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20.4.1994 (Mittwoch)
94.029 Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern vom 20.4.1994
94.029 Message concernant la continuation de la coopération technique et de l'aide financière en faveur des pays en développement du 20.4.1994
94.029 Messaggio sulla continuazione della cooperazione tecnica e dell'aiuto finanziario a favore dei Paesi in sviluppo del 20.4.1994
Botschaft des Bundesrats (Mes)
Der neue Rahmenkredit wird voraussichtlich anfangs Januar 1995 in Kraft treten, sobald der vorangegangene Kredit voll ausgeschöpft ist, und für mindestens vier Jahre die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe des Bundes ermöglichen. Die Entwicklungszusammenarbeit ist wichtig, sie kann ihre Wirkung aber nur voll enfalten, wenn sie sich in den Kontext einer ganzheitlichen, kohärenten Politik der Schweiz gegenüber den Entwicklungsländern einfügt
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Entwicklung und Zusammenarbeit

Finanzhilfe Technische Zusammenarbeit

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