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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1990, doc. 22
volume linkBern 2021
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2200.174#2000/160#38* | |
Dossier title | Tibet (1989–1992) | |
File reference archive | 350 |
dodis.ch/55586Der Chef der Politischen Abteilung II, Botschafter Simonin, an den Vorsteher des EDA, Bundesrat Felber1
Empfang des Dalai Lama im EDA
(vgl. auch Notiz vom 21.5.90.)2
1. Der Dalai Lama wünscht am Nachmittag des 8. Juni 1990 von Bundesrat Felber empfangen zu werden.
2. Der Dalai Lama besucht die Schweiz, wo sich eine bedeutende Zahl von Exil-Tibetern aufhält, regelmässig, wobei ihm jeweils die Einreisebewilligung mit der Auflage erteilt wurde, sich während seines Aufenthaltes in unserem Land, jeglicher politischer Aktivitäten zu enthalten.
3. Dem regelmässig ausgesprochenen Wunsch des Dalai Lamas von einem Vertreter des Bundesrates empfangen zu werden, ist bisher nie entsprochen worden.3 Die Schweiz betrachtet in Übereinstimmung mit der internationalen Gemeinschaft Tibet als integralen Bestandteil der Volksrepublik China. Sie spricht sich allerdings auch dafür aus, dass die tibetanische Minderheit in der Volksrepublik China ihre eigene Identität finden, ihre jahrhundertealte Kultur beibehalten sowie ihre Religion frei ausüben kann (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage Longet vom 6.10.1987, Beilage 1).4 Die Weigerung des Bundesrates, den Dalai Lama zu empfangen, wird damit begründet, dass es sich bei letzterem um einen religiösen Führer handelt und es daher zu vermeiden ist, durch einen Empfang den Anschein zu erwecken, wir betrachten ihn auch als einen politischen Führer, als welcher er von gewissen seiner Glaubensanhänger auch tatsächlich angesehen wird (vgl. Antwort auf Frage Müller-Meilen vom 13.6.1988, Beilage 2).5
4. Der chinesische Botschafter in Bern6 sprach innert 10 Tagen zweimal beim Unterzeichneten vor, um sehr eindringlich im Interesse unserer bilateralen Beziehungen von einem Empfang des Dalai Lamas abzuraten. Unser Botschafter in Beijing7 ist heute vom Stellvertretenden Direktor der Europa-Amerika-Abteilung8 zitiert worden (vgl. Gesprächsnotizen vom 15. und 29.5. sowie Telex aus Beijing vom 29.5.90, Beilagen 3, 4 und 5).9
5. Für eine Beibehaltung unserer bisherigen Politik sprechen:
- a) Rücksichtnahme auf die chinesischen Empfindlichkeiten. Das Tibet-Problem ist eine innerchinesische Angelegenheit. Mit einem gewissen Recht könnte daher die chinesische Führung einen Empfang des Dalai Lamas durch die Exekutive auf Bundesebene (oder durch einen hohen Stellvertreter, z. B. Staatssekretär) als eine Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten betrachten.
- b) Ein Abweichen von unserer Politik könnte unserer diesbezüglichen Berechenbarkeit und Konsequenz in den Augen der Chinesen Schaden zufügen. Das Vertrauen der chinesischen Führung in unsere Unparteilichkeit könnte Schaden nehmen, was unsere Chancen, inskünftig bei der Tibet-Frage gute Dienste leisten zu können, vermindern könnten (z. B. die Schweiz als Standort für Gespräche zwischen den Parteien).
- c) Die Schweiz hat die Tienanmen-Ereignisse und die danach verfolgte repressive Politik klar verurteilt. Die Kriegsmaterialexporte wurden unterbunden und Kontakte auf höherer politischer Ebene mit den chinesischen Behörden vermieden. Damit sind klare politische Signale der Missbilligung gesetzt worden.10 Dies sollte uns jedoch nicht dazu verleiten, in der politisch anders gelagerten Frage des Tibets, wo es um den Autonomiestatus einer Minderheit geht, von der bisher verfolgten klaren Linie abzuweichen.
- d) Es gilt auch, die mittel- und längerfristigen Interessen unserer Aussenpolitik gegenüber China zu berücksichtigen.11 Eine Befriedigung der öffentlichen Meinung, bzw. von Parlamentariern, die durch den Empfang des Dalai Lamas erzielt werden könnte und nur von befristeter Natur sein kann, steht zudem in einem gewissen Missverhältnis zur Gestaltung unserer Aussenpolitik gegenüber China, die längerfristige Ziele verfolgen muss.
6. Für einen Empfang des Dalai Lamas können folgende Gründe ins Feld geführt werden:
- a) Faktische Aufwertung des internationalen Status’ und Ansehen des Dalai Lamas durch die Verleihung des Friedensnobelpreises im vergangenen Jahr.
- b) Sympathien für die gemässigte Haltung des Dalai Lamas in der Tibet-Frage und Solidarisierung mit dessen Forderung nach der Beachtung der Menschenrechte im Tibet inklusive Minoritätenschutz. Dies in einem Zeitpunkt, in welchem unser Land im Rahmen der KSZE der Minoritätenfrage eine besondere Aufmerksamkeit widmet.12
- c) Rücksichtnahme auf einen vermutlich gewichtigen Teil der schweizerischen öffentlichen Meinung und des Parlaments.
- d) Haltung anderer europäischer Länder:
Italien: Empfang auf Regierungsebene (nicht Staatspräsident);
BRD: möglicherweise Empfang durch Bundespräsident von Weizsäcker.13
Schweden: Gespräche mit der Ministerin für Jugend und religiöse Fragen.14
7. Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen müssen wir den Entscheid Ihnen, bzw. dem Bundesrat überlassen.15
PS. Im Falle Sie oder der Bundesrat sich für einen Empfang des Dalai Lamas zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt entscheiden sollten, wäre es angezeigt, vorher eine Pressemitteilung zu veröffentlichen, in der unsere Haltung in der Tibet-Frage in Erinnerung gerufen wird.
- 1
- CH-BAR#E2200.174#2000/160#38* (350). Diese Notiz wurde von Botschafter Pierre-Yves Simonin gemeinsam mit dessen Mitarbeiter bei der Politischen Abteilung II des EDA, Christian Hauswirth, verfasst. Kopien der an den Departementschef, Bundesrat René Felber, gerichteten Notiz gingen an den Direktor der Politischen Direktion des EDA, Staatssekretär Klaus Jacobi, Simonins Stellvertreter François Chappuis sowie an Christian Hauswirth. Diese Kopie ging an die schweizerische Botschaft in Beijing und wurde von Botschafter Erwin Schurtenberger sowie von Botschaftssekretär Rolf Lenz, Botschaftsattachée Marie-Louise Scherer und Kanzleivorsteherin Verena Raffaelli-Jost visiert.↩
- 2
- Im einschlägigen Dossier CH-BAR#E2010A#1999/367#350* (B.41.21.0) sind vereinzelte v. a. administrative Belange betreffende Unterlagen vom Mai und Juni 1990 zum Besuch des Dalai Lama in der Schweiz abgelegt. Es fehlen jedoch diverse Dokumente, welche gemäss dem auf den aufgefundenen Kopien vermerkten Aktenzeichen B.41.21.0 sich bei normalem Verwaltungsgang darin als sog. Dossierkopien befinden müssten. So fehlt in dem Dossier neben dem Original des vorliegenden edierten Dokuments auch die hier erwähnte Notiz vom 21. Mai 1990.↩
- 3
- Vgl. dazu die Zusammenstellung dodis.ch/C1815.↩
- 4
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 2082 vom 25. November 1987, dodis.ch/56888.↩
- 5
- Vgl. die Antwort des Bundesrats auf die Frage Nicht-Empfang des Dalai-Lama durch den Bundesrat von Nationalrat Kurt Müller in der Fragestunde des Nationalrats, dodis.ch/56889.↩
- 6
- Cai Fangbo.↩
- 8
- Wang Yanyi.↩
- 9
- Vgl. dodis.ch/55459; dodis.ch/56944 und dodis.ch/56834. Zur Frage des Empfangs von Vertretern chinesischer Menschenrechtsorganisationen im EDA vgl. ferner dodis.ch/55425.↩
- 10
- Zu den Auswirkungen der politischen Ereignisse in China im Juni 1989 auf die bilateralen Beziehungen mit der Schweiz vgl. dodis.ch/55409. Vgl. ferner die Zusammenstellung dodis.ch/C1714.↩
- 11
- Für die schweizerischen Beziehungen zu China nach dem Tian’anmen-Massaker vgl. dodis.ch/57006.↩
- 12
- Am 7. Mai 1990 unterbreitete Staatssekretär Jacobi Bundesrat Felber den Vorschlag, dass die Schweiz sich im Rahmen einer KSZE-Sonderkonferenz über die Minderheitenprobleme engagieren solle, vgl. dodis.ch/56674. Vgl. ferner DDS 1990, Dok. 34, dodis.ch/56205.↩
- 13
- Diese Angabe wurde auf der vorliegenden Kopie wahrscheinlich von Botschafter Erwin Schurtenberger handschriftlich durchgestrichen. Bundespräsident Richard von Weizsäcker empfing den Dalai Lama am 4. Oktober 1990 in seinem Amtssitz in Berlin.↩
- 15
- Der Dalai Lama wurde von Bundesrat Felber nicht empfangen. Hingegen traf er am 7. Juni 1990 im Tibetinstitut in Rikon mit Botschafter Jean-Pierre Keusch, Chef der Direktion für internationale Organisationen, und somit erstmals mit einem Vertreter des EDA zusammen, vgl. dazu dodis.ch/55584.↩