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Der Historiker als Experte. Die Arbeitsgruppe Historische Standortbestimmung 1961–1985, vol. 23, doc. 1
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E9500.225#1996/436#1* | |
| Old classification | CH-BAR E 9500.225(-)1996/436 1 | |
| Dossier title | Protokolle, vol. I (1961–1968) | |
| File reference archive | 1 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2003-03#1976/44#2* | |
| Old classification | CH-BAR E 2003-03(-)1976/44 1 | |
| Dossier title | Integration EWG (1961–1963) | |
| File reference archive | t.900(1) |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2806#1971/57#28* | |
| Old classification | CH-BAR E 2806(-)1971/57 2 | |
| Dossier title | Groupe de travail "Historische Standortbestimmung" (1961–1965) | |
| File reference archive | 09 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern |
| Old classification | CH-BAR E 7110(-)1972/32 5 |
| Dossier title | Ständige Wirtschaftsdelegation |
| File reference archive | 229.0. |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#J1.301#2002/197#346* | |
| Old classification | CH-BAR J 1.301(-)2002/197 106 | |
| Dossier title | Protokolle der Arbeitsgruppe EPD "Historische Standortbestimmung" (1961–1963) |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern |
| Old classification | CH-BAR E 7111(C)1972/178 165 |
| Dossier title | Implications historiques [1961-1962] |
| File reference archive | EE.300.04.14 |
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7113-02#1987/144#333* | |
| Old classification | CH-BAR E 7113-02(-)1987/144 81 | |
| Dossier title | Historische Standortbestimmung (1961–1974) | |
| File reference archive | 71 |
dodis.ch/34183Protokoll der 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Historische Standortbestimmung1
[Eröffnungssitzung]
Bundespräsident Wahlen dankt den Mitgliedern der Gruppe, der Einladung Folge geleistet zu haben. Der Bundesrat hält die Arbeit dieser Arbeitsgruppe für so wichtig, dass der Sprecher selbst ihr einige Gedanken mit auf den Weg zu geben wünscht. Die Schweiz befindet sich an einem Kreuzweg, sie steht vor einem Entschluss von ausserordentlicher Tragweite. Der Brief des Bundesrates an den Vorsitzenden des Ministerrates der EWG vom 15. Dezember 19612 stellt eine Vorstufe dar zu einer Entwicklung, deren Ausgang im gegenwärtigen Zeitpunkt kaum absehbar ist. Ein positiver Ausgang würde mit einer zunehmenden Verflechtung der Schweiz mit den Geschicken Europas verbunden sein, wogegen ein negativer Ausgang eine zeitweilige Isolierung unseres Landes zumindest auf handelspolitischem Gebiet zur Folge hätte. Die Probleme, vor welche sich der Bundesrat, das Parlament und der Souverän gestellt sehen, sind nicht nur weittragend in ihrer Konsequenz, sondern auch komplex in ihrer Natur. Sie können nicht mit einem simplen Ja oder Nein beantwortet werden. Es gilt, eine Formel zu finden, die in objektiver Form den beidseitigen Forderungen gerecht wird, eine Formel, die unsern Wünschen Rechnung trägt, der aber auch unsere zukünftigen Gesprächspartner zustimmen können. Um die Gesamtheit der Konsequenzen, die sich im Falle einer Assoziierung für die Schweiz aus dem Römer Vertrag ergeben, erfassen und abklären zu können, hat der Bundesrat 14 Arbeitsgruppen aufgestellt.3 Hinter dem Mandat, welches der Bundesrat der Arbeitsgruppe «Historische Standortsbestimmung» zugedacht hat, steht eine Menge von bedeutungsvollen Einzelfragen, auf welche die Landesregierung gerne eine Antwort hätte. Wie verhält es sich mit der Einigung Europas? Steht ein eigentlicher staatsformender Wille hinter den Einigungsbestrebungen in Europa? Ist die französisch-deutsche Versöhnung Ausdruck dieses Willens oder nicht in erster Linie ein realpolitisches Moment, das sich aus der Resignation, dass die Grossmachtstellung vorbei ist, ergibt? Ist im Römer Vertrag wirklich das wirtschaftliche Moment bestimmend oder liegt nicht ein versteckter politischer Wille dahinter? Wie wird sich der Beitritt Englands zur Gemeinschaft für diese auswirken? Wird es Präsident Kennedy gelingen, den Isolationismus in seinem Lande vollständig zu überwinden und mit seinem Aussenhandelsprogramm Wegbereiter für eine atlantische Gemeinschaft zu werden? Welches wäre der Effekt einer solchen Gemeinschaft auf die klein-europäischen Staaten? Zu diesem Fragenkomplex treten diejenigen Fragen, welche sich aus unserer Haltung gegenüber dem Osten ergeben und welche demnächst in einem andern Gremium behandelt werden sollen.
Minister Weitnauer tritt zuerst auf einige administrative Fragen ein. Über die Beratungen der Gruppe wird ein summarisches Protokoll geführt. In den Protokollen vor allem werden die Beratungen der Gruppe ihren Niederschlag finden. Die Mitglieder werden jeweils vor der nächsten Sitzung den Entwurf des Protokolls erhalten und sich wenn nötig zur Zusammenfassung ihrer eigenen Voten äussern können. Es soll ihnen frei stehen, in wichtigen Fällen ihren Standpunkt auch mit einem eigenen Beitrag zu Protokoll zu geben.
Es ist beabsichtigt, die Arbeitsgruppe über das Gesamtproblem der Integration orientiert zu halten. Zunächst werden wir sie durch Referate von Fachleuten der Bundesverwaltung über einige Hauptaspekte wie neutralitätsrechtliche Fragen, die Probleme der Industrie, der Landwirtschaft usw. ins Bild setzen.
Welches ist der Aufgabenkreis unserer Gruppe? Die Überreichung des Briefes des schweizerischen Bundesrates vom 15. Dezember4 sollte nicht den Eindruck erwecken, als ob Verhandlungen mit der EWG unmittelbar bevorstünden. Eigentliche Verhandlungen werden erst dann beginnen können, wenn die grundsätzliche Frage der Teilnahme Grossbritanniens an der EWG genügend abgeklärt ist. Deshalb haben die schweizerischen Instanzen die erforderliche Zeit, um sich ihre Stellungnahme auf allen Gebieten gründlich zu überlegen und gestützt hierauf in eventuelle Verhandlungen mit der EWG einzutreten. Wir werden uns nicht darauf beschränken, die Kommentare der Gruppe zur Situation entgegenzunehmen; die Gruppe soll vielmehr einen aktiven und konstruktiven Beitrag leisten können, wofür reichlich Gelegenheit besteht. Zu denken ist vor allem an die Rolle, welche die Gruppe als Bindeglied zur öffentlichen Meinung spielen kann. In diesem Zusammenhang kommt dem Kontakt mit der studierenden Jugend besondere Bedeutung zu. Es steht den Mitgliedern der Gruppe frei, die Initiative zur Behandlung von Einzelproblemen oder -aspekten durch die Gruppe zu ergreifen. Im Gegensatz zu neutralitätspolitischen Diskussionen, die vom Völkerrecht ihren Ausgang nehmen, werden die Beurteilungen in unserer Gruppe umfassender sein und eine allgemeine historische Standortsbestimmung zum Gegenstand haben. Die eigentliche politische Standortsbestimmung bleibt selbstverständlich dem Bundesrat vorbehalten.
Nationalrat Weber schlägt vor, einen Arbeits- und Zeitplan aufzustellen. Er äussert den Wunsch, dass sich die Gruppe auch folgendem Thema zuwende: «Möglichkeiten der Schweiz, ihren Willen zu internationaler Zusammenarbeit zu beweisen». Überall dort, wo die schweizerische Neutralität nicht tangiert wird, sollte unser Land bereitwillig zu einer internationalen Zusammenarbeit Hand bieten, und alle diese Möglichkeiten sollten durch unsere Gruppe abgeklärt werden. Dies wird der Schweiz erlauben, den Vorwurf, sie mache nur dort mit, wo sie einen Vorteil für sich sehe, zu entkräften.
Minister Weitnauer ist mit diesem Vorschlag einverstanden. In der Tat gilt es u. a. abzuklären, wie die Schweiz einen konstruktiven Beitrag zur Entwicklung der Welt leisten und wie sie ihr Bekenntnis zur Zusammenarbeit verdeutlichen kann.
Nationalrat Wick glaubt, dass wir nicht darum herumkommen, auch eine politische Standortsbestimmung vorzunehmen. Dies stelle seiner Ansicht nach noch keine Einmischung in die Kompetenzen des Bundesrates dar.
Bundespräsident Wahlen: Die Differenz in den Etiketten «historisch» oder «politisch» entspricht gewissen Spitzfindigkeiten. Die Geschichte ist das Resultat politischer Entscheidungen, und dies gilt auch für die Zukunft. Geschichte und Politik fliessen ineinander über, sie sind «interdigitated». Die Gruppe sollte sich deshalb in dieser Beziehung keine Begrenzungen auferlegen.
Minister Weitnauer schlägt vor, zunächst zu einer Diskussion über das Mandat der Arbeitsgruppe zu schreiten. Um einen konkreten Anknüpfungspunkt zu bieten, fasst er – vereinfachend und ohne Vollständigkeit anzustreben – in einigen Punkten die Grundsätze zusammen, die man etwa als die «traditionelle Linie» der schweizerischen Neutralitätspolitik angesichts der gegenwärtigen europäischen Situation bezeichnen könnte.
1. Die schweizerische Aussenpolitik kreist um den Begriff Neutralität. Darunter verstehen wir im Grunde dasselbe wie Unabhängigkeit. Die Neutralität ist das Mittel, um die unabhängige und eigenständige Politik der Schweiz – bis zu einem gewissen Grad den «Sonderfall Schweiz» – in der Welt durchzusetzen. Unsere Neutralität ist nicht auf Europa beschränkt; sie ist in einen weltweiten Zusammenhang hineingewachsen. Dies ist besonders wichtig zu betonen in einem Zeitpunkt, da die Weltlage durch aussereuropäische Mächte bestimmt wird. Diesen Aspekt vor allem gilt es, in der öffentlichen Meinung innerhalb und ausserhalb der Schweiz zu vertreten. Wie erinnerlich, hat erst vor einigen Tagen Prof. Hallstein in seiner Zürcher Rede5 die entgegengesetzte These verfochten, indem er andeutete, dass die schweizerische Neutralität durch die Einigung Europas ihren Sinn verlieren würde.
2. Die Neutralität ist kein relativer Begriff; sie ist keine «Neutralität auf Abbruch», in dem Sinne, dass sie Schritt für Schritt abgebaut werden könnte (keine «Salamitaktik»!).
3. Es wird darum gehen, eine Dauerform des Zusammenlebens mit der EWG zu finden. Soweit es sich um politische Tatbestände handelt, ist eine gewisse freundliche Distanz geboten. Auf allen andern Gebieten werden auf vertraglichem Wege die Beziehungen geregelt, d. h. die Bindungen und Freiheiten hüben und drüben klargelegt werden müssen.
4. Nach innen müssen wir unsere Verfassung, unsere politischen Rechte und Freiheiten aufrechterhalten können. Zu diesen Freiheiten gehört, dass der einzelne Bürger – trotz der Neutralität – seiner Meinung ungehindert Ausdruck geben darf.
Minister Weitnauer regt an, nun die erste vorläufige Aussprache zu beginnen.
M. Freymond: En concentrant notre attention sur la neutralité, nous nous plaçons sur la défensive, ce qui nous expose à une position devant laquelle nous risquerons d’être contraints de reculer pas à pas. Alors qu’il importe au contraire, en affirmant notre volonté de participer à la construction d’une société internationale, de nous placer dans ce qu’on pourrait appeler une attitude offensive.
Professor Bonjour wirft die vier folgenden Punkte in die Diskussion:
1. Er entgegnet Prof. Freymond, dass wir in der Defensive sind und uns dazu bekennen müssen. Wenn wir überhaupt weite Teile des Volkes und die Jungen für unsere Politik gewinnen wollen, müssen wir uns auf die Grundlage unserer Neutralität besinnen und klarmachen, dass die Neutralität ein national-egoistisches Instrument ist. Jedes aussenpolitische Prinzip hat diesen egoistischen Charakter. Erst nach dieser nüchternen Feststellung soll nachdrücklich auf den übernationalen Sinn und die weltweiten Aufgaben, die logisch aus unserer Auffassung und Praxis der Neutralität fliessen, hingewiesen werden.
2. Die Neutralität ist nicht veraltet. Ihr Standort war immer zwischen zwei Blöcken; früher in Europa, insbesondere zwischen Frankreich und Österreich; heute in einem weltweiten Zusammenhang.
3. Von besonderer Bedeutung ist die Verbindung, die zwischen der Neutralität und unserer staatlichen Struktur besteht. Ein Verzicht auf unsere Neutralität käme einem Verzicht auf unsere föderalistische Staatsform gleich und damit auf die Essenz unseres nationalen Daseins überhaupt.
4. Elementar für die schweizerische Neutralität ist ihr immerwährender Charakter. Hierauf beruht die Stabilität unserer Politik. Die Koordination der schweizerischen Neutralitätsauffassung mit derjenigen von Schweden und Österreich hat leider zur Folge gehabt, dass dieses Element unserer Neutralität eine kleine Abwertung erfahren hat: In seinem Brief vom 15. Dezember 19616 spricht der Bundesrat nicht mehr von der «ewigen» oder «immerwährenden» Neutralität, sondern nur noch von der «ständigen».
L’Ambassadeur de Torrenté: Il conviendrait peut-être de s’entendre tout d’abord sur la notion même de notre neutralité.
La définition classique de la neutralité: «La neutralité ne commence qu’avec la guerre et se termine avec la guerre», ne couvre évidemment qu’en partie le concept de la neutralité helvétique. C’est dire que notre neutralité est une institution originale issue d’un long développement historique. L’on ne saurait mieux la définir qu’en rappelant les termes du «Mémorandum du Conseil fédéral du 8 février 19197 repris dans le Mémorandum du 29 avril 19388 (cf. rapport du Conseil fédéral du 3 juin 19389 sur la neutralité de la Suisse au sein de la Société des Nations»).
«La neutralité helvétique n’est pas seulement l’application du droit des gens et de conventions internationales. Elle est avant tout l’expression de la conviction profonde et de la volonté arrêtée du peuple suisse… La neutralité de la Suisse a un caractère propre qui la distingue de toutes les autres». Et le Mémorandum de 1938 d’ajouter: «Sa neutralité (de la Suisse) ne doit pas dépendre des circonstances, elle est donnée une fois pour toutes. Sa force réside dans sa clarté et sa permanence».
Dès que l’on admet que la neutralité helvétique déborde la définition classique, l’on peut se demander s’il est expédient de distinguer entre la neutralité que l’on définit: «Ensemble des droits et des devoirs internationaux qui sont inhérents à l’état de neutralité» de la politique de neutralité que l’on défini: «Attitude d’un état neutre dans les affaires qui ne sont pas réglementées par le droit de neutralité mais sur lesquelles la neutralité exerce une influence décisive».
Cette attitude qui se superpose aux droits et aux devoirs de la neutralité classique, n’est-ce pas précisément le principe de la neutralité helvétique qui «découle de l’histoire, de la tradition, de la constitution écrite et de la composition ethnique du pays (cf. rapport du Conseil fédéral à l’Assemblée fédérale du 2 décembre 1935»).10
L’application du principe de neutralité et le comportement qui en découle, constituent à proprement parler notre politique extérieure.
J’ai soulevé ce point parce qu’il m’apparaît que cette distinction, bien qu’exacte du point de vue juridique, entre la neutralité et la politique de neutralité, pourrait en fait être de nature à affaiblir notre position aussi bien à l’égard des partisans d’un abandon de la neutralité, qu’au cours des négociations avec la Communauté économique européenne.
Nationalrat Weber: Er glaubt nicht, dass wir unsere Jugend und die Aussenwelt von unserer Neutralität überzeugen und dafür begeistern können, wenn wir deren national-egoistischen Zweck in den Vordergrund stellen. Seiner Meinung nach ist entscheidend, dass der Kontakt mit ausländischen Behörden und Parlamenten gesucht und gepflegt wird. Es ist für uns wichtig, dabei zu sein, ohne eine grosse Publizität daraus zu machen. Auf diese Weise können wir dem häufig geäusserten Vorwurf entgehen, dass die Schweiz nur dort mitmache, wo sie einen Vorteil sehe. Aus unserer Verpflichtung zur Solidarität gegenüber Schweden und insbesondere gegenüber Österreich werden wir zur Verteidigung unserer Neutralität zusätzliche und wichtige Argumente gewinnen können. In wirtschaftlicher Hinsicht gehört die Schweiz im Falle einer Assoziation nicht zu den Empfangenden, sondern im Gegenteil zu den Gebenden, und es gilt, in erster Linie die Amerikaner von dieser Tatsache zu überzeugen.
Minister Weitnauer: Die an die Schweiz gerichteten Vorwürfe, welche Herr Nationalrat Weber erwähnt hat, kommen aus einer europäischen Atmosphäre. Der Standpunkt der dritten Welt ist anders geartet: In den unterentwickelten Ländern wird die Schweiz bewundert und zum Vorbild genommen. Wir müssen uns davor hüten, die schweizerische Neutralität nur auf dem Hintergrund der Kommentare unserer Nachbarn zu sehen.
Nationalrat Reverdin: Il importe d’exposer et d’expliquer notre neutralité. Il faut nous faire comprendre et à cet effet multiplier nos contacts. Nous devons profiter du grand prestige dont jouit à l’étranger la Suisse grâce à sa neutralité. Le cas de l’Algérie a de nouveau démontré que les pays étrangers font confiance à la Suisse.11
Nationalrat Dürrenmatt greift die Definition von Herrn Minister Weitnauer auf, wonach Neutralität gleichzusetzen sei unserm Willen nach Unabhängigkeit. Es stellt sich die Frage, ob in dieser Beziehung nicht die drei Grössen Neutralität, Souveränität und Unabhängigkeit auseinandergehalten werden sollten. Das Opfern eines Teils der Souveränität ist nicht gleichbedeutend mit dem Aufgeben der Neutralität. Mit dem Beitritt zu einer übernationalen Ordnung geben wir gewisse Souveränitätsrechte preis, obwohl wir unsere Unabhängigkeit bewahren. Anlässlich ihres Völkerbundsbeitritts sah sich die Schweiz vor Fragen dieser Art gestellt. Damals war aber die Situation klarer als im heutigen Zeitpunkt, und die Schweiz konnte mit ihrem Beitritt die Zustimmung zu Sanktionen militärischer oder politischer Natur ausdrücklich ausschliessen.12 Bei der EWG dagegen ist das aussenpolitische Ziel nicht klar, und auf Fragen nach ihrer kommenden Aussenpolitik erhält man von der EWG keine Antwort. Ein Eintausch der Neutralität, welche noch nie jemandem etwas geschadet hat, nur gegen das Prinzip einer europäischen politischen Form und Doktrin kann nicht in Frage kommen. Wir sind bereit, Opfer zu bringen, doch ist die Forderung der EWG an uns nicht klar umschrieben.
Professor Lüthy: Er stellt die Frage, worin sich eine Assoziation mit der EWG prinzipiell von einem Handelsvertrag unterscheidet und wie weit der Bundesrat bereit ist, über das hinaus zu gehen, was Inhalt eines Handelsvertrages sein kann. Sofern es sich um ein Mehreres handelt, wird unsere traditionelle Politik in Frage gestellt.
Minister Weitnauer stellt fest, dass die Voten der beiden Vorredner klare Fragen auf unklarem Hintergrund aufwerfen. Die EWG ist ein Wirtschaftsunternehmen, welches aber zu einem fortschreitenden politischen Zusammenschluss der Mitgliedstaaten führen soll. Durch die Nichtkündbarkeit der EWG-Mitgliedschaft sollen irreversible Entwicklungen geschaffen werden. Hierin vor allem liegt die Schwierigkeit der schweizerischen Haltung der EWG gegenüber. Eine schweizerische Mitwirkung am «wirtschaftlichen Unternehmen EWG» ist nur möglich, sofern und soweit ihre politische Grundhaltung tatsächlich oder potentiell nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird. Die in dieser Beziehung von der Schweiz zu formulierenden Vorbehalte werden der Arbeitsgruppe anlässlich der nächsten Zusammenkunft von Herrn Minister Bindschedler vorgelegt und auseinandergesetzt werden.13
Professor Freymond: L’évolution politique du monde est caractérisée par la tendance à la formation de grands empires. De ce fait, c’est l’existence même de la Suisse qui est en jeu et non seulement sa neutralité. D’où pour nous une question fondamentale: comment légitimer notre existence à l’égard des autres? Quels services rendons-nous? On nous a suffisamment reproché, après la dernière guerre, d’avoir laissé les autres vaincre pour nous. Chacun sait qu’il n’y aurait pas eu de place pour une Suisse indépendante et neutre dans un monde dominé par le national-socialisme. Or ce même reproche peut nous être adressé, et nous est adressé des États-Unis en particulier, de refuser notre participation à une lutte où notre existence est également en jeu.
Minister Weitnauer: Die Verteidigung der freien Welt durch einen Zusammenschluss zu grösseren Gruppen ist in der Tat die amerikanische Konzeption. Washington wünscht zu den bestehenden vier Weltmächten Amerika, Sowjetrussland, China und Indien eine fünfte, ihm freundlich gesinnte Weltmacht geschaffen zu sehen. Diese Rolle soll EWG-Europa zukommen.
Nationalrat Weber unterstreicht den grossen Einfluss, welchen die USA auf die Haltung der EWG ausüben. Seiner Ansicht nach ist die Politik Washingtons für uns wichtiger als diejenige von Paris, und die Schweiz sollte mehr Anstrengungen unternehmen, um möglichst viele Kreise in Amerika von der Begründetheit unserer Haltung zu überzeugen.
Die Auswirkungen eines Beitritts und eines Nicht-Beitritts sollten vor allem wirtschaftlich und sozial etwas klarer gesehen worden. Es ist sehr wichtig, dass man abzuklären versucht, welches die möglichen Auswirkungen auf einzelne Industrien sein können. Früher oder später werden diese Fragen ohnehin dem Parlament vorzulegen sein, und der Souverän sollte ebenfalls aufgeklärt werden, und zwar nicht erst, wenn das Referendum läuft. Wenn es zu einer Assoziierung kommt, dann stehen wir vor einem Entschluss, dessen Tragweite bedeutend über diejenige eines Handelsvertrages hinausgeht.
Minister Weitnauer teilt die Auffassung, wonach eine folgerichtige Aufklärung des Auslandes erforderlich ist; immerhin bezweifelt er, ob eine solche in USA grossen Erfolg haben würde. Eine derartige Publizistik würde jedoch der Schweiz gestatten, aus ihrer Defensive hervorzutreten.
Eine der Hauptaufgaben der Arbeitsgruppen für Integrationsfragen wird darin bestehen, die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf ihre Konsequenzen zu beurteilen. Im Ergebnis dieser Arbeiten wird sich voraussichtlich auch zeigen, ob eine schweizerische Mitwirkung bei der EWG nur von wirtschaftlichen oder nicht vielleicht darüber hinaus doch von politischen Motiven diktiert sein würde. Was die wirtschaftliche Seite betrifft, so hat Herr Bundesrat Bourgknecht das Verdienst, letzthin in Luzern klargemacht zu haben, dass, wenn die Schweiz abseits bliebe, sie eine Zollmauer von rund 15% zu überwinden hätte: dies wäre das Ausmass des rein wirtschaftlichen «Schadens», der uns erwüchse.
Nationalrat Dürrenmatt stellt die Frage, ob ein Assoziationsvertrag ebenfalls keine Rücktrittsmöglichkeiten aufweisen würde.
Minister Jolles: Eines der wesentlichen Erfordernisse an ein Assoziationsabkommen ist die Rücktrittsmöglichkeit. Ein Assoziationsvertrag wird so abzuschliessen sein, dass ein Rücktritt nicht nur im Kriegsfall, sondern jederzeit erfolgen kann. Worin unterscheiden sich Assoziation und Handelsvertrag? Man muss sich bewusst sein, dass, ganz abgesehen von den politischen Untertönen, auch auf rein wirtschaftlichem Gebiet die Verhältnisse noch nicht so klar präzisiert sind, dass man einen blossen Handelsvertrag eingehen könnte. Der dynamische Aspekt der Wirtschaft der EWG lässt die in einem Handelsvertrag vorzusehenden Pflichten und Rechte zu wenig genau abgrenzen. Die Assoziation soll der Schweiz gestatten, sich an dieser dynamischen Entwicklung zu beteiligen.
Nationalrat Wick: Die innere Geschlossenheit der Schweiz, der Wille, an ihrer Neutralität festzuhalten, muss vorhanden sein, bevor wir in Verhandlungen mit der EWG eintreten. Unsere Jugend diskutiert die Neutralität, findet sie überlebt, und diese Mentalität wird vom Ausland noch genährt. Dies ist ein gefährliches Moment. Die Einigkeit der Schweizer in bezug auf die schweizerische Neutralitätsdoktrin muss angestrebt werden; nur bei geschlossenem Auftreten vor der EWG können wir damit rechnen, dass auf unsere Argumente Rücksicht genommen wird. Es wird Aufgabe unserer Kommission sein, eine Publizität anzuregen, die diese Einheit nach aussen sehr klar zum Ausdruck kommen lässt.
Am Neutralitätsbegriff darf nicht gerüttelt werden. Wie steht es in dieser Beziehung mit unserer Souveränität? Können wir unsere Neutralität aufrechterhalten, nachdem wir Konzessionen in unserer Souveränität gemacht haben? Welches wird die Stellung einer Referendumsdemokratie in einem Vereinigten Europa sein? Hier stellen sich für unsere Kommission grosse Aufgaben.
Minister Weitnauer: Seine vielfältigen Kontakte mit Vertretern der EWG auf allen Stufen haben ihm gezeigt, dass in diesen Kreisen die schweizerische Neutralität nicht sehr hoch im Kurse steht und als überholt betrachtet wird. Die schweizerische Regierung wird daher nichts unversucht lassen, um die innere Geschlossenheit des Landes nach aussen zu bekräftigen.
Er setzt, an Herrn Nationalrat Wick gewendet, Souveränität mit politischer Handlungsfreiheit gleich. Gewiss verpflichten wir uns durch internationale Verträge zu einem bestimmten Handeln; anderseits steht uns jedoch die Rücknahme unserer Handlungsfreiheit offen.
Ambassadeur de Torrenté: La Suisse jouit aujourd’hui d’un prestige inégalé aux yeux des nombreux peuples qui ont accédé récemment à l’indépendance. J’ai pu m’en convaincre au cours des fréquents entretiens que j’ai eus entre autres avec mes collègues asiatiques et africains. Ces peuples savent que nous avons édifié un état prospère par nos propres forces sans rechercher d’extensions territoriales et sans nous enrichir de la substance des autres. La Suisse reste pour les Africains, les Asiatiques et d’autres peuples encore, un exemple à suivre: Le pays qui a conquis et maintenu son indépendance par son courage, sa volonté, son obstination, contre les entreprises de puissants voisins. Elle inspire confiance car en dépit de sa structure ethnique, elle n’a ni problème racial ni problème des minorités, elle n’a pas de visées politiques. On peut recourir à son potentiel économique sans avoir à se plier à des exigences expresses ou tacites, à des conditions onéreuses ou humiliantes. Or l’amitié de ces peuples nous est précieuse; son importance ira croissant au cours des prochaines décennies.
Ce prestige nous le devons sans aucun doute à notre attitude traditionnelle. Mais il est fondé moins sur la neutralité juridique et le principe de solidarité – dont personne ne saurait du reste contester les mérites – que sur notre impartialité, impartialité qui au surplus permet seule une application judicieuse du principe de solidarité.
Je note également que la déclaration américaine de 195314 mentionne expressément les «services impartiaux» que les États-Unis «et les autres gouvernements du monde entier» peuvent demander à la Suisse.
Prof. Freymond: En Suisse romande les cercles européens déploient une activité considérable et trouvent en grande partie un écho favorable et positif. C’est pourquoi nous nous trouvons sur la défensive du fait de notre neutralité. Mais nous ne pouvons rester indéfiniment dans cette position. Les conséquences d’une non-participation de la Suisse à l’intégration vont au-delà des inconvénients d’une barrière douanière s’élevant à 15%. Il faut penser à l’isolement moral et culturel qu’entraînerait une abstention de notre pays. Nous courons le danger que l’on ne nous comprenne pas, en particulier en France, aux États-Unis et au Royaume-Uni. Tous ces problèmes doivent être discutés avec notre jeunesse qui s’interroge sur notre avenir.
Minister Weitnauer unterstreicht ebenfalls die dringende Wünschbarkeit, unsere Jugend über die uns bevorstehenden Aufgaben aufzuklären und sie für unsere Sache zu gewinnen. Er nimmt in Aussicht, diesem Problem eine ganze Sitzung zu widmen.15
Nationalrat Weber gibt zu bedenken, dass die EWG für die Schweiz nur eines der Geleise internationaler Zusammenarbeit darstelle.
Es gibt auch andere Möglichkeiten, wie die Beteiligung an der OECD,16 der Abschluss von Kulturabkommen17 usw., womit wir unsere Bereitschaft zur weltoffenen Zusammenarbeit beweisen können.
Minister Weitnauer: Hierin, d. h. in der Weltoffenheit, auf die wir verpflichtet sind, liegt eben die Problematik unseres Mitmachens in der EWG. Wir sollten verhüten, dass der Eindruck eines weniger grossen Interesses an der übrigen Welt entsteht. Unsere Europakonzeption ist viel grosszügiger als diejenige der EWG; für uns gehören auch die Oststaaten zu Europa; trotz der politischen Gegensätze sollten wir uns dieser Tatsache bewusst bleiben.
Nationalrat Reverdin: Je suis d’accord qu’il n’est pas toujours agréable d’être sur la défensive. L’histoire prouve au moins que des combats retardataires – que la défensive, même désespérée – ne sont pas inutiles. Nous avons l’exemple de la Grèce et de la Finlande. Bien que les cantons du Sonderbund aient été battus, leur résistance a certainement eu une influence sur l’organisation politique du pays. Sans la guerre du Sonderbund, notre Constitution aurait été certainement plus centralisatrice. C’est, dans une certaine mesure, grâce à cette guerre, que les cantons ont conservé une part appréciable de leurs attributions.
Minister Weitnauer glaubt, dass die Gruppe mit der vorausgegangenen Diskussion einen guten Anfang gemacht hat. Sie kann sich nun zunächst einigen Einzelaspekten zuwenden. Als einer der wichtigsten unter diesen wird anlässlich der nächsten Sitzung die Neutralität in ihrer rechtlichen Ausprägung und die Erfordernisse, die an einen Assoziationsvertrag in dieser Hinsicht gestellt werden müssten, zur Sprache kommen.
Nächste Sitzung: 8. Januar 196218
- 1
- Protokoll: CH-BAR#E9500.225#1996/436#1* (1). Die Sitzung wurde von Bundesrat F. T. Wahlen eröffnet. Anwesende Mitglieder: A. Weitnauer (Vorsitz), E. Bonjour, P. Dürrenmatt, J. Freymond, H. Lüthy,M. Weber, O. Reverdin, P. von Salis, J. R. von Salis, H. de Torrenté und K. Wick. Entschuldigt: W. Hofer und P. Ruegger. Exemplar Nr. 39.↩
- 2
- Vgl. das Schreiben von F. T. Wahlen an L. Erhard vom 15. Dezember 1961, dodis.ch/30145.↩
- 3
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 2276 vom 11. Dezember 1961, dodis.ch/30134. Es handelt sich dabei um die folgenden Arbeitsgruppen: 1. Neutralitätspolitik, Neutralitätsrecht und institutionelle Fragen; 2. Probleme der internen staatsrechtlichen und gesetzlichen Anpassung an den Römer-Vertrag; 3. Landwirtschaftsfragen; 4. Fragen des Arbeitsmarktes (Freizügigkeit der Arbeitskräfte, Harmonisierung der Entschädigung für Überzeit, der Ferien, der Frauen- und Männerarbeitslöhne); 5. Niederlassungsfragen und Gesellschaftsrecht; 6. Fragen der Sozialversicherung; 7. Kartellpolitik; 8. Fragen des Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs und der Beteiligung an verschiedenen Fonds; 9. Verkehrsfragen; 10. Fiskalfragen; 11. Kriegswirtschaft und CECA; 12. Euratom; 13. Fragen der Zolltechnik und der allfälligen Überführung der EFTA-Beziehungen in die EWG; 14. Historische Standortsbestimmung. Vgl. dazu auch das Protokoll der Sitzung der Kommission für auswärtige Angelegenheiten des Ständerats vom 20. Februar 1967, dodis.ch/30875. Zur Einberufung und Konstituierung der Arbeitsgruppe Historische Standortbestimmung vgl. ferner das Schreiben von H. Schaffner und F. T. Wahlen an A. Weitnauer vom 29. November 1961, dodis.ch/50493.↩
- 4
- Vgl. das Schreiben von F. T. Wahlen an L. Erhard vom 15. Dezember 1961, dodis.ch/30145.↩
- 5
- W. Hallstein hielt am 24. November 1961 um 19 Uhr im Auditorium maximum der ETH Zürich einen Vortrag mit dem Titel «Die EWG in der Gemeinschaft der freien Welt». Zum Programm des Aufenthalts Hallsteins in der Schweiz vgl. CH-BAR#E2001E#1976/17#312* (A.42.14).↩
- 6
- Vgl. das Schreiben von F. T. Wahlen an L. Erhard vom 15. Dezember 1961, dodis.ch/30145.↩
- 7
- Vgl. das Memorandum des Bundesrats vom 8. Februar 1919, DDS, Bd. 7-I, Dok. 177, dodis.ch/43922.↩
- 8
- Vgl. das Memorandum des Bundesrats vom 29. April 1938 im Anhang von DDS, Bd. 12, Dok. 277, dodis.ch/46537.↩
- 9
- Vgl. den Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Neutralität der Schweiz im Völkerbund vom 3. Juni 1938, BBl, 1938, I, S. 840–852.↩
- 10
- Vgl. den Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Anwendung des Artikels 16 des Völkerbundpaktes auf den italienisch-abessinischen Konflikt vom 2. Dezember 1935, BBl, 1935, II, S. 921–972.↩
- 11
- Zur Vermittlerrolle der Schweiz im Algerienkrieg vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2660.↩
- 12
- Zur Übernahme von wirtschaftlichen Sanktionen hatte sich die Schweiz bei ihrem Beitritt zum Völkerbund hingegen verpflichtet, vgl. die Londoner Erklärung vom 13. Februar 1920, QdD 14, Dok. 18, dodis.ch/1721. Zur Frage des Beitritts zum Völkerbund vgl. auch DDS, Bd. 7-II, Dok. 25, dodis.ch/44236 sowie das BR-Prot. Nr. 2763 vom 4. August 1919, QdD 14, Dok. 12, dodis.ch/44244.↩
- 13
- Vgl. das Protokoll der 2. Sitzung der Arbeitsgruppe Historische Standortbestimmung vom 8. Januar 1962, QdD 23, Dok. 2, dodis.ch/34184. ↩
- 14
- Vgl. dazu das Memorandum des US Department of State vom 10. Juni 1953, dodis.ch/9605.↩
- 15
- Vgl. den zweiten Teil des Protokolls der 5. Sitzung der Arbeitsgruppe Historische Standortbestimmung vom 20. März 1962, dodis.ch/34187.↩
- 16
- Zur Gründung der OECD und dem Beitritt der Schweiz im Jahr 1961 vgl. DDS, Bd. 21, Dok. 143, dodis.ch/14884.↩
- 17
- Zur Frage des Abschlusses von Kulturabkommen durch die Schweiz vgl. das Schreiben von G. Keel an T. de Lantsheere vom 24. März 1947, dodis.ch/5263 sowie das BR-Prot. Nr. 335 vom 21. Februar 1961, dodis.ch/69732. Vgl. zudem die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Beitritt der Schweiz zum europäischen Kulturabkommen von 1954 vom 4. Dezember 1961, dodis.ch/35008.↩
- 18
- Vgl. das Protokoll der 2. Sitzung der Arbeitsgruppe Historische Standortbestimmung vom 8. Januar 1962, QdD 23, Dok. 2, dodis.ch/34184.↩
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