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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 23, doc. 100
volume linkZürich/Locarno/Genève 2011
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2804#1971/2#587* | |
Old classification | CH-BAR E 2804(-)1971/2 104 | |
Dossier title | Rohmaterial für die Beantwortung der Interpellationen Furgler und Hubacher (1964–1965) | |
File reference archive | 041.6 |
dodis.ch/31763
Beitrag zur Beantwortung der Interpellation2 der nationalrätlichen Kommission für auswärtige Angelegenheiten in der September-Session 1965 (siehe Notiz von Herrn Botschafter Micheli vom 7. September an Herrn Dr. Lindt3)
Entwicklungshilfe
1. Allgemeine Erwägungen
Ein besserer Ausgleich zwischen armen und reichen Nationen, mit andern Worten die Hebung des Standards der Entwicklungsländer, ist aus politischen, wirtschaftlichen und moralischen Gründen eines der obersten Anliegen der Menschheit. An ihm sind Entwicklungsländer und entwickelte Länder gleichermassen interessiert. Aus politischen Gründen, weil er die politischen Spannungen reduziert, aus wirtschaftlichen Gründen, weil dadurch der Handel (die internationale Arbeitsteilung) gefördert wird, aus moralischen Gründen, weil allzu grosse soziale Unterschiede den Kontakt zwischen den Menschen vergiften und verfälschen.
Dass die Schweiz ihren angemessenen Teil an der Entwicklung der unterentwickelten Länder leistet, ist selbstverständlich. Würden wir nicht das in unseren Kräften liegende tun, so könnten wir nicht vor uns selbst bestehen, wir würden aber auch den Ruf der Schweiz im Ausland beeinträchtigen, und zwar sowohl in den Entwicklungsländern wie in den entwickelten Ländern.
Die Entwicklungshilfe ist ein wesentlicher wenn nicht der wichtigste Bestandteil unserer Politik gegenüber den Entwicklungsländern4. Als Land, das keinem Block verschrieben ist, als Binnenland ohne viel Rohstoffe, das trotzdem einen hohen Lebensstandard erreicht hat, als Land, das trotz seiner Vielfalt den Sprachenfrieden, den Religionsfrieden und den sozialen Frieden aufrecht zu erhalten wusste, als Land, das es verstand, sich aus kriegerischen Verwicklungen herauszuhalten, geniessen wir in den meisten Entwicklungsländern ein Ansehen, das eine gute Grundlage für freundschaftliche Beziehungen bildet. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass dieses Ansehen nicht ein für alle Mal gegeben ist, sondern dass dauernde Anstrengungen notwendig sind, um es zu erhalten. Die Erwartungen, welche die Entwicklungsländer in die Schweiz setzen, sind gross. Auch wenn wir sie nicht alle erfüllen können, müssen wir doch zeigen, dass wir mehr als nur theoretisches Verständnis für ihre Probleme haben.
Noch unter einem andern Gesichtspunkt ist die Entwicklungshilfe für uns wertvoll. Sie öffnet uns Tore in eine andere Welt, sodass wir unsere eigenen Mühen und Sorgen mit andern Augen sehen lernen. Als weltaufgeschlossenes Volk wissen wir, dass der Kontakt mit der sogenannten Dritten Welt geistige Bereicherung und Stimulierung bedeutet. Insofern ist Hilfe an Entwicklungsländer auch Hilfe an unsere eigene Entwicklung.
Es ist in internationalen Kreisen das Postulat aufgestellt worden, dass hoch entwickelte Länder 1% des Bruttosozialprodukts für Entwicklungshilfe aufbringen sollten. Ob wir dieses Ziel heute erreichen, hängt davon ab, was für Leistungen man als Entwicklungshilfe auffasst5. Die Leistungen der Schweiz zugunsten der Entwicklungsländer beruhen zum grösseren Teil auf den Beziehungen der schweizerischen Wirtschaft mit den Entwicklungsländern. Die Leistungen der Privatwirtschaft erfolgen aber fast immer zu kommerziellen Bedingungen und viele Entwicklungsländer sind nicht in der Lage, solche Bedingungen einzugehen. Die Leistungen der Privatwirtschaft müssen deshalb durch solche gemeinnütziger Organisationen und durch solche des Staates ergänzt werden.
Angesichts der Bedeutung der Entwicklungshilfe für die Zukunft der Welt verwundert es nicht, dass die internationalen Organisationen, vorab die UNO und ihre Spezialorganisationen, sich dieser Aufgabe intensiv annehmen. Die Schweiz unterstützt die meisten ihrer Programme durch Beiträge6. Sie zeigt damit, dass ihre Neutralität und die Nichtmitgliedschaft bei der UNO sie nicht hindern, an internationalen Solidaritätsbestrebungen das ihre beizutragen7. Mit ihren Beiträgen an multilaterale Programme fördert die Schweiz nicht nur die Entwicklung in den emporstrebenden ärmern Ländern, sie fördert auch die internationalen Organisationen an sich, indem sie ihre Wirkungsmöglichkeiten erhöht. Als Ausdruck des Willens zur Lösung gemeinsamer Probleme der Völker im Geiste der Zusammenarbeit sind die internationalen Organisationen heute ein unentbehrliches Instrument, an dessen Wirksamkeit die Schweiz nicht weniger als andere Nationen interessiert ist.
Neben der multilateralen Entwicklungshilfe steht sodann die bilaterale Hilfe, die Hilfe von Land zu Land. Sie erlaubt einen persönlichen, den Möglichkeiten unseres Landes angepassten Einsatz der für die Entwicklungshilfe zur Verfügung stehenden Mittel und hilft mit zur Schaffung einer Atmosphäre zwischen den betreffenden Ländern und uns, die geeignet ist, die bestehenden bilateralen Probleme im Geiste der Freundschaft und des gegenseitigen Verständnisses zu lösen. Wir schliessen deshalb kein Land, mit dem wir normale Beziehungen unterhalten, grundsätzlich von unserer Hilfe aus, wobei wir freilich nicht überall helfen können, oder jedenfalls nicht überall im gleichen Masse, da dies auf eine Verzettelung unserer Mittel hinauslaufen würde, die der Hilfe ihre Wirksamkeit nähme8.
2. Die drei Arten der Entwicklungshilfe
Die Entwicklungshilfe hat vor allem drei Gebiete zum Gegenstand, die sich allerdings bis zu einem gewissen Grade gegenseitig durchdringen: die technische Hilfe, die Finanzhilfe und die handelspolitischen Massnahmen.
a. Die technische Hilfe
Die technische Hilfe des Bundes hat 1961 mit der Schaffung eines besonderen Zweiges der Bundesverwaltung und der Bereitstellung grösserer Mittel den entscheidenden Impuls erhalten9. Der gegenwärtige Rahmenkredit10 wird bis Mitte 1967 reichen und erlaubt jährliche Verpflichtungen von 36 Millionen Franken. Für Studierende aus Entwicklungsländern in der Schweiz werden ausserdem jährlich etwa 2 Mio. ausgegeben.
Ich möchte aber hervorheben, dass die Vermittlung von Wissen und Erfahrungen an die Entwicklungsländer sich keineswegs auf das beschränkt, was der Bund unternimmt. Gemeinnützige schweizerische Organisationen, worunter an vorderer Stelle die christlichen Missionen, entwickeln auf dem Gebiete der technischen Hilfe schon lange eine äusserst fruchtbare Tätigkeit. Der Bund arbeitet eng mit ihnen zusammen und ermöglicht ihnen durch Beiträge an auserwählte Projekte, ihre Arbeit nicht unbedeutend auszudehnen11.
Erwähnt werden muss aber auch die technische Hilfe schweizerischer Firmen, etwa im Zusammenhang mit der Anlernung im Gebrauch und Unterhalt schweizerischer Exportgüter, oder in Form der Verleihung schweizerischer Lizenzen, oder in der Tätigkeit schweizerischer Beraterfirmen, oder durch Anlernung von einheimischem Personal in schweizerischen Niederlassungen und Tochtergesellschaften in Entwicklungsländern12. Obwohl es sich dabei in der Regel um Leistungen gegen ein nach kommerziellen Gesichtspunkten berechnetes Entgelt handelt, liegt darin eine wertvolle Hilfe zur Entwicklung der betreffenden Länder.
Von den Mitteln, die der Bund für technische Hilfe einsetzt, werden etwa ⅓ für die multilaterale Hilfe verwendet. Es handelt sich zur Hauptsache um Beiträge an das Erweiterte Programm der technischen Hilfe der UNO und den Spezialfonds der UNO13. Die Schweiz hat zurzeit einen Sitz im Komitee für technische Hilfe der UNO und damit Gelegenheit, die Gestaltung der technischen Hilfe der UNO mitzubestimmen.
Die bilaterale technische Hilfe des Bundes geht an etwa 75 verschiedene Länder, davon aber 70% an nur 10 Länder, was zeigt, dass wir eine gewisse Konzentration anstreben, und zwar auf Länder, die der Hilfe besonders dringend bedürfen oder wo die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Hilfe besonders günstig liegen14.
Die Hilfe besteht in Ausbildung, Beratung oder in der Durchführung von Entwicklungsarbeiten. Bei den Projekten privater Organisationen, die der Bund unterstützt15, handelt es sich meist um Schulungsprojekte. Unter den Bundesprojekten befinden sich verschiedene Projekte für die berufliche Schulung16. Wir legen das Gewicht immer mehr auf die Schulung im Entwicklungsland selber, was aber nicht ausschliesst, dass wir fortfahren, in besonderen Fällen Stipendien für eine Ausbildung in der Schweiz zu erteilen. Dieses Jahr werden 540 Angehörige aus Entwicklungsländern mit Bundesmitteln eine Ausbildung in der Schweiz genossen haben, davon 300 Hochschulstudenten und 150 in eigens für sie organisierten Kursen, die übrigen in einzelnen Schulen und bei verschiedenen Lehrmeistern17. Dazu kommen 230 Stipendiaten, die von internationalen Organisationen in der Schweiz plaziert werden18. Ich möchte hier allen jenen danken, die sich der Ausbildung dieser Leute annehmen, aber auch jenen, die für ihr sonstiges Wohl besorgt sind; es ist gewiss nicht immer eine leichte Aufgabe.
Zurzeit befinden sich ca. 60 Schweizer im Auftrag des Bundes in Entwicklungsländern, wovon etwa die Hälfte Einzelexperten, während die übrigen in kombinierten Projekten eingesetzt sind19. Über 100 weitere schweizerische Experten stehen im Dienste internationaler Organisationen20. Unsere Landsleute leisten ihre Arbeit teilweise unter schwierigen Lebensbedingungen. Nicht wenige verdanken das Vertrauen, das ihnen entgegengebracht wird, dem Umstand, dass sie aus einem neutralen Land kommen. Erwähnen möchte ich hier auch jene Arbeitgeber, die, unter bisweilen erheblichen Opfern, diesen Experten einen Urlaub erteilt haben. Ausser den Experten hat der Bund sodann eine Gruppe von 20 Freiwilligen in verschiedenen Entwicklungsländern21. Hier öffnen sich unserer Jugend neue Tore; ihr Einsatz verdient unsere Bewunderung.
Der Bund hat auch einige grössere Projekte in Angriff genommen, um eine Wirkung zu erzielen, die mehr in die Tiefe und Breite geht, als das in der Regel bei der Entsendung von einzelnen Experten und der Ausbildung einzelner Angehöriger von Entwicklungsländern der Fall ist. So etwa die Ansiedlung von tibetischen Flüchtlingen in Nepal22, die Ermöglichung einer Milchwirtschaft in den Bergen Südindiens durch entsprechenden Pflanzenbau und Viehzucht23, die Erstellung einer Milchpulverfabrik in der Türkei24, die Förderung des Genos senschaftswesens in Rwanda25, die Förderung der Viehwirtschaft in Peru26. Diese und andere vielversprechende Projekte weisen auf immer neue Möglichkeiten der technischen Hilfe, die wir mit Umsicht wahrzunehmen trachten.
b. Die Finanzhilfe27
Dass technische Hilfe für die Entwicklung allein nicht genügt, zeigt sich immer dann, wenn aus Ratschlägen, Projekten und Plänen Wirklichkeit werden soll. In vielen Fällen ist dies nur möglich, wenn das nötige Kapital, teilweise wenigstens, vom Ausland bereitgestellt wird.
Durch die Gewährung von Exportkrediten leisten Industrie und Banken28 wertvolle Hilfe. Durch die Garantierung des damit eingegangenen Risikos unterstützt der Bund seit langem die Gewährung solcher Kredite. Zurzeit sind Kredite von ca. 950 Mio. für Lieferungen in Entwicklungsländer durch den Bund gedeckt. Die Lauffristen dieser Kredite sind in den letzten Jahren für die Entwicklungsländer immer länger geworden. Dementsprechend hat sich auch das Risiko erhöht.
Absolut, aber noch mehr im Vergleich zu andern Ländern, investiert die schweizerische Wirtschaft sodann recht bedeutende Summen in Entwicklungsländern in Form von Beteiligungen. Man schätzt sie auf gegen 200 Mio. jährlich. Durch Abkommen mit Entwicklungsländern über den Schutz von Investitionen29 versucht der Bund, diesen Investitionen gewisse Sicherheiten zu geben. Ausserdem wird die Gewährung von Investitionsrisikogarantien durch den Bund erwogen. Die Vorarbeiten für ein entsprechendes Bundesgesetz nähern sich dem Abschluss30.
Die Finanzhilfe der Schweiz beruht vor allem auf privaten Leistungen verbunden mit Bundesgarantien. Leider hat nun aber das Eingehen von Schulden durch die Entwicklungsländer zu einem Schuldenberg geführt, der in manchen Fällen kaum mehr tragbar ist und vielerorts bereits an die Grenze der Zahlungsfähigkeit geführt hat. Das brachte die Schweiz, im Ver band mit anderen Gläubigerländern, dazu, Konsolidierungskredite zu gewähren31. Eine Vorlage, den Bundesrat zur Gewährung solcher Kon solidierungskredite zu ermächtigen, ist vor kurzem an die Räte gerichtet worden32.
Sodann erweist es sich als notwendig, einigen Ländern, um deren Überschuldung zu vermeiden, Kredite zu Vorzugsbedingungen – lange Rückzahlungsfristen, geringe Zinssätze, usw. – zu gewähren, die man als weiche Darlehen zu bezeichnen pflegt. Hierfür kommt als Kreditgeber wohl nur der Staat in Frage. Für einen solchen Kredit, Indien betreffend33, liegt eine Vorlage zurzeit vor den Eidg. Räten34. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir weitere solche Vorlagen unterbreiten werden. Andere entwickelte Staaten35 sind uns mit dieser Form der Entwicklungshilfe weit voraus36.
c. Handelspolitische Massnahmen
Alle Entwicklungshilfe ist Hilfe zur Selbsthilfe. Auf die Dauer wird sich ein Entwicklungsland nur dann selbst helfen können, wenn es ihm gelingt, ein gewisses Exportvolumen zu lohnenden Preisen aufzubringen, um so die notwendigen Importe tätigen zu können. Die entwickelten Länder können hier dadurch helfen, dass sie die Einfuhrbeschränkungen für Produkte aus Entwicklungsländern abbauen. Ferner wird angestrebt, durch den Abschluss von internationalen Rohstoffabkommen übermässigen Preisfluktuationen entgegenzuwirken und den Entwicklungsländern einen angemessenen Preis zu sichern. Auch andere Massnahmen, wie Erweiterung der regionalen Märkte, Anpassung der Produktion an die Exportmöglichkeiten, dienen der Exportförderung und können von den entwickelten Ländern gefördert werden.
Unter den internationalen Organisationen, welche sich dieser Probleme speziell annehmen, sind vor allem das GATT37 und die UN CTAD38 zu nennen. Durch die Anfügung eines IV. Teils an die Statuten des GATT ist der Rahmen gesteckt worden, innerhalb dessen den Entwicklungsländern auf handelspolitischem Gebiet geholfen werden soll. Eine Vorlage betreffend Genehmigung dieser Ergänzung des GATT-Abkommens liegt vor den Eidg. Räten39.
Während das GATT unter Zugrundelegung der bewährten Formen der internationalen Zusammenarbeit den Problemen der Förderung des Handels der Entwicklungsländer auf den Leib rückt, holt die Konferenz für Handel und Entwicklung, die vergangenes Jahr ins Leben gerufen worden ist, weiter aus. In Erkenntnis der Bedeutung, welche den Auseinandersetzungen in diesem neuen Gremium der Vereinten Nationen zukommt, hat die Schweiz von Anfang an aktiv an den Arbeiten der UN CTAD teilgenommen. Wir hoffen, dass diese zu praktischen Lösungen führen werden, denen alle Beteiligten zustimmen können.
- 1
- Notiz: E 2804(-) 1971/2 Bd. 104 (041.6). Verfasst von R. Pestalozzi.↩
- 2
- Zur Interpellation von K. Furgler und H. Hubacher vgl. Sten. Bull. NR, 1965, S. 550–579.↩
- 3
- Doss. E 2005(A) 1978/137 Bd. 1 (t.011).↩
- 4
- Zu den Grundsätzen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit vgl. das Protokoll der Kommission für technische Zusammenarbeit vom 16. November 1965, dodis.ch/31903; die Zusammenfassung des Programms der Entwicklungszusammenarbeit 1965–1967 von A. R. Lindt vom 30. April 1966, dodis.ch/31756; die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit Entwicklungsländern vom 27. Dezember 1966, BBl, 1967, I, S. 13–55 sowie Doss. E 2005(A) 1978/137 Bd. 1 (t.001 und t.002). Allgemein zu Afrika vgl. den Bericht von H. Rentsch vom März 1964, dodis.ch/32004 sowie das Protokoll der Botschafterkonferenz 1966 vom 4. Oktober 1966, dodis.ch/30805, S. 54–58. Zu Tunesien vgl. die Notiz von W. Spühler vom 8. Januar 1966, dodis.ch/31789. Allgemein zu Asien vgl. das Protokoll der Botschafterkonferenz 1966 vom 4. Oktober 1966, dodis.ch/30805, S. 31–35. Zu Indonesien vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 95, dodis.ch/31334. Zu Tibet vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 112, dodis.ch/30931. Zu Vietnam vgl. die Schreiben von C. Masset an P. Micheli vom 9. September 1964, dodis.ch/31144; vom 29. Oktober 1964, dodis.ch/31158 und vom 4. November 1964, dodis.ch/31146 sowie die Fotos vom 23. Oktober 1964, dodis.ch/31843. Allgemein zu Südamerika vgl. das Protokoll der Botschafterkonferenz 1966 vom 4. Oktober 1966, dodis.ch/30805, S. 68–73.↩
- 5
- Selbst unter Berücksichtigung der privaten Entwicklungshilfe machte die gesamte Entwicklungshilfe der Schweiz 1966 nur 0.45% des schweizerischen Bruttosozialprodukts aus. Vgl. das Exposé von R. Pestalozzi vom 28. Juni 1966, dodis.ch/31737.↩
- 6
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 124 vom 17. Januar 1964, dodis.ch/31560; das BR-Prot. Nr. 1297 vom 12. Juli 1966, dodis.ch/31758 sowie die Rede von W. Spühler vor dem Nationalrat vom 5. Oktober 1966, dodis.ch/31733.↩
- 7
- Zu den Beziehungen der Schweiz zu der UNO vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 40, dodis.ch/31553.↩
- 8
- Zu den sog. «Schwerpunktländern» der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit vgl. den Bericht des Politischen Departements und des Volkswirtschaftsdepartements vom Januar 1964, dodis.ch/31917, S. 42–44; die Notiz von O. Hafner vom 13. Juli 1964, dodis.ch/31916 sowie die Notiz von R. Pestalozzi vom 17. Mai 1966, S. 26–27, dodis.ch/31739.↩
- 9
- Vgl. DDS, Bd. 21, thematisches Verzeichnis: VI.3. Entwicklungshilfe.↩
- 10
- Vgl. dazu die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit den Entwicklungsländern vom 29. Mai 1964, BBl, 1964, I, S. 1069–1094. Zum nachfolgenden Rahmenkredit vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 173, dodis.ch/31734.↩
- 11
- Zu den christlichen Missionen in Indien vgl. das BR-Prot. Nr. 471 vom 7. März 1966, E 1004.1(-) 1000/9 Bd. 707.1. Zu den Aktivitäten der Basler Mission in Ghana vgl. DDS, Bd. 22, Dok. 79, dodis.ch/30252. Zu der Mission «Pères blancs» in Ruanda vgl. den Bericht von H. K. Frey vom Juni 1964, dodis.ch/31361.↩
- 12
- Zu den Plänen des Verbands der schweizerischen Uhrenindustrie, in Indien Uhren herzustellen, vgl. das Schreiben von E. Serra an E. Stoppper vom 20. Januar 1965, dodis.ch/30925. Zur Frage der Ausbildung von kongolesischen Spezialisten für schweizerische Chiffriergeräte vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 42, dodis.ch/31525.↩
- 13
- Vgl. dazu den Bericht des Politischen Departements und des Volkswirtschaftsdepartements vom Januar 1964, dodis.ch/31917, S. 40–41; das BR-Prot. Nr. 458 vom 28. Februar 1964, dodis.ch/31666; das Exposé von R. Pestalozzi vom 28. Juni 1966, dodis.ch/31737 sowie das BR-Verhandlungsprot. der 79. Sitzung vom 13. November 1964, E 1003(-) 1994/26 Bd. 3, S. 1 f.↩
- 14
- Zu den sog. «Schwerpunktländern» vgl. Anm. 8.↩
- 15
- Zum Abkommen mit Indien über die privaten Hilfswerke vgl. das Schreiben von A. R. Lindt an R. Fässler vom 13. Oktober 1966, dodis.ch/30930.↩
- 16
- Zu Indien vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 74, dodis.ch/30929. Zu Peru vgl. z. B. das Schreiben von H. Hess an A. R. Lindt vom 19. November 1965, dodis.ch/31408. Für eine Übersicht über Projekte in Ruanda vgl. DDS, Bd. 22, Dok. 153, dodis.ch/30258, sowie das BR-Prot. Nr. 8 vom 4. Januar 1966, dodis.ch/31362. Zu Jordanien vgl. das BR-Verhandlungsprot. der 23. Sitzung vom 26. März 1965, dodis.ch/32010, S. 1.↩
- 17
- Vgl. DDS, Bd. 22, Dok. 96, dodis.ch/30149.↩
- 18
- Für eine Übersicht dazu vgl. Doss. E 2005(A) 1978/137 Bd. 346 (t.500.0; t.500.10; t.500.50 und t.500.510).↩
- 19
- Für eine Übersicht über die Thematik der Experten vgl. Doss. E 2005(A) 1978/137 Bd. 197 (t.400). Zur Frage der Entsendung von Experten nach Kuba vgl. die Notiz des Politischen Departements vom 31. März 1964, dodis.ch/30971. Zu Ruanda und zum Projekt TR AFIPRO vgl. das Protokoll vom 10. Februar 1964, dodis.ch/31356; der Bericht von H. K. Frey vom Juni 1964, dodis.ch/31361; das BR-Prot. Nr. 8 vom 4. Januar 1966, dodis.ch/31362; das BR-Prot. Nr. 1322 vom 15. Juli 1966, dodis.ch/31363; das BR-Prot. Nr. 1835 vom 21. Oktober 1966, dodis.ch/31364 sowie das BR-Verhandlungsprot. der 8. Sitzung vom 2. Februar 1965, E 1003(-) 1994/26 Bd. 3, S. 1. Zur Funktion des schweizerischen Beraters des ruandischen Präsidenten, H. K. Frey vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 89, dodis.ch/31353.↩
- 20
- Zur Frage der schweizerischen Experten in internationalen Organisationen vgl. für den Kongo DDS, Bd. 23, Dok. 103, dodis.ch/31503.↩
- 21
- Zum Einsatz von Freiwilligen in Dahomey, Kamerun und Tunesien vgl. das BR-Prot. Nr. 64 vom 10. Januar 1964, dodis.ch/30259; die Notiz des Politischen Departements vom 12. April 1965, dodis.ch/31741 sowie das BR-Prot. Nr. 398 vom 21. Februar 1964, E 1004.1(-) 1000/9 Bd. 682.2.↩
- 22
- Vgl. dazu DDS, Bd. 22, Dok. 158, dodis.ch/18988. Vgl. ferner das Schreiben von J.-A. Cuttat an F. T. Wahlen vom 16. Februar 1964, dodis.ch/31073; das BR-Prot. Nr. 1210 vom 3. Juli 1964, dodis.ch/31061; das Schreiben von A. R. Lindt an P. Micheli vom 9. Oktober 1964, dodis.ch/31064; das BR-Prot. Nr. 444 vom 8. März 1965, dodis.ch/31067; das Schreiben von R. Wilhelm an A. R. Lindt vom 18. April 1965, dodis.ch/31069; das BR-Prot. Nr. 7 vom 4. Januar 1966, dodis.ch/31071 und das Protokoll vom 26 Mai 1966, dodis.ch/31755, S. 11.↩
- 23
- Zu den Projekten in Kerala vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 74, dodis.ch/30929, Anm. 17.↩
- 24
- Vgl. die Notiz des Politischen Departements vom 20. Oktober 1962, dodis.ch/19046 sowie das Accord entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement de la République de Turquieconcernant la coopération technique pour le développement de l’industrie laitière turque dans les régions de Kars et d’Istanbul vom 22. Juni 1964, dodis.ch/18412.↩
- 25
- Vgl. Anm. 19 sowie die Notiz von R. Ulrich vom 19. Oktober 1966, dodis.ch/31365.↩
- 26
- Zur technischen Hilfe in Peru vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 158, dodis.ch/31347.↩
- 27
- Zur erstmaligen Unterstützung der International Development Association durch die Schweiz vgl. das BR-Prot. Nr. 1357, dodis.ch/31754 sowie das BR- Verhandlungsprot. der 45. Sitzung vom 15. Juli 1966, E 1003(-) 1994/26 Bd. 4, S. 10.↩
- 28
- Handschriftlich korrigiert aus unsere Industrie bzw. unsere Banken hier.↩
- 29
- Zum Investitionsschutzabkommen mit dem Kongo vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 94, dodis.ch/31502, Anm. 2. Zum Investitionsschutzabkommen mit Tansania vgl. das BR-Prot. Nr. 715 vom 23. April 1965, dodis.ch/32076. Zum Abkommen mit Dahomey zu Investitionsschutz, Handel und technischer Zusammenarbeit vgl. das BR-Prot. Nr. 1780a, dodis.ch/32071. Zum Investitionsschutz in Lateinamerika vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 130, dodis.ch/31582. Für eine Übersicht über die verschiedenen Investitionsschutzabkommen vgl. die Notiz vom 8. Januar 1968, dodis.ch/32000.↩
- 30
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 2292 vom 28. Dezember 1965, E 1004.1(-) 1000/9 Bd. 704.2.↩
- 31
- Zur Frage der Konsolidierungsabkommen vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 62, dodis.ch/31530.↩
- 32
- Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Entwurf eines Bundesbeschlusses betreffend den Abschluss von Schulden-Konsolidierungsabkommen vom 20. September 1965, BBl, 1965, II, S. 1201–1204.↩
- 33
- handschriftlich gestrichen.↩
- 34
- Zur Frage der Transferkredite vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 62, dodis.ch/30926, Anm. 2.↩
- 35
- Zum Vergleich mit anderen Ländern vgl. die Notiz von R. Pestalozzi vom 23. Mai 1966, dodis.ch/31738 sowie das Exposé von R. Pestalozzi vom 28. Juni 1966, dodis.ch/31737.↩
- 36
- Handschriftliche Anmerkung: Weiche Darlehen – Beteiligung IDA u. s. w.↩
- 37
- Zur Kennedy-Runde vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 1, dodis.ch/30938, Anm. 8.↩
- 38
- Zur UN CTAD vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 11, dodis.ch/31695.↩
- 39
- Vgl. BR-Prot. Nr. 1596 vom 20. September 1965, E 1004.1(-) 1000/9 Bd. 701.2 und BBl, 1965, II, S. 1206–1234.↩