühjahrssessionen 1990, 1992 und 1993 zwei Rahmenkredite für eine verstärkte Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten im Gesamtbetrag von 1,65 Mrd. Franken bewilligt.2 Die Rahmenkredite beruhten auf einem einfachen, nicht referendumspflichtigen Bundesbeschluss gemäss Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes (SR 171.11).3 Die getroffenen Massnahmen basieren damit direkt auf der allgemeinen verfassungsmässigen Kompetenz des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten. Dieses Vorgehen fand seine Rechtfertigung im Bestreben von Parlament und Bundesrat, rasch Hilfe leisten zu wollen.
Mit diesem Bericht informieren wir die zuständigen Kommissionen gemäss dem neuen Artikel 2bis des Bundesbeschlusses vom 9. März 1993 über den Rahmenkredit zur Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten (BBl 1993 Bd. I, S. 1053) «über die bewilligten Projekte, über die Art der Verwendung der finanziellen Mittel sowie über die aufgrund von Evaluierungen feststellbaren Auswirkungen der ergriffenen Massnahmen.»4
Der Bericht fasst in seinem Hauptteil die wichtigsten Aspekte des Schweizer Osthilfe-Programms zusammen. Dieses umfasst Massnahmen der Technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe.
Im Anhang I finden Sie Beispiele von Projekten der Technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe. Im Anhang II finden sich jene Statistiken und Grafiken, auf die im Textteil verwiesen wird. Im Anhang III finden sich die Verzeichnisse der Evaluations- und Schlussberichte sowie die Listen mit den Projekten der Technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe aus beiden Rahmenkrediten von insgesamt 1,65 Mrd. Franken.5
Das Ziel der Zusammenarbeit mit den ost- und mitteleuropäischen Staaten wurde in der Botschaft des Bundesrates an die Eidgenössischen Räte vom 22. November 1989 wie folgt umschrieben: «Die Schweiz hat ein unmittelbares Interesse an einem kontrollierten, die internationale Stabilität nicht gefährdenden Wandel in Richtung auf mehr politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Freiheiten, mehr Pluralismus, mehr Rechtsstaat und Respektierung der Menschenrechte in Osteuropa» (BBl 1990 I 1622).6 In der zweiten Botschaft des Bundesrates an die Eidgenössischen Räte vom 23. September 1991 (BBl 1991 IV 553) wurde dieses Ziel unverändert übernommen.7 Wir hielten ebenso fest, dass sich die Schweiz im Sinne solidarischer Mitverantwortung den drei zentralen europapolitischen Herausforderungen stellen müsse: Förderung des Reformprozesses in Ost- und Mitteleuropa, Überwindung der europäischen Teilung und Aufbau Gesamteuropas. Unsere Politik gegenüber den ost- und mitteleuropäischen Ländern darf also nicht isoliert betrachtet werden. Sie ist Bestandteil der schweizerischen Europapolitik.
Die Zusammenarbeit mit den ost- und mitteleuropäischen Staaten entspricht im übrigen den fünf Oberzielen, die im Bericht des Bundesrates über die Aussenpolitik der Schweiz in den 90er Jahren vom 29. November 1993 festgehalten sind: Wahrung und Förderung von Sicherheit und Frieden; Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat; Förderung der Wohlfahrt; Abbau sozialer Gegensätze; Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.8
In der Verordnung über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten vom 6. Mai 1992 wird die Durchführung der Massnahmen geregelt, die aufgrund der Rahmenkredite zur Zusammenarbeit mit Ost- und Mitteleuropa und der GUS vorgesehen sind.9
Die Leitlinien der Zusammenarbeit werden gemeinsam vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) erarbeitet. Zuständig für die Vorbereitung, Antragstellung, Durchführung, Kontrolle und Evaluation der Massnahmen sind die Politische Direktion des EDA für Massnahmen im Bereich der Technischen Zusammenarbeit und das Bundesamt für Aussenwirtschaft des EVD für Massnahmen in den Bereichen Finanzhilfe, Investitionsförderung und Handelspolitik.10
Die Vorbereitung von und die Beschlussfassung über Massnahmen erfolgen im Einvernehmen mit den sachlich zuständigen Bundesämtern. Zu diesem Zweck wurden das Interdepartementale Programmkomitee (IPK) und sektorielle Fachgruppen geschaffen. Das IPK befasst sich mit der schwerpunktmässigen Verwendung der Rahmenkredite, die Fachgruppen konkretisieren die vom IPK festgelegten Schwerpunkte.11
Die Gesamtkoordination der Massnahmen obliegt dem EDA.
3.1. Die Technische Zusammenarbeit
3.1.1 Überblick
Der erste Rahmenkredit von 250 Mio. Franken aus dem Jahre 1990 sah 54 Mio. Franken für die Finanzierung von Massnahmen im Bereich der Technischen Zusammenarbeit (TZ) vor. Dieser Betrag wurde schwergewichtig für Vorhaben in den Bereichen Politik und Kultur; Wissenschaft, Umweltschutz und Lebensmittelversorgung verwendet. Partnerländer waren Polen, Ungarn und die damalige Tschechoslowakei.
Mit dem zweiten Rahmenkredit von 800 Mio. Franken, davon 200 Mio. Franken für die TZ, wurde die Unterstützung im Januar 1992 auf Albanien, die Baltischen Staaten, Bulgarien und Rumänien ausgedehnt. Mit der Erhöhung des zweiten Rahmenkredites im März 1993 um 600 Mio. Franken, davon 150 Mio. Franken für die TZ, konnte zusätzlich die Zusammenarbeit mit den Staaten der GUS aufgenommen werden.12 Zuständig für die Planung und Durchführung der TZ-Massnahmen des ersten Rahmenkredits waren drei Direktionen des EDA: die Politische Direktion, die Direktion für internationale Organisationen und die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Im Frühjahr 1992 entschied der Vorsteher des EDA,13 die mit den Projekten befassten Personen in einer Direktion zusammenzufassen und das Büro für die Zusammenarbeit mit Osteuropa (BZO) zu schaffen.14
3.1.2 Verpflichtungen der Technischen Zusammenarbeit
Mit dem ersten Rahmenkredit des Jahres 1990 wurden insgesamt 54 Mio. Franken verpflichtet und davon bis Ende 1993 50 Mio. Franken ausbezahlt. Die Liste der wichtigsten Projekte aus dem ersten Rahmenkredit ist in Anhang III.c ersichtlich.
Die Gesamtsumme der bisherigen Verpflichtungen aus dem zweiten Rahmenkredit beläuft sich auf 73 Mio. Franken von Januar 1992 bis Ende 1993. Davon sind im gleichen Zeitraum knapp 41 Mio. Franken ausbezahlt worden. Mit diesen Geldern wurden 1992 112 Projekte und 1993 deren 103 ermöglicht. Die Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Länder wird im Anhang II ersichtlich. Im Anhang III findet sich die Liste mit der Beschreibung der bewilligten Projekte.15
50% der bis heute in Ost- und Mitteleuropa verpflichteten Mittel wurden zum Aufbau einer sozialen Marktwirtschaft eingesetzt, 20% dienen der Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung (Gesundheit, Umwelt und Energie) und 30% zur Stärkung des Netzwerkes der gesellschaftlichen Verbindungen (Projekte in den Sektoren Politik und Staatsaufbau; Kultur, Jugend, Sport sowie Wissenschaft und Bildung).
Die 1993 getätigten Verpflichtungen aus dem Zusatzkredit für die GUS betrugen 18,7 Mio. Franken für die Schwerpunktländer Russland und Kirgistan. Davon wurden im selben Jahr 9,1 Mio. Franken ausbezahlt. In Russland liegt das Hauptgewicht unserer Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft und Versorgung,16 in Kirgistan in den Sektoren Landwirtschaft und Soziales.17
3.1.3 Beispiele von konkreten Projekten
Stellvertretend für die über 200 Projektkredite aus dem zweiten Rahmenkredit seien hier einige Beispiele der Kooperationsresultate genannt:
– In Albanien wurden in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen Wallis und Genf Modell-Spitalpartnerschaften in drei Regionen aufgebaut. Über diese Austauschprogramme konnten mehr als 40 Mediziner und Krankenschwestern weitergebildet und materielle Engpässe mit der Unterstützung des Bundes überwunden werden.18
– Bulgarien: Ein Projekt beinhaltete die Gründung einer Firma für Betriebsanalysen und Firmensanierungen sowie Personaltraining. Ziel ist die Schaffung einer nationalen Struktur zur Beratung der bulgarischen Industrie mit pragmatischen, den bulgarischen Verhältnissen angepassten Unternehmenskonzepten. Die Firma führt laufend Seminare «Management in der Marktwirtschaft» durch. 1993 leiteten bereits von uns ausgebildete Bulgaren drei dieser dreitägigen Seminare. Von 5 Beratungsmandaten wurden zwei bereits erfolgreich abgeschlossen.19
– Lettland und Litauen: Das Bankensystem wurde restrukturiert und ein Geschäftsbankensystem aufgebaut. Bei insgesamt 77 Filialbanken werden computergestützte Kreditverwaltungssysteme eingeführt und das lokale Bankpersonal in ihrer Anwendung geschult.20
– Polen: Ein Programm zur Unterstützung privater Unternehmer in den Regionen Rapka und Lukta hat die Schaffung bzw. Erhaltung von über 100 Arbeitsplätzen durch die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben gestattet.21
– Ebenfalls in Polen hat ein Ausbildungsprojekt ca. 500 mittelständischen Unternehmern in den Regionen Danzig, Posen und Katowice Gelegenheit geboten, neue Erkenntnisse über die Rolle des Unternehmers, seines Umfeldes und über seinen eigenen Betrieb unter den neuen marktwirtschaftlichen Verhältnissen zu gewinnen.22
– Rumänien: Ein integriertes Programm zur Entwicklung der Region Covasna hat bisher rund 100 Jungbauern einen viermonatigen Ausbildungsaufenthalt bei Schweizer Landwirten ermöglicht. Es wurden 6 Käsereien, eine Molkerei, eine Metzgerei, eine Bäckerei, zwei Agrowerkstätten und ein landwirtschaftlicher Schulungsbetrieb aufgebaut. 20 Verarbeitungsbetriebe haben Investitionskredite bekommen. Die Rückzahlung funktioniert. Es gibt ein erfolgreiches und mittlerweile unabhängiges Programm zur lokalen Kartoffelsaatgutproduktion.23
– Tschechische Republik: Ein Projekt zur Ausbildung von Hausärzten ermöglichte über 100 Medizinern die Eröffnung einer eigenen Praxis. Sie konnten bei Schweizer Kollegen hospitieren und bekamen zusätzlich eine praxis- und unternehmensorientierte Grundausbildung im Heimatland.24
– Ungarn: Ein Projekt zur Förderung des Kleinunternehmertums in Ungarn hat innerhalb von zwei Jahren mehr als 700 neue Unternehmer in 22 ungarischen Städten ausgebildet. Davon haben mehr als die Hälfte nach der Ausbildung einen eigenen Betrieb gegründet.25
– Ungarn: Ein Projekt für die Weiterbildung von Deutschlehrern in Ungarn konnte innerhalb von 2 Jahren 255 Lehrer ausbilden, die wiederum das Lehrfach Deutsch bei insgesamt 25 500 Gymnasialschülern erfolgreich anbieten konnten.26
– Ungarn: Im Rahmen eines Projekts für die Ausbildung von Juristen und Juristinnen konnten bisher 151 ausgewählte Richter/innen, Anwälte/Anwältinnen, Angehörige der Justizverwaltung und der Rechtsfakultäten sowie Polizeioffiziere weitergebildet werden. Hauptthemata waren das Registerwesen, die Gerichtsorganisation, das Verfahrensrecht und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Parallel dazu wurde ein grösseres Reorganisationsvorhaben im Justizbereich in Angriff genommen. Es hat die Überprüfung der Justizorganisation und anschliessend die Begleitung der umfassenden Reform der ungarischen Justiz durch eine schweizerische Expertenkommission in Zusammenarbeit mit hohen ungarischen Stellen zum Ziel.27
– In allen ost- und mitteleuropäischen Staaten hat Pro Helvetia in unserem Auftrag in der Berichtsperiode über 400 kulturelle Projekte von privaten ost- und mitteleuropäischen Kulturschaffenden unterstützt und Kooperationsprojekte vermittelt. Es bestehen vier Zentren der Pro Helvetia in Bratislava, Budapest, Krakau und Prag sowie zwei Lektorate in deutscher und französischer Sprache an der Universität Pécs (Ungarn). Die Stärkung des Netzwerkes der gesellschaftlichen Verbindungen hat grosse Fortschritte gemacht.28
3.2 Finanzhilfe
3.2.1 Überblick
Mitte 1990 schuf das BAWI im Direktionsbereich Europa einen Dienst, der sich mit den Fragen der Zusammenarbeit mit Ost- und Mitteleuropa befasst. Dabei konnte in personeller und operationeller Hinsicht auf die Erfahrung im Entwicklungsdienst des BAWI abgestellt werden.
Die Finanzhilfe der Schweiz besteht in erster Linie aus Finanzierungszuschüssen und Kreditgarantien, kommt aber auch in Form von Entschuldungsmassnahmen und Zahlungsbilanzhilfen zur Anwendung.
Die nicht-rückzahlbaren Finanzierungszuschüsse dienen in erster Linie der Finanzierung von prioritären Infrastrukturprojekten zur Sicherung von Grundbedürfnissen der Bevölkerung und zur Unterstützung des wirtschaftlichen Anpassungsprozesses, bei denen kein finanzieller Ertrag erwartet werden kann. Als wichtigste Sektoren gelten dabei Energie/Umwelt, Gesundheit, staatliche Infrastrukturaufgaben wie amtliches Messwesen und Kataster.
Das Vorgehen: Der Bundesrat legt in der Regel den Betrag fest, der einem Land zur Projektfinanzierung in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zur Verfügung steht. Umfang, Ziele, Formen und Vorgehensweise werden dann in zwischenstaatlichen Abkommen fixiert. Die Projektauswahl wird aufgrund von Vorschlägen der Regierung der Empfängerländer vorgenommen. Die Projektvorschläge werden durch vom BAWI beauftragte Experten auf ihre technische, finanzielle und wirtschaftliche Machbarkeit und umweltmässige Auswirkung hin überprüft. Sektorstudien internationaler Organisationen – namentlich der Weltbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) – sind wichtige Entscheidungshilfen, um die Prioritäten zu bestimmen und das Umfeld eines gegebenen Projektes abzuklären. Vorhaben können nur finanziert werden, sofern die schweizerischen Leistungen preislich-qualitativ international konkurrenzfähig sind. Kommen für die Lieferungen in der Schweiz mehrere Unternehmen in Frage, wird das Projekt ausgeschrieben.
Kreditgarantien: Zur Dynamisierung der Wirtschaft sind Kreditfinanzierungen ein unerlässliches Instrument. Nur Kredite ermöglichen dem privaten Unternehmer und dem Staat die Investitionen zu tätigen, die für einen rationellen, modernen und weltmarktfähigen Produktionsapparat und für eine Verbesserung der Infrastruktur notwendig sind. Ländern, welche für die ERG unter dem Blickwinkel der Eigenwirtschaftlichkeit zu hohe Risiken darstellen, erlauben Kreditgarantien der Osthilfe Zugang zu kommerziellen Krediten für den Import prioritärer Investitionsgüter. Diese Güter sollen vor allem kleineren und mittleren Unternehmen ermöglichen, ihre Produktionsstätten zu modernisieren, damit sie sich mit ihren eigenen Produkten im internationalen Wettbewerb besser behaupten können. Die Kreditgarantien kommen daher bei der Finanzierung von prioritären Investitionsgütern für Projekte zum Zuge, bei denen ein Ertrag erwartet werden kann, der die Verzinsung und Rückzahlung des Lieferkredites erlaubt. Alle westlichen Länder arbeiten im grösseren Umfang mit Kreditgarantien.
Für den schweizerischen Exporteur sind die finanziellen Bedingungen einer Kreditgarantie gleich wie bei der ERG-Deckung (Gebühren, Selbstbehalt). Entsprechend den Zielsetzungen der Rahmenkredite für die Osthilfe wird jedoch der Nachweis eines prioritären Bedürfnisses des Empfängerlandes verlangt. Da Bonitätsprüfungen der Importeure ausserordentlich schwierig sind, ist in der Regel die Garantie einer durch das BAWI und die ERG anerkannten Bank des Importlandes notwendig.
Die Erfahrungen mit den Kreditgarantien sind positiv. Es ist durch dieses Instrument möglich geworden, stark überalterte Industriebetriebe zu modernisieren, die abrupt einem harten internationalen Wettbewerb ausgesetzt worden sind. Es ist überdies bis heute noch zu keinen nennenswerten Schadenfällen gekommen, die aus den Rahmenkrediten finanziert werden mussten. Kleinere Schäden konnten aus den Prämieneinnahmen abgegolten werden.
3.2.2 Verpflichtungen der Finanzhilfe
Vom ersten Rahmenkredit über 250 Mio. Franken für die Staaten Ost- und Mitteleuropas entfielen 200 Mio. Franken auf die Finanzhilfe. Diese Tranche ist vollumfänglich verpflichtet, grösstenteils für Projekte in Polen, aber auch für Umweltprojekte in Ungarn, Tschechien und der Slowakei, die zum Teil schon realisiert sind.
Vom zweiten Rahmenkredit über 800 Mio. Franken entfallen 600 Mio. Franken auf die Finanzhilfe. Von diesen 600 Mio. Franken sind rund 520 Mio. Franken bereits geografisch oder sachlich zugeteilt und verpflichtet; bis Anfang 1995 dürften die 600 Mio. Franken weitgehend verpflichtet sein.
Von dem heute verpflichteten Gesamtbetrag von 520 Mio. Franken entfallen 230 Mio. Franken auf Kreditgarantien (ERG-Ausfallgarantien) und etwa 290 Mio. Franken auf Finanzierungszuschüsse auf Geschenkbasis.
Folgende Finanzhilfe-Abkommen sind bisher abgeschlossen worden: Rumänien (25 Mio. Fr.), Baltische Staaten (je 10 Mio. Fr.), Polen (50 Mio. Fr.) und Bulgarien (30 Mio. Fr.), Ungarn (30 Mio. Fr.), Tschechische Republik (30 Mio. Fr.), Slowakische Republik (30 Mio. Fr.).29 Für Polen, Rumänien, die Baltischen Staaten, Bulgarien und Ungarn sind heute die Mittel bereits für konkrete Projekte vollumfänglich verpflichtet oder reserviert. Für die Tschechische und die Slowakische Republik ist dies noch nicht der Fall. Bei den reservierten Beträgen kann es vorkommen, dass Mittel wieder frei werden, wenn ein Projekt die Machbarkeitsprüfung nicht besteht und aus technischen, wirtschaftlichen oder finanziellen Gründen abgelehnt werden muss.
Von der Aufstockung des zweiten Rahmenkredites um 600 Mio. Franken, welche das Parlament im März 1993 im Hinblick auf die Ausdehnung der Zusammenarbeit auf die GUS beschlossen hat, entfallen – analog zum bisherigen Verteilschlüssel – 150 Mio. Franken auf die Technische Zusammenarbeit und 450 Mio. Franken auf die Finanzhilfe. Für letztere wurden insgesamt 226 Mio. Franken verpflichtet.
Die Instrumente der Finanzhilfe, die für die GUS-Staaten zur Verfügung stehen, sind im wesentlichen die gleichen wie für die Staaten Ost- und Mitteleuropas. Dabei wird aber den besonderen Problemen in den Staaten der GUS Rechnung getragen.30
Die Projekte im Katasterbereich haben für den Privatisierungs- und Transformationsprozess grosse Bedeutung. In mehreren Ländern Ost- und Mitteleuropas wurden mit diesen Projekten sehr positive Erfahrungen gemacht. Deshalb werden diese Aktivitäten auch auf die Staaten der GUS ausgedehnt. Entsprechend wird in Weissrussland ein erstes Projekt bereits realisiert,31 während ein zweites für Russland gegenwärtig durch einen unabhängigen Konsulenten evaluiert wird.32
Kirgistan bildet einen Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit den GUS-Ländern, da diese zentralasiatische Republik bisher die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung unserer Massnahmen am besten erfüllt. In einer ersten Phase konzentrieren sich die Aktivitäten auf den Energiesektor; die Finanzierung der Sanierung von drei Verteilerstationen im Umfang von 14 Mio. Franken ist in Vorbereitung. Weitere Aktionen sind sodann in anderen prioritären Sektoren vorgesehen, etwa im Gesundheitswesen oder in der Bewässerung.33
Für die Gewährung von nicht-rückzahlbaren Finanzierungszuschüssen an die Länder der GUS wird eng mit den internationalen Finanzorganisationen, insbesondere mit der Weltbank, zusammengearbeitet, die über eine grössere Erfahrung, ein grösseres Durchsetzungsvermögen sowie zumeist über eine entsprechende Infrastruktur vor Ort verfügt.
Kreditgarantien: Aufgrund der Aufstockung des zweiten Rahmenkredits zugunsten der GUS-Republiken haben wir kürzlich ebenfalls Kreditgarantien an folgende Länder gewährt: Russland (100 Mio. Fr.), Ukraine (30 Mio. Fr.), Weissrussland (20 Mio. Fr.), für die Zentralasiatischen Republiken Kasachstan, Usbekistan, Kirgistan (zusammen 50 Mio. Fr.).34
Entschuldungsmassnahmen
Nachdem 1991 im Rahmen des Pariser Clubs die öffentlich garantierten polnischen Schulden bereits um 50% reduziert worden sind, vereinbarte die Schweiz mit Polen auf freiwilliger Basis eine weitere Reduktion um 10% in der Form eines «Debt for Nature Swap». In diesem Rahmen wird Polen Rückzahlungen von ERG gedeckten Forderungen in der Höhe von 70 Mio. Franken nicht an die Schweiz überweisen, sondern in einen speziell dafür geschaffenen Umweltfonds («ECO-FUND»), der prioritäre Umweltinvestitionen in Polen finanzieren hilft. Ähnliche Beiträge sind bisher von den USA und von Frankreich geleistet worden.
Die Schweiz hat im Gremium, das über die Mittelverwendung bestimmt, Einsitz genommen. Für die Finanzierung dieser Schuldenreduktion musste der Bund einerseits von den Exporteuren bzw. Banken die Selbstbehalte der zu streichenden Forderungen zurückkaufen und andererseits die ERG entschädigen. Die Entschädigung der ERG, deren Forderungsanteil 83% beträgt, erfolgte in Form eines Erlasses von Bundesvorschüssen an die ERG in der entsprechenden Höhe. Die Kosten für den Aufkauf der Selbstbehalte von den Exporteuren bzw. Banken zu Sekundärmarktpreisen beliefen sich auf 1,8 Mio. Franken und wurden aus dem Rahmenkredit der Osthilfe finanziert.35
Handelsförderung
Die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) betreut interessierte Firmen aus Ost- und Mitteleuropa in ihren Exportanstrengungen in Richtung Schweiz. In diesem Zusammenhang richtete die OSEC an verschiedenen Messen in Mittel- und Osteuropa eine spezielle Import-Informationsstelle ein. Über 920 Anfragen von interessierten Firmen in diesen Ländern und der Schweiz konnten bearbeitet werden.36
Investitionsförderung
Das Büro der United Nations Industrial Development Organisation (UNIDO) in Zürich führte seine Beratungstätigkeit weiter. Um die Kontakte zwischen der schweizerischen Industrie und entsprechenden Partnern zu verbessern, hielten sich Vertreter der zuständigen Investitionsstellen aus Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik während des gesamten Jahres in Zürich beim UNIDO-Büro auf. Dabei wurde versucht, konkrete Investitionsprojekte und Joint-Ventures zu identifizieren und entsprechende Partner zu finden.37
3.2.3 Beispiele von konkreten Projekten38
Im folgenden sind Projekte beispielhaft aufgeführt, die aufgrund nicht-rückzahlbarer Finanzierungszuschüsse des zweiten Rahmenkredites in Ausführung oder in Vorbereitung sind:
– Polen (Finanzierungszuschüsse Total 50 Mio. Fr.):39 z. B. Fertigstellung bzw. Modernisierung von zwei Abwasserreinigungsanlagen in Prudnik und Cieszyn (2 Mio. Fr.);40 Messgeräte für das polnische Amt für Messwesen zur Verbesserung der polnischen Industrienormen (1,5 Mio. Fr.); Schaltanlagen für die Verbesserung der Stromversorgung (10 Mio. Fr.); Unterhaltsgeräte für das Schienennetz der polnischen Eisenbahnen (9 Mio. Fr.);41 Ausrüstung von Spitälern in der Region von Katowice im Bereich Mutter und Kind (15 Mio. Fr.).
– Bulgarien (Total 30 Mio. Fr.):42 z. B. Ausrüstung von 28 Regionalspitälern mit dringend benötigten Sterilisations- und Operationsgeräten (ca. 10 Mio. Fr.); Beitrag zur Fertigstellung der Abwasserreinigungs- und Trinkwasseraufbereitungsanlage von Plovdiv (10–15 Mio. Fr.); Ausrüstung der geodätischen Fakultät und des Katasterdepartementes zur Einführung eines modernen Katastersystems (2 Mio. Fr.); Lieferungen zur Verbesserung der Stromproduktion und Verteilung (8 Mio. Fr.).43
– Rumänien (Total 25 Mio. Fr):44 z. B. Lieferung eines modernen Lastenverteilersystems zur besseren Bewirtschaftung von z. T. sehr umweltverschmutzenden Kohlekraftwerken (5,9 Mio. Fr.); Rehabilitierung des Hydrokraftwerkes Lotru (4 Mio. Fr.).45
– Albanien (Total ca. 24 Mio. Fr.):46 Ausrüstungsgüter und Lehrgeräte für eine Berufsschule (1,3 Mio. Fr. in Zusammenarbeit mit BZO/EDA);47 Lieferung einer internationalen Telefonzentrale und Kabel für 30 000 Telefonlinien in Tirana (9,5 Mio. Fr.); Rehabilitierung des Wasserkraftwerkes Fierza (10,5 Mio. Fr.).
– Baltische Staaten (Total 30 Mio. Fr.):48 Estland, Lettland, Litauen: medizintechnische Geräte im Bereich der Neonatologie (je 3–5 Mio. Fr.).49 Litauen: Modernisierung der Kartographie und Photogeodesie (2,3 Mio. Fr.). Lettland: Sicherstellung und Verbesserung der Trinkwasserversorgung der Stadt Riga (4,1 Mio. Fr.). Estland: Fertigstellung der Abwasserreinigungsanlage der Stadt Tartu (6,1 Mio. Fr.).50
– Tschechische Republik (Total 30 Mio. Fr.):51 medizintechnische Ausrüstungsgüter (ca. 15 Mio. Fr.).
– Slowakische Republik (Total 30 Mio. Fr.):52 Reduktion und Überwachung der Schadstoffimmissionen bei vier Kohlekraftwerken (7,5 Mio. Fr.); medizintechnische Ausrüstungsgüter (7,5 Mio. Fr.).
– Ungarn (Total 30 Mio. Fr.):53 Fertigstellung von Abwasserentsorgungsanlagen in der Region des Plattensees (ca. 10–16 Mio. Fr.); Messgeräte für das Nationale Amt für Messwesen (1,4 Mio.Fr.); Anpassung der ungarischen Stromfrequenz an westeuropäische Normen zwecks Anschluss an das westeuropäische Netz (ca. 10 Mio. Fr.); Ausbildungsprogramm für Baumeister (1,34 Mio. Fr. in Zusammenarbeit mit BZO/EDA).
Aus den Mitteln des zweiten Rahmenkredites haben wir folgende Kreditgarantielimiten gewährt: Polen (70 Mio. Fr.), Bulgarien (45 Mio. Fr.), Slowenien (25 Mio. Fr.), Kroatien (40 Mio. Fr., zur Zeit suspendiert), Litauen (10 Mio. Fr.), Lettland (10 Mio. Fr.), Estland (10 Mio. Fr.), Slowakei (20 Mio.Fr.).54 Aufgrund dieser Mittel konnte das BAWI bis heute Garantien im Umfang von Total 135 Mio. Fr. zusagen. Es handelt sich dabei vor allem um die Lieferung von Maschinen für die Metallverarbeitung und die Nahrungsmittelherstellung, um Textilmaschinen, elektrische Anlagen, Kommunikationsgeräte sowie um chemische und pharmazeutische Produkte. Zur Zeit sind fest abgeschlossene Geschäfte im Umfang von ca. 44 Mio. Fr. versichert.
Evaluationen vergleichen Ergebnisse mit den Zielvorgaben. Sie liefern die Grundlagen für die Programmentwicklung und die Projektsteuerung und tragen zur Vollzugssicherheit bei. Die Evaluation bildet die Grundlage für einen breit abgestützten Lernprozess, der zum Ziel hat, die Projekte dauernd auf ihre Zielbezogenheit, ihre Wirkung und ihre Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen.
Sowohl im Bereich der Technischen Zusammenarbeit wie auch in jenem der Finanzhilfe befinden sich viele Projekte in Realisierung. Aussagekräftige Evaluationen sind deshalb erst vereinzelt möglich. (Ein Verzeichnis der Evaluations- und Schlussberichte findet sich im Anhang III.)55
Um die Qualität der Projektarbeit kontinuierlich zu verbessern, unternehmen wir eine doppelte Anstrengung. Im konzeptuellen Bereich gilt es, die Kohärenz in den Kooperationsprogrammen zu verbessern, im operationellen Bereich geht es um die Vereinheitlichung der Arbeits- und Vorgehensweisen bei der Planung, Durchführung und Begleitung der Programme und Projekte.
Im Bereich der nicht-rückzahlbaren Finanzhilfe wird jedes Projekt von externen Experten auf seine wirtschaftliche, finanzielle und technische Machbarkeit sowie auf umweltspezifische Aspekte hin überprüft. Dieses Vorgehen sichert eine optimale Vorbereitung der entsprechenden Vorhaben und erlaubt einen effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden knappen Mittel. Mehrere Projekte konnten bereits erfolgreich abgeschlossen werden. Allerdings liegt das Abschlussdatum noch zu wenig weit zurück, um eine aussagekräftige Evaluation der Projektauswirkungen zu ermöglichen. Solche Evaluationen werden aber zum geeigneten Zeitpunkt durchgeführt werden, erlauben sie doch wichtige Rückschlüsse auf die Qualität und Relevanz der Projektarbeit. Von den abgeschlossenen Vorhaben liegen Schlussberichte vor, welche in summarischer Weise über deren ordnungsgemässe Abwicklung Auskunft geben.
Im Bereich der Technischen Zusammenarbeit sind durch externe Evaluatoren schwergewichtig Projekte in den Sektoren «Politik & Staatsaufbau», «Umwelt & Energie» sowie «Gesundheit & Soziales» evaluiert und ergänzend dazu Erfahrungsaustausch-Tagungen mit Projektträgern durchgeführt worden.56
Die Evaluationsergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
– Soll die Zusammenarbeit erfolgreich sein, ist sie auf verlässliche institutionelle Partner vor Ort angewiesen. Nur diese können die notwendige Sicherheit in der Beurteilung der lokalen Verhältnisse vermitteln. Auch die Leistungsfähigkeit der schweizerischen Partner ist verbesserungswürdig. Die schweizerischen Projektträger verfügen zwar meistens über die fachliche Kompetenz, haben jedoch nicht immer genügend Erfahrung im Projektmanagement. Der Frage der Partnerförderung muss daher sowohl in den Zielländern als auch in der Schweiz Beachtung geschenkt werden.
– Ein konzentrierter Einsatz der knappen Mittel erhöht die Nachhaltigkeit unserer Projektarbeit.
– Zur Verbesserung von Impakt und Nachhaltigkeit kann zudem die Verknüpfung von Technischer Zusammenarbeit mit der Finanzhilfe und von Sektorpolitiken untereinander sinnvoll sein. Das Zusammenspiel von Technischer Zusammenarbeit und Finanzhilfe ist dann am erfolgreichsten, wenn es von Anfang an auf Projektebene in die Wege geleitet wird.
Zusammenarbeit mit Osteuropa: Ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung
Die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Ländern Ost- und Mitteleuropas erfolgt im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung. Die schweizerische Hilfe an die Länder Osteuropas ist eine einmalige Gelegenheit, die Umweltanliegen in den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu integrieren. Dies reflektiert in vollkommener Weise den Geist der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (Rio, 1992).57
Mit derselben Perspektive hat die zweite Ministerkonferenz «Umwelt für Europa» (Luzern, April 1993) ein «Umweltaktionsprogramm für Mittel- und Osteuropa» gutgeheissen. Dieses wesentliche Dokument der Zusammenarbeit zwischen Ost und West, das den Begriff der nachhaltigen Entwicklung bekräftigt, ist die Basis der Zusammenarbeit im Bereich der Umwelt.58
Anlässlich der Ministerkonferenz in Luzern hat die Schweiz einen Kredit von 30 Mio. Franken in Aussicht gestellt für die Realisierung von Projekten im Rahmen des Aktionsprogrammes für die Umwelt in Ost- und Mitteleuropa.59 Dieser Kredit wird aus dem Rahmenkredit für die Zusammenarbeit mit Ost- und Mitteleuropa geschöpft.
Ost- und Mitteleuropa ist nicht die Dritte Welt
Die wirtschaftliche, gesellschaftliche und staatliche Umgestaltung in den ost- und mitteleuropäischen Staaten ist ein einmaliger Vorgang. Bei der Osthilfe handelt es sich dementsprechend um eine neue Aufgabe, die sich nur bedingt auf verfügbare Erfahrungen abstützen kann. Zwar sind in vielen Entwicklungsländern ebenfalls wirtschaftliche Reformen und Demokratisierungen im Gang. Ausmass und Rhythmus der Reformen, der bereits erreichte Entwicklungsstand, das Ausbildungsniveau und die kulturellen Gegebenheiten in den ost- und mitteleuropäischen Staaten sind mit jenen in Entwicklungsländern jedoch nicht vergleichbar.
Zusammenarbeit mit Osteuropa: Ein Lernprozess
Die mit der bisherigen Projektarbeit gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass es für die Durchführung der Projekte Geduld braucht. Auswahl, Planung und Durchführung von erfolgversprechenden Vorhaben beanspruchen viel Zeit. Die Auseinandersetzung mit einem kaum bekannten Umfeld, unerfahrene Projektträger und die häufigen Personenwechsel in den Zielländern bewirken, dass die Aktivitäten nicht immer im geplanten Zeithorizont durchgeführt werden konnten. Durch regelmässige Erfahrungsauswertung und Evaluationen setzen wir im laufenden Programm Schwerpunkte und konzentrieren uns auf erfolgreiche Programmteile, die der Zusammenarbeit mehr Kohärenz verleihen.
Die Bedürfnisse der Zielländer sind immens. Zusammen mit den Empfängerländern reduzieren wir die Wunschlisten auf das Prioritäre und entwickeln auf diese Weise Länderprogramme mit geographischen und sachlichen Schwerpunkten. Durch den konstanten Dialog mit unseren Partnern vor Ort schaffen wir die Vertrauensbasis für eine fruchtbare Zusammenarbeit, welche die laufenden politischen und wirtschaftlichen Veränderungen vor Ort überleben sollte.
Zusammenarbeit mit Osteuropa: Sichtbare Wirkungen
Die schweizerische Zusammenarbeit mit den ost- und mitteleuropäischen Partnerländern hat sichtbare Resultate. Trotz der bescheidenen Beträge geniesst sie in den Empfängerländern einen guten Ruf, weil sie schnell und konkret eingesetzt hat. Der schweizerische Beitrag hat, im Verbund mit der übrigen internationalen Zusammenarbeit, an der Transformation der Gesellschaften in den östlichen Nachbarländern erfolgreich mitgewirkt.
Zusammenarbeit mit Osteuropa: Beitrag zum Schutz der inneren Sicherheit der Schweiz60
Es liegt im ureigenen Interesse der Schweiz, die Länder Osteuropas im Kampf gegen die organisierte Kriminalität zu unterstützen.61 Die Osthilfe ist ein wichtiges Instrument, um im Rahmen von Projekten für die Polizeiorganisation den Ländern Osteuropas Unterstützung zu bieten, um die stark zunehmende Kriminalität effizient zu bekämpfen. Dabei zeigt sich beispielhaft, dass die Osthilfe keineswegs eine Einbahnstrasse, sondern von unmittelbarem gegenseitigem Interesse und Nutzen ist.
Zusammenarbeit mit Osteuropa: Eine Investition in die Schweizer Zukunft
Die Zusammenarbeit der Schweiz mit den ost- und mitteleuropäischen Ländern wird dieses Jahr vier Jahre alt. Hunderte von Projekten sind durchgeführt, Investitionen getätigt, Fachwissen vermittelt und Haltungen verändert worden. Wieviel Budgetmittel die Schweiz für ihre Zusammenarbeit mit den ost- und mitteleuropäischen Staaten in Zukunft aufbringen will, hängt davon ab, welche Priorität sie der gesamteuropäischen Zusammenarbeit beimisst. Massgebend ist letztlich der Grad ihres Interesses an stabilen Verhältnissen in Europa. Die Osthilfe kann aber nur dann eine stabilitäts- und damit sicherheitspolitische Wirkung entfalten, wenn ihr die dazu notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auf dem Spiel steht dabei nicht nur der Reformprozess in Ost- und Mitteleuropa; auf dem Spiel steht auch die Glaubwürdigkeit der Schweizer Bereitschaft, beim Aufbau Europas Mitverantwortung zu übernehmen.
- 1
- CH-BAR#E2010A#2005/342#7837* (B.75.77). Dieser an das Parlament gerichtete Bericht wurde von einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeitenden des Büros für die Zusammenarbeit mit Ost- und Mitteleuropa (BZO) der Politischen Abteilung I des EDA und des Bundesamts für Aussenwirtschaft (BAWI) des EVD ausgearbeitet. Die Gesamtkoordination für den Bericht lag bei Reinhard Voegele, der im BZO für die Information zuständig war. Im BAWI lag die Hauptverantwortung beim Chef der Sektion Finanzhilfe für Mittel- und Osteuropa, Daniel Stauffacher. Der Bundesrat genehmigte den Bericht am 19. Oktober 1994, vgl. das BR-Prot. Nr. 1739, dodis.ch/65304. Eine Kopie des Berichts ging an die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) beider Räte.↩
- 2
- Der erste Rahmenkredit in der Höhe von 250 Mio. CHF wurde vom Ständerat am 6. März 1990 und vom Nationalrat am 13. März 1990 verabschiedet, vgl. Amtl. Bull. SR, 1990, II, S. 66 und Amtl. Bull. NR, 1990, II, S. 371. Der zweite Rahmenkredit in der Höhe von 800 Mio. CHF wurde vom Nationalrat am 12. Dezember 1991 und vom Ständerat am 28. Januar 1992 verabschiedet, vgl. dodis.ch/58226 und dodis.ch/58814. Der Zusatzkredit zum zweiten Rahmenkredit in der Höhe von 600 Mio. CHF wurde vom Nationalrat am 4. März 1993 mit der Ergänzung angenommen, dass der Bundesrat jährlich den zuständigen Parlamentskommissionen Bericht über die Verpflichtungen aus dem Rahmenkredit zu erstatten habe, vgl. dodis.ch/60993 bzw. dodis.ch/62987. Dieser Ergänzung stimmte der Ständerat am 9. März 1993 zu, vgl. Amtl. Bull. SR, 1993, I, S. 50. Der hier edierte Bericht ist die erstmalige Erfüllung dieses Auftrags des Parlaments.↩
- 3
- Bundesgesetz über den Geschäftsverkehr der Bundesversammlung sowie über die Form, die Bekanntmachung und das Inkrafttreten ihrer Erlasse, Art. 8: «1. Die Form des einfachen Bundesbeschlusses ist für Erlasse bestimmt, für welche keine andere Rechtsform vorgeschrieben ist. 2. Gegen einfache Bundesbeschlüsse kann das Referendum nicht verlangt werden.» Vgl. AS, 1962, S. 773–788, hier S. 775.↩
- 4
- Der Bericht richtete sich an die APK des National- und Ständerats. Die APK-S behandelte den Bericht noch im Oktober 1994, vgl. das Teilprotokoll 3 der Sitzung vom 27. und 28. Oktober 1994, dodis.ch/67538. Die APK-N nahm sich dem Bericht im Januar 1995 an, vgl. das Teilprotokoll 2 der Sitzung vom 16. und 17. Januar 1995, dodis.ch/69015. Zur Reaktion der Kommissionsmitglieder auf den Jahresbericht vgl. die Notiz des Beauftragten für die Zusammenarbeit mit Ost- und Mitteleuropa des EDA, Minister Eric Martin, vom 19. Januar 1995, dodis.ch/69539.↩
- 5
- Für die Anhänge vgl. das Faksimile dodis.ch/67575.↩
- 6
- Vgl. die Botschaft über eine verstärkte Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten und entsprechende Soforthilfsmassnahmen vom 22. November 1989, dodis.ch/55717, S. 146. Für den Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur verstärkten Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten und für entsprechende Soforthilfsmassnahmen vgl. BBl, 1990, I, S. 1622. Vgl. auch DDS 1990, Dok. 12, dodis.ch/56158.↩
- 7
- Vgl. die Botschaft über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten vom 23. September 1991, dodis.ch/57445, hier S. 556. Vgl. auch DDS 1991, Dok. 35, dodis.ch/57522.↩
- 8
- Vgl. dodis.ch/54677, S. 155.↩
- 9
- Für die Verordnung über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten vgl. AS, 1992, S. 1190–1193. Vgl. zudem das BR-Prot. Nr. 792 vom 6. Mai 1992, dodis.ch/60100.↩
- 10
- Zur Koordination zwischen EDA und EVD vgl. die Notiz der Politischen Abteilung I über die Aussprache mit dem BAWI vom 3. März 1994, dodis.ch/67569. Nach dem Beitritt der Schweiz zu den Bretton-Woods-Institutionen forderte das EFD ebenfalls eine Einflussnahme auf die Leitlinien der schweizerischen Osthilfe, vgl. die Notiz der Eidgenössischen Finanzverwaltung vom 17. Mai 1993, dodis.ch/65603. Die Zuständigkeit wurde jedoch nicht angepasst.↩
- 11
- Die erste Sitzung des IPK fand am 11. Juni 1992 statt. Das Programmkomitee setzte neun Fachgruppen zu den Themen «Politik und Staatsaufbau, «Wirtschaft», «Berufs- und fachspezifische Ausbildung», «Landwirtschaft (inkl. Forstwirtschaft)», «Sozialwesen und Gesundheit», «Kultur, Jugend und Sport», «Wissenschaft und Bildungswesen», «Umwelt und Energie» sowie «Nachbarschaftshilfe» ein, vgl. dodis.ch/60098. Zur allgemeinen Organisation der Fachgruppen vgl. die Notiz des BZO vom 4. August 1993, dodis.ch/69026. Für die Sitzung des IPK vom 25. November 1994 vgl. dodis.ch/69028.↩
- 12
- Vgl. dazu die Zusatzbotschaft über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten vom 1. Juli 1992, dodis.ch/59002. Vgl. auch DDS 1992, Dok. 10, dodis.ch/61060.↩
- 14
- Vgl. dazu den ersten Arbeitsplan des neu geschaffenen BZO vom Februar 1992, dodis.ch/63413. Das BZO wurde 1995 in die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) des EDA eingegliedert, vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2600. Die DEH wurde daraufhin Direktion für Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und technische Zusammenarbeit mit Zentral- und Osteuropa (DEHZO) genannt. 1996 folgte die Umbenennung in Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA).↩
- 15
- Für die Anhänge vgl. das Faksimile dodis.ch/67575.↩
- 16
- Vgl. dazu den Bericht des BZO über die technische Zusammenarbeit mit Russland vom 22. Juli 1993, dodis.ch/64740.↩
- 17
- Vgl. dazu die Übersicht des BZO vom 3. November 1994, dodis.ch/65401, sowie DDS 1994, Dok. 53, dodis.ch/62978.↩
- 18
- Vgl. dazu den Bericht des Generalsekretärs des Verbands schweizerischer Krankenanstalten, Nils Undritz, vom September 1993, dodis.ch/69017.↩
- 19
- Vgl. zu diesem Projekt die Übersicht des BZO über die Zusammenarbeit mit Bulgarien vom 18. Januar 1993, dodis.ch/69659.↩
- 20
- Vgl. dazu die BR-Prot. Nr. 1246 vom 30. Juni 1993, dodis.ch/64234, sowie Nr. 1733 vom 19. Oktober 1994, dodis.ch/67585. Zu den Vorarbeiten für ein Beratungsprojekt im Bankenbereich in den baltischen Staaten vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C1963.↩
- 21
- Zur Evaluation dieses Projekts fand im September 1994 ein Seminar statt, vgl. dodis.ch/69061.↩
- 22
- Vgl. dazu den Kreditantrag vom Dezember 1994 für die Fortführung des Projekts im Jahr 1995, dodis.ch/69062.↩
- 23
- Dieses Projekt wurde vom Vorsteher des EDA, Bundesrat Flavio Cotti, im Oktober 1993 besucht, vgl. DDS 1993, Dok. 52, dodis.ch/64159, sowie die vorbereitende Notiz des BZO, dodis.ch/66592.↩
- 24
- Die Ausbildung von Hausärzten war nebst der AIDS-Prävention, Hospitationen in der Schweiz, dem Aufbau einer Spitex und der Ausbildung in der Zahnmedizin eines von fünf Teilprojekten, vgl. dodis.ch/69107.↩
- 25
- Vgl. dazu den Kreditantrag für die Fortsetzung des Projekts vom 25. November 1993, dodis.ch/69078.↩
- 26
- Vgl. dazu die Notiz der schweizerischen Botschaft in Budapest vom 19. August 1994, dodis.ch/69079.↩
- 27
- Die letzten beiden Sätze wurden in der Ämterkonsultation vom Bundesamt für Justiz und anschliessend im Mitbericht des EJPD vom 26. September 1994 gewünscht und vom Bundesrat so angenommen, vgl. dodis.ch/69538, sowie das BR-Prot. Nr. 1739 vom 19. Oktober 1994, dodis.ch/65304. Zur Zusammenarbeit im Justizbereich vgl. das Fernschreiben des schweizerischen Botschafters in Budapest, Max Dahinden, an den Vorsteher des EJPD, Bundesrat Arnold Koller, vom 8. August 1994, dodis.ch/69108.↩
- 28
- Zu den Aktivitäten der Stiftung Pro Helvetia in Osteuropa vgl. den Jahresbericht zu 1994, dodis.ch/69826.↩
- 29
- Für die jeweiligen Bundesratsentscheide der erwähnten Finanzhilfeabkommen vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2627.↩
- 30
- Zudem wurde auch die politische Konditionalität der Osthilfe angepasst, vgl. DDS 1993, Dok. 59, dodis.ch/64511.↩
- 31
- Zum Katasterprojekt in Belarus vgl. dodis.ch/66503. Vgl. zu Belarus auch DDS 1993, Dok. 27, dodis.ch/64516.↩
- 32
- Eine erste Pilotphase für ein Katasterprojekt in Moskau wurde im April 1996 abgeschlossen, vgl. das Dossier CH-BAR#E2200.157-04#2005/404#123* (521.62).↩
- 33
- Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Kirgisistan wurde auch beim Besuch des kirgisischen Staatspräsidenten Askar Akajew beim Vorsteher des EFD, Bundespräsident Otto Stich, am 14. November 1994 besprochen. Vgl. DDS 1994, Dok. 53, dodis.ch/62978. Für eine Übersicht über die Finanzhilfe an Kirgisistan vgl. dodis.ch/65420.↩
- 34
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 74 vom 19. Januar 1994, dodis.ch/64143.↩
- 35
- Zum Debt for Nature Swap vgl. DDS 1993, Dok. 33, dodis.ch/64422, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2482.↩
- 36
- Vgl. dazu die Besprechung zwischen der OSEC und dem BAWI vom März 1994, dodis.ch/69988, sowie zu den Tätigkeiten der OSEC auch die Botschaft über die Weiterführung der Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) und andere Träger von Exportförderungsaktionen vom 28. Februar 1994, dodis.ch/64454. Im Jahr 1991 hatte die OSEC bspw. an der Internationalen Herbstmesse in Budapest einen offiziellen Schweizer Tag organisiert, vgl. dodis.ch/69666.↩
- 37
- Zum Delegiertenprogramm der UNIDO vgl. die vorbereitende Notiz des BAWI vom 21. September 1992, dodis.ch/69665.↩
- 38
- Zum Stand der laufenden Projekte der Finanzhilfe für mittel- und osteuropäische Staaten Ende 1993 vgl. das Protokoll der Koordinationssitzung des BAWI vom 14. Dezember 1993, dodis.ch/69888.↩
- 39
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 691 vom 15. April 1992, dodis.ch/60703.↩
- 40
- Vgl. die Entscheidungsnotiz des BAWI vom 9. Dezember 1993, dodis.ch/69891.↩
- 41
- Vgl. die Entscheidungsnotiz des BAWI vom 9. Mai 1994, dodis.ch/69892.↩
- 42
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1769 vom 16. September 1992, dodis.ch/60716.↩
- 43
- Im Juni 1994 führte das BAWI eine Mission nach Bulgarien durch, um das Finanzhilfeprogramm zu evaluieren, vgl. dodis.ch/69563.↩
- 44
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1811 vom 21. September 1992, dodis.ch/60953.↩
- 45
- Zur schweizerischen Finanzhilfe an Rumänien vgl. auch den Bericht über die Mission des BAWI nach Bukarest vom 20. bis 22. Dezember 1994, dodis.ch/70297.↩
- 46
- 1993 sprach der Bundesrat eine Finanzhilfe von 9,5 Mio. CHF für ein Projekt in der Telekommunikation, vgl. das BR-Prot. Nr. 406 vom 24. Februar 1993, dodis.ch/64111. 1994 wurde eine zusätzliche Finanzhilfe von 14,5 Mio. CHF gesprochen, vgl. das BR-Prot. Nr. 1294 vom 17. August 1994, dodis.ch/67731.↩
- 47
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 109 vom 26. Januar 1994, dodis.ch/67429, sowie den Missionsbericht des BZO vom November 1994, dodis.ch/71252.↩
- 48
- Nachdem der Bundesrat 1992 eine Finanzhilfe von 30 Mio. CHF an die baltischen Staaten gesprochen hatte, vgl. BR-Prot. Nr. 1972 vom 21. Oktober 1992, dodis.ch/60775, wurde 1994 eine erneute Finanzhilfe in gleicher Höhe beschlossen, vgl. BR-Prot. Nr. 1837 vom 2. November 1994, dodis.ch/67601.↩
- 49
- Vgl. hierzu die Entscheidungsnotiz zum Projekt Neonatologie des BAWI vom 25. November 1993, dodis.ch/70055.↩
- 50
- Vgl. hierzu die Ausschreibung des BAWI für Konsulentendienste betreffend die Abwasserreinigungsanlage in Tartu vom 3. August 1993, dodis.ch/69832.↩
- 51
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1211 vom 23. Juni 1993, dodis.ch/64221.↩
- 52
- Die Finanzhilfe für die Slowakische Republik wurde gemeinsam mit der Finanzhilfe für die Tschechische Republik beschlossen, vgl. das BR-Prot. Nr. 1211 vom 23. Juni 1993, dodis.ch/64221.↩
- 53
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1397 vom 18. August 1993, dodis.ch/63865.↩
- 54
- Für die Bundesratsentscheide betreffend Kreditgarantielimiten für die erwähnten Staaten vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2628. Der Bundesrat beschloss jedoch im Juni 1994 diese Kreditgarantielimite von 230 Mio. CHF auf 180 Mio. CHF zu reduzieren, vgl. das BR-Prot. Nr. 1211 vom 29. Juni 1994, dodis.ch/67724.↩
- 55
- Vgl. das Faksimile dodis.ch/67575.↩
- 56
- Die externe Firma KEK führte im Mai und Juni 1993 zwei Erfahrungsaustausch-Tagungen zu den Sektoren Politik und Staatsaufbau sowie Umwelt und Energie und im März 1994 ein Evaluationsseminar zu den Spitalpartnerschaften durch, vgl. die Dossiers CH-BAR#E2010A#2006/102#1132* und CH-BAR#E2010A#2006/102#1133* (B.75.77-50.07)↩
- 57
- Vgl. dazu DDS 1992, Dok. 22, dodis.ch/61051, sowie die Zusammenstellung Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro (1992), dodis.ch/T1726.↩
- 58
- Für das Umweltaktionsprogramm vgl. die Informationsnotiz des EDI an den Bundesrat vom 4. Mai 1993, dodis.ch/62229, Anhang. Vgl. ferner DDS 1993, Dok. 35, dodis.ch/56018, sowie die Zusammenstellung «Umwelt für Europa» Konferenzen, dodis.ch/T2173.↩
- 59
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 705 vom 21. April 1993, dodis.ch/64267.↩
- 60
- Dieser Absatz wurde im Mitbericht des EJPD vom 26. September 1994 gewünscht und vom Bundesrat so aufgenommen, vgl. das BR-Prot. Nr. 1739 vom 19. Oktober 1994, dodis.ch/65304.↩
- 61
- Vgl. hierzu bspw. DDS 1993, Dok. 42, dodis.ch/61104, DDS 1994, Dok. 42, dodis.ch/67907, sowie das Aide-mémoire der SNB vom 13. Januar 1995, dodis.ch/69584.↩
Liens avec d'autres documents
| http://dodis.ch/67575 | est discuté dans | http://dodis.ch/67538 |
| http://dodis.ch/65304 | est l'arrêté du Conseil fédéral sur | http://dodis.ch/67575 |
| http://dodis.ch/67575 | est discuté dans | http://dodis.ch/69015 |
Tags
Renforcement de la coopération avec l'Europe centrale et orientale (1989–)



