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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 25, doc. 4
volume linkZürich/Locarno/Genève 2014
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1980/83#4478* | |
| Old classification | CH-BAR E 2001(E)1980/83 621 | |
| Dossier title | Beziehungen zu Nordvietnam (1968–1970) | |
| File reference archive | B.15.11 • Additional component: Vietnam |
dodis.ch/35862
BEZIEHUNGEN ZU DEN ZWEIGETEILTEN STAATEN2
1. Kontaktgespräche mit Vertretern der DDR
Der Bundesrat beschloss 1951, von den beiden, zwei Jahre vorher entstandenen deutschen Staatsgebilden die Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen3 und mit ihr diplomatische Beziehungen aufzunehmen, weil Bonn unsere rechtliche Auffassung über das Weiterbestehen der mit dem Reich abgeschlossenen schweizerisch-deutschen Staatsverträge teilte und weitere substantielle Zusicherungen betreffend die Behandlung schweizerischer Forderungen und Interessen machte. Der Bundesrat vertrat jedoch die Auffassung, die Schweiz dürfe sich aus Gründen ihrer Neutralitätspolitik nicht den Anschein geben, für eine der deutschen Regierungen Partei zu ergreifen; er erklärte sich deshalb bereit, auch der ostdeutschen Regierung die Aufnahme gegenseitiger direkter Beziehungen zuzugestehen, sofern sie zu einer befriedigenden Regelung der nicht unbedeutenden schweizerischen Interessen in der DDR Hand bieten würde4. Dabei sollten jedoch diese Beziehungen nicht diplomatischer Art sein, sondern sich auf diejenige Form von gegenseitigen Vertretungen beschränken, die unbedingt erforderlich gewesen wären für die Durchführung eines Abkommens über den Warenund Zahlungsverkehr und über den Schutz von Schweizerbürgern und ihrer Vermögen5. Die im Frühjahr 1952 aufgenommenen Verhandlungen6 führten jedoch zu keinem Ergebnis.
Nach diesen erfolglosen Verhandlungen kam aufgrund einer ostdeutschen Initiative und gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 29. Mai 19687 ein erstes Kontaktgespräch mit einer Delegation der Kammer für Aussenhandel der DDR zustande, das am 5./6. Juni 1968 am Sitz des Vororts in Zürich stattfand8. Ein neues vertrauliches Gespräch mit zwei hohen Beamten des Aussen- und des Wirtschaftsministeriums der DDR (kein Pressecommuniqué) erfolgte, gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 23. Juni 19699, wiederum in Zürich am 28./29. August 196910. Die schweizerische Delegation setzte sich in beiden Fällen aus Vertretern des EPD und der Handelsabteilung zusammen. Diese Gespräche haben bei aller Offenheit des Meinungsaustauschs noch keine konkreten Anhaltspunkte für eine beidseitige Verständigung gezeitigt.
Schweizerischerseits wurde klargestellt, dass die Anerkennung der DDR und damit die Aufnahme diplomatischer Beziehungen kein Gegenstand der Erörterung sein könnten, was auch eine Diskussion über konsularische Beziehungen mit Exequatur-Erteilung im vorneherein ausschliesse. Die ostdeutsche Seite ging über den ursprünglich vereinbarten Ausgangspunkt, die Eröffnung einer Kammervertretung in der Schweiz, hinaus und verlangte – unter Hinweis auf die diplomatischen Erfolge der DDR in arabischen Ländern und in Kambodscha sowie auf Änderungen des politischen Klimas in Europa – die Etablierung einer staatlichen Handelsvertretung mit konsularischen Kompetenzen. Diesem Politikum wurde das Politikum schweizerische Vermögensinteressen und Betreuung unserer Landsleute in der DDR gegenübergestellt; darauf wollten die ostdeutschen Gesprächspartner mangels Kompetenzen nicht eingehen; sie beschränkten sich auf den Hinweis, dass vor einer Normalisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der DDR in dieser Sache nichts geschehen könne, und wiederholten die alten Argumente von 1952 (Friedensvertrag als Voraussetzung einer Lösung; Potsdamer Abkommen; präjudizielle Wirkung gegenüber andern Staaten).
Immerhin haben die Vertreter der DDR sich bereiterklärt, den Vermögens- und Personenschutzfragen ihre Aufmerksamkeit zu schenken und dazu zu einem späteren Zeitpunkt Stellung zu nehmen. Erst dann wird schwei zerischerseits auf die Prüfung der Frage der Etablierung einer ostdeutschen Handelsvertretung, die jedoch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und die Konstituierung eines eigentlichen Konsulats nicht präjudizieren dürfte, näher eingetreten werden können. Ein weiteres Kontaktgespräch, das für nächsten März in Berlin vorgesehen ist, wird darüber Aufschluss geben11.
2. Kontakte mit Nord-Vietnam12
Nach einer ersten Fühlungnahme des Schweizerischen Botschafters in Peking13 mit Hanoi Ende 1966 wurde dieser im Jahre 1968 mit Zustimmung des Bundesrats als Vertreter des EPD beim Aussenministerium der Demokratischen Republik Vietnam (DRV) bezeichnet14. In dieser Eigenschaft besuchte er im Februar 196815 und im Juni 196916 erneut die nordvietnamesische Hauptstadt. Der Generaldelegierte der DRV in Paris17 stattete seinerseits im März 1968 Bern einen Gegenbesuch ab18. Als ein wesentliches Ergebnis dieser Institutionalisierung unserer Beziehungen zu Hanoi kann die Schaffung der Grundlage für den Aufbau eines gegenseitigen Vertrauensverhältnisses gebucht werden.
In unseren Kontakten mit Hanoi ging es um die Kundgabe unserer Disponibilität sowie um die Verstärkung der Glaubwürdigkeit von Neutralität und Universalität unserer aussenpolitischen Beziehungen. Humanitäre Fragen und das Problem der Kriegsgefangenen waren ebenfalls Gegenstand der Gespräche. In keiner Weise wurden wir dagegen von bilateralen Interessen oder von einer politischen Stellungnahme im Vietnamkonflikt geleitet.
Unser Ziel bleibt die Anerkennung der DRV durch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen, sobald dies möglich ist und ohne dass ein solcher Schritt als aussenpolitische Stellungnahme zugunsten einer Konfliktspartei (Beispiel Schweden) missdeutet werden kann. Zum gegebenen Zeitpunkt, der rechtzeitig gewählt werden muss, werden wir im Interesse eines Gleichgewichts auch volle diplomatische Beziehungen mit Süd-Vietnam aufzunehmen haben19.
3. Kontakte mit Nord-Korea20
Nach Besuchen, die der nordkoreanische Botschafter in Rumänien21 in den Jahren 1967 und 1968 Bern abstattete, und einer Reise des schweizerischen Botschafters in Peking22 nach Pyongyang sowie im Anschluss an Kontakte zwischen den Botschaften der Schweiz und Nord-Koreas in der chinesischen Hauptstadt kam es im September 1969 am Sitze der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung in Zürich zu Verhandlungen23 über die Errichtung einer privatrechtlichen Vertretung des «Komitees für die Förderung des internationalen Handels der Demokratischen Volksrepublik Korea». Die schweizerische Delegation setzte sich aus Vertretern des EPD, der Handelsabteilung, des Vororts und der Zentrale für Handelsförderung zusammen. Die Gesprächsergebnisse wurden – um ihnen keinen offiziellen Charakter zu geben – in einem Schreiben des Direktors24 der erwähnten Zentrale an den Leiter25 der nordkoreanischen Delegation festgehalten. Darin erklären wir im wesentlichen unsere Bereitschaft, die Zulassung einer Delegation des genannten nordkoreanischen Komitees in Zürich unter gewissen Bedingungen (ohne Privilegien und Immunitäten) zu prüfen. Erwartet werden nun die entsprechenden Einreiseund Aufenthaltsgesuche für die Mitglieder dieser Vertretung, die vermittelst unserer Botschaft in Peking eingereicht werden sollen.
Wenn wir im Sinne des Postulats möglichster Universalität unserer Aussenbeziehungen bereit sind, eine privatrechtliche nordkoreanische Handelsvertretung zuzulassen, so durften wir doch bei der Absteckung des hiefür notwendigen Rahmens jene Grenze nicht überschreiten, die von Südkorea als de-facto-Anerkennung Nordkoreas interpretiert werden könnte. Seoul befolgt einerseits eine Art Hallstein-Doktrin und ist andererseits als Handelspartner für die Schweiz von einem gewissen Interesse26. Der Forderung Pyongyangs nach Aufnahme diplomatischer Beziehungen oder nach Errichtung einer offiziellen Handelsvertretung wurde deshalb nicht stattgegeben. Im übrigen haben wir uns seinerzeit bei der Errichtung der diplomatischen Vertretung Südkoreas in Bern27 unsere Handlungsfreiheit gegenüber dem Norden vorbehalten, was uns von Südkorea ausdrücklich zugestanden wurde.
Zu Ihrer weiteren Dokumentation liegt das Referat bei, das Herr Bundesrat Spühler über das Problem der geteilten Staaten am 16. Mai 196828 vor der nationalrätlichen Kommission für auswärtige Angelegenheiten hielt. In seinen Grundzügen ist dieses Dokument nach wie vor gültig. Ein Exemplar des Proto kolls29 über die im Anschluss daran erfolgte Diskussion (S. 2–13) finden Sie ebenfalls in der Beilage.
- 1
- Notiz (Kopie): CH-BAR#E2001E#1980/83#4478* (B.15.11). Verfasst von K. Fritschi.↩
- 2
- Zur Frage der geteilten Staaten vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 43, dodis.ch/31039; DDS, Bd. 24, Dok. 127, dodis.ch/32173; DDS, Bd. 25, Dok. 123, dodis.ch/35861; das BR-Beschlussprot. II vom 16. Juli 1971 der 25. Sitzung vom 7. Juli 1971, CH-BAR#E1003#1994/26#14* und das BR-Beschlussprot. II vom 20. Oktober 1972 der 54. Sitzung vom 18. Oktober 1972, S. 4, CH-BAR#E1003#1994/26#15*.↩
- 3
- BR-Prot. Nr. 566 vom 16. März 1951, dodis.ch/8077.↩
- 4
- Vgl. dazu DDS, Bd. 18, Dok. 59, dodis.ch/7983, und Dok. 88, dodis.ch/7927.↩
- 5
- Vgl. dazu DDS, Bd. 19, Dok. 102, dodis.ch/9043.↩
- 6
- Vgl. dazu die Notiz von A. Zehnder an M. Petitpierre vom 8. November 1954, dodis.ch/9052.↩
- 7
- BR-Prot. Nr. 809 vom 29. Mai 1968, dodis.ch/32465.↩
- 8
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 149, dodis.ch/32468, Anm. 13.↩
- 9
- BR-Prot. Nr. 1083 vom 23. Juni 1969, CH-BAR#E1004.1#1000/9#747*.↩
- 10
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 149, dodis.ch/32468, Anm. 18. Es handelt sich bei den DDR-Unterhändlern um I. Oeser und Ch. Meyer.↩
- 11
- Vgl. dazu die Notiz von P. Micheli und P. R. Jolles an P. Graber und E. Brugger vom 5. März 1970, dodis.ch/34325.↩
- 12
- Zu den Beziehungen der Schweiz zu Nordvietnam vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 30, dodis.ch/32170, und Dok. 127, dodis.ch/32173; DDS, Bd. 25, Dok. 38, dodis.ch/35601; Dok. 70, dodis.ch/35607; Dok. 90, dodis.ch/35603, bes. Anm. 2 und Dok. 149, dodis.ch/35604.↩
- 13
- O. Rossetti.↩
- 14
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 75, dodis.ch/32171, Anm. 3.↩
- 15
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 75, dodis.ch/32171, Anm. 5.↩
- 16
- Vgl. dazu den Bericht von O. Rossetti an W. Spühler vom 18. Juni 1969, dodis.ch/32185.↩
- 17
- Mai Van Bo.↩
- 18
- Zum Besuch von Mai Van Bo vom 19. bis 22. März 1968 in Bern vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 75, dodis.ch/32171.↩
- 19
- Zu den Beziehungen der Schweiz zu Südvietnam vgl. das Schreiben von J.-P. Weber an P. Micheli vom 23. Dezember 1970, dodis.ch/36109; das BR-Prot. Nr. 1420 vom 25. August 1971, dodis.ch/36057; das Telegramm Nr. 67 von J.-P. Weber an das Politische Departement vom 15. Oktober 1971, dodis.ch/36110; den Bericht von J.-P. Weber an P. Graber vom 18. Dezember 1971, dodis.ch/36111 sowie das Schreiben an E. Thalmann vom 21. November 1972, dodis.ch/36112.↩
- 20
- Zu den Beziehungen der Schweiz zu Nordkorea vgl. DDS, Bd. 22, Dok. 13, dodis.ch/18909; DDS, Bd. 23, Dok. 91, dodis.ch/31372, und Dok. 184, dodis.ch/31369; DDS, Bd. 24, Dok. 169, dodis.ch/33133, sowie DDS, Bd. 25, Dok. 152, dodis.ch/35835, Dok. 164, dodis.ch/35836 und Dok. 168, dodis.ch/35837.↩
- 22
- O. Rossetti.↩
- 23
- Zu den Verhandlungen in Zürich sowie zu den vorangehenden Kontakten vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 169, dodis.ch/33133.↩
- 24
- R. Montandon. Vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 169, dodis.ch/33133, bes. Anm. 23.↩
- 25
- Bang Ki Yong.↩
- 26
- Zu den Wirtschaftsbeziehungen mit Südkorea vgl. DDS, Bd. 25, Dok. 153, dodis.ch/35785.↩
- 27
- Vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 43, dodis.ch/31039, Anm. 10 und 22.↩
- 28
- Referat von W. Spühler vom 16. Mai 1968, dodis.ch/9561.↩
- 29
- Protokoll vom 27. Mai 1968 der Sitzung der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats vom 16. Mai 1968 von F. Blankart, dodis.ch/34113.↩
Relations to other documents
| http://dodis.ch/35862 | is mentionned in | http://dodis.ch/9561 |
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