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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1991, doc. 23
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2010A#2001/161#5697* | |
Dossier title | Allgemeines, Band 1 (1991–1991) | |
File reference archive | B.73.0 • Additional component: Ethiopie |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2010-01A#2000/217#192* | |
Dossier title | Ethiopie (1991–1996) | |
File reference archive | B.58.2 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2023A#2003/421#1469* | |
Dossier title | Ethiopie: Généralités, Band 1 (1990–1991) | |
File reference archive | o.222.Eth |
dodis.ch/58911Notiz der Politischen Abteilung II des EDA1
Äthiopien/Eritreafrage: Haltung der Schweiz zu Eritrea, Fortführung der Hilfe an Äthiopien
Unter Vorsitz der USA (Unterstaatssekretär für Afrika H. Cohen) wurde in London Ende Mai 1991 der erstgenannten der drei eingeladenen Rebellengruppen EPRDF, OLF und EPLF «carte blanche» gegeben, in die Hauptstadt einzuziehen, um dort «Ruhe und Ordnung» herzustellen, was de facto einer Machtübernahme durch diese Gruppe gleichkommt.2 Die von der äthiopischen Regierungsdelegation erwartete Zusammenstellung einer Übergangsregierung wurde in London nicht konkretisiert. Die USA vertrauen auf die Versprechungen der gegenwärtigen Machthaber in Addis Abeba, bereits anfangs Juli eine Übergangsregierung zu bilden und die Übergangszeit bis zu Wahlen festzulegen;3 diese Absicht wurde in einer gemeinsamen Erklärung der EPRDF, OLF und EPLF in London verankert. Darin ist aber nicht die Rede von der Beteiligung anderer politischer Oppositionsgruppen in der Übergangsregierung.
Die Regierungsdelegation aus Addis Abeba hat sich daraufhin aus Protest namentlich wegen des Einzugs der EPRDF in Addis Abeba von den Gesprächen distanziert und von den Verhandlungen (notgedrungenerweise) zurückgezogen. Sie macht den USA namentlich folgende Vorwürfe: Nicht alle Oppositionsgruppen wurden in die Londonergespräche miteinbezogen. Die Einheit Äthiopiens sei stark in Frage gestellt (ein unabhängiges Eritrea z. B. bedeutete für Äthiopien u. a. der Verlust des lebenswichtigen Hafens Assab). Die USA hätten fälschlicherweise auf die z. Zt. stärkste (militärisch) Gruppe, die EPRDF, gesetzt. Diese kurzfristige Politik verhindere längerfristig den längst nötigen Frieden in Äthiopien.
Möglicherweise trifft die Vermutung unseres Botschafters in Addis zu, dass die Entwicklung in Äthiopien der amerikanischen Kontrolle entgleiten könnte.4 Wenn dies eintrifft, wäre wahrscheinlich die Sicherheit der lokalen ausländischen Kolonien nicht mehr garantiert.
Die Schweiz hatte korrekte Beziehungen zu Addis Abeba.5 Diese Beziehungen waren namentlich geprägt von der humanitären Hilfe, welche der notleidenden Bevölkerung über internationale – und nichtstaatliche Organisationen zukommt.6 Dabei gelang diese Hilfe auch in von den Rebellen kontrollierte Gebiete, welche in den letzten Jahren am meisten unter der Dürre zu leiden hatten. Für das Gebiet von Eritrea selbst arbeitete die DEH u. a. über die ERA (Eritrean Relief Association) in Zusammenarbeit auch mit dem Schweizerischen Unterstützungskomitee für Eritrea (SUKE).
Zum historischen und völkerrechtlichen Aspekt des Eritrea-Konfliktes verteilten wir am 28. Mai 1991 ein Papier.7 Die Schweiz erachtete bis heute den Eritrea-Konflikt als einen innerstaatlichen Konflikt und vermied damit eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Äthiopiens. Dies war umso nötiger, als für die humanitäre Hilfe die Unterstützung aller Parteien nötig war. Wir haben uns aber bei sich bietender Gelegenheit für die Einhaltung des humanitären Völkerrechtes und die Achtung der Menschenrechte aktiv eingesetzt. Unsere Appelle richteten sich an alle Parteien des Konfliktes.
Angesichts der damaligen ebenfalls prekären Ernährungslage hatte die Schweiz am 24. April 1990 in Washington eine gemeinsame Grundsatzerklärung über humanitäre Hilfe mitunterzeichnet.8 Diese gab dem Wunsch und der Hoffnung Ausdruck, dass die Zufahrtswege (Land, Meer, Luft) für die Transporte der Hilfsgüter offen und gesichert bleiben. Diese Forderung muss auch unter den neuen Umständen aufrechterhalten bleiben.
Die neuen Machthaber in Addis Abeba haben versichert, dass die Linderung der Hungersnot ihnen ein grosses Anliegen sei und Priorität geniesse. Die USA sind offenbar überzeugt, dass sie als eines der Hauptgeberländer mit der Übergangsregierung diesbezüglich gut zusammenarbeiten können. Wenn es zur Befriedung des Landes kommen sollte, stellte dies tatsächlich eine gute Voraussetzung für die Nahrungsmittelhilfe (Transport und Zugang zu den Bedürftigen) dar.9
Die Mehrheit der Schweizerkolonie dürfte in irgend einer Weise auf humanitärem/entwicklungstechnischem Gebiet in Äthiopien tätig sein (ONGs, IKRK, Missionarinnen). Dies erklärt auch die relativ geringe Zahl von Personen, die bis zum Einmarsch der Rebellen in Addis Abeba das Land freiwillig verlassen hatten. Die Lage ist zur Zeit den Verhältnissen entsprechend noch relativ ruhig. Wir stimmen mit der Sektion für Konsularischen Schutz überein, dass Botschafter Ruf und seine Mitarbeiter die Lage auch bei denkbarer Verschlechterung der Situation (in Addis Abeba) unter Kontrolle haben werden.
Andererseits ist es durchaus denkbar, dass die Sicherheitslage eine ungünstige Entwicklung nimmt. Deshalb geht folgende Empfehlung an die Sektion für konsularischen Schutz: Aus unserer Sicht sollte allen ausreisewilligen Schweizern empfohlen werden, das Land zu verlassen.
Es obliegt Botschafter Ruf, die Lage vor Ort abzuschätzen und dementsprechend der übrigen Kolonie die Ausreise zu empfehlen.10
1. Mit grosser Wahrscheinlichkeit werden wir auf die Frage nach Anerkennung eines unabhängigen Eritrea antworten müssen. Wir bitten die Direktion für Völkerrecht um eine kurze Sprachregelung dazu12 (dient auch der D.I.O. i. Z. mit einem durchaus denkbaren Referendum und der Presse- und Information). Bezüglich Anerkennung (durch die internationale Staatengemeinschaft) der in Aussicht gestellten Übergangsregierung hoffen wir, dass es dabei klarere Verhältnisse gibt als im Falle Somalias.13
2. Die Frage der humanitären Hilfe wird ebenfalls zur Sprache kommen. Ein Mitarbeiter der Sektion Hu-Na-Hi wird am Gespräch teilnehmen. Ebenfalls hatte Herr T. Locher, SUKE, welcher randvermerkten Besuch anregte, angedeutet, dass sich für ihn schon bald die Frage der Entwicklungshilfe (für Eritrea) stellen wird!14 Wir brauchen dazu eine kurze Stellungnahme der DEH.15
Wir danken den angeschriebenen Diensten für ihre Mithilfe und Stellungnahme bis am 5. Juni 1991 bestens.
- 1
- CH-BAR#E2010A#2001/161#5697* (B.73.0). Diese Notiz wurde von André Brandel von der Politischen Abteilung II des EDA verfasst und vom Abteilungschef, Botschafter Pierre-Yves Simonin, unterzeichnet. Sie richtete sich an die Direktion für Völkerrecht (hier ediert), die Sektion für humanitäre und Nahrungsmittelhilfe sowie die Sektion für konsularischen Schutz des EDA, die mit Blick auf den bevorstehenden Besuch eines Mitglieds der Eritrean People’s Liberation Front (EPLF) um eine Stellungnahme gebeten wurden. Weitere Kopien gingen u. a. an die Sekretariate des Vorstehers des EDA, Bundesrat René Felber, und des Direktors der Politischen Direktion, Staatssekretär Klaus Jacobi, sowie an diverse Amtsstellen und Personen des EDA. Für die Verteilerliste vgl. das Faksimile dodis.ch/58911.↩
- 2
- Zum Niedergang des Mengistu-Regimes, den Verhandlungen in London vom 27. und 28. Mai 1991 und den Zielen der drei Rebellenorganisationen, Ethiopian People’s Revolutionary Democratic Front (EPRDF), Oromo Liberation Front (OLF) und Eritrean People’s Liberation Front (EPLF), vgl. dodis.ch/58905.↩
- 3
- Vom 1. bis 5. Juli 1991 fand in Addis Abeba eine «Allparteienkonferenz» statt, die vom EPRDF-Vorsitzenden Meles Zenawi geleitet und von westlichen Delegationen beobachtet wurde. Die Schweiz gehörte nicht zu den Beobachternationen, vgl. dazu dodis.ch/59210.↩
- 4
- Vgl. den Bericht des schweizerischen Botschafters in Addis Abeba, Gaudenz Ruf, vom 30. Mai 1991, dodis.ch/59488.↩
- 5
- Zu den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Äthiopien vgl. den Schlussbericht von Botschafter Ruf vom 18. Juni 1991, dodis.ch/58363.↩
- 6
- Die Schweiz beteiligte sich im Bereich der Flüchtlingshilfe und der Nahrungsmittelhilfe an Aktionen von Organisationen wie dem Schweizerischen Roten Kreuz, dem IKRK oder Caritas. Für konkrete Beiträge im Jahr 1991 steht exemplarisch Abschnitt 1.2 Aethiopien des BR-Prot. Nr. 1256 vom 26. Juni 1991, dodis.ch/57498. Vgl. dazu auch den Schlussbericht vom 18. Juni 1991, dodis.ch/58363.↩
- 7
- Vgl. dodis.ch/59461.↩
- 8
- Vgl. das Statement of Principles for Humanitarian Relief Efforts in Ethiopia vom 24. April 1990 in der Beilage von dodis.ch/59483. Die Grundsatzerklärung richtete sich an alle Parteien des Konflikts und war von der Schweiz gemeinsam mit Kanada, Norwegen, Schweden, den USA und den EG-Ländern unterzeichnet worden.↩
- 9
- Für die schwierige Situation der Hilfsoperationen vgl. bspw. dodis.ch/59457.↩
- 10
- Vgl. dazu die Einschätzung von Botschafter Ruf vom 11. Juli 1991, dodis.ch/59489.↩
- 11
- Nerayo T. Michael. Die Gesprächsnotiz befindet sich nicht im Referenzdossier CH-BAR#E2010A#2001/161#5697* (B.73.0).↩
- 12
- Eine Anerkennung Eritreas als unabhängiger Staat würde «zum heutigen Zeitpunkt einer zureichenden Grundlage entbehren», so die Direktion für Völkerrecht am 4. Juni 1991, vgl. dodis.ch/58906.↩
- 13
- Nach der Flucht des somalischen Präsidenten Siad Barre aus Mogadischu im Januar 1991 brachen schwere Auseinandersetzungen um seine Nachfolge aus, vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C2004.↩
- 14
- Zum angekündigten Besuch vgl. das Fernschreiben der Politischen Abteilung II an die schweizerische Botschaft in Addis Abeba vom 28. Mai 1991 sowie das daran angehängte Schreiben von Toni Locher, dodis.ch/59486.↩
- 15
- Höchstwahrscheinlich handelt es sich bei der Stellungnahme um die handschriftliche Notiz des stv. Chefs der Sektion Ostafrika der DEH, Jean-François Bürki, vom 4. Juni 1991, dodis.ch/59490.↩
Relations to other documents
http://dodis.ch/58906 | is the answer to | http://dodis.ch/58911 |
Tags
Eritrea (General) Ethiopia (Politics) Questions concerning the Recognition of States Humanitarian aid