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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 24, doc. 33
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2200.161#1982/60#276* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2200.161(-)1982/60 23 | |
Titre du dossier | EWG, Erweiterung EWG, Beitritt der Schweiz (1965–1968) | |
Référence archives | 531.12.18 |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7113A#1979/22#314* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 7113(A)1979/22 72 | |
Titre du dossier | Conseil fédéral, déclarations suisses officielles (1967–1967) | |
Référence archives | 771.3 |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne |
Ancienne cote | CH-BAR E 2807(-)1974/12 28 |
Titre du dossier | Integration. Allgemeines (1963–1969) |
Référence archives | 060 |
dodis.ch/33238
Der Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements, P. R. Jolles, an diverse schweizerische Vertretungen1
Wie Sie wissen, hat während der Märzsession Herr Bundesrat Schaffner in Beantwortung der Interpellationen Eisenring und Duft2 die schweizerische Haltung in der Integrationsfrage ausführlich dargelegt. Da in der Zwischenzeit das damals vorausgesehene britische Verhandlungsgesuch3 gestellt worden ist, Dänemark und Irland ähnliche Schritte in Brüssel unternommen haben und insbesondere da damit gerechnet werden muss, dass in den nächsten Wochen auch Norwegen und eventuell Schweden sich in Brüssel zu Verhandlungen anmelden werden4, erschien es angezeigt, die Haltung der Schweiz zu bekräftigen. Der Bundesrat liess sich dabei von folgenden Überlegungen leiten:
Sowohl die Begründung des britischen Verhandlungsgesuches als auch die französische Reaktion zeigen deutlich, dass die gegenwärtige Phase des Integrationsgesprächs durch eine politische Auseinandersetzung zwischen Frankreich und Grossbritannien gekennzeichnet ist. Unter diesen Umständen und angesichts der Ungewissheit der britischen Beitrittschancen wäre es verfehlt, wenn die Schweiz dem Beispiel anderer EFTA-Staaten folgen und ihrerseits in Brüssel eine formelle Demarche unternehmen würde.
Anderseits könnte ein schweizerisches Stillschweigen insbesondere im Falle eines norwegischen und schwedischen Vorstosses den falschen Eindruck erwecken, unser Land gebe sich mit dem Ergebnis der Kennedy-Runde5 endgültig zufrieden und verzichte, in eine allfällige Gesamtbereinigung des Integrationsproblems miteinbezogen zu werden. Schon heute wird gelegentlich das Klischee einer «um Grossbritannien und die skandinavischen Staaten erweiterten EWG» verwendet. Wir müssen vermeiden, einen Vorwand zu derartigen falschen Denkschemata zu liefern.
Unter diesen Umständen schien der geeignete Weg darin zu bestehen, in Form einer offiziellen Erklärung des Bundesrates im schweizerischen Parlament6 unser Interesse an der weiteren Integrationsentwicklung in eindeutiger Weise zu bestätigen und daran zu erinnern, dass das seinerzeitige schweizerische Verhandlungsgesuch7 nie zurückgezogen worden ist und weiterhin als Willensäusserung, eine Regelung mit der EWG zu finden, aufgefasst werden muss. Indem der Bundesrat es im gegenwärtigen Zeitpunkt mit dieser Erklärung bewenden lassen wird, bringt er gleichzeitig unsere unabhängige, von anderen EFTA-Staaten abweichende Einschätzung zur heutigen integrationspolitischen Lage zum Ausdruck, die darin besteht, dass wir noch keine Schlussfolgerung darüber gezogen haben, ob die objektiven Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Integrationsgesprächs heute für gegeben erachtet werden können. Mit anderen Worten, die Schweiz segelt nicht automatisch im britischen Kielwasser, sondern wartet eine Klärung der gegenwärtigen Lage ab.
Die Schweiz bringt ihre Stellungnahme vor den allfälligen Schritten weiterer skandinavischer Staaten, die um den 10. Juli herum erfolgen könnten, zum Ausdruck und handelt somit auch nicht aus einer durch die von den übrigen EFTA-Staaten für sie geschaffene Zwangslage heraus.
Die Interpellation Weber8 über das Ergebnis der Kennedy-Runde bot dem Bundesrat insofern einen besonders günstigen Anknüpfungspunkt für eine integrationspolitische Erklärung, als dadurch gleichzeitig die konstruktive Haltung der EWG in diesen Verhandlungen gewürdigt und die Hoffnung ausgesprochen werden konnte, im Falle eines neuerlichen Scheiterns der Beitrittsbemühungen weitere Fortschritte mit der klassischen Methode bilateraler Vertragsverhandlungen zu erzielen9.
Um ihren Zweck zu erfüllen, ist es jedoch wichtig, dass die Erklärung von Herrn Bundesrat Schaffner, die ausdrücklich im Namen des Gesamtbundesrates abgegeben worden ist, im Sinne einer offiziellen schweizerischen Stellungnahme von den Brüsseler Behörden und den Regierungen der EWG-Staaten zur Kenntnis genommen wird. Wir bitten Sie daher, diesen Text Ihren üblichen Gesprächspartnern zwar auf informelle Weise, d. h. ohne diplomatische Note, aber doch mit den nötigen Erläuterungen zu übergeben, um die Bedeutung dieser Klarstellung der schweizerischen Haltung richtig zum Ausdruck zu bringen. Insbesondere können Sie diesen Text sowie die Ausführungen zu den Interpellationen Eisenring und Duft zur Beantwortung von Fragen über die von der Schweiz verfolgten Absichten benützen. Sie erhalten mit separatem Schreiben10 den vollen Text auf deutsch der bundesrätlichen Erklärung (der Passus über die Integration findet sich auf S. 14–16) und beiliegend in französischer Übersetzung die vom Bundesrat spezifisch genehmigten Ausführungen über die Integration.
Wir sind uns natürlich bewusst, dass die Frage der Modalitäten einer schweizerischen Teilnahme an einem erweiterten Markt offen gelassen worden ist. Allfällige Fragen können Sie jedoch mit der Gegenfrage beantworten, ob die Verhältnisse im heutigen Zeitpunkt dermassen fortgeschritten seien, dass eine detailliertere Stellungnahme schon erforderlich sei. Ferner können Sie darauf hinweisen, dass der Bundesrat die Unvoreingenommenheit der Schweiz hervorgehoben und auch die Bereitschaft zum Ausdruck gebracht hat, allfällige neue Formen in offenem Geist zu prüfen (gemeint sind natürlich die französischen Anspielungen auf eine multilaterale Assoziation oder Sektorenpräferenzen).
Wir bitten Sie, uns über die Art und Weise, wie Sie die schweizerische Stellungnahme bekanntgegeben haben, und die Reaktionen Ihres Gesprächspartners orientiert zu halten11.
- 1
- Schreiben: E2200.161#1982/60#276* (531.12.18). Gerichtet an die schweizerische Mission bei den europäischen Gemeinschaften in Brüssel, die schweizerischen Botschaften in Brüssel, Den Haag, Köln, Paris und Rom und die schweizerische Delegation bei der OECD in Paris. Kopien an H. Schaffner, W. Spühler, P. Micheli, A. Weitnauer, P. Languetin und J. Iselin.↩
- 2
- Antwort von H. Schaffner auf die Interpellationen von P. Eisenring und von E. Duft vom 14. März 1967, dodis.ch/33869.↩
- 3
- Vgl. dazu die Notiz von J. Iselin vom 10. Februar 1967, dodis.ch/33860; die Erklärung von H. Schaffner an der EFTA-Ministerkonferenz in London vom 28. April 1967, dodis.ch/33013; das Protokoll der Sitzungen vom 10.–11. Mai 1967 der Aussenpolitischen Kommission und der Kommission für Aussenwirtschaft des Nationalrats vom 11. Mai 1967, dodis.ch/30770; das Protokoll der Ständigen Wirtschaftsdelegation vom 18. Oktober 1967, dodis.ch/30769; die Notiz von H. Schaffner an den Bundesrat vom 29. Dezember 1967, dodis.ch/33519; die Notiz von P. R. Jolles vom 1. Dezember 1969, dodis.ch/33856 sowie die BR-Verhandlungsprot. der 27. Sitzung vom 21. April 1967; der 28. Sitzung vom 25. April 1967 und der 29. Sitzung vom 27. April 1967, E1003#1994/26#8*.↩
- 4
- Vgl. dazu die Notiz von P. R. Jolles an H. Schaffner vom 26. Juni 1967, dodis.ch/33513 und die Table synoptique des propositions d’arrangements intérimaires présentées après l’échec des délibérations du Conseil des Communautés européennes (CE) concernant les demandes d’adhésion du Royaume-Uni, du Danemark, de la Norvège et de l’Irlande vom Dezember 1967, E 2807(-) 1974/12 Bd. 28 (060).↩
- 5
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 15, dodis.ch/33250.↩
- 6
- Die Erklärung des Bundesrats über die schweizerische Einstellung zur europäischen Integration umfasst den letzten Teil der Antwort von H. Schaffner auf die Interpellation von M. Weber vom 27. Juni 1967, Sten. Bull. NR, 1967, S. 304. Zu den verschiedenen diskutierten Varianten vgl. das Schreiben von P. R. Jolles an P. H. Wurth vom 21. Juni 1967, dodis.ch/33858. Zur Vorberatung im Bundesrat vgl. das BR-Verhandlungsprot. der 43. Sitzung vom 26. Juni 1967, dodis.ch/33274.↩
- 7
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 165, dodis.ch/33034, Anm. 13.↩
- 8
- Sten. Bull. NR, 1967, S. 297–304.↩
- 9
- Zu den verschiedenen Optionen der Schweiz vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 145, dodis.ch/33236.↩
- 10
- Vgl. Doss. Anm. 4.↩
- 11
- Vgl. dazu das Telegramm Nr. 66 von P. H. Wurth an P. R. Jolles vom 3. Juli 1967, dodis.ch/33514; das Schreiben von W. Sigg an J. Iselin vom 31. Juli 1967, dodis.ch/33515; das Telegramm Nr. 493 von P. Dupont an P. R. Jolles, P. Micheli und A. Weitnauer vom 1. Oktober 1967, dodis.ch/33517 sowie das BR-Verhandlungsprot. der 45. Sitzung vom 7. Juli 1967, E1003#1994/26#8*, S. 11.↩
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