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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1100-02#2004/521#535* | |
Dossier title | Höflichkeitsbesuche ausländischer Delegationen in der Schweiz (1992 - 1993): Deutschland (Sachsen), Ägypten, Lettland/Estland, Kongo, Dagestan, El Salvador, Tarstan, Russland, Groupe d'amitié Argentine - Suisse, Finnland, Taiwan, Thailand (1992–1993) | |
File reference archive | 7 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2010A#2001/161#1760* | |
Dossier title | Offizieller Arbeitsbesuch von Bundesrat Flavio Cotti in Bonn, 25.6.1993 (1992–1993) | |
File reference archive | B.15.21(26) • Additional component: Allemagne |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E8001D#1997/5#2929* | |
Dossier title | Arbeitsbesuch Kohls in Bern, 18.10.1993 (1993–1993) | |
File reference archive | 320.4 |
dodis.ch/64060Notiz der Politischen Abteilung I des EDA1
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Bundesrepublik Deutschland
Die politischen Beziehungen der Schweiz mit der Bundesrepublik Deutschland sind ausgesprochen gut und weitgehend problemlos. Neben den äusseren eng verflochtenen wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Beziehungen bilden regelmässige Besuchskontakte auf Regierungs-, Beamten- und Parlamentsebene sowie ein enges Netz bilateraler Verträge Grundlage dieses Vertrauensverhältnisses.
Seit Bestehen der Bundesrepublik haben alle deutschen Bundespräsidenten in Begleitung des jeweiligen Aussenministers die Schweiz besucht. So wurde im September 1982 Karl Carstens, in Begleitung von Aussenminister Genscher, von Bundespräsident Honegger empfangen.2 Im Mai 1987 weilte Bundespräsident von Weizsäcker, begleitet von Aussenminister Genscher, zu einem Staatsbesuch in der Schweiz.3
Zwischen den Chefs und den höchsten Beamten beider Aussenministerien finden, wenn möglich jedes Jahr, in einer der beiden Hauptstädte Konsultationen statt. Bundesrat Aubert weilte im Juni 1985 zu einem offiziellen Besuch in Bonn,4 Staatssekretär Meyer-Landrut im Dezember 1986 in Bern,5 Aussenminister Genscher im Mai 1987 in Bern,6 Staatssekretär Brunner im Februar 1988,7 Bundesrat Felber im November 1988 in Bonn8 und Staatssekretär Jacobi im Oktober 1989 sowie Oktober 1990 in Bonn.9 Im April 1989 stattete Bundeskanzler Kohl der Schweiz einen offiziellen Besuch ab,10 im April 1991 weilte Aussenminister Genscher11 und im Februar 1993 Aussenminister Kinkel in Bern.12
Zwischen einzelnen Fachministern hat sich ebenfalls eine rege Besuchsdiplomatie entwickelt. Praktisch in allen Bereichen sehen sich die Minister regelmässig.
Eine Sonderform grenzüberschreitender Zusammenarbeit bilden die trilateralen Konsultationen, an denen ebenso der österreichische Partner teilnimmt. Solche Ministertreffen finden regelmässig in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Verkehr, Umweltschutz und innere Sicherheit (Terrorismus und Drogenprobleme) statt.13
Zur Pflege der freund-nachbarlichen Beziehungen tragen auch die parlamentarischen Besuchskontakte bei. Im Oktober 1985 weilte eine Delegation des deutschen Bundesrates in Bern, nachdem ein Jahr zuvor eine Abordnung des National- und Ständerates Bonn besucht hatte.14
Ausdruck der engen Beziehungen zwischen den beiden Nachbarländern sind nicht zuletzt über 200 Staatsverträge, die fast alle Bereiche staatlicher Tätigkeiten berühren. Zahlreiche Abkommen betreffen Handels- oder Niederlassungsfragen oder regeln die Gebietsbegrenzung und andere Fragen des Nachbarrechtes. Unter den Abkommen mit der Bundesrepublik verdienen besondere Erwähnung jene über Luftverkehr (1956),15 Soziale Sicherheit (1964/1975),16 Rechtshilfe (1969),17 Auslieferung (1969)18 und Doppelbesteuerung (1971/1978).19
Auf Expertenebene werden schweizerisch-deutsche Interessen und Probleme in einer ganzen Reihe von gemischten Kommissionen besprochen und geregelt. Erwähnt seien der schweizerisch-deutsche Regierungsausschuss für Wirtschaftsfragen,20 die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt,21 die Internationale Kommission zum Schutze des Bodensees gegen Verunreinigung, die verschiedenen Kommissionen für die nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen sowie die Kommission zur Koordination der Raumplanung.
In der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin leben rund 57 000 Auslandschweizer, davon gut 32 000 als Doppelbürger. Die Landsleute in der Bundesrepublik bilden die drittgrösste (ohne Doppelbürger die grösste) Schweizerkolonie im Ausland.
In der Schweiz haben rund 87 000 Bundesdeutsche ihren Wohnsitz, davon rund 59 000 die ständige Niederlassung. Dazu kommen rund 38 000 Tagespendler; mit ihnen stellt die Bundesrepublik mehr als 20% aller Grenzgänger aus den Nachbarländern der Schweiz.
Die Bundesrepublik ist der mit Abstand wichtigste Wirtschafts- und Handelspartner der Schweiz. Mt einem Volumen von 30,9 Mia Franken stammten 1992 33,4% der schweizerischen Importe aus der BRD. Der Anteil der BRD an den schweizerischen Gesamtausfuhren beträgt 23,4% was einem Volumen von 21,6 Mia Franken entspricht. Unsere Handelsbilanz mit der BRD ist traditionell passiv (1992: ca. 10 Mia Franken).22
Auf dem Gebiet der internationalen Währungs- und Finanzfragen ist die Zusammenarbeit mit der BRD besonders eng und von hochrangiger Bedeutung.23
Die Schweiz ist einer der wichtigsten Investoren in der Bundesrepublik Deutschland; die schweizerischen Direktinvestitionen werden auf ca. 13 Mia DM beziffert. Damit liegt die Schweiz hinter den USA auf Platz 2 der deutschen Statistik ausländischer Direktinvestitionen. Die deutschen Direktinvestitionen in der Schweiz betragen ungefährt 6,5 Mia DM. Die Schweiz liegt damit an vierter Stelle bei den deutschten Auslandinvestitionen im europäischen Raum. Nach Schätzungen beträgt die Zahl der in schweizerischen Tochtergesellschaften in der BRD tätigen Arbeitnehmer und -nehmerinnen deutlich über hunderttausend. Umgekehrt arbeiten in deutschen Betrieben in der Schweiz auch einige zehntausend Beschäftigte.
Die Kulturbeziehungen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik sind naturgemäss besonders intensiv. Das Austauschverhältnis mit dem grösseren Kulturraum ist lebenswichtig für die deutschsprachige Schweiz, ihre Literatur, ihr Verlags- und Filmwesen; es befruchtet das gesamte Kulturschaffen in allen Sprachgruppen unseres Landes. Beweis dafür ist die grosse Zahl von Kulturschaffenden und -vermittlern (vor allem aus der deutschen Schweiz, aber auch aus den anderen Sprachregionen), welche sich vorübergehend oder fest in das bundesdeutsche Kulturleben eingefügt haben. Auch wirtschaftlich betrachtet wäre das Schweizer Kulturleben ohne die Möglichkeiten, welche der deutsche Markt eröffnet, in seiner jetzigen Form schwerlich denkbar. Das Publikum der BRD bringt der Schweiz und somit dem schweizerischen Kulturschaffen ein grundsätzlich wohlwollendes Interesse entgegen. Für Schweizer Kulturschaffende ist die in geographischer Nähe liegende äusserst dichte Kulturlandschaft der BRD mit ihrer gut funktionierenden Infrastruktur ein besonders attraktives Betätigungsfeld. Die Liste der Künstler aus allen Bereichen sowie die Ereignisse in den verschiedenen Landesteilen sind eindrücklich. Hier seien nur einige Hauptveranstaltungen aus der jüngeren Vergangenheit kurz erwähnt: Bill – Retroperspektive in Frankfurt, Schweizer Literaturtage in Marfurt, Giacometti-Ausstellung in Berlin, enge Kontakte zwischen Berlin und Zürich zum 750. Geburtstag von Berlin, Dieter Roth in Hamburg und Stuttgart.
Die Kulturstiftung Pro Helvetia betrachtet die Bundesrepublik wie die übrigen Nachbarländer als Schwerpunkt ihrer Aktivitäten. Sie fördert wichtige Kunstausstellungen in deutschen Museen, die Aufführung von Werken schweizerischer Komponisten sowie Autorenlesungen und Filmwochen. Seit 1983 hat sich die Stiftung Pro Helvetia mit dem umfassenden Kulturprogramm «Szene Schweiz» in der BRD intensiver engagiert, um z. T. auch weniger bekannte schweizerische Talente zu fördern und nicht nur die grossen Zentren zu berücksichtigen. Damit wurde ein neues und erfolgreiches Modell multidisziplinärer Veranstaltungen entwickelt. Nach Köln, Bonn, Bielefeld 1983, Hannover, Braunschweig 1984, Kassel 1986 und Nürnberg 1987 fand 1988 eine solche «Szene Schweiz» in Freiburg i. B. statt. Weitere Ausgaben fanden 1990 in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg statt. 1991–1994 werden Schwäbisch Hall, Düsseldorf und Dresden berücksichtigt.
Eine nicht zu unterschätzende Vermittlerrolle spielt der Hochschulbereich. Den rund 300 Schweizer Dozenten, die in Lehre und Forschung in der Bundesrepublik tätig sind, stehen etwa gleich viele deutsche Kollegen an den Universitäten der Schweiz gegenüber. Während ca. 3500 deutsche Studenten in der Schweiz immatrikuliert sind, studieren rund 1300 Schweizer an Bildungsanstalten in der Bundesrepublik.
Auf steuerlichem Gebiet zeichnet sich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz bezüglich des seit langem bestehenden Problems der definitiven Anpassung des schweizerisch-deutschen Doppelsteuerabkommens von 1971 an die deutsche Körperschaftssteuer eine Lösung ab. Am 17. Oktober 1989 wurde ein Zusatzprotokoll zum Doppelsteuerabkommen unterzeichnet. Der Austausch der Ratifikationsurkunden fand am 31. Oktober 1990 statt.25 Ferner konnte bei der Neuregelung der Grenzgängerbesteuerung Ende 1991 eine Lösung gefunden werden.26
Zwischen der Schweiz und der BRD sollen auch weitere Gespräche zur Regelung der Altersversorgung für Hochschulprofessoren bei der Berufung aus der BRD an eine schweizerische Universität stattfinden. Angesichts der bestehenden gesetzlichen Unterschiede der Pensionskassenregelung bestehen für die schweizerischen Universitäten bzw. Kantone bei einer Berufung eines Hochschulprofessors aus der BRD derzeit beträchtliche Schwierigkeiten im Bereiche der Altersvorsorge.27
Im Hinblick auf die Anerkennung von Studienzeiten und Studienabschlüssen der Universitäten, Fachhochschulen und Höheren Lehranstalten sind bilaterale Verhandlungen über Äquivalenzen im höheren Bildungswesen aufgenommen worden. Die Schweiz erhofft sich mit einem Abkommen mit einem EG-Land nicht nur eine Verbesserung des bilateralen Studentenaustausches, sondern auch eine grössere akademische Mobilität im europäischen Rahmen.28
Der auf Expertenebene ausgearbeitete Abkommensentwurf wurde beidseits in die Vernehmlassung gegeben. In der Schweiz stiess der Text grundsätzlich auf Zustimmung; ein entsprechender Bundesratsantrag ist bereits in Vorbereitung. Noch ausstehend ist die deutsche Zustimmung. Gemäss Auskunft unserer Botschaft soll die Angelegenheit jedoch bereits im Aussenministerium soweit reif sein, dass nächstens die Zustimmung notifiziert werden kann.29
Im Bereich der Niederlassung konnte endlich mit der BRD auf Expertenebene der definitive Wortlaut des Textes des Notenaustauschs über die Änderung der Niederschrift vom 9. Dezember 1953 zwischen der Schweiz und der BRD über Niederlassungsfragen30 bereinigt werden, nachdem die BRD aufgrund ihrer internen Gesetzgebung verschiedene Änderungsbegehren gestellt hatte. Seit dem 1. Juni 1991 gilt beidseits eine Frist von 5 Jahren für die Erlangung der Niederlassungsbewilligung.31
Im Jahre 1991 ist zwischen der BRD und der Schweiz ein sogenannter «Lastwagenkrieg» entbrannt: als Reaktion auf die schweizerische Schwerverkehrsabgabe ab dem 1. April 1985 hat die BRD am 1. Juli 1991 die auf den 1. Juli 1990 ausgesetzte Teilkraftfahrzeugsteuer für schweizerische Fahrzeuge wieder eingeführt. Darauf sah sich die Schweiz am 17. Juli 1991 veranlasst, als Retorsionsmassnahme für deutsche Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs eine alte Regelung (Gebühr von Fr. 20.– für deutsche Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 28 t bei Einfahrt in die Grenzzone) wieder in Kraft zu setzen.32 Beide Seiten sind der Meinung, dass die deutsche Steuer sowie die schweizerischen Retorsionsmassnahmen so schnell wie möglich ausgesetzt werden sollten. Eine solche Lösung ist in Vorbereitung und sollte noch vor der Sommerpause realisiert werden können.33
- 1
- CH-BAR#E8001D#1997/5*2929* (320.4). Diese Notiz wurde von Walter Frunz, der in der Politischen Abteilung I des EDA u. a. für Deutschland zuständig war, im Hinblick auf den Besuch des Vorstehers des EDA, Bundesrat Flavio Cotti, in Bonn überarbeitet. Für das Treffen zwischen Bundesrat Cotti und dem deutschen Aussenminister Klaus Kinkel vom 25. Juni 1993 vgl. dodis.ch/65121. Es handelt sich um die Aktualisierung einer Notiz von Emanuel Jenni, dem Vorgänger von Walter Frunz in der Politischen Abteilung I, vom April 1991, die im Hinblick auf den Besuch des deutschen Aussenministers Hans-Dietrich Genscher in Bern verfasst worden war, vgl. dodis.ch/58629. Grundlage dieser Notiz war eine Pressedokumentation des EDA, welche ab 1988 anlässlich verschiedener bilateraler Besuche ausgehändigt worden war, vgl. bspw. CH-BAR#E2010A#1999/250#2480* (B.15.21(16)). Diese Pressedokumentation enthielt wiederum einige Elemente aus einer Notiz von Rolf Stücheli von der Politischen Abteilung I vom 12. Oktober 1984, vgl. dodis.ch/65886.↩
- 2
- Der deutsche Bundespräsident Karl Carstens besuchte die Schweiz vom 16. bis 17. August 1982. Für das Gespräch des Vorsteher des EDA, Bundesrat Pierre Aubert, mit dem deutschen Aussenminister Hans-Dietrich Genscher vgl. dodis.ch/63018, sowie den Wochentelex 34/82 vom 23. August 1982, dodis.ch/63555.↩
- 3
- Vgl. die Zusammenstellung dodis.ch/C2507.↩
- 4
- Vgl. den Wochentelex 26/85 vom 24. Juni 1985, dodis.ch/65820.↩
- 5
- Vgl. den Wochentelex 51/86 vom 15. Dezember 1986, dodis.ch/66847, sowie die Aufzeichnung der Politischen Abteilung I vom 11. Dezember 1986, dodis.ch/65792.↩
- 6
- Es handelt sich um den bereits oben erwähnten Staatsbesuch von Bundespräsident Weizsäcker, an welchem Aussenminister Genscher ebenfalls teilnahm, vgl. Anm. 3.↩
- 7
- Vgl. den Wochentelex 6/88 vom 15. Februar 1988, dodis.ch/66668.↩
- 8
- Vgl. den Wochentelex 45/88 vom 14. November 1988, dodis.ch/66842, sowie die gleich datierte Ergänzung der Politischen Abteilung I, dodis.ch/65802.↩
- 9
- Vgl. den Wochentelex 41/89 vom 9. Oktober 1989, dodis.ch/66734, sowie den Wochentelex 42/90 vom 15. Oktober 1990, dodis.ch/55169, Punkt 4 (rapides).↩
- 10
- Vgl. den Wochentelex 16/89 vom 17. April 1989, dodis.ch/66476, sowie die Ansprache von Bundespräsident Jean-Pascal Delamuraz anlässlich des Besuchs, dodis.ch/65445. Für den Besuch von Bundeskanzler Helmut Kohl vom 18. Oktober 1993 vgl. DDS 1993, Dok. 47, dodis.ch/64997, sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C2564.↩
- 11
- Vgl. DDS 1991, Dok. 16, dodis.ch/57028.↩
- 12
- Der deutsche Aussenminister Klaus Kinkel statte der Schweiz am 23. Januar 1993 und am 12. Februar 1993 einen Besuch ab, vgl. die Informationsnotiz des EVED an den Bundesrat vom 1. Februar 1993, dodis.ch/62482, sowie den Wochentelex 7/93 vom 15. Februar 1993, dodis.ch/62075, Punkt 1 (rapides).↩
- 13
- Vgl. bspw. das trilaterale Treffen der Wirtschaftsminister vom 25. bis 26. Juni 1993, dodis.ch/64560, der Finanzminister vom 30. Juli bis 1. August 1993, dodis.ch/65296, oder der Umweltminister vom 24. bis 25. August 1992, dodis.ch/62235. Die Verkehrsminister trafen sich regelmässig mit ihrem italienischen Kollegen zu den «Treffen der Verkehrsminister der Alpenländer», vgl. bspw. das Treffen vom 15. und 16. November 1992, dodis.ch/60742.↩
- 14
- Für die vorbereitende Dokumentation der Politischen Abteilung I für das Generalsekretariat der Bundesversammlung für den Besuch einer Delegation des deutschen Bundesrates vom 30. September 1985 bis 2. Oktober 1985, vom August 1985 vgl. CH-BAR#E2010A#1996/397#1646* (B.15.21). Für dazugehörende Presseartikel vgl. das Dossier CH-BAR#E1108A#1990/207#737* (38).↩
- 15
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Luftverkehr vom 2. Mai 1956, AS, 1957, S. 427–434.↩
- 16
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit vom 25. Februar 1964, AS, 1966, S. 602–618. Zusatzabkommen zum Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Schweizerischen Eidgenosschenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit vom 9. September 1975, AS, 1976, S. 2048–2059.↩
- 17
- Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung vom 13. November 1969, AS, 1977, S. 97–104.↩
- 18
- Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung vom 13. November 1969, AS, 1977, S. 86–92.↩
- 19
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971, AS, 1972, S. 3075–3098. Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern vom 30. November 1978, AS, 1980, S. 1417–1426.↩
- 20
- Vgl. bspw. die Notiz des Bundesamts für Aussenwirtschaft (BAWI) des EVD über das Treffen des Deutsch-Schweizerischen Regierungsausschusses für Wirtschaftsfragen vom 20. und 21. April 1993, dodis.ch/64562.↩
- 21
- Die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Rheinzentralkommission war Thema eines Memorandums, das anlässlich des Besuchs von Aussenminister Genscher 1991 überreicht wurde, vgl. DDS 1991, Dok. 16, dodis.ch/57028, sowie für das Memorandum dodis.ch/58620.↩
- 22
- Zu den bilateralen Wirtschaftsbeziehungen vgl. die Notiz des BAWI vom 24. August 1993, dodis.ch/64061.↩
- 23
- Vgl. bspw. das Treffen des deutsch-schweizerischen Regierungsausschusses in Wirtschaftsfragen vom 20. und 21. April 1993, bei welchem auch ein Oberrat der Deutschen Bundesbank teilnahm, dodis.ch/64562.↩
- 24
- Dieser Abschnitt beruht weitgehend auf einer Notiz der schweizerischen Botschaft in Bonn, die in regelmässigen Abständen aktualisiert wurde, so am 11. Oktober 1991, vgl. dodis.ch/67301.↩
- 25
- Protokoll zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Protokolls vom 30. November 1978 vom 17. Oktober 1989, AS, 1990, S. 1807–1811. Vgl. ferner das BR-Prot. Nr. 1370 vom 23. August 1989, dodis.ch/55765.↩
- 26
- Protokoll zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Protokolls vom 17. Oktober 1989 vom 21. Dezember 1992, AS, 1994, S. 69–71. Vgl. ferner das BR-Prot. Nr. 1198 vom 24. Juni 1992, dodis.ch/60681.↩
- 27
- Vgl. die Note der schweizerischen Botschaft in Bonn an das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland vom 26. Juli 1988, dodis.ch/67362, sowie das Memorandum, das anlässlich des Besuchs von Aussenminister Genscher im April 1991 an die deutsche Seite überreicht wurde, dodis.ch/58620. Im Juli 1992 hat der Deutsche Hochschulverband ein Merkblatt für Hochschullehrer beim Wechsel in die Schweiz ausgearbeitet, zu einem Einlenken von deutscher Seite auf die schweizerischen Vorschläge kam es aber vorerst nicht, vgl. das Dossier CH-BAR#E2200.55A#1998/50#94* (151.42).↩
- 28
- Vgl. dazu das Memorandum, das anlässlich des Besuchs von Aussenminister Genscher im April 1991 an die deutsche Seite überreicht wurde, dodis.ch/58620.↩
- 29
- Vgl. das Abkommen zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich vom 20. Juni 1994, AS, 1995, S. 4190–4193. Vgl. ferner das BR-Prot. Nr. 76 vom 20. Januar 1993, dodis.ch/64044.↩
- 30
- Gemeint ist die Niederschrift vom 19. Dezember 1953 zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über Niederlassungsfragen, AS, 1983, S. 1077–1079.↩
- 31
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 718 vom 17. April 1991, dodis.ch/67415.↩
- 32
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1424 vom 14. August 1991, dodis.ch/57527.↩
- 33
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1546 vom 1. September 1993, dodis.ch/63925.↩
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