Langue: allemand
26.3.1973 (lundi)
Politische Rechte des schweizerischen Auslandspersonals
Notice (No)
Staaten können die Teilnahme von Ausländern an Wahlen und Abstimmungen ihres Heimatstaats auf ihrem Territorium gemäss Völkerrecht unterbinden oder dulden. Eine Sonderregelung zu Gunsten des diplomatischen und konsularischen Personals wäre nicht im Sinne des Verfassungsartikels über die politischen Rechte der Auslandschweizer.
Référence:
p.A.15.21.1
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