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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 23, doc. 183
volume linkZürich/Locarno/Genève 2011
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Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2200.40#1986/25#762* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2200.40(-)1986/25 34 | |
Titolo dossier | Malaysia/Thailand Konsultativgruppe, Teil 1 (1966–1967) | |
Riferimento archivio | 513.1 |
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 7110(-)1977/9 189 |
Titolo dossier | Kredite, Anleihen. Malaysia (1966–1967) |
Riferimento archivio | 861.5 |
dodis.ch/31339
Konsultativgruppen Malaysia und Thailand
Die Schweiz ist von der Weltbank verschiedentlich eingeladen worden, in den von ihr geschaffenen Konsultativgruppen2 mitzuwirken. Über die Aufgabe dieser Gremien gibt Ihnen die beiliegende Notiz (Beilage 13) Aufschluss, die nach einer Besprechung mit dem Leiter des Lateinamerikadepartements der Weltbank4 am 15. Juli 1966 ausgearbeitet wurde.
Die Mitglieder einer Gruppe treten jährlich ein- bis zweimal zu einer Sitzung zusammen, welche in letzter Zeit meist in einer westeuropäischen Hauptstadt abgehalten wurde. Die Vertreter der Bank haben im letzten Jahr damit begonnen, sich jeweils vor den Sitzungen in die Hauptstädte der Mitgliedländer zu begeben und dort die sich stellenden Fragen mit den zuständigen Regierungsstellen vorzubesprechen. Im Anschluss an eine solche Diskussion über die Konsultativgruppe Peru5 ist die bereits erwähnte Notiz entstanden. Auch das Entwicklungsland sendet zuweilen vor der Gruppensitzung eine Delegation in die Hauptstädte, um das Klima zu sondieren. Dies war beispielsweise bei Malaysia6 der Fall.
Wir haben uns zu einer Mitwirkung in den Konsultativgruppen Malaysia7 und Thailand8 entschlossen, weil in diesen Ländern schon schweizerische Interessen bestehen und weil sie wegen ihren relativen Grössen für die schweizerischen Industrie- und Ingenieurfirmen als Sekundärmärkte in Asien von Bedeutung werden können9. Im Falle Südkorea10 sind wir zwar ebenfalls eingeladen worden, als Mitglied an den Arbeiten der Gruppe teilzunehmen. Mit der Weltbank sind wir dann so verblieben, dass die Schweiz vorläufig nicht Mitglied werden möchte, aber dass wir es begrüssen würden, über die Tätigkeit der Gruppe laufend informiert zu werden. In der Beilage finden Sie den Bericht der Schweizerischen Botschaft in London über die letzte Sitzung der Konsultativgruppe Malaysia und Thailand (Beilage 211) sowie je eine Notiz über die vorausgegangenen Gespräche mit dem malayischen Finanzminister12 (Beilage 313) und den Vertretern der Weltbank (Beilage 414).
Aus den Gründen, die wir Ihnen weiter unten noch darlegen, erklärten wir dem Finanzminister Malaysias, dass ein staatlicher Kredit nicht möglich sei, dass wir aber bereit sind, in begründeten Fällen, d. h. je nach der Natur des zu errichtenden Projektes bei der Gewährung der Exportrisikogarantie über 5 Jahre hinauszugehen, wenn sich schweizerische Firmen für die Ausführung von Projekten in Malaysia interessieren würden. Für Thailand nahmen wir dasselbe Verfahren in Aussicht.
In der Folge haben nun Besprechungen zwischen den Botschaftern und der Verwaltung der jeweiligen Länder in Kuala Lumpur15 und Bangkok16 stattgefunden. Das thailändische Finanzministerium hat ein Papier «Policy and Procedure for Acquiring External Loans» (Beil. 517) herausgegeben, das die von Thailand angestrebte Politik im Sektor der Auslandhilfe zum Gegenstand hat. Die dort aufgeführten Bedingungen gehen eher noch über die von der Welt bank genannten hinaus, vor allem tragen die angestrebten uniformen Zahlungs bedingungen unseren Wünschen nicht Rechnung: Die Bedingungen sollten von Fall zu Fall angepasst werden. Nach einem Bericht der Schweizerischen Botschaft in Kuala Lumpur18 tendiert auch das Finanzministerium Malaysias dahin, von einem Lande für alle Investitionsgüterlieferungen einheitliche Bedingungen zu erhalten und darüber ein zwischenstaatliches Abkommen abzuschliessen.
Es wäre nun interessant zu erfahren, wie sich die anderen Länder verhalten wollen und welche Leistungen sie in Aussicht nehmen, bevor wir irgend welche Schritte unternehmen. Eine ähnliche Umfrage betreffend Thailand hat die dänische Verwaltung bereits eingeleitet19. Der hiesige Handelsattaché20 erwähnte bei dieser Gelegenheit vertraulich, dass Dänemark die Gewährung eines Kredites von 30–40 Mio. Kronen an Thailand plane, zu einem Zinssatz von 4½% und einer Minimallaufdauer von 12 Jahren. Da der derzeitige Plafond für Finanzkredite an das Ausland aber erschöpft sei, müsse das Parlament erst einer Erhöhung des Plafond zustimmen. Der dänische Botschaftssekretär21 wies bei dieser Besprechung auf die seit langem bestehenden Bande zwischen den beiden Königreichen hin sowie u. a. auf die verschiedenen dänischen Firmen, wie beispielsweise die East Asiatic Company, welche in Thailand sehr aktiv sein sollen.
Für uns präsentiert sich die Lage derzeit wie folgt:
1. Wir sind an einem Informationsaustausch über die derzeitigen und geplanten Hilfsleistungen sowie die dabei angewandten Zahlungsbedingungen sehr interessiert. An einer Koordinierung und Harmonisierung der Zahlungsbedingungen und Zinssätze können wir uns aber nur in einem sehr beschränkten Rahmen beteiligen, aus Gründen, die wir im folgenden darlegen. Wir sind aber bereit, diese Fragen an der nächsten Sitzung der Konsultativgruppe zu diskutieren.
2. Die Gewährung eines staatlichen Kredites dürfte sowohl im Falle Thailands wie Malaysias ausgeschlossen sein, jedenfalls für die nähere Zukunft. Dem Parlament werden nämlich in nächster Zeit bereits einige Vorlagen betreffend die Gewährung staatlicher Mittel für die Entwicklungshilfe unterbreitet werden, so u. a. für die Fortführung der technischen Zusammenarbeit22, die Kapitaleinzahlungen bei der Asiatischen Entwicklungsbank23 etc. Auf der Warteliste figurieren bereits andere bilaterale Kredite (z. B. für Pakistan24, da Indien25 bereits vor Jahresfrist gleichzeitig mit einem ERG-gedeckten Bankenkredit von 31,5 Mio. Fr. auch einen staatlichen Kredit von 31,5 Mio. Fr. zugesprochen erhielt). Die Budgetsituation für die nächste Zukunft ist für weitere Kreditvorlagen alles andere als günstig; Subventionen im Inland wurden gekürzt, Steuererhöhungen stehen in Aussicht.
3. Als schweizerische Beitragsmöglichkeit verbleibt somit nur die Gewährung der Exportrisikogarantie26 zu günstigeren Bedingungen als 5 Jahre für Lieferungen, die durch private Kredite finanziert werden. Wegen der Struktur des schweizerischen Bankensystems sind aber, wie sich im Falle Indien gezeigt hat, Bankenkredite mit längeren Fristen als 10 Jahren nicht realisierbar, so dass auch für Thailand und Malaysia allerhöchstens ERG-garantierte Kredite mit einer über 10 Jahre gestaffelten Rückzahlung möglich erscheinen. Wir möchten aber nicht an diese Obergrenze gehen, sondern wenn immer möglich die Natur des Projektes noch in Rechnung stellen. In Betracht ist ferner zu ziehen, dass die Bereitstellung längerfristiger Kredite heute auch dem Bankensystem grössere Mühe bereitet als noch vor drei bis vier Jahren.
4. Da nur ERG-gesicherte private Kredite in Frage kommen, sind auch die Zinssätze für diese Kredite der derzeitigen Marktlage anzupassen. Die Zinssätze liegen heute bei Brutto 7%. Für die privaten Kredite ist das schweizerische Zinsniveau im internationalen Vergleich immer noch unter dem Durchschnitt. Der von Thailand genannte Satz von 6% wird damit um 1% überschritten. Die Möglichkeiten, einen Teil des Zinses in den Offertpreis einzukalkulieren, sind aus Konkurrenzgründen gerade im Grossmaschinenbau sehr beschränkt. Bei einer mittleren Kreditdauer von 5 Jahren erhöht sich der Offertpreis schon um 5%, wenn ein Zinsbetrag, der 1% entspricht, verdeckt überwälzt werden soll.
Wir wären an sich bereit, mit beiden Ländern ein Rahmenabkommen über die Gewährung der ERG abzuschliessen, sofern darin nicht einheitliche Bedingungen stipuliert werden, sondern diese von Fall zu Fall nach der Natur des Projektes festgelegt werden können. Wir gehen dabei von der Voraussetzung aus, dass wir die beiden Länder nicht gut ungleich behandeln können. Wir möchten Sie bitten abzuklären27, welche Schritte Ihre Gastländer und insbesondere Belgien, die Niederlande, Norwegen und Dänemark in Aussicht nehmen. Auf Grund der eingegangenen Antworten wäre dann unsere Haltung u. U. noch zu überprüfen. Über die Mitgliedschaft bei den Konsultativgruppen orientiert Sie die Beilage 628. Wir danken Ihnen im voraus für Ihre Bemühungen.
- 1
- Schreiben: E 2200.40(-) 1986/25 Bd. 34 (513.1). Verfasst von A. Fankhauser, gesandt an die schweizerischen Botschaften in Brüssel, Canberra, Den Haag, Köln, Kopenhagen, London, Ottawa, Oslo, Paris, Rom, Tokio, Washington und Wellington. Kopien an die schweizerischen Botschaften in Bangkok und Kuala Lumpur, die Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements, H. Bühler, A. Schnebli, W. Schwendener und A. Fankhauser.↩
- 2
- Für die Zurückhaltung des Präsidenten der Weltbank, G. D. Woods, bezüglich einer schweizerischen Beteiligung vgl. das Schreiben von F. Schnyder an E. Stopper vom 25. Mai 1966, dodis.ch/31954.↩
- 3
- Notiz über die Konsultativgruppen der Weltbank, Doss. wie Anm. 1.↩
- 5
- Vgl. dazu das Schreiben von H. Hess an E. Stopper vom 21. April 1966, dodis.ch/31401 und Doss. E 2005(A) 1978/137 Bd. 546 (t.816-12).↩
- 7
- Vgl. dazu Doss. wie Anm. 6 und E 2001(E) 1978/84 Bd. 204 (C.41.103.2).↩
- 8
- Vgl. dazu das Schreiben von A. Zehnder an E. Stopper vom 29. Oktober 1965, dodis.ch/31904.↩
- 9
- Zur wirtschaftlichen Präsenz der Schweiz in Thailand vgl. den Bericht von E. Andres vom 4. April 1966, dodis.ch/31906.↩
- 10
- Zur Konsultativgruppe für Südkorea vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 133, dodis.ch/31376.↩
- 11
- Schreiben von J.-D. Grandjean an E. Stopper vom 20. Mai 1966, Doss. wie Anm. 1. Vgl. ferner das Schreiben von H. Bühler an B. von Fischer vom 9. Mai 1966, dodis.ch/31905.↩
- 13
- Notiz der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements über den Besuch von Finanzminister Tan Siew Sin vom 25. April 1966, Doss. wie Anm. 1.↩
- 14
- Notiz der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements über die Besprechung mit Weltbank-Vertretern vom 4. Mai 1966, Doss. wie Anm. 1.↩
- 15
- Schreiben von J. Martin an E. Stopper vom 4. August 1966, Doss. wie Anm. 6.↩
- 16
- Vgl. dazu Doss. E 2005(A) 1980/82 Bd. 658 (t.816-12(1)).↩
- 17
- Doss. wie Anm. 1.↩
- 18
- Anm. 15.↩
- 19
- Vgl. die Note der dänischen Botschaft an das Politische Departement von 27. Oktober 1966, E 2001(E) 1978/84 Bd. 205 (C.41.103.2).↩
- 20
- R. W. Rasmussen.↩
- 21
- H. Riemann.↩
- 22
- Vgl. dazu DDS, Bd. 23, Dok. 173, dodis.ch/31734 und die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit Entwicklungsländern vom 27. Dezember 1966, BBl, 1967, I, S. 9–53.↩
- 23
- Vgl. dazu DDS, Bd. 23, Dok. 121, dodis.ch/31703 und die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Entwicklungsbank vom 2. Juni 1967, BBl, 1967, I, 1082–1126.↩
- 24
- Vgl. dazu DDS, Bd. 23, Dok. 79, dodis.ch/30926, Anm. 8.↩
- 25
- Vgl. ibid., Anm. 2.↩
- 26
- Zur Handhabung der Exportrisikogarantie vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 62, dodis.ch/31530, Anm. 5.↩
- 27
- Vgl. z. B. das Schreiben von P. A. Nussbaumer an P. R. Jolles vom 3. Januar 1967, Doss. wie Anm. 1.↩
- 28
- Liste der Mitglieder der beiden Konsultativgruppen, Doss. wie Anm. 1.↩
Collegamenti ad altri documenti
http://dodis.ch/31339 | vedere anche | http://dodis.ch/31703 |
Tags
Tailandia (Economia) Garanzia dei rischi delle esportazioni (GRE)