Sprache: Deutsch
22.12.1956 (Samstag)
Staatsvertrag über Büsingen.
Antrag (P)
Büsingen ist seit 1895 deutsches Zollausschlussgebiet. 1947 wurde Büsingen durch einen einfachen autonomen Verwaltungsakt Teil des schweizerischen Zollgebiets, was der Schweiz und Büsingen Vorteile zolltechnischer, wirtschaftlicher und verkehrstechnischer Natur brachte. Die BRD versucht seit Jahren, den Zustand staatsvertraglich zu lösen. Einen Korridor zum deutschen Gebiet Büsingens hatte die Schweiz abgelehnt. Im Staatsvertrag über sonstige Grenzregulierungen soll auch Büsingen einbezogen werden. Offene Fragen: Zollanschluss nicht so stark wie bei Liechtenstein, Zollgesetzgebung auf Büsingen anwendbar erklären, Grenzkontrolle bei Deutschen, Durchgangsrecht, Rechtshilfe, etc.
Aktenzeichen: B.11.31.A.3
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Aufbewahrungsort

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Tags

Bundesrepublik Deutschland (Politik)

Deutsches Reich (Allgemein) Bundesrepublik Deutschland (Allgemein)

Personen

Unterzeichnerin / Unterzeichner
Petitpierre, Max (1899–1994)

Körperschaften

Empfängerin / Empfänger
Bundesrat
Erwähnt
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Geographische Bezeichnungen