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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1991, doc. 60
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2024B#2002/7#425* | |
Dossier title | Sitzungen Führungsausschuss (1991–1993) | |
File reference archive | a.211.237.0/7 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2023A#2003/421#3325* | |
Dossier title | Sahara occidental - MINURSO, Band 4 (1991–1991) | |
File reference archive | o.713.30(1) |
dodis.ch/58732Sitzung des EDA und des EMD vom 20. Dezember 1991 zur UNO-Mission in der Westsahara1
MINURSO: 13. Sitzung des Führungsausschusses2
Im politischen Bereich wurden seit der letzten Sitzung vom 11. Dezember3 keine wesentlichen Fortschritte erzielt. Nach wie vor zeichnet sich keine Lösung für die Hauptschwierigkeit, die Identifikation der Stimmberechtigten ab. Es wird erwartet, dass der zurücktretende UNO-Generalsekretär noch vor Ende Jahr dem Sicherheitsrat seinen Bericht vorlegen wird (inzwischen erfolgt).4
Sein Rücktritt erfolgte in Absprache mit dem Departementschef5 und dem Gesamtbundesrat.6 Äusserer Anlass war der Ablauf des ursprünglich für zwei Jahre vorgesehenen Mandats.7 Ab Januar 92 wird er die Schweizer Mission in New York leiten.8 Die Wahrnehmung beider Aufgaben über einen längeren Zeitraum ist nicht möglich, zumal der neue UNO-Generalsekretär9 wünscht, dass sein Sonderbeauftragter für die Westsahara einzig dieses Mandat ausübt und häufig im Terrain weilt. Vor die Wahl gestellt, entweder sein UNO-Mandat oder die Leitung der Schweizer UNO-Mission aufzugeben, hat sich Botschafter Manz für die Nichtverlängerung seines UNO-Mandates entschieden.
Probleme und Frustrationen innerhalb der Operation erleichterten seine Entscheidung. Es zeigte sich z. B., dass es für einen Aussenstehenden sehr schwierig ist, sich gegenüber dem UNO-Apparat durchzusetzen. Zudem waren gezielte Indiskretionen im UNO-Sekretariat an der Tagesordnung. Und schliesslich lebt die UNO personell über ihre Verhältnisse, stehen dem Dienst Goulding10 doch nur fünf Personen zur Verfügung, die 11 friedenserhaltende Operationen betreuen müssen.11 Die UNO, die erstmals in ihrer Geschichte ihre Aufgabe in diesem Bereich ohne die Behinderungen des Ost-/Westkonflikts voll erfüllen kann, muss sich auch institutionell ihrer neuen, erweiterten Rolle anpassen.12
Die bestehenden politischen Schwierigkeiten gehen von beiden Seiten aus. Da Marokko die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Gebiet hat, wirkt sich seine Obstruktion stärker aus. Das Problem liegt auch beim UNO-Friedensplan selbst, der wichtige Fragen wie die Stimmberechtigung, Kasernierung, Teilnahme von Beobachtern am Referendum usw. nicht gelöst hat. Zudem musste der Plan aufgrund der Budgetvorgaben zeitlich so komprimiert werden, dass er in Praxis nicht mehr fristgerecht durchführbar ist.
Botschafter Manz hat einen Entwurf des Berichts des UNO-Generalsekretärs an den Sicherheitsrat erstellt, der auch auf die Frage eingeht, was die UNO hätte anders machen sollen.13 Ein Hauptproblem liegt darin, dass der UNO-Plan die Referendumsfrage so extrem stellt, dass es nur Gewinner und Verlierer geben kann, weshalb beide Seiten mit allen Mitteln gewinnen wollen. Es sollte versucht werden, neu zu verhandeln und die Frage so zu stellen, dass beide Seiten etwas gewinnen können. Eine mögliche Lösung wäre dabei eine verfassungsmässige Autonomie der Sahraouis innerhalb Marokkos nach Vorbild der Emirate.
Sein Pressegespräch vom Vortag sollte die Äusserungen von Staatssekretär Jacobi richtigstellen und erfolgte auch im Interesse der SMU. Laut Botschafter Manz ist es verfehlt, MINURSO pauschal als Misserfolg zu bezeichnen und die Schuld einseitig Marokko zuzuschreiben.14 MINURSO steckt in Schwierigkeiten, die überwunden werden können. Die SMU kann dabei ein Vorbild sein. Sie ist die einzige Einheit, der es gelungen ist, von Marokko mehr oder weniger unabhängig zu bleiben. Sie leistet eine ausgezeichnete Arbeit und ist ein Vorbild für alle MINURSO-Angehörigen.15
Was das weitere Schicksal der MINURSO anbelangt, rechnet Botschafter Manz mit einer Fortsetzung nach dem 6. März 92. Ein gutes Indiz, wie die Operation weitergeht, wird die Wahl seines Nachfolgers sein: wird ein Aussenstehender berufen oder versorgt der noch amtierende UNO-Generalsekretär einen seiner Schützlinge im Kabinett mit einem Posten?16 Schwer abzuschätzen ist die Haltung des neuen Generalsekretärs zur MINURSO. Er hat sich von Botschafter Manz informieren lassen, ohne sich zu äussern. Bei der Polisario soll nach der Wahl Boutros-Ghalis Krisenstimmung herrschen, da dieser als alter Freund des marokkanischen Königs17 gilt. Auch Algerien unterstützt aufgrund seiner eigenen Probleme die Polisario weniger.
Der Rücktritt von Botschafter Manz sollte keine falschen Zeichen für den Einsatz der Sanitätseinheit setzen. Diese erfüllt einen konkreten Auftrag und ist, solange es MINURSO-Angehörige im Terrain gibt, unentbehrlich.
Der Projektleiter wird beauftragt, die AdSMU in Ergänzung des Briefes, den Botschafter Manz allen MINURSO-Angehörigen zukommen liess, in einem persönlichen Weihnachtsschreiben zu informieren (in der Zwischenzeit erfolgt).18 Dieses Schreiben soll eine positive Message für die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss sowie die Wertschätzung der SMU enthalten und über den Rücktritt von Botschafter Manz gemäss offizieller Sprachregelung orientieren. Es ist vor Versand Botschafter Keusch und Manz zur Stellungnahme zu unterbreiten (erfolgt).
Die Ergebnisse dieser politischen Abklärungsmission wurden anhand folgender Punkte vorgestellt:
– Gewinnung eines allgemeinen Eindrucks über MINURSO und die SMU
– Ausleuchten des politischen Hintergrunds (Abhängigkeit von Marokko, 2. grüner Marsch, Zustand Polisario, Bereitschaft zur Autonomielösung)
– Öffentlichkeitsarbeit SMU
– Abbaumöglichkeiten der SMU
– Aussprache mit AdSMU
Der Bericht über die politische Abklärungsmission19 wird den Mitgliedern des Führungsausschusses anfangs 1992 zugestellt.
Das Aussprachepapier an den Bundesrat vom 28. November 1991 wurde an der Sitzung vom 18.12. erneut zurückgestellt.20 Vorbehalte gegenüber dem Papier bestehen, mit Ausnahme des Begehrens des EFD nach Kompensation, keine.21 Der Bundesrat musste aus zeitlichen Gründen auf die Behandlung aller vorliegenden Aussprachepapiere verzichten. Das Aussprachepapier wurde neu für die Sitzung des Bundesrates vom 15. Januar 1992 traktandiert. Es wurde beschlossen, das vom 28.11.91 datierte Aussprachepapier zu belassen und den Bundesrat mittels einer Zusatzinformation22 über die in der Zwischenzeit erfolgte Entwicklung zu orientieren.
[...]23
- 1
- CH-BAR#E2023A#2003/421#3325* (o.713.30(1)). Das Beschlussprotokoll wurde von Gabriela Nützi Sulpizio von der Sektion Vereinte Nationen und internationale Organisationen des EDA verfasst und am 24. Dezember 1991 mit einem vom stellvertretenden Chef der Sektion, Robert Steiner, unterzeichneten Begleitschreiben an die Mitglieder des MINURSO-Führungsausschusses geschickt. Eine Kopie des Protokolls ging an die schweizerische Mission bei der UNO in New York, an die schweizerische Botschaft in Rabat, an den Chef der Abteilung UNO, Internationale Organisationen, Umweltangelegenheiten des EDA, Hansrudolf Hoffmann, und an Nützi Sulpizio selbst. Für die vollständige Liste der Sitzungsteilnehmenden vgl. das Faksimile dodis.ch/58732.↩
- 2
- Die Mission des Nations Unies pour l’organisation d’un référendum au Sahara occidental (MINURSO) wurde am 29. April 1991 mit der Resolution 690 des UNO-Sicherheitsrats mit dem Ziel eingesetzt, den Waffenstillstand in der Westsahara zu überwachen und eine Volksabstimmung über eine mögliche Unabhängigkeit des Territoriums bzw. seine Integration in das marokkanische Königreich durchzuführen. Die Leitung dieser Mission übernahm als Sonderbeauftragter des UNO-Generalsekretärs Javier Pérez de Cuéllar, Botschafter Johannes Manz, der Direktor der Direktion für Verwaltungsangelegenheiten und Aussendienst des EDA, vgl. das BR-Prot. Nr. 55 vom 17. Januar 1990, dodis.ch/55967. Die Schweiz stellte der Mission zudem mit der Swiss Medical Unit (SMU) eine Sanitätseinheit zur Verfügung und beteiligte sich mit 4 Mio. CHF am Rückführungsprogramm für Saharouis des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge, vgl. das BR-Prot. Nr. 1259 vom 26. Juni 1991, dodis.ch/56955. Vgl. zudem die Zusammenstellung dodis.ch/C1842.↩
- 3
- Vgl. dazu dodis.ch/58756.↩
- 4
- Vgl. den Report of the Secretary-General on the situation concerning Western Sahara vom 19. Dezember 1991, UN doc. S/23299.↩
- 5
- Bundesrat René Felber.↩
- 6
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 2440 vom 18. Dezember 1991, dodis.ch/57740.↩
- 7
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 55 vom 17. Januar 1990, dodis.ch/55967.↩
- 8
- Botschafter Manz wurde für diesen Posten bereits am 10. April 1991 ernannt. Vgl. das BR-Prot. Nr. 644 vom 10. April 1991, CH-BAR#E1004.1#1000/9#1007* (4.10prov.).↩
- 10
- UNO-Untergeneralsekretär Marrack Goulding war für die friedenserhaltenden Missionen zuständig.↩
- 11
- Vgl. dazu ferner DDS 1991, Dok. 19, dodis.ch/58341.↩
- 12
- Vgl. dazu dodis.ch/60034 und dodis.ch/59341.↩
- 13
- Vgl. dazu auch das Schreiben von Botschafter Manz an Pérez de Cuéllar vom 13. Dezember 1991, dodis.ch/58775.↩
- 14
- Vgl. dazu bspw. Der Bund vom 20. Dezember 1991, S. 13: «Manz dementierte damit Aussagen von Staatssekretär Klaus Jacobi, der Minurso als Misserfolg bezeichnete und sagte, die Marokkaner hätten falsche Angaben über die Zahl der in der Westsahara lebenden Stimmberechtigten gegeben.» ↩
- 15
- Vgl. dazu dodis.ch/58776.↩
- 16
- Nachfolger von Botschafter Manz wurde der ehemalige Aussenminister Pakistans Sahabzada Yaqub Khan.↩
- 17
- Hassan II.↩
- 18
- Vgl. das Schreiben von Projektleiter Urs Freiburghaus an die Angehörigen der SMU dodis.ch/60540.↩
- 19
- Vgl. den Bericht vom Chef der Sektion Vereinte Nationen und internationale Organisationen der Direktion für internationale Organisationen des EDA, Anton Thalmann, vom 7. Januar 1992, vgl. dodis.ch/59938.↩
- 20
- Vom Aussprachepapier des EMD und EDA nahm der Bundesrat im Januar 1992 zustimmend Kenntnis, vgl. das BR-Prot. Nr. 28 vom 15. Januar 1992, dodis.ch/58007.↩
- 21
- Für den Mitbericht des EFD vom 6. Dezember 1991 vgl. die Beilage des BR-Prot. Nr. 28 vom 15. Januar 1992, dodis.ch/58007.↩
- 22
- Für die Zusatzinformation vom 8. Januar 1992 vgl. die Beilage des BR-Prot. Nr. 28 vom 15. Januar 1992, dodis.ch/58007.↩
- 23
- Für das vollständige Dokument vgl. das Faksimile dodis.ch/58732.↩
Tags
United Nations Mission for the Referendum in Western Sahara (MINURSO) (1991)