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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1995, doc. 3
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E4114A#2004/75#2320* | |
| Dossier title | "ENTWICKLUNG DES GELD- UND KAPITALVERKEHRS IM OSTEN EUROPASSCHLUSSBERICHT DER ARBEITSGRUPPE ""LAGEBILD OSTGELDER"" JUNI 1995.GELDWAESCHEREI" (1995–1999) | |
| File reference archive | 40 |
dodis.ch/73022Gespräch des Vorstehers des EJPD, Bundesrat Koller, mit dem Direktorium der SNB sowie der Eidg. Bankenkommission vom 20. Januar 1995 in Bern1
Ostgelder2
BRK [Bundesrat Koller]: Es fehlt ein klares Lagebild, aber zahlreiche Fakten sind vorhanden (z. B. Statistik Liegenschaftskäufe, einzelne Strafuntersuchungen). Das Problem ist ernst zu nehmen, aber wir müssen uns vor einer gewissen Stimmungsmache hüten.3
Lusser: Dankt für Aussprache. Die Indizien sind uns Anlass zur Sorge, welche wir dort deponieren wollen, wo sie hingehört. Hauptfrage: wie können wir uns organisieren? Angesichts des Schweizer Anteils am Privat-Banking ist klar, dass ein überproportionaler Teil der massiven Kapitalflucht aus Russland in die Schweiz kommt.4 Auffallend viele Visaerteilungen.5 Koffertransporte sind seltener als Über- und Unterfakturierung oder indirekter Transfer über Strohmänner, Tarnfirmen und das Interbanken-Clearing. Der Umfang der Operationen ist unklar (NZZ schätzt 50 Milliarden $).6 Herkunftsländer sind vor allem Russland, Ukraine und Kasachstan; eine Drehscheibe ist Bulgarien. Würden es begrüssen, wenn BR Geldwäschereigesetz zügig an die Hand nimmt. Die im Vernehmlassungsverfahren vorgelegte Fassung vermochte nicht zu befriedigen, es sollte ein kombiniertes Finanzdienstleistungs- und Geldwäschereigesetz werden.7 Im übrigen war SNB nicht glücklich, dass BR im Verhältnis zu Liechtenstein nicht auf der Einführung der «Know-your-customer-Rule» beharrte; es besteht hier ein Loch im Frankenbereich.8
BRK [Bundesrat Koller]: Miteinschluss des Parabanken-Bereich in Geldwäschereigesetz wichtig. Skepsis gegenüber Meldepflicht.9 In Sachen Visa werfen uns die Russen bereits Diskriminierung vor.10 Mit Liechtenstein wurde eine Rendez-vous-Klausel vereinbart; es galt, gewisse Parallelen im Verhältnis der Schweiz zur EU zu beachten.11
Meyer: Wir müssen die Lagekarte und den Informationsstand verbessern; Massnahmen?
Zwahlen: Beim indirekten Zufluss spielen Zypern und Malta eine zunehmende Rolle.12 Mit der Ukraine fand ein Informationsaustausch statt.13 Schweizer Spezialisten sollen nach Kiew fahren; Sie müssen sich bewusst sein, dass das Publikum infiltriert ist und dass wir kein Interesse an einer Proliferation unseres Wissens in kriminelle Kreise haben. Besteht eine Liste zweifelhafter Firmen? Dies könnte bei der Visaprüfung eine gewisse Vortriage erleichtern.
Widmer: Eine Liste verdächtiger Firmen besteht nicht.
Hauri: In Zürich besteht seit langem eine russische Bank, die kaum mehr tätig ist.14 Die Russen haben ein Gesuch für eine zweite Bankniederlassung gestellt (Aktionäre sind das Monopol für Waffenausfuhr und das Monopol für Nuklearstoffe).15 Von den Schweizer Banken ist die SKA in Moskau vertreten, die beiden anderen haben für ihre russische Kundschaft russischsprachige Spezialisten angestellt. Die Geschäftsbeziehungen sind rege, aber nicht immer transparent.
Del Ponte: Wir können feststellen, was für Gelder in die Schweiz kommen aber wir wissen nicht, ob es sich um legale (dazu zählen auch Gelder aus Devisenvergehen) oder um illegale Gelder handelt.
Müller: Die Transformation von staatswirtschaftlichem in privatwirtschaftliches Vermögen stellt ein neues und ungelöstes Rechtsproblem dar.
Lusser: Die Banken treffen im eigenen Interesse (Probleme mit Bankenkommission, Image) Vorsichtsmassnahmen. Wenn ein Russe mit Devisen in die Schweiz kommt, hat er in der Regel bereits ein Devisen- und ein Steuervergehen begangen und befindet sich damit schon auf der schiefen Ebene in Richtung Kriminalität.16
Zwahlen: Russland ist kein Rechtsstaat und sollte daher nicht in den Europarat aufgenommen werden.17 Die Privatisierung von Staatsbetrieben geht oft so vor sich, dass der aus der Nomenklatura stammende Generaldirektor den Betrieb als sein Privateigentum betrachtet.
BRK [Bundesrat Koller]: Wir haben einen Konsens dahingehend erzielt, dass eine Arbeitsgruppe zur Klärung der Lage einzusetzen ist, der EJPD-Ämter, die SNB, die Bankenkommission und weitere betroffene Bundesämter angehören. Ihr Auftrag besteht darin, bis Ende April ein zuverlässiges Lagebild zu erstellen. Aufgrund dieses Lagebildes werden wir in diesem Kreise weitere Entscheide fällen. Ich werde der SNB und der Bankenkommission den Entwurf einer Einsetzungsverfügung zukommen lassen, welche den Auftrag, die personelle Zusammensetzung und den Termin enthält.18
- 1
- CH-BAR#E4114A#2004/75#2320* (40). Dieses Protokoll wurde von Martin von Walterskirchen, persönlicher Mitarbeiter des Vorstehers des EJPD, Bundesrat Arnold Koller, am 26. Januar 1995 verfasst. Am gleichen Tag wurde das Protokoll vom Generalsekretär des EJPD, Armin Walpen, an Bundesanwältin Carla Del Ponte, den Direktor des Bundesamts für Justiz des EJPD, Heinrich Koller, und an den Direktor des Bundesamts für Polizeiwesen (BAP) des EJPD, Anton Widmer, verteilt, vgl. das Faksimile dodis.ch/73022. Die hier edierte Kopie ging an das Bundesamt für Justiz.↩
- 2
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2731.↩
- 3
- Diese Themen wurden erstmals im Rahmen des Besuchs von Bundesrat Koller in Moskau im September 1994 diskutiert. Vgl. dazu DDS 1994, Dok. 42, dodis.ch/67907.↩
- 4
- Vgl. dazu das Memorandum der SNB vom 13. Januar 1995, dodis.ch/69584.↩
- 5
- Zur Behandlung der Visumgesuche von Angehörigen der ehemaligen Sowjetunion vgl. das Rundschreiben des Bundesamts für Ausländerfragen des EJPD vom 17. August 1994, dodis.ch/67833.↩
- 7
- Zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens über das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor vgl. das BR-Prot. Nr. 38 vom 12. Januar 1994, dodis.ch/64982. Für das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens vgl. das BR-Prot. Nr. 94 vom 23. Januar 1995, dodis.ch/65395. Für die Stellungnahme der SNB zum Geldwäschereigesetz (GwG) vgl. das Referat des Präsidenten der SNB, Markus Lusser, vor dem Bankausschuss am 26. August 1994, dodis.ch/72590. Vgl. auch das Protokoll Nr. 369 des Direktoriums der SNB vom 31. August 1995, dodis.ch/72356.↩
- 8
- Vgl. dazu die Berichterstattung der Direktion für Völkerrecht des EDA über die informellen Gespräche Schweiz–Liechtenstein vom 16. März 1994, dodis.ch/68879.↩
- 9
- Zur Diskussion im Rahmen der Ausarbeitung des GwG bezüglich Melderecht und Meldepflicht vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2620.↩
- 10
- Vgl. dazu die Notiz des Bundesamts für Ausländerfragen vom 7. November 1994, dodis.ch/69199.↩
- 11
- Vgl. dazu die Notiz der Direktion für Völkerrecht des EDA vom 17. Juni 1994, dodis.ch/68879.↩
- 12
- Vgl. dazu den Bericht des Finanz- und Wirtschaftsdiensts des EDA vom 23. Juni 1995, dodis.ch/71970.↩
- 13
- Zu den Finanzbeziehungen der Schweiz mit der Ukraine vgl. DDS 1995, Dok. 19, dodis.ch/67390. Zur technischen Hilfe der SNB an ausländische Zentralbanken vgl. das Referat des Generaldirektors der SNB, Jean Zwahlen, vor dem Bankausschuss vom 25. August 1995, dodis.ch/72570.↩
- 14
- Es handelt sich um die Russische Kommerzial Bank AG in Zürich, eine Tochtergesellschaft der Vneschtorgbank in Moskau. Vgl. dazu die Notiz des Finanz- und Wirtschaftsdiensts des EDA vom 24. November 1994, CH-BAR#E2010A#2005/342#9277* (C.41.731.0).↩
- 15
- Es handelt sich um die ONEXIM Bank, vgl. dazu die Notiz der schweizerischen Botschaft in Moskau vom 17. Oktober 1994, CH-BAR#E2010A#2005/342#9277* (C.41.731.0). Vgl. dazu auch die Aussprache zwischen der Eidg. Bankenkommission und der SNB vom 18. Mai 1995, dodis.ch/72321.↩
- 16
- Vgl. dazu die Notiz der Eidg. Bankenkommission vom 13. März 1995, dodis.ch/73023, sowie das Schreiben der Schweizerischen Bankiervereinigung an die Bankenkommission vom 21. März 1995, dodis.ch/73355.↩
- 17
- Für das Beitrittsgesuch Russlands im Europarat vgl. die Notiz des Diensts Europarat des EDA vom 11. Oktober 1995, dodis.ch/73993. Für die Haltung der Schweiz vgl. die Informationsnotiz des EDA an den Bundesrat vom 30. Januar 1996, dodis.ch/70789.↩
- 18
- Bundesrat Koller setzte am 15. Februar 1995 die Arbeitsgruppe «Lagebild Ostgelder» ein, vgl. die Verfügung dodis.ch/71969. Die Arbeitsgruppe traf sich dreimal zwischen März und Mai 1995, vgl. die Protokolle im Dossier CH-BAR#E4114A#2004/75#2320* (40). Für deren Schlussbericht vom Juni 1995 vgl. dodis.ch/72039. Für eine kommentierte Zusammenfassung des Berichts vgl. die Notiz des EJPD vom Oktober 1995, dodis.ch/69364.↩
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