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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 23, doc. 57
volume linkZürich/Locarno/Genève 2011
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001E#1978/84#1798* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(E)1978/84 852 | |
Titre du dossier | Schwarze Liste der Arabischen Liga. Israelboykott (1964–1967) | |
Référence archives | B.51.322.0 • Composant complémentaire: Arabische Liga |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001E#1978/84#1704* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(E)1978/84 365 | |
Titre du dossier | Khider, Mohamed, 13.3.1912 (1964–1967) | |
Référence archives | A.45.22.Uch • Composant complémentaire: Algerien |
dodis.ch/31704 Interne Notiz des Politischen Departements1 Besuch des israelischen Botschafters2 vom 4. Dezember 1964
1. Israelboykott
Der israelische Botschafter hatte unlängst dem Generalsekretär EPD3 über die zunehmende Aktivität der arabischen Boykottorgane gesprochen4 und erwähnt, dass ein Vertreter des zentralen Boykottbüros der Arabischen Liga5 in der Schweiz selbst sein Unwesen treibe. Ich hatte Herrn Bentsur kurz darauf gebeten, uns zwecks Nachforschung nach einer solchen unerlaubten Tätigkeit (StGB 271)6 den Namen dieses Agenten nennen zu wollen, was Herr Bentsur zu tun versprach. Er kommt mir nun mitteilen, dass sein Gewährsmann leider nicht bereit gewesen sei, diesen Namen preiszugeben (Geschäftsinteressen?).
Dennoch hätte der Botschafter gern eine grundsätzliche und eindeutige schweizerische Stellungnahme gegen den Boykott7. Ich erkläre ihm einmal mehr unsere Ablehnung des Boykotts, aber gleichzeitig unsere beschränkten Mittel, dagegen anzukämpfen, zumal keine der westlichen Grossmächte in prinzipieller Weise voranzugehen bereit ist. Herr Bentsur erwähnt in diesem Zusammenhang wiederum die angebliche dänische Erklärung gegen den Boykott. (Die inzwischen eingeholten Auskünfte8 unserer Botschaft in Kopenhagen waren allerdings weniger kategorisch als die Behauptungen meines Besuchers.) Zudem hat sich, wie ich der Presse entnehme, nun auch Aussenminister Schröder mit einer ähnlichen verbalen Verurteilung der arabischen Boykottmassnahmen auf eine parlamentarische Anfrage hin im deutschen Bundestag vernehmen lassen. (Wir bitten unsere Botschaft in Bonn um Beschaffung des vollständigen Textes9.)
Vielleicht könnte – was ich dem Botschafter nicht sage – auch schweizerischerseits bei sich bietender Gelegenheit in den eidgenössischen Räten eine kurze «reinigende» Erklärung10 abgegeben werden.
[…] 11
2. Erblose Vermögen12
Der Botschafter ist besorgt über die Tätigkeit der Meldestelle der Justizabteilung. Es liege ihm fern, diese kritisieren zu wollen. Er fürchtet aber, dass sich eine zunehmende Kritik in der israelischen Öffentlichkeit nur schwer weiter eindämmen lassen wird. Bei den israelischen Zeitungen lägen schon Hunderte von Leserbriefen vor. Glücklicherweise habe sich der Redaktor der «JerusalemPost»13, als die ersten Leserbriefe bei ihm eingingen, an das Aussenministerium gewandt, worauf dessen Generaldirektor14 die Presse zu sich gerufen und ersucht habe, derartige Leserbriefe nicht zu publizieren, um keine unnötige Unruhe zu schaffen. Es werde aber auf die Dauer nicht möglich sein, die Kritik zurückzudämmen.
In konkreter Weise macht Herr Bentsur geltend, dass die Meldeaktion15 Ende Februar 1964 abgeschlossen wurde. Seitdem sind 9 Monate verstrichen, und man sollte meinen, dass die Stelle nun in der Lage wäre, Anfragen materiell zu beantworten. Dies scheine aber nicht der Fall zu sein. Als Beispiel übergibt mir der Botschafter ein Schreiben16 der Meldestelle an eine Dame in Jerusalem, die sich erkundigt hatte, ob ein Verwandter von ihr in der Schweiz Vermögen deponiert habe, und die daraufhin am 18. November eine zwar freundliche, aber nichtssagende Antwort erhielt. Es sei begreiflich, dass die Meldestelle nicht über Einzelheiten Auskunft geben könne. Damit ein Einzelner wisse, ob er sich um den Nachweis seiner Erbschaft bemühen müsse, sei es aber zumindest erforderlich, dass ihm mitgeteilt werde, ob überhaupt Vermögenswerte vorhanden seien, auf die er Anspruch erheben könne. Der in Frage stehende Brief der Meldestelle ist ebenfalls angeheftet.
Herr Bentsur fügt noch bei, dass sich Tausende von Personen einbilden, sie hätten auf Grund der schweizerischen Aktion eine Erbschaft zu erwarten. Allein in Israel lägen 2000 Anmeldungen von Interessenten vor, während unserem Justizdepartement demgegenüber nur ungefähr 1200 Depots angemeldet worden seien. Es werde auch in dieser Hinsicht manche Illusion dahinschwinden. Gerade deshalb wäre der Meldestelle zu raten, jeweils auf Anfragen konkretere Antworten zu erteilen, seien diese nun positiv oder negativ.
Ich beschränke mich in meiner Antwort darauf, auf die auch für uns bestehenden sehr grossen administrativen Schwierigkeiten der Aktion hinzuweisen und im übrigen in Aussicht zu stellen, dass ich Herrn Dr. Zoelly als den in unserem Departement zuständigen Beamten, der Herrn Bentsur eventuell weitere Aufklärung erteilen könnte, orientieren werde.
3. Spionagefall Baruch
Wir kommen auch auf den dieser Tage bekannt gewordenen Spionagefall Baruch17 zu sprechen. Gemäss AFP sollen israelische Zeitungen gemeldet haben, dass ein Bankier18 in Genf den mit ihm verwandten israelischen Industriellen Baruch mit ägyptischen Agenten zusammengebracht habe und dass der Genannte durch Vermittlung dieses Bankiers mit den ägyptischen Agenten korrespondiert habe. Ich sage Herrn Bentsur, dass es mich persönlich interessieren würde, allenfalls den Namen dieses angeblichen Genfer Ban kiers zu erfahren. (Es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich dabei um Mardam oder Genoud19 gehandelt haben könnte, was für die Bupo von beträchtlichem Interesse wäre; dies nur als interne Bemerkung.)
- 1
- Notiz: E 2001(E) 1978/84 Bd. 365 (A.45.22). Verfasst und unterzeichnet von R. Probst, gerichtet an P. Micheli, C. Ochsenbein, P. F. Stauffer, H. Zoelly und die schweizerische Botschaft in Tel Aviv. Kopie an A. Amstein. Visiert von P. Micheli.↩
- 2
- S. Bentsur.↩
- 3
- P. Micheli.↩
- 4
- Vgl. die Notiz von P. Micheli vom 6. November 1964, E 2001(E) 1978/84 Bd. 852 (B.51.322.0).↩
- 5
- Zum Genfer Büro der Arabischen Liga vgl. die Notiz von P. Micheli vom 24. Februar 1964, dodis.ch/31719 und die Notiz von R. Probst an F. T. Wahlen vom 25. Februar 1965, dodis.ch/31720.↩
- 6
- Zur Problematik der ausländischen Amtshandlungen in der Schweiz vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 67, dodis.ch/30943; Dok. 87, dodis.ch/31434 und Dok. 113, dodis.ch/31433.↩
- 7
- Vgl. dazu DDS, Bd. 22, Dok. 87, dodis.ch/30561; das Schreiben von R. Probst an A. Weitnauer vom 14. Januar 1964, dodis.ch/31708; die Notiz des Politischen Departements vom Mai 1965, dodis.ch/31750; das Schreiben von P. Micheli an L. Mossaz vom 26. Juli 1965, dodis.ch/31286; das Schreiben von P. Micheli an R. Maurice vom 11. Oktober 1965, dodis.ch/31706 und die Notiz von R. Probst vom 20. November 1965, dodis.ch/31709. Vgl. ferner die Notiz von P. F. Stauf fer vom 23. Dezember 1964, dodis.ch/31707.↩
- 8
- Vgl. das Schreiben von E. Bernath an P. Micheli vom 23. November 1964, Doss. wie Anm. 4.↩
- 9
- Vgl. das Schreiben von R. Prost an M. Troendle vom 10. Dezember 1964 und dasjenige von M. Troendle an P. Micheli vom 21. Dezember 1964, Doss. wie Anm. 4.↩
- 11
- Für das vollständige Dokument vgl. dodis.ch/31704.↩
- 12
- Vgl. hierzu DDS, Bd. 23, Dok. 179, dodis.ch/31451, Anm. 21.↩
- 15
- Vgl. dazu DDS, Bd. 22, Dok. 147, dodis.ch/30752.↩
- 16
- Nicht ermittelt.↩
- 17
- Vgl. dazu Doss. E 2001(E) 1978/84 Bd. 800 (B.11.43).↩
- 19
- Zu F. Genoud vgl. die Notiz von R. Probst vom 12. September 1964, dodis.ch/31977 und Doss. E 2001(E) 1978/84 Bd. 370 (B.32.11).↩
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