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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 22, doc. 5
volume linkZürich/Locarno/Genève 2009
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001E#1976/17#4883* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(E)1976/17 615 | |
Titre du dossier | Freundschaftsvertrag mit der Schweiz (1959–1962) | |
Référence archives | B.14.21.1 • Composant complémentaire: Tunesien |
dodis.ch/30626 Interne Notiz des Politischen Departements1 Tunesien: Handelsabkommen, Abkommen über technische Zusammenarbeit und Freundschaftsvertrag2
Der tunesische Geschäftsträger Torgeman sprach gestern zur Erörterung verschiedener Fragen bei mir vor. Auf eine Unterredung mit dem Chef des Politischen Departements vor den Ferien Bezug nehmend3, gibt er seine Absicht bekannt, demnächst erneut um Audienz beim Herrn Bundespräsidenten nachzusuchen, um mit ihm das Gespräch über den Abschluss eines Handels abkommens, das den jetzigen provisorischen Zustand ersetzen sollte, fortzuführen. Beim gleichen Anlass möchte Torgeman die Diskussion über ein Abkommen betreffend die technische Zusammenarbeit wieder aufnehmen4. Tunesien wäre interessiert, mit schweizerischer Hilfe eine Hotelfachschule zu errichten. Man wäre auch gewillt, die Verwirklichung eines grösseren Staudammprojekts der Schweiz zu übertragen. Ich bemerke zu diesem letzten Punkt, dass sich hier nicht nur eine Frage der technischen Hilfe, sondern namentlich eine solche der Finanzierung stelle. Diese könne aber nicht von Staates wegen, sondern nur aus privater Quelle erfolgen. Eine Überwindung der Bizerta-Krise und eine politische Beruhigung wären natürlich geeignet, die eventuelle Investitionsbereitschaft schweizerischer Finanzgeber zu fördern.
Sollte man schweizerischerseits zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Handelsabkommen sowie über ein Abkommen betreffend die technische Zusammenarbeit bereit sein, wobei beide Materien nach Ansicht meines Gesprächspartners auch in einem einzigen Vertragswerk zusammengefasst werden könnten, so hält es Torgeman für denkbar, dass sich der «Secrétaire d’Etat au plan et aux finances»5 zur Leitung der tunesischen Delegation persönlich nach Bern begeben würde.
Torgeman stellt des weitern die Frage – die er eventuell auch beim Herrn Bundespräsidenten aufwerfen wird –, ob wir eigentlich immer noch geneigt seien, mit Tunesien den nun schon seit rund zwei Jahren erwogenen Freundschaftsvertrag zu schliessen. Ich antworte ausweichend, dass wir noch intern damit beschäftigt seien, gewisse Klauseln wirtschaftlicher Natur, die wir gern darin eingebaut hätten (Vermögens- und Investitionsschutz), zu formulieren. Wir hätten diese Arbeit noch nicht beenden können. Vielleicht liessen sich aber diese Klauseln auch in einen Handelsvertrag einfügen (wie dies in den Handelsabkommen mit Togo6 und Mali7 – was ich Torgeman nicht sage – bereits vorgesehen wird). – Es scheint mir, dass wir in der Frage des Freundschaftsvertrags keine Eile an den Tag legen sollten. Der heutige Moment – Bizerta-Krise, Interessenwahrung für Frankreich – ist dazu nicht ohne weiteres geeignet und könnte gerade jetzt als politische Manifestation gewertet und von Tunesien zu Propagandazwecken missbraucht werden. Anderseits ist auch den Interessen namentlich der Tunesienschweizer Rechnung zu tragen, denen der bei uns im Entwurf vorliegende Freundschaftsvertrag gewisse personelle und materielle Sicherungen bringen könnte.
Sofern Herr Bundespräsident Wahlen vorzöge, dass die vom tunesischen Geschäftsträger gewünschte Unterredung nicht mit ihm, sondern mit Herrn Bundesrat Schaffner oder dem Generalsekretär des EPD stattfinde, bittet Torgeman um entsprechende Benachrichtigung8.
- 1
- E 2001(E)1976/17/615. Paraphe: PO. Diese Notiz wurde von R. Probst zuhanden von R. Kohli verfasst.↩
- 2
- Handschriftliche Anmerkung von R. Probst auf angehefteter Karte: Minister Kohli. Ich nehme an, dass Sie diese Notiz dem Herrn B’präsidenten weitergeben werden. Für den Fall, dass er auch Herrn B’rat Schaffner dokumentieren möchte, liegt eine Kopie bei. Kopien dieser Notiz gingen überdies an die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements und den Delegierten für Technische Zusammenarbeit.↩
- 3
- Es ist unklar, ob hier auf ein Gespräch mit M. Petitpierre, der das Amt des Departementschefs bis zum 30. Juni 1961 bekleidete, oder mit dessen Nachfolger, F. T. Wahlen, verwiesen wird. Die zitierte Unterredung ist weder in den bezüglichen Handakten Petitpierres, E 2800(-)1990/106/21, noch in denjenigen Wahlens, E 2804(-)1971/2/40, dokumentiert.↩
- 4
- Ein Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Tunesischen Republik über den Schutz und die Förderung der Kapitalinvestitionen und ein Abkommen über die technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Tunesischen Republik wurden am 2. Dezember 1961 abgeschlossen. Vgl. BBl, 1962, I, S. 619–624. Beide wurden am 18. Dezember 1961 durch den Bundesrat genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen. Vgl. das BR- Prot. Nr. 2342 vom 18. Dezember 1961 (dodis.ch/30623). Vgl. dazu auch das Schreiben von H. Hess an W. Bossi vom 11. Dezember 1961 (dodis.ch/30625).↩
- 6
- Der Abschluss eines Handelsabkommens mit Togo wurde schweizerischerseits seit Anfang 1961 angestrebt. Vgl. z. B. das Schreiben von E. Moser an J. Burckhardt, den Vorort des Schweize rischen Handels- und Industrievereins und den Bauernverband vom 17. März 1961, E 2001(E)1976/17/614.Nach mehrjähriger Verzögerung, vgl. den Politischen Bericht Nr. 12 von G. de Keller an F. T. Wahlen vom 20. Juli 1963 (dodis.ch/30649) und das Schreiben von de Keller an E. Stopper vom 9. August 1963 (dodis.ch/30676), wurde das Abkommen über den Handelsverkehr, den Investitionsschutz und die technische Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Togolesischen Republik schliesslich am 17. Januar 1964 abgeschlossen. Vgl. AS, 1966, S. 1393–1398. Vgl. dazu auch das BR- Prot Nr. 1806 vom 30. September 1963 (dodis.ch/30672).↩
- 7
- Ein Handelsabkommen mit Mali wurde nach der Visite des malischen Handels- und Industrieministers im Mai 1961 projektiert. Vgl. z. B. die Notiz Entretien avec M. Hawaciré N’Douré, Ministre du Commerce et de l’Industrie du Mali von Moser an O. Long vom 24. Mai 1961, E 7110(-)1972/32/109.Die Verhandlungen wurden indes in der Folge nicht weitergeführt. Vgl. z. B. das Schreiben von A. Geiser an Stopper vom 2. Oktober 1962, E 7110(-)1973/41/118.↩
- 8
- Torgeman sprach am 11. September 1961 bei F. T. Wahlen vor. Vgl. das Schreiben von Probst an die Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements vom 19. September 1961, E 2001(E)1976/17/619.↩
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