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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1992, doc. 35
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2024B#2002/7#58* | |
Dossier title | Conférence des ambassadeurs, 18-21.08.1992 (1991–1993) | |
File reference archive | a.133.41 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2010A#2001/161#6092* | |
Dossier title | Groupe de réflexion "La Suisse et l'Europe", Band 1 (1991–1992) | |
File reference archive | B.75.74 |
dodis.ch/55907Diskussionspapier der Arbeitsgruppe Eurovision für die Botschafterkonferenz1
Schweizerische Europapolitik. Thesen als Diskussionsgrundlage für die Arbeitsgruppen
1. Die aussenpolitischen Möglichkeiten der Schweiz zur Mitgestaltung Europas haben sich in den letzten drei Jahren insofern verschlechtert, als sie wichtigen Organisationen und Bündnissen nicht angehört, welche auf die europäische Neuordnung2 bzw. auf die Friedenssicherung in Europa einen entscheidenden Einfluss haben, nämlich die EG, die NATO und die UNO. Der Druck, Entscheidungen nachzuvollziehen, auf welche die Schweiz keinen Einfluss hat, nimmt zu.
2. Die EG-Mitgliedschaft bildet den Schlüssel für eine auf die Mitgestaltung ihres aussenpolitischen Umfeldes bedachte Schweiz.3 Insofern ist der EG-Beitritt kein Ziel der schweizerischen Aussenpolitik, sondern ein Mittel, um ihr zur Entfaltung zu verhelfen.4 Zudem wird er der Schweiz die Normalisierung ihres Verhältnisses zur UNO ermöglichen und die Suche nach einer sicherheitspolitischen Partnerschaft in Europa erleichtern.
3. Die Bedeutung der Neutralität als Mittel der schweizerischen Aussenpolitik nimmt in dem Masse ab, als die Schweiz den gleichen sicherheitspolitischen Gefahren und Risiken ausgesetzt ist wie die andern (west)europäischen Staaten. Die Neutralität im traditionellen Sinne droht die Wahrnehmung der aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz zunehmend zu behindern und von der europäischen Staatenwelt als mangelnde Solidarität verstanden zu werden.5 Auch in verteidigungspolitischer Hinsicht werden die Grenzen autonomer Verteidigungsfähigkeit immer deutlicher.6 In diesem Sinn liegt es im Interesse der Schweiz, auf verteidigungspolitischem Gebiet einen Beitrag im Rahmen europäischer Strukturen zu leisten und sich den wichtigsten Organisationen der europäischen Sicherheitsarchitektur schrittweise anzunähern.7
1. Die Schweiz muss ihre bilateralen Beziehungen zu den EG-Staaten und zu den künftigen Mitgliedstaaten der nächsten Erweiterungsrunde verstärkt pflegen,8
– um damit die gleiche Intensität, welche die Beziehungen zwischen den EG-Staaten kennzeichnet, zu erhalten
– um die Beitrittsverhandlungen in den EG-Hauptstädten optimal zu unterstützen9
– um das Image als schwieriger, mangelnder Solidarität verdächtigter Partner im Integrationsprozess zu korrigieren.
2. Die erhöhte wirtschaftliche und soziale Verflechtung, zu welcher der EWR-Vertrag zwischen EG und EFTA-Staaten führen wird, hat im Bereich der Aussenbeziehungen einen erhöhten Koordinations- und Abstimmungsbedarf zur Folge. Dies betrifft sachlich insbesondere die vom EWRV abgedeckten oder indirekt betroffenen Bereiche und geographisch Europa und die angrenzenden Gebiete.
3. Es werden immer wieder Zweifel laut an der schweizerischen Bereitschaft, eine künftige gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik solidarisch mitzutragen.10 Um ihre Aussenpolitik mit der aussen- und sicherheitspolitischen Finalität der Europäischen Union möglichst in Einklang zu bringen, sollte die Schweiz (immer vorausgesetzt, der Vertrag von Maastricht wird in seiner jetzigen Form ratifiziert)
– Entscheidungen gemäss Artikel J. 2. des Vertrages von Maastricht (koordiniertes, abgestimmtes Vorgehen)
– Entscheidungen gemäss Artikel J. 3. (gemeinsame Aktionen auf der Grundlage von Mehrheitsentscheiden)
in ihren eigenen Stellungnahmen so weit als im Lichte der eigenen Interessenlage vertretbar berücksichtigen.
4. Die Schweiz sollte den politischen Dialog, der im Rahmen der EWR-Verhandlungen beschlossen wurde, gleichzeitig gezielt dazu nutzen, ihre eigenen aussen- und sicherheitspolitischen Anliegen und Vorstellungen einzubringen.11 Die Beziehungen der Schweiz zu den EG-Mitgliedstaaten waren bisher und sind auch heute ein wesentlicher Teil unserer Aussenpolitik. Viele Elemente in diesen Beziehungen werden bei einem EG-Beitritt Teil der gemeinschaftlichen Politik, d. h. einer europäischen Innenpolitik. Die Gestaltung dieser Politik wird zunehmend in die Hände der Fachministerien übergehen, womit sich die Frage nach der Funktion des EDA als Koordinator der Aussenbeziehungen stellt.12 Wie weit soll der Anspruch des EDA auf die Koordination der schweizerischen Mitwirkung an der europäischen Innenpolitik reichen? Zum gegebenen Zeitpunkt sollte das EDA einen Bericht ausarbeiten über seine Stellung und Aufgaben als Aussenministerium eines EG-Mitgliedstaates Schweiz, unter Zuhilfenahme von Erfahrungen ausgewählter EG-Staaten.13
5. Parallèlement au renforcement des liens bilatéraux avec les États membres de la CE, la présence et l’action de la Suisse au sein des organisations intergouvernementales (OIG) européennes (domaines culturel, scientifique, technique, infrastructures, etc.) devrait être intensifiée.14 Nombre de ces OIG constituent depuis longtemps un apport majeur à l’intégration européenne. L’incidence de la dynamique communautaire sur ces OIG tend à grandir. À court terme, il s’agit de veiller à ce que soit garantie l’égalité de traitement de tous les États membres de ces organisations, qu’ils soient ou non membres de la CE. Simultanément, et à plus long terme, il s’agit d’influencer, en liaison avec d’autres États membres des OIG, la nature des liens qui régiront à l’avenir les rapports entre ces OIG et la CE.
1. In den nächsten Jahren ist nicht zu erwarten, dass sich eine klare Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Pfeilern europäischer Sicherheitsstrukturen herausbildet. Vielmehr wird es zu einer zunehmenden Verstrebung von NATO, WEU, KSZE und UNO im Sinne des Postulates der «interlocking institutions» kommen, wie es bereits bezüglich des peace-keeping am Helsinki-Folgetreffen deutlich wurde.15 Je stärker aber die verschiedenen Organisationen ineinander übergreifen, umso notwendiger wird es, in allen als Vollmitglied mitsprechen und mitentscheiden zu können oder mindestens überall die Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten zu verbessern.
2. Aus dem Blickwinkel der integrationspolitischen Zielsetzungen muss die Schweiz das Geschehen in der WEU, welche integraler Bestandteil der Entwicklung der Europäischen Union werden soll, mit grösster Aufmerksamkeit verfolgen. Vor- und Nachteile verschiedener Annäherungsstufen, insbesondere eines Beobachterstatus, und der geeignete Zeitraum für allfällige Schritte sind eingehend zu prüfen. Der Dialog mit den anderen neutralen Beitrittskandidaten in dieser Frage drängt sich auf.16
3. Um eine Konkurrenzierung und Überschneidung der Tätigkeiten des Nordatlantischen Kooperationsrates (NACC) und des KSZE-Sicherheitsforums zu vermeiden, sollte die Schweiz dahin wirken, dass die KSZE als Forum für den NACC dient.17 Solange der NACC spezifische Themen besprechen würde, bliebe er unter sich. Würde er sich allgemeinen sicherheitspolitischen Themen zuwenden, so könnten die Gespräche auf die KSZE-Staaten insgesamt ausgedehnt werden. Lässt sich diese Lösung nicht verwirklichen, so wäre ein Beobachterstatus der Schweiz beim NACC anzustreben, und zwar primär im Hinblick auf eine mögliche spätere Annäherung an die NATO.18
4. Je mehr die Neutralität als Mittel der Aussen- und Sicherheitspolitik an Bedeutung verliert, desto grösser die Notwendigkeit der sicherheitspolitischen Partnerschaft mit dem Ausland.19 Damit stellt sich auch die Frage nach einer Zusammenarbeit mit der NATO. Die Schweiz sollte sich, unter Berücksichtigung der gesamteuropäischen Entwicklungen und der Rolle der NATO, der NATO in den kommenden Jahren schrittweise annähern, wobei die einzelnen sukzessiven Etappen wie folgt aussehen könnten:
– Zusammenarbeit bei der Beschaffung von Rüstungsgütern
– Zusammenarbeit beim Unterhalt von Rüstungsgütern
– Zusammenarbeit in der militärischen Ausbildung, ohne operationelle Absprachen
– Zusammenarbeit im Bereich der Logistik im Hinblick auf einen Konfliktfall
– usw.
5. Die Schweiz muss nicht nur ihre traditionellen Anstrengungen im Bereich Konfliktlösung fortsetzen und verstärken (gute Dienste, Streitschlichtung),20 sondern vermehrt auch
– die Armee als einen zentralen Pfeiler des schweizerischen «peace-keeping» im Dienst der Staatengemeinschaft einsetzen.21 Parallel zu den Bemühungen um eine sicherheitspolitische Zusammenarbeit sollten das EDA und das EMD abklären, ob schweizerische Truppen in der zweiten Hälfte der 90er Jahre auch für das «peace-enforcement» zur Verfügung gestellt werden könnten und, falls ja, unter welchen Bedingungen.22
– aktiv an den Sicherheitsverhandlungen im Rahmen der KSZE mitwirken und dabei auch die Möglichkeit eigener Beiträge an die Abrüstungsbemühungen in Europa nicht ausschliessen (z. B. im Rahmen des Armeeleitbildes 1995).23
– ihre Aufwendungen für die Sicherheitspolitik als einen Beitrag an die europäische Sicherheitspolitik verstehen und dieselben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angemessen gestalten.
1. Hauptaufgabe der schweizerischen Aussenpolitik in den 90er Jahren wird die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Kohäsion auf dem europäischen Kontinent und an seinen Rändern (Ostmitteleuropa,24 GUS,25 Mittelmeer26) sein. Dazu braucht es grosszügige bi- und multilaterale Unterstützungsprogramme und eine möglichst umfassende Einfügung der ost- und mitteleuropäischen Staaten in die lange Zeit auf Westeuropa beschränkten internationalen Strukturen, wenn diese Länder die entsprechenden Bedingungen erfüllen.
2. Nationalitäten- und Minderheitenkonflikte dürften das Geschehen in Mittel-, Südost- und Osteuropa in den nächsten Jahren in hohem Masse prägen. Dies dürfte umso stärker der Fall sein, als sich der wirtschaftliche und soziale Reformprozess in die Länge zieht und hohe soziale Opfer fordert. Die Schweiz hat ungelöste Minderheitenprobleme frühzeitig als eine der grössten Konfliktursachen erkannt und eine entsprechende diplomatische Tätigkeit entfaltet.27 Sie könnte einen bedeutsamen Beitrag an Frieden und Sicherheit in Europa leisten, wenn sie einen Teil ihrer Europapolitik gezielt in den Dienst der Lösung von Minderheitenproblemen stellte. Integrale Lösungsansätze könnten intern vorbereitet und im geeigneten Rahmen eingebracht werden. Die Vorbereitungen sollten auf Gebiete und Länder konzentriert werden, wo Konflikte noch nicht ausgebrochen sind, aber auszubrechen drohen. Slowakei als ein Beispiel.28
- 1
- CH-BAR#E2010A#2001/161#6092* (B.75.74). Die Arbeitsgruppe Eurovision wurde von der Politischen Direktion des EDA beauftragt, für die Botschafterkonferenz 1992 ein Einleitungsreferat sowie ein Thesenpapier zur Europapolitik auszuarbeiten, vgl. die Notiz des Direktors der Politischen Direktion, Staatssekretär Jakob Kellenberger, an den Direktor der Direktion für Völkerrecht des EDA, Minister Franz von Däniken, vom 13. April 1992, dodis.ch/62330. Die Direktion für Völkerrecht arbeitete für die Arbeitsgruppensitzung vom 19. Juni 1992 einen Entwurf des Diskussionspapiers aus. Minister von Däniken erweiterte aufgrund der Diskussion in der Sitzung die Thesen und stützte sich dabei auch auf Beiträge der Eurovisionsmitglieder Paul Widmer, Chef des KSZE-Diensts, und Patrick Piffaretti, stv. Chef der Sektion für internationale wissenschaftliche Angelegenheiten des EDA. Beim hier edierten Thesenpapier handelt es sich um die finale, leicht überarbeitete Version, die zu Beginn der Botschafterkonferenz aufgelegt wurde und die Version vom 10. August 1992 im Dossier CH-BAR#E2024B#2002/7#58* (a.133.41) ersetzte. Die europapolitischen Thesen lösten bereits vor der Botschafterkonferenz Reaktionen des Chefs der schweizerischen Mission bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel, Botschafter Benedikt von Tscharner, und des Chefs des Integrationsbüros EDA/EVD, Botschafter Bruno Spinner, aus, vgl. dodis.ch/61443. Die Botschafterkonferenz 1992 wurde nicht protokolliert. Das von der Arbeitsgruppe Eurovision ausgearbeitete Einleitungsreferat von Staatssekretär Kellenberger, dodis.ch/55894, wurde jedoch am 1. Oktober 1992 an alle schweizerischen Botschaften, Missionen und Generalkonsulate versendet, vgl. dodis.ch/55887 sowie dodis.ch/55901. Zur Arbeitsgruppe Eurovision vgl. auch DDS 1990, Dok. 42, dodis.ch/56411, und DDS 1991, Dok. 31, dodis.ch/58250, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C1808.↩
- 2
- Zur neuen Europäischen Architektur vgl. den Bericht des Politischen Sekretariats des EDA vom 18. Juni 1990, dodis.ch/54663.↩
- 3
- Die Arbeitsgruppe hat am 31. Juli 1991 ein Argumentarium für einen EG-Beitritt der Schweiz ausgearbeitet, vgl. DDS 1991, Dok. 31, dodis.ch/58250.↩
- 4
- Der EG-Beitritt wurde vom Bundesrat am 19. Oktober 1991 als Ziel der schweizerischen Aussenpolitik formuliert, vgl. DDS 1991, Dok. 42, dodis.ch/57475, sowie das Aussprachepapier des EDA und des EVD vom 27. April 1992 in der Beilage des BR-Prot. Nr. 943 vom 18. Mai 1992, dodis.ch/60961.↩
- 5
- Für die Debatte um die Auslegung der schweizerischen Neutralität vgl. DDS 1992, Dok. 12, dodis.ch/59120.↩
- 6
- Vgl. DDS 1992, Dok. 34, dodis.ch/61955.↩
- 7
- Vgl. dazu DDS 1992, Dok. 46, dodis.ch/61100, sowie Dok. 62, dodis.ch/61267.↩
- 8
- Vgl. die thematische Zusammenstellung Vierte Erweiterung der EG: Österreich, Finnland, Schweden, dodis.ch/T1878.↩
- 9
- Vgl. DDS 1992, Dok. 17, dodis.ch/62375.↩
- 10
- Zur schweizerischen Neutralität und der gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik der EG vgl. dodis.ch/61080.↩
- 11
- Für die Gestaltung des politischen Dialogs mit der EG vgl. DDS 1992, Dok. 17, dodis.ch/62375.↩
- 12
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C1966.↩
- 13
- Vgl. bspw. die Gesprächsnotiz des schweizerischen Botschafters in Lissabon, Erik-Roger Lang, vom 2. April 1992 über den Besuch des Vorstehers des EDA, Bundespräsident René Felber, dodis.ch/61961.↩
- 14
- Cf. par exemple, pour le Conseil de l’Europe, DDS 1991, doc. 57, dodis.ch/58669.↩
- 15
- Zum KSZE-Folgetreffen in Helsinki 1992 vgl. DDS 1992, Dok. 27, dodis.ch/61951, sowie die thematische Zusammenstellung dodis.ch/T1946.↩
- 16
- Vgl. das Treffen des Vorstehers des EMD, Bundesrat Kaspar Villiger, mit den Vorstehenden der Verteidigungsministerien von Finnland, Schweden und Österreich im Oktober 1992, DDS 1992, Dok. 46, dodis.ch/61100.↩
- 17
- Zum Verhältnis von NATO und KSZE vgl. dodis.ch/62204.↩
- 18
- Vgl. DDS 1992, Dok. 62, dodis.ch/61267.↩
- 19
- Vgl. DDS 1992, Dok. 34, dodis.ch/61955, sowie das Referat des Vorstehers des EMD, Bundesrat Kaspar Villiger, an der Botschafterkonferenz vom 19. August 1992, dodis.ch/55912.↩
- 20
- Zu den Guten Diensten vgl. DDS 1992, Dok. 59, dodis.ch/62528, zur friedlichen Streitbeilegung DDS 1992, Dok. 50, dodis.ch/61464.↩
- 21
- Vgl. dazu Punkt 2 der Notiz zur Arbeitstagung der Sachgruppe Strategie des Stabs der Gruppe für Generalstabsdienste im EMD vom 20. und 21. Oktober 1992, dodis.ch/61890.↩
- 22
- Zum Verhältnis von Peacekeeping und Peacemaking aus schweizerischer Sicht vgl. dodis.ch/62238.↩
- 23
- Zur KSZE und der europäischen Sicherheitsordnung vgl. dodis.ch/62576. Zur schweizerischen Abrüstungspolitik im Allgemeinen vgl. DDS 1992, Dok. 11, dodis.ch/61983. Zum Armeeleitbild 95 vgl. das BR-Prot. Nr. 137 vom 27. Januar 1992, dodis.ch/60838, und der gleichentags überwiesene Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konzeption der Armee in den neunziger Jahren (Armeeleitbild 95), dodis.ch/60839.↩
- 24
- Vgl. DDS 1990, Dok. 12, dodis.ch/56158; DDS 1991, Dok. 35, dodis.ch/57522, sowie die thematische Zusammenstellung Hilfe für die Länder Osteuropas, dodis.ch/T1676.↩
- 25
- Für die Zusammenarbeit mit den GUS-Staaten vgl. DDS 1992, Dok. 10, dodis.ch/61060, sowie die Notiz an den Vorsteher des EFD, Bundesrat Otto Stich, vom 27. April 1992 zur gemeinsamen Mission des EFD, des EVD und des EDA nach Zentralasien, dodis.ch/60950.↩
- 26
- Vgl. dodis.ch/62179.↩
- 27
- Im Juli 1991 fand auf Anregung der Schweiz ein KSZE-Expertentreffen über nationale Minderheiten in Genf statt, vgl. DDS 1991, Dok. 50, dodis.ch/58114.↩
- 28
- Zur Minderheitenproblematik in der Slowakei vgl. DDS 1992, Dok. 57, dodis.ch/61144, sowie dodis.ch/62441.↩