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25.4.1995 (mardi)
Erste Vertragsparteienkonferenz (CoP1) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen. Berlin 28.3.–7.4.1995
Rapport (R)
Das Hauptresultat der CoP 1 in Berlin war die Übereinkunft, ein Mandat zur Verhandlung eines Protokolls zu verabschieden («Berliner Mandat»), das 1997 angenommen werden soll. Es beinhaltet unter anderem, dass bis 1997 Politiken und Massnahmen sowie quantifizierte Begrenzungs- und Reduktionsziele für Treibhausgase festgelegt werden sollen. Auch die Vorarbeit der Schweiz hat dazu beigetragen, dass der wichtige Punkt der internationalen Koordination von Instrumenten und Massnahmen im Berliner Mandat Eingang gefunden hat. Ausserdem konnte eine Pilotphase für die gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzmassnahmen durch verschiedene Länder («Joint Implementation») lanciert werden.
Dass das Klimasekretariat nun von Genf nach Bonn zieht, soll die Schweiz nicht entmutigen, alle Möglichkeiten auszuloten, um aus Genf einen Umweltstandort zu machen.
Darin: Erklärung der Schweiz vom 29.3.1995: Adequacy of Commitments Contained in Article 4.2 (a) and (b) of the Framework Convention on Climate Change (Beilage).
Darin: Diverse Beschlüsse der Konferenz (Beilage).
Dass das Klimasekretariat nun von Genf nach Bonn zieht, soll die Schweiz nicht entmutigen, alle Möglichkeiten auszuloten, um aus Genf einen Umweltstandort zu machen.
Darin: Erklärung der Schweiz vom 29.3.1995: Adequacy of Commitments Contained in Article 4.2 (a) and (b) of the Framework Convention on Climate Change (Beilage).
Darin: Diverse Beschlüsse der Konferenz (Beilage).
Références:
o.713-845.23 • 8.07.5.2.1
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