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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 26, doc. 177
volume linkZürich/Locarno/Genève 2018
Dettagli… |▼▶2 collocazioni
| Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2001E-01#1987/78#690* | |
| Vecchia segnatura | CH-BAR E 2001(E)-01/1987/78 195 | |
| Titolo dossier | Europäische Sicherheitskonferenz, Ostblock: Band 23, 1.10. - 31.10.1975 (1973–1975) | |
| Riferimento archivio | B.72.09.15.1 |
| Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#J1.223#1000/1318#279* | |
| Vecchia segnatura | CH-BAR J 1.223(-)1000/1318 36 | |
| Titolo dossier | KSZE, v.a. Berichte der Vorbereitungsgruppe (1975–1978) | |
| Riferimento archivio | 3.08.2 |
dodis.ch/38875
Rundschreiben des stv. Direktors der Politischen Direktion des Politischen Departements, Ch. Müller, an diverse schweizerische Vertretungen1
KSZE-DOKUMENTATION
Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) ist mit der feierlichen Unterzeichnung der Schlussakte2 in Helsinki am 1. August dieses Jahres nicht beendet; ja in mancher Beziehung fängt sie jetzt erst richtig an. Die zweijährige «Probezeit», welche sich die 35 Teilnehmerstaaten bis zu ihrer nächsten Zusammenkunft in Belgrad im Sommer 1977 eingeräumt haben, soll Gelegenheit geben, die Bestimmungen der verschiedenen «Körbe» der KSZE in die Wirklichkeit umzusetzen, aber auch, diese Durchführung gegenseitig zu kontrollieren, damit in zwei Jahren in Belgrad eine erste Bilanz gezogen werden kann.
Unser Land hat aktiv an den Verhandlungen in Helsinki3 und Genf4 teilgenommen und immer die Ansicht vertreten, die Beschlüsse der Konferenz seien – auch ohne rechtlich verbindlichen Charakter – durchzuführen. Unter der Leitung des Politischen Departements haben verwaltungsinterne Überlegungen begonnen, deren Ziel es sein wird, festzustellen – welche Bestimmungen der Schlussakte bei uns bereits «funktionieren»; – auf welchen Gebieten ein besonderes Aktivwerden unsererseits wünschbar
wäre (Liste von Prioritäten); – welche Massnahmen überhaupt möglich sind, wobei auf den unterschiedlichen Grad staatlicher Kompetenzen (gesetzliche Grundlage, Abgrenzung Bund/
Kantone, Staat/private Organisationen) Rücksicht zu nehmen ist; – welche KSZE-Themen bereits in den diversen internationalen Organisationen
behandelt werden, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
Es ist vorgesehen, dass die zuständigen Dienste ihre Abklärung auch auf nichtstaatliche Stellen (z. B. Pro Helvetia, OSEC, ONST) sowie auf private Interessensvertreter (z. B. im Bereich der Presse und des Buchhandels) ausdehnen.
Es ergibt sich aus der Natur der Sache, dass sich die praktische Anwendung der einzelnen Bestimmungen der KSZE in erster Linie auf die «operativen» Körbe II (Wirtschaft) und III (Humanitäres) konzentriert. Die beiliegende Dokumentation beschränkt sich daher auf diese beiden Bereiche. Das will nicht heissen, dass «Korb I» (Sicherheit) bei der Durchführung der KSZE-Beschlüsse vernachlässigt werden soll. Die darin enthaltenen Problemkreise (Prinzipien, friedliche Streiterledigung, militärische Fragen) bedürfen indessen einer langfristigeren Beobachtung und Abklärung. Wir werden zu gegebener Zeit darauf zurückkommen. Die Grundhaltung des Bundesrates in diesen Bereichen geht aus den Antworten auf die Interpellationen Renschler5 (Nationalrat) und Hefti6 (Ständerat) hervor, die Ihnen zugestellt wurden.
Bei der Beurteilung dieses Korbes sind wir ganz besonders auf Ihre Beobachtungen und Kommentare angewiesen, sei dies zu den Prinzipien, zu unserem Streitschlichtungsprojekt oder zu den militärischen Fragen (Erfahrungen mit der vorherigen Ankündigung von Manövern7, MBFR8, etc.).
Für heute lasse wir Ihnen zwei Dokumente9 zukommen, die den «Korb II» (Wirt schaft) bzw. «Korb III» (Kontakte, Information etc.) betreffen. Es handelt sich um:
1. Considération sur le problème de la mise en œuvre du chapitre «Co - opération économique» de l’Actefinal de la CSCEverfasst von der schweizerischen Delegation bei den internationalen wirtschaftlichen Organisationen in Genf. Diese Notiz, welche die Haltung der Handelsabteilung zu den wirtschaftlichen Belangen der KSZE wiedergibt, konzentriert sich auf die Kapitel «Handel» und «Industrielle Kooperation», die sie nicht nur interpretiert, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Möglichkeiten betrachtet, welche die darin enthaltenen Bestimmungen der schweizerischen Wirtschaft bieten10. Der auf Seite 5 der Notiz (oben) erwähnte Gedanke einer Informationsbroschüre für Geschäftsleute wird in Ausarbeitung genommen.
2. «Einige Überlegungen zu Korb III der KSZE», verfasst von der Politischen Abteilung I. Dieses Dokument soll vor allem dazu dienen, die recht verklausulierten Formulierungen dieses Teils der Schlussakte besser zu verstehen und unsere Interpretation der darin enthaltenen Hauptprobleme geben. Es ist also eine Art «Gebrauchsanweisung», die vorerst die wichtigsten prinzipiellen Fragen behandelt. Detailliertere Anweisungen11 zum Unterkapitel «Menschliche Kontakte» gehen separat an unsere Botschaften in den Oststaaten. Entsprechende Weisungen zu den Unterkapiteln «Information», «Kultur» und «Bildung» können erst nach Abschluss der erwähnten internen Abklärungen erfolgen.
Generell sind wir an allen Informationen interessiert, die direkt oder indirekt die KSZE-Thematik betreffen. Dieses Interesse beschränkt sich nicht nur auf den Kreis der 35 Teilnehmerstaaten der Konferenz, auch Reaktionen aus Drittstaaten sind uns willkommen. Es ist anzunehmen, dass gerade Diplomaten aus den Oststaaten auf der ganzen Welt häufig das Thema KSZE im Gespräch aufwerfen werden. Wir haben es deshalb als wichtig erachtet, die beiliegenden allgemeinen Überlegungen allen unseren Botschaften zukommen zu lassen. Detaillierte Weisungen werden in Zukunft in erster Linie an unsere Vertretungen in KSZE-Staaten erfolgen.
An der bisherigen Kompetenzverteilung innerhalb des EPD ändert sich auch nach Abschluss der KSZE nichts. Zur besseren Übersicht bitten wir Sie jedoch, von allen Briefen, die nicht im Original an die Politische Abteilung I oder an das Politische Sekretariat gerichtet sind, sondern an andere von der Sache her kompetente Dienste des EPD, den beiden genannten Diensten eine Kopie zuzustellen, sofern der Gegenstand direkt oder indirekt die KSZE-Thematik berührt.
- 1
- Rundschreiben (Kopie): CH-BAR#E2001E-01#1987/78#690* (B.72.09.15.1). Verfasst von H. Renk. Gerichtet an alle schweizerischen Botschaften im Ausland, das Bureau des schweizerischen Beobachters bei den Vereinten Nationen in New York, die schweizerische Mission bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel, die schweizerische Delegation bei der OECD in Paris, die ständige Mission der Schweiz bei den internationalen Organisationen in Genf, den ständigen Vertreter der Schweiz beim Europarat in Strassburg sowie an das schweizerische Generalkonsulat in New York.↩
- 2
- Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vom 21. Juli 1975, doc. CSCE/CC/64, CH-BAR#E2001E-01#1987/78#687* (B.72.09.15.1) und BBl, 1975, II, S. 924–1006. Vgl. dazu das BR-Prot. Nr. 1433 vom 20. August 1975, dodis.ch/38883. Zur dritten Phase der KSZE in Helsinki vgl. DDS, Bd. 26, Dok. 158, dodis.ch/38867 und Dok. 160, dodis.ch/38322.↩
- 3
- Zur Vorbereitungskonferenz und zur ersten Phase der KSZE in Helsinki vgl. DDS, Bd. 26, Dok. 32, dodis.ch/38816.↩
- 4
- Zu den Verhandlungen der KSZE während der zweiten Phase in Genf vgl. DDS, Bd. 26, Dok. 57, dodis.ch/38848 und Dok. 89, dodis.ch/38858.↩
- 5
- BR-Prot. Nr. 1707 vom 15. September 1975, dodis.ch/38881. Zur Beratung an den Sitzungen vom 15.–16. September 1975 vgl. Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1109–1129. W. Renschler war im Januar 1973 Leiter der schweizerischen Delegation an der IPU- Konferenzüber Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki. Vgl. dazu das Schreiben von S. F. Campiche an E. Thalmann vom 6. Februar 1973, dodis.ch/38847.↩
- 6
- BR-Prot. Nr. 1792 vom 29. September 1975, dodis.ch/38882. Zur Beratung an der Sitzung vom 30. September 1975 vgl. Amt. Bull. NR, 1975, S. 579–587. Allgemein zur Beurteilung der KSZE durch das Parlament vgl. das Informationsbulletin des Diensts Information und Presse des Politischen Departements vom 6. Oktober 1975, dodis.ch/38880.↩
- 7
- Zu Manöverankündigungen im Rahmen der KSZE-Schlussakte vgl. das Rundschreiben von Ch. Müller an die schweizerischen Botschaften in den KSZE-Teilnehmerstaaten vom 2. Oktober 1975, dodis.ch/38872 sowie das Rundschreiben von Ch. Müller vom 8. Dezember 1975, dodis.ch/38873.↩
- 8
- Zum MBFR vgl. DDS, Bd. 26, Dok. 79, dodis.ch/38884.↩
- 9
- Notiz von J. Lugon vom 2. Oktober 1975, dodis.ch/38876 und Notiz der Politischen Abteilung I des Politischen Departements, dodis.ch/38874.↩
- 10
- Zur Osthandelspolitik des Bundesrats vgl. DDS, Bd. 25, Dok. 176, dodis.ch/35755, sowie DDS, Bd. 26, Dok. 27, dodis.ch/38361. Zur Umsetzung der ebenfalls in «Korb II» enthaltenen Bestimmungen im Bereich Umwelt vgl. die Notiz von E. Bourgnon vom 20. Oktober 1975, dodis.ch/38877.↩
- 11
- Rundschreiben von Ch. Müller vom 20. Oktober 1975, dodis.ch/38879.↩
Collegamenti ad altri documenti
| http://dodis.ch/38875 | è il supplemento di | http://dodis.ch/38874 |
| http://dodis.ch/38875 | è il supplemento di | http://dodis.ch/38876 |
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Organizzazione per la sicurezza e la cooperazione in Europa (OSCE)
Politica militare Relazioni culturali Stampa e mass media Turismo Riunione CSCE di Belgrado (1977–1978)


