Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 22, doc. 158
volume linkZürich/Locarno/Genève 2009
more… |▼▶2 repositories
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2003-03#1976/44#866* | |
Old classification | CH-BAR E 2003-03(-)1976/44 190 | |
Dossier title | Nepal (1960–1963) | |
File reference archive | t.941.1 • Additional component: Nepal |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2003-03#1976/44#87* | |
Old classification | CH-BAR E 2003-03(-)1976/44 32 | |
Dossier title | Nepal (1959–1963) | |
File reference archive | t.912.001 • Additional component: Nepal |
dodis.ch/18988 Interne Notiz des Politischen Departements1 Entwicklungsprojekte in Nepal
Zur Weiterführung der vom Schweizerischen Hilfswerk für aussereuropäische Gebiete (SHAG) in Nepal begonnenen Entwicklungsaktion und zur Ausführung bundeseigener Projekte für das laufende Jahr hat der Bundesrat beschlossen, den Betrag von 827’000 Franken zu bewilligen, nachdem er die Tätigkeit des SHAG in Nepal bereits im vergangenen Jahr mit 444’000 Franken unterstützt hatte. Er vereinbarte ferner, die in Nepal vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz seit Juni 1960 zu Gunsten der tibetanischen Flüchtlinge entfaltete Mission zu Lasten des Bundes zu übernehmen und weiterzuführen2. Zu diesem Zwecke hat er einen vorläufigen Kredit von 142’000 Franken und ausserdem ein zinsfreies, in zehn Jahren rückzahlbares Darlehen von 200’000 Franken gewährt, das als Starthilfe für den im Rahmen dieser Aktion geplanten Aufbau einer selbsttragenden Keimindustrie benötigt wird. Ein weiterer rückzahlbarer Kredit von 50’000 Franken soll der Errichtung eines Käselagerhauses in Kathmandu dienen.
Bereits seit 1957 ist das SHAG in Nepal tätig. Auf vielen Fachgebieten und vorab in den schwer zugänglichen und besonders bedürftigen Berggegenden hat es ein Werk entfaltet, das sowohl von der nepalesischen Regierung als auch vom Volke ausserordentlich geschätzt wird. Bis Ende 1962 hat der Bund die Leistungen des SHAG, die schon heute vielerorts durch die Selbsthilfe der lokalen Bevölkerung ergänzt werden, mit insgesamt 916’000 Franken unterstützt. Sie umfassen ein Molkereiprogramm in Kathmandu, ein Käsereiprogramm auf den Hochweiden des Himalaya und die Errichtung eines landwirtschaftlichen Zentrums in Jiri/Ostnepal. Dieses erste landwirtschaftliche Versuchszentrum für die Berggebiete Nepals besteht aus einer Zuchtstation für Wasserbüffel und Schweine, einem Zentrum für Futterbau, Forst- und Weidewirtschaft und schliesst ein umfassendes Förderungsprogramm für die umliegenden Täler auf Grund der in Jiri gemachten Erfahrungen ein. Ausserdem wurde in Jiri ein Spital gebaut und in Balaju bei Kathmandu eine Mechanikerwerkstätte eingerichtet, die auch die berufliche Ausbildung einheimischen Nachwuchses betreibt.
Heute gilt es, diese Aktionen weiterzuführen und auszubauen. Da das SHAG ausserstande ist, die dazu erforderlichen Mittel aufzubringen und vom Lande Nepal wegen seiner grossen Armut eine wesentliche finanzielle Leistung nicht erwartet werden kann, hat sich der Bund bereit erklärt, die Differenz zwischen den Gesamtkosten und der Eigenleistung des SHAG zu übernehmen. Zu vollen Lasten übernimmt er überdies ein Wald- und Weideprojekt zur Entwicklung geeigneter Berggebiete, sowie ein Tiefbauprojekt zum Ausbau der Wasserversorgung und zur Erstellung von Brücken. Die Ausführung auch dieser beiden bundeseigenen Projekte wird dem SHAG übertragen, das bereits erfahrene Experten auf dem Platze hat.
Im Interesse der Gesamtplanung und -leitung und um sich der gründlichen Erfahrung, über die das SHAG in Nepal verfügt, und seiner personellen Präsenz in diesem Lande zu bedienen, hat der Bund auch das zu Gunsten der dort befindlichen tibetanischen Flüchtlinge ausgearbeitete Entwicklungsprojekt dieser Organisation zur Durchführung übertragen.
Schätzungsweise an die 10’000 Flüchtlinge, die sich infolge der bekannten Ereignisse genötigt sahen, ihre Heimat zu verlassen, sind in Nepal geblieben, wo sie vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, gemeinsam mit dem Schweizerischen Roten Kreuz, betreut wurden. Schon früh erkannte man jedoch, dass es mit der sanitarischen und medizinischen Betreuung nicht sein Bewenden haben konnte, sondern dass es darum ging, die Flüchtlinge in die Wirtschaft des Gastlandes zu integrieren, damit sie mit der Zeit selbst für ihren Unterhalt aufkommen, ja an der Entwicklung Nepals mitwirken können. Die anfänglich rein humanitäre Aktion gewann damit zusehends den Charakter technischer Zusammenarbeit und sprengte so den üblichen Rahmen einer Rotkreuztätigkeit. Als daher das IKRK die Beendigung seiner Mission in Aussicht stellte, wandte sich die nepalesische Regierung, welcher an der Weiterführung der erfolgversprechenden Aktion durch ein neutrales Land gelegen war, an die Schweiz.
Im Auftrage des Dienstes für technische Zusammenarbeit wird nun das SHAG das Werk weiterführen, was die landwirtschaftliche und handwerkliche Ausbildung der Flüchtlinge betrifft, während sich das Schweizerische Rote Kreuz der humanitären Seite der Aktion annimmt. Doch soll sich das zu verwirklichende Projekt nicht einseitig auf die Flüchtlinge beschränken; vielmehr wird ganz besonderes Gewicht darauf gelegt, dass das Werk die Regionen, wo Tibetaner sich aufhalten, als Ganzes erfasst und damit in gleichem Masse auch Nepalesen zugute kommt.
Neben der Erschliessung von Hochtälern, die für die allseitige Entwicklung besonders günstige Voraussetzungen bieten, ist an die Förderung der in diesen Gegenden, namentlich unter den tibetanischen Flüchtlingen, bereits heimischen Teppichweberei gedacht. Ein Fachmann, zur Abklärung der damit verbundenen wirtschaftlichen Möglichkeiten nach Nepal entsandt, hat festgestellt, dass bei einer durchaus möglichen Qualitätsverbesserung und entsprechender Werbung allein in Europa jährlich die Produktion von 3000 Teppichwebern abgesetzt werden könnte, womit für rund 9000 Personen eine Existenzgrundlage geschaffen wäre. Soll die Aktion mit der Zeit selbsttragend werden, bedarf sie jedoch der nun gewährten Starthilfe.
Von allen diesen Projekten, die, gesamthaft betrachtet, dazu angetan sind, in absehbarer Zeit den Lebensstandard der Bevölkerung sichtbar zu heben, darf eine grosse Ausstrahlung auf die umliegenden Gebiete erwartet werden. Mögen die Bundesbeiträge, im Vergleich zum Werk, das vollbracht werden soll, gering erscheinen, so gilt es zu bedenken, dass bei der Genügsamkeit der einheimischen Bevölkerung mit einem Schweizerfranken in Nepal ein Mehrfaches von dem zu schaffen ist, was in Europa möglich wäre. Zur Durchführung der Projekte scheint sich unser Land besonders zu eignen, verfügt es doch in der Entwicklung solch unwegsamer Gebiete und Talschaften über eine grosse Erfahrung. Die eifrige Mitwirkung der nepalesischen Bevölkerung darf auf Grund der bisherigen Ergebnisse als gesichert betrachtet werden. Damit sind auch die Voraussetzungen gegeben, die verschiedenen Projekte später in nepalesische Hände zu übertragen und die finanzielle und personelle Beanspruchung unseres Landes stufenweise abzubauen3.
- 1
- E 2003-03(-)1976/44/32. Paraphe: RH. Diese Notiz wurde von H.-U. Rentsch verfasst.↩
- 2
- Vgl. Nr. 129, Anm. 8, in diesem Band.↩
- 3
- Vgl. DDS, Bd. 21, Dok. 123, dodis.ch/14754 sowie DDS, Bd. 22, Dok. 129, dodis.ch/18991 und das Schreiben von L. Boissier an F. T. Wahlen vom 12. Februar 1963 (dodis.ch/19000). Vgl. auch die Notiz von J. Burckhardt vom 25. August 1961 (dodis.ch/18997), das Schreiben von J. A. Cuttat an Burckhardt vom 16. Januar 1962 (dodis.ch/18998), das BR-Prot. Nr. 733 vom 18. April 1962 (dodis.ch/18999), das BR-Prot. Nr. 621 vom 29. März 1963 (dodis.ch/18992), das BR-Prot. Nr. 1145 vom 17. Juni 1963 (dodis.ch/19003) und das Schreiben von E. Mentha an A. R. Lindt vom 3. Juli 1963 (dodis.ch/19004).↩