92.080 Pour une Suisse sans nouveaux avions de combat. Initiative populaire
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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 1993, doc. 5
volume linkBern 2024
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| Archivio | Archivio federale svizzero, Berna |
| Vecchia segnatura | CH-BAR Amtl. Bull. SR, 1993 I, S. 48–50 |
| Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
| Segnatura | CH-BAR#J1.346#2013/189#332* | |
| Titolo dossier | Votum zur Kampfflugzeuginitiative, Ständerat - 3. März 1993 (1993–1993) | |
| Riferimento archivio | 24 |
dodis.ch/64483
Für eine Schweiz ohne neue Kampfflugzeuge. Volksinitiative
[...]2
Bundesrat Villiger: Ich will jetzt nicht die ganze militärische und strategische Begründung für dieses Kampfflugzeug wiederholen. Das haben wir anlässlich der Behandlung des Rüstungsprogramms 92 ausgiebig getan.3
Vor allem Herr Plattner hat hier einige Probleme aufgeführt, die ausdiskutiert sind und auf die ich nicht zurückkommen will – «Florida»4 zum Beispiel. Diese Erneuerung wird kommen, das System ist besser als sein Ruf. Dass es noch nicht erneuert ist, ist kein Grund gegen dieses Kampfflugzeug. Herr Plattner hat auch «Taflir»5 erwähnt, aber nachdem er selber nicht hier ist, werde ich auf Taflir nicht näher eingehen. Nur soviel: Taflir ist ein System, aus dem wir noch etwas gut Brauchbares machen werden – das nur nebenbei.
Mehrfach erwähnt wurde das Postulat Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission (Ad 91.080; Wortlaut vgl. AB 1992 S 294),6 das Sie im letzten Jahr im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeug überwiesen haben und das einen Bericht über eine mögliche Zusammenarbeit mit dem Ausland auch in bezug auf die Luftverteidigung verlangt.
Nach unserem bisherigen Neutralitätsverständnis sind diese Möglichkeiten eng begrenzt. Solange wir nicht angegriffen werden, ist auch im Kriegsfall eine Zusammenarbeit mit einer der Kriegsparteien ausgeschlossen. Man darf nicht Vorbereitungen treffen, die einen im Kriegsfall so abhängig machen, dass man, ohne es zu wollen, hineingezogen würde. So macht dieser Bericht erst Sinn, wenn wir Klarheit über die zukünftige Handhabung unserer Neutralität bekommen haben.
Sie wissen, dass die Arbeiten am bundesrätlichen Neutralitätsbericht recht weit fortgeschritten sind.7 Der Bundesrat wird ihn in seinen Bericht über die Aussenpolitik integrieren.8 Diesen Bericht werden Sie vermutlich noch dieses Jahr bekommen.9 Wir möchten deshalb bewusst mit diesem Teilgebiet zuwarten, bis der Bundesrat über die Neutralität entschieden hat; das sollte noch dieses Jahr möglich sein – alles vorher wäre Stückwerk.
1989 war das Jahr der Euphorie, die Mauer fiel, viele glaubten, mit dem Ende des kalten Krieges verschwänden Kriege aus der Geschichte. Trotzdem hat unser Volk damals für die Beibehaltung der Armee gestimmt – und es hatte recht.10
1992 war das Jahr der Ernüchterung. In Europa wird wieder Krieg geführt. Hunderttausende von Menschen sind auf der Flucht. Neue Risiken von Gewaltanwendung haben das Risiko der grossen Ost-West-Auseinandersetzung abgelöst. Es gibt natürlich Chancen, aber sogar sie brauchen zur Realisierung das stabilisierende Gerüst von Streitkräften. Deshalb – ich wiederhole es – will das Volk die Armee; und es hat nach wie vor recht.
Man kann aber nicht eine Armee wollen und ihr zeitgemässes Material vorenthalten. Am Boden ist unsere Armee modern und glaubwürdig, in der Luft ist sie es nicht. Ein einziger F/A-18 schiesst vier Mirage-Flugzeuge11 gleichzeitig ab, bevor diese ihren Angreifer überhaupt auf dem Radar bemerkt haben. Im modernen Luftkampf haben unsere Piloten keine Chance, wenn sie nicht durch Flugzeuge der neuen Generation unterstützt werden. Wir wissen auch, dass die beste Bodenarmee ihre Aufgabe ohne einen modernen Luftschirm nicht erfüllen kann. Die traumatisierenden Bilder der Autobahn ausserhalb Kuwaits im Golfkrieg belegen es.12 Der Verzicht auf die Erneuerung der Flugwaffe bedeutet deshalb Selbstentwaffnung in jenem Bereich, der in jedem modernen Konflikt von Anfang an eine entscheidende Rolle spielen würde. Es wäre ein massgeblicher Schritt zur Wehrlosmachung.
Das wissen auch andere westliche Demokratien. Deshalb erneuern Engländer, Franzosen, Deutsche, Schweden und Finnen ihre Flugzeuge, genau so, wie das etwa die Holländer, Dänen, Belgier, Norweger oder Spanier schon vorher getan haben.
Die Initiative aber will den Verzicht auf die Erneuerung. Dabei geht es nicht nur um den F/A-18, wie das die Initianten immer wieder glauben machen wollen. Es geht um die Verhinderung jeder Erneuerung der Flugwaffe bis nach der Jahrtausendwende, unabhängig vom Typ, unabhängig vom Preis und der Finanzierungsart. Dass das Vorgehen der Initianten gegen den Geist der verfassungsmässigen Kompetenzenordnung verstösst, sei nur am Rande erwähnt – ich glaube, Herr Küchler hat darauf hingewiesen.13
Seit der Rüstungsreferendums-Initiative 198714 wird die Armee systematisch mit Initiativen bedrängt, die teils zustande gekommen, teils geplant sind. Herr Küchler hat sie alle aufgezählt: Armeeabschaffungs-Initiative,15 Antikampfflugzeug-Initiative, Antiwaffenplatz-Initiative,16 Kriegsmaterialausfuhr-Initiative,17 Initiativen über Militärbudgethalbierung,18 Zivilschutzabschaffung,19 Armeeabschaffung II,20 Schweiz ohne Beteiligung an europäischen Militärstrukturen,21 Abschaffung der Wehrpflicht22 – wenn ich richtig gezählt habe, sind es nicht weniger als zehn. Ich glaube, trotz aller Beteuerungen wird natürlich in diesem Zusammenhang klar, dass das Ziel letztlich die Wehrlosmachung der Schweiz ist. Die vorliegende Initiative ist einer der wichtigen Pfeiler dieses Konzeptes.
Die Initianten stehen mit ihrem Namen voll zu diesem Konzept – Gruppe für eine Schweiz ohne Armee –, aber sie wissen, dass dieser Namen viele Bürgerinnen und Bürger schreckt, und deshalb geben sie sich moderat. Sie reden nicht von Selbstentwaffnung oder Armeeabschaffung, sondern von Denkpause. Sie finden es «etwas unvernünftig», bei diesen Bundesfinanzen und dieser Arbeitslosigkeit ein Flugzeug zu beschaffen. Sie machen allen Interessengruppen Hoffnungen, sie könnten von diesem Geld profitieren.
Zur Denkpause: Ich meine, dass in einer derart ungewissen und unberechenbaren Zeit Denken und nicht Pausieren im Denken gefordert ist. Das haben Sie und wir ausgiebig getan. Wir haben die Sicherheitspolitik angepasst,23 und wir haben die neue Armee entworfen.24 Aus dem bewährten Verteidigungsinstrument der Nachkriegszeit wird ein vielseitiges Instrument zur Beherrschung der Krisen der Jahrtausendwende geschmiedet. Und weil eben die Verteidigungsfähigkeit nicht aus dem Pflichtenheft der Armee gestrichen werden darf, sondern Hauptauftrag bleibt, darf man ihr das flexibelste, das mobilste, das dissuasivste Element, die Flugwaffe, nicht nehmen. Das ist bedacht, es ist abgewogen, es ist geprüft, es ist gereift.
Eine Denkpause würde um viele Jahre verzögern. Was, wenn wir plötzlich ein Flugzeug bräuchten? Kurzfristig beschaffbar wäre es nie und nimmer, abgesehen vom Fehlen trainierter Piloten und ausgebildeter Techniker. Der technologische Generationensprung wäre nach der zu erwartenden Abwanderung von Piloten und Fachleuten kaum mehr zu schaffen. Eine spätere Beschaffung käme zudem – das wissen wir schon heute – real ungleich teurer zu stehen.
Viele werden in den nächsten Monaten behaupten, die Annahme der Initiative käme der Abschaffung der Flugwaffe gleich. Man wird selbstverständlich diese Behauptungen kritisieren. Ich selber halte sie für richtig.
Zur Denkarbeit bei Finanznot gehört das Setzen klarer Prioritäten. Das Nötige ist zu beschaffen, auf das Wünschbare wird verzichtet. Das Flugzeug ist nötig, deshalb wollen wir es auch mit reduzierten Militärausgaben finanzieren. Wir wollen es sozusagen selber ersparen. Wenn wir seit 1990 im EMD auch nur den Teuerungsausgleich erhalten hätten, könnten wir dieses Jahr über 900 Millionen Franken mehr ausgeben. 1996 werden die Investitionen real mindestens um ein Viertel unter denen von 1990 liegen. Die Armee hat ihren Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen geleistet, trotz Kampfflugzeug. Dass das Flugzeug, mit Unterhalt und Betriebskosten, während der dreissigjährigen Einsatzzeit nur gerade 25 Franken pro Einwohner und Jahr kostet, zeigt, dass diese Versicherungsprämie für das mobilste und dissuasivste Element der Verteidigung nicht übertrieben ist.
Es stimmt auch nicht, dass die 3,5 Milliarden Franken für andere Zwecke nutzbar wären, wenn die Initiative angenommen würde. Die Armee müsste dann neue Prioritäten realisieren, um den Ausfall notdürftig zu kompensieren. Auch das wäre teuer, aber leider suboptimal, und es ist unredlich, mit diesem Argument auf Stimmenfang zu gehen.
Man kauft natürlich wegen Arbeitsplätzen keine Flugzeuge. Aber wenn man Flugzeuge kauft, dann ist es klug, sie für Arbeitsplätze zu nutzen. Ungefähr 70 Prozent der Kaufsumme werden über direkte Beteiligung oder Kompensationsgeschäfte beschäftigungswirksam. Das ist achtmal mehr als das gegenwärtig diskutierte Impulsprogramm von 300 Millionen Franken.25 Diese Mittel fliessen ja nicht primär in die Rüstungsindustrie, sondern in Unternehmen der Spitzentechnologie. Wenn diese gute Arbeit leisten – daran zweifle ich nicht –, werden viele von ihnen einen zukunftsträchtigen Riesenmarkt, weit über die Kompensation hinaus, erschliessen können.26
In diesem Sinne hat das Programm technologiepolitische Qualität, und gerade in einer Rezession ist es mit seinen 20 000 Mannjahren Beschäftigung willkommen. Wer Konjunkturprogramme fordert und gleichzeitig das Flugzeug aus wirtschaftspolitischen Gründen ablehnt, ist völlig unglaubwürdig.
Ich komme nun zum Antrag Weber Monika (Gegenvorschlag).27 Der Antrag will den Bundesbeschluss vom 17. Juni 1992 über die Beschaffung von Kampfflugzeugen28 nachträglich dem obligatorischen Referendum unterstellen. Im Prinzip würde damit ein Rüstungsreferendum eingeführt.
Wenn Sie diesem Antrag zustimmen würden, ergäben sich drei mögliche Ablaufvarianten:
1. Das Volk lehnt Initiative und Gegenvorschlag ab; dann kann das Kampfflugzeug wie vorgesehen beschafft werden.
2. Die Initiative obsiegt; dann kann das Flugzeug nicht gekauft werden, und das Kampfflugzeugverbot wird bis zur Jahrhundertwende in der Verfassung verankert.
3. Der Gegenvorschlag obsiegt: Dann wird eine zweite Volksabstimmung nötig. Das könnte frühestens Ende 1993 oder Anfang 1994 der Fall sein. Und erst diese Volksabstimmung würde endgültig über das Schicksal des Flugzeuges entscheiden. Das Moratorium würde nicht in der Verfassung verankert. Nach Auffassung der Rechtswissenschaft ist dieser Antrag zwar nicht rechtswidrig, aber er ist zumindest rechtlich fragwürdig. Ich habe gegen diesen Antrag vier politische und zwei materielle Einwände.
Die politischen Einwände:
1. Nachdem das Volk ein Rüstungsreferendum klar abgelehnt hat,29 sollte man es hier nicht auf einem Umweg wieder einführen. Damit würde ja auch ein Verwaltungsreferendum sozusagen präjudiziert. Für mich wäre diese Frage sicherlich diskussionswürdig. Sie sollte aber nicht an einem missliebigen Objekt, dem Zeitgeist folgend und aus der Hüfte geschossen, eingeführt werden.
2. Der Bundesbeschluss ist aufgrund von bestehenden Spielregeln beschlossen worden. Man sollte ihn jetzt aber nicht mit neuen Spielregeln umstossen. Es geht einmal mehr um das nachträgliche Ändern der Spielregeln.
3. Nachdem beide Räte erst vor kurzem dem Bundesbeschluss zugestimmt haben und der Nationalrat ein Referendum ausdrücklich abgelehnt hat, käme eine solche Veränderung einer Selbstdesavouierung des Parlamentes gleich.30
4. Für den Bürger wäre es wahrscheinlich schwer verständlich, dass er zweimal kurz hintereinander über die gleiche Sachfrage abstimmen müsste.
Aus Sicht des EMD sind aber die beiden materiellen Einwände gewichtiger:
1. Obwohl mit diesem Antrag vielleicht verhindert werden könnte, dass das Verbot der Kampfflugzeugbeschaffung in der Verfassung festgeschrieben wird, bliebe die Notwendigkeit einer Kampfflugzeugbeschaffung selbstverständlich gegeben. Politisch wäre es aber sicher undenkbar, gleich nach dieser Abstimmung das gleiche Flugzeug dem Parlament noch einmal vorzuschlagen. Das würde bedeuten, dass nochmals eine völlig neue Evaluation von vorne begonnen werden müsste. Sie kennen den Zeitbedarf für eine solche Evaluation.31 Sie wissen auch, dass es teurer würde, so dass die Folgen eines Null-Entscheids praktisch die gleichen wären wie die Folgen des Moratoriums selber; deshalb gewinnen wir sachlich mit dem Gegenvorschlag nichts. Das ist vielleicht auch der Grund, warum Sie im Brief der GSoA,32 der verteilt worden ist, eine gewissen Sympathie für den Gegenvorschlag feststellen.
2. Sollte das Volk die Initiative ablehnen und den Gegenvorschlag annehmen, dann könnte die zweite Flugzeugabstimmung erst nach Juni 1993 stattfinden.
Wenn wir nun für diese zweite Abstimmung die heutige Offerte aufrechterhalten wollen, müssen wir ab Ende Juni sofort wieder mit Zahlungen beginnen, sonst verfällt die Offerte. Dann ist die Begrenzung eines Verlustes auf 50 Millionen Franken nicht mehr einzuhalten, und es scheint mir politisch undenkbar, vor dem endgültigen Volksentscheid wieder mit Zahlungen zu beginnen. Tun wir das aber nicht, dann ist der Bundesbeschluss so nicht mehr haltbar, weil das ganze Objekt aufgrund neuer, noch unbekannter Produktionszahlen neu ausgehandelt werden muss; damit würden sich die Preise noch einmal verteuern, und alles wäre wieder offen.
Ich bin mir bewusst, dass der Konflikt, den Sie hier austragen müssen, unangenehm ist. Ich bin mir bewusst, dass einige von Ihnen gegen das Flugzeug sind, dass Sie aber das Moratorium in der Verfassung vermeiden möchten. Man möchte mit diesem Gegenvorschlag ein Zeichen für die Armee setzen und trotzdem helfen, den F/A-18 abzuschiessen. Es erweist sich aber, dass der Gegenvorschlag diesen unangenehmen Konflikt leider nicht bereinigt. Es führt nichts um die unangenehme Tatsache herum, dass wir diesen Konflikt politisch austragen müssen. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Weber Monika abzulehnen.
Die Sicherheit ist ein zu wertvolles Gut, als dass wir es in die Hände von Armeeabschaffern legen dürften. Bürgerinnen und Bürger werden sich gut überlegen müssen, ob sie mit diesen Kräften gemeinsame Sache machen wollen.
Solche Initiativen untergraben auch das Vertrauen des Auslandes in unsere politische Zuverlässigkeit und Stabilität. Wer glaubt noch an ein Land, das sich in einem entscheidenden Bereich selber entwaffnen will, das das Feld politischen Verhinderern überlässt, in welchem die Entscheidungen der verfassungsmässig zuständigen Organe ständig fundamental oppositionell unterlaufen werden?
Parlament und Bundesrat, Sie und wir, sind für die Sicherheit dieses Landes verantwortlich, nicht nur für die Sicherheit von heute, auch für die Sicherheit von morgen und übermorgen. Niemand weiss, wie die Geschichte der nächsten 10, 20 oder 30 Jahre verlaufen wird.
Unsere Verantwortung gebietet es, diese unverantwortliche Initiative abzulehnen. Ich bitte Sie darum.
[...]33
- 1
- Amtl. Bull. SR, 1993, I, S. 48–50. Das Protokoll der Sitzung vom 8. März 1993 wurde im Amtlichen Bulletin des Ständerats publiziert. Für die stichwortartigen Notizen zum hier edierten Votum des Vorstehers des EMD, Bundesrat Kaspar Villiger, vgl. das Redemanuskript dodis.ch/64483. Für die Botschaft des Bundesrats über die Volksinitiative «für eine Schweiz ohne neue Kampfflugzeuge» vom 28. Oktober 1992 vgl. dodis.ch/61233. Für die vorangehenden Verhandlungen im Ständerat vom 3. März 1993 vgl. dodis.ch/66349, für die Verhandlungen im Nationalrat vom 10. Dezember 1992 vgl. dodis.ch/64481. Vgl. zudem die thematische Zusammenstellung F/A-18, Kampfflugzeug, dodis.ch/T1818.↩
- 2
- Für die einleitenden Worte von Ständeratspräsident Otto Piller, mit denen er die vierte Sitzung der Frühjahrssession 1993 um 17 Uhr eröffnete vgl. das Faksimile dodis.ch/64483.↩
- 3
- Für die Verhandlungen zum Rüstungsprogramm 1992 im Ständerat vom 19. März 1992 und vom 17. Juni 1992 vgl. dodis.ch/59830 und dodis.ch/66385. Für die Verhandlungen im Nationalrat vom 10. bis zum 12. Juni 1992 vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2542. 1993 standen auch weitere militärpolitische Themen im Fokus: Zur Problematik des Exports von Pilatus Porter Flugzeugen vgl. DDS 1993, Dok. 21, dodis.ch/64743, zur Schweizer Beteiligung an den UNO-Blauhelmtruppen vgl. DDS 1993, Dok. 28, dodis.ch/64768, zur Frage der Anwendung und der Revision des Kriegsmaterialgesetzes vgl. DDS 1993, Dok. 34, dodis.ch/65382.↩
- 4
- Zum geplanten Vorgehen zur Erneuerung des schweizerischen Luftüberwachungssystem Florida vgl. dodis.ch/66407. Für das Votum von Ständerat Gian-Reto Plattner in der Debatte vom 3. März 1993 vgl. dodis.ch/66349, S. 41 f.↩
- 5
- Tactical Flight Radar.↩
- 6
- Vgl. das Addendum zum Protokoll der Verhandlungen des Ständerats vom 19. März 1992, dodis.ch/59830, S. 294.↩
- 7
- Vgl. dazu DDS 1992, Dok. 12, dodis.ch/59120.↩
- 8
- Vgl. DDS 1993, Dok. 8, dodis.ch/61211; Dok. 53, dodis.ch/61212; den Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den 1990er Jahren vom 29. November 1993, dodis.ch/54677, sowie die thematische Zusammenstellung, dodis.ch/T1981.↩
- 9
- Der Bundesrat verabschiedete den Bericht in seiner Sitzung vom 29. November 1993, vgl. das BR-Prot. Nr. 2208, dodis.ch/62879. Die Behandlung im Parlament fand in der Frühjahrssession 1994 statt. Für die mehrtägige Behandlung im Nationalrat vom 7. bis 9. März 1994 vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2541. Für die Behandlung im Ständerat am 15. März 1994 vgl. dodis.ch/66368.↩
- 10
- Die Volksinitiative «für eine Schweiz ohne Armee und für eine umfassende Friedenspolitik» wurde in der Volksabstimmung vom 26. November 1989 mit einem Nein-Anteil von 64,4% abgelehnt, vgl. BBl, 1990, I, S. 249. Vgl. dazu die thematische Zusammenstellung, dodis.ch/T2240.↩
- 11
- Zur Beschaffung der Mirage-Flugzeuge vgl. die thematische Zusammenstellung Mirage Affäre (1964), dodis.ch/T621. Zur Beschaffung der Tiger-Flugzeuge vgl. die thematische Zusammenstellung Tiger, Kampfflugzeug (1974), dodis.ch/T1407.↩
- 12
- Zur Golfkrise vgl. DDS 1990, Dok. 29, dodis.ch/55715; Dok. 30, dodis.ch/54497, und Dok. 60, dodis.ch/55703; DDS 1991, Dok. 2, dodis.ch/57332, und Dok. 4, dodis.ch/54707, sowie die thematische Zusammenstellung Golfkrise (1990–1991), dodis.ch/T1673.↩
- 13
- Für das Votum von Ständerat Niklaus Küchler in der Debatte vom 3. März 1993 vgl. dodis.ch/66349, S. 42 f.↩
- 14
- Die Volksinitiative «für die Mitsprache des Volkes bei Militärausgaben (Rüstungsreferendum)» wurde in der Volksabstimmung vom 5. April 1987 mit einem Nein-Anteil von 59,4% abgelehnt, vgl. BBl, 1987, II, S. 822. Für die Botschaft des Bundesrats vom 7. Mai 1986 vgl. dodis.ch/66381.↩
- 15
- Vgl. Anm. 10.↩
- 16
- Die Volksinitiative «40 Waffenplätze sind genug – Umweltschutz auch beim Militär» wurde in der Volksabstimmung vom 6. Juni 1993 mit einem Nein-Anteil von 55,3% abgelehnt, vgl. BBl, 1993, II, S. 1434. Für die Botschaft des Bundesrats vom 11. September 1991 vgl. BBl, 1991, IV, S. 254–289.↩
- 17
- Vgl. dazu DDS 1993, Dok. 34, dodis.ch/65382. Die Volksinitiative «für ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr» wurde in der Volksabstimmung vom 8. Juni 1997 mit einem Nein-Anteil von 55,3% abgelehnt, vgl. BBl, 1997, IV, S. 359. Für die Botschaft des Bundesrats vom 15. Februar 1995 vgl. dodis.ch/62261. Vgl. ferner die thematische Zusammenstellung Kriegsmaterialgesetz-Revision (KMG) (1991–1998), dodis.ch/T2060.↩
- 18
- Die Volksinitiative «für weniger Militärausgaben und mehr Friedenspolitik» wurde von der Bundesversammlung ungültig erklärt, vgl. den Bundesbeschluss vom 20. Juni 1995, BBl, 1995, III, S. 570 f. Für die Botschaft des Bundesrats vom 30. August 1994 vgl. BBl, 1994, III, S.1201–1239.↩
- 20
- Die Volksinitiative «für eine glaubwürdige Sicherheitspolitik und eine Schweiz ohne Armee» wurde erst 1998 lanciert. Sie wurde in der Volksabstimmung vom 2. Dezember 2001 mit einem Nein-Anteil von 78,1% abgelehnt, vgl. BBl, 2002, I, S. 1213. Für die Botschaft des Bundesrats vom 5. Juli 2000 vgl. dodis.ch/66382.↩
- 21
- Die geplante Volksinitiative «für eine Schweiz ohne Beteiligung an einer europäischen Militärstruktur» wurde nicht lanciert.↩
- 22
- Die Volksinitiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» wurde erst 2010 lanciert. Sie wurde in der Volksabstimmung vom 22. September 2013 mit einem Nein-Anteil von 73,2% abgelehnt, vgl. BBl, 2013, I, S. 8793. Für die Botschaft des Bundesrats vom 14. September 2012 vgl. BBl, 2012, S. 8285–8316.↩
- 23
- Vgl. dazu den Bericht 90 des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 1. Oktober 1990, dodis.ch/56097. Vgl. weiter DDS 1990, Dok. 19, dodis.ch/54937, und DDS 1991, Dok. 22, dodis.ch/59498, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C1840.↩
- 24
- Vgl. dazu den Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Konzeption der Armee in den neunziger Jahren (Armeeleitbild 95) vom 27. Januar 1992, dodis.ch/60839, sowie das BR-Prot. Nr. 137 vom 27. Januar 1992, dodis.ch/60838.↩
- 25
- Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1998 vom 3. November 1993, dodis.ch/66629.↩
- 26
- Zur Frage der Kompensationsgeschäfte vgl. dodis.ch/65976 und dodis.ch/66417.↩
- 27
- In der Sitzung des Ständerats vom 3. März 1993 stellte Ständerätin Monika Weber den Antrag, bei der Abstimmung dem Volk auch einen Gegenvorschlag zur Initative zu unterbreiten, damit die Frage der Beschaffung des F/A-18 nicht zwingend im Zusammenhang mit einem Beschaffungsmoratorium beantwortet werden müsse, vgl. dodis.ch/66349, S. 44 f.↩
- 28
- Beschluss über die Beschaffung von Kampfflugzeugen (Rüstungsprogramm 1992) vom 17. Juni 1992, BBl, 1992, III, S. 998.↩
- 29
- Vgl. dazu Anm. 14.↩
- 30
- Der Nationalrat hatte am 12. Juni 1992 einen Antrag auf Unterbreitung des Bundesbeschlusses einer Abstimmung des Volks und der Stände mit 118 zu 70 Stimmen abgelehnt, vgl. dodis.ch/59831, S. 960.↩
- 31
- So startete die Vorevaluation für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge im Rüstungsprogramm 90 bereits 1985, vgl. dodis.ch/66581.↩
- 32
- Offener Brief der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee an StänderatspräsidentPiller vom 8. März 1993, dodis.ch/66820.↩
- 33
- Nach dem Votum von Bundesrat Villiger nahm Ständerätin Weber kurz Stellung zur Frage des Gegenvorschlags. Der Antrag Weber wurde schliesslich mit 33 zu 5 Stimmen abgelehnt. Mit 36 zu 2 Stimmen sprach sich der Ständerat für die Annahme des Beschlussentwurfs des Bundesrats vom 28. Oktober 1992 aus und überwies das Geschäft zurück an den Nationalrat, vgl. das Faksimile dodis.ch/64483. Der Nationalrat sprach sich am 19. März 1993 mit 117 zu 53 Stimmen ebenfalls für die Annahme des Entwurfs aus, vgl. Amt. Bull. NR, 1993, S. 640. In der Schlussabstimmung vom 19. März 1993 bestätigte der Ständerat diesen Beschluss mit 42 zu 2 Stimmen, vgl. Amtl. Bull. SR, 1993, S. 233. Die Volksinitiative «für eine Schweiz ohne neue Kampfflugzeuge» wurde in der Volksabstimmung vom 6. Juni 1993 mit einem Nein-Anteil von 57,2% abgelehnt, vgl. BBl, 1993, II, S. 1435.↩
Collegamenti ad altri documenti
| http://dodis.ch/64483 | è il seguito di | http://dodis.ch/66349 |
| http://dodis.ch/66741 | vedere anche | http://dodis.ch/64483 |
| http://dodis.ch/66526 | vedere anche | http://dodis.ch/64483 |
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F/A-18, aereo da combattimento



