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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 23, doc. 121
volume linkZürich/Locarno/Genève 2011
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110#1976/21#382* | |
Old classification | CH-BAR E 7110(-)1976/21 91 | |
Dossier title | Asiatische Entwicklungsbank - questions générales (1965–1965) | |
File reference archive | 799.3.0.1 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1978/84#1319* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1978/84 250 | |
Dossier title | Banken (1965–1967) | |
File reference archive | C.41.731.0 • Additional component: Asien |
dodis.ch/31703 Der Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements, E. Stopper, an diverse schweizerische Vertretungen1 Asiatische Entwicklungsbank
Die Weltpresse hat im Laufe dieses Jahres ausführlich über das Projekt der Gründung einer Asiatischen Entwicklungsbank berichtet. An der Bank sollen sich im Gegensatz zu der Afrikanischen Entwicklungsbank2 nicht nur die Länder der Regionen, sondern auch die Industrie-Länder Nordamerikas und Europas (inkl. Russland) beteiligen können, um auf diese Weise das Standing des Institutes zu heben. Wir wurden von mehreren diplomatischen Vertretungen über die schweizerische Haltung befragt3.
Ein Ausschuss4, der den Statutenentwurf5 vorbereitet hatte, besuchte im Verlaufe dieses Sommers verschiedene Hauptstädte Westeuropas, darunter auch Bern6. Mit Bundesratsmitgliedern kam die Delegation7 dabei nicht in Kontakt. Von schweizerischer Seite wurde ihr dargelegt, dass die Schweiz dem Projekt nicht negativ gegenübersteht und die Angelegenheit prüfen werde.
Das damals der Delegation gezeigte Interesse hängt mit folgendem Sachverhalt zusammen: Im internationalen Vergleich über die geleistete Entwicklungshilfe steht die Schweiz nicht schlecht da, wenn alle Exportrisikogaran tieleistungen einbezogen werden. Da nun je länger je mehr nur noch die längerfristigen Exportrisikogeschäfte für die Berechnung der Leistungsnorm von 1% des Bruttosozialproduktes berücksichtigt werden können, würde die Schweiz beträchtlich unter dieser Norm bleiben, so dass die Frage unvermeidlich wird, in welcher Weise die staatliche Entwicklungshilfe zu erhöhen sei8. Neben einer Investitionsrisikogarantie9 zur Förderung der privaten Investitionen und Darlehen zu weichen Bedingungen würde auch die Kapitalbeteiligung an einer Entwicklungsbank10 eine langfristige Mittelhingabe an Entwicklungsländer zur Folge haben.
Bei Fragen von Gesprächspartnern über die schweizerische Haltung wäre ihnen daher darzulegen, dass die Frage eines schweizerischen Beitritts weiter geprüft werde. Im derzeitigen Moment können wir uns weder nach der einen noch der andern Seite irgendwie festlegen. Ein Entscheid ist auch nicht in naher Zukunft zu erwarten.
Die Delegation nannte uns gegenüber damals einen Beitrag der Schweiz von 7 Mio. $, wobei man natürlich auch einen höheren Betrag annehmen würde. Wir selbst würden indessen 5 Mio. $ als ausreichend betrachten11.
- 1
- Rundschreiben: E 7110(-) 1976/21 Bd. 91 (799.3.0.1). Gerichtet an in die schweizerischen Vertretungen in Nordamerika, Europa und Asien, das Büro des schweizerischen Beobachters bei der UNO, die schweizerische Delegation bei der OECD, das schweizerische General kon suluat in Hong Kong, das schweizerische Generalkonsulat in Singapur. Kopien an die Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements, an P. R. Jolles, A. Weitnauer, H. Marti, H. Bühler und E. Moser.↩
- 2
- Zur Afrikanischen Entwicklungsbank vgl. das Rundschreiben von H. Bühler an diverse schweizerischen Vertretungen vom 2. Dezember 1964, dodis.ch/31736 sowie die Notiz von H. Bühler vom 15. November 1965, dodis.ch/31735.↩
- 3
- Vgl. z. B. die Anfragen der Botschaften in Australien und Japan: Schreiben von H. Béglé an P. Micheli vom 26. November 1965 und Schreiben von J. de Rham an P. Micheli vom 7. Dezember 1965, Doss. wie Anm. 1.↩
- 5
- Vgl. das Draft agreement establishing the Asian Development Bank vom 31. August 1965, Doss. wie Anm. 1.↩
- 6
- Zum Besuch des Ausschusses für die Gründung der asiatischen Entwicklungsbank in Bern vom 2. August 1965 vgl. das Schreiben von H. Bühler an A. Soldati vom 10. August 1965, Doss. wie Anm. 1.↩
- 7
- Die Delegation des ECAFE für die Schweiz setzte sich zusammen aus: C. Balmaceda, N. C. Hach, A. I. Qureshi, M. Agah, R. Krishnamurti, A. Maglaque.↩
- 8
- Zum Rahmenkredit der technischen Zusammenarbeit vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 173, dodis.ch/31734.↩
- 9
- Zur Asiatischen Entwicklungsbank und der Investitionsrisikogarantie vgl. die Notiz von A. Fankhauser an P. R. Jolles vom 26. November 1966, E 7110(-) 1976/21 Bd. 94 (799.3.0.1). Zu den Investitionsschutzabkommen mit Lateinamerika vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 8, dodis.ch/31413 sowie DDS, Bd. 23, Dok. 163, dodis.ch/31582.↩
- 10
- Für die Beteiligung der Schweiz an einer anderen Entwicklungsbank vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 150, dodis.ch/30945.↩
- 11
- Zur Frage der Beteiligung der Schweiz am Kapital der Asiatischen Entwicklungsbank vgl. das BR-Prot. Nr. 480 vom 7. März 1966, dodis.ch/31355 sowie die Notiz von H. Bühler an Ch. Oser vom 28. November 1966, dodis.ch/31711.↩
Relations to other documents
http://dodis.ch/31339 | see also | http://dodis.ch/31703 |
http://dodis.ch/31956 | see also | http://dodis.ch/31703 |
Tags
Asia Export Risk Guarantee (ERG)