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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 20, doc. 7
volume linkZürich/Locarno/Genève 2004
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2001E#1970/217#5891* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2001(E)1970/217 289 | |
Titolo dossier | Friedensvertrag mit Oesterreich (Staatsvertrag) (1948–1957) | |
Riferimento archivio | B.57.21.7 |
dodis.ch/10072 Der schweizerische Gesandte in Wien, R. Hohl, an den Generalsekretär des politischen Departements, A. Zehnder1 ÖSTERREICHS NEUTRALITÄTSERKLÄRUNG
Ich beehre mich, auf meine dem Departement gestern und heute auf schnellstem Wege zugestellten Mitteilungen über meine Besprechungen mit Botschafter Thompson und Staatssekretär Kreisky zur Frage der Gestaltung der österreichischen Neutralität Bezug zu nehmen2.
Meinen Mitteilungen über die Unterredung mit dem Amerikanischen Botschafter habe ich weiter nichts beizufügen. Herr Thompson war in seiner Stellungnahme sehr offen und ich hatte den Eindruck, dass es ihm erwünscht war, mir mit aller Deutlichkeit zu sagen, unter welchen Bedingungen Österreich Chancen haben werde, eine Anerkennung seiner Neutralität zu finden und seine Aufnahme in die UNO zu erwirken. Der Amerikanische Kongress könnte eine Garantieerklärung für Österreich überhaupt nur dann in Erwägung ziehen, meinte er, wenn Österreich der UNO bedingungslos beizutreten gedenke. Die Mitarbeit Österreichs an den europäischen Institutionen, insbesondere dessen Beitritt zum Europarat und zur Montan-Union bezeichnete Botschafter Thompson als sehr wünschbar.
Staatssekretär Kreisky empfing mich, trotzdem ich noch nicht Gelegenheit gehabt hatte, meine Antrittsvisite bei ihm zu machen, sehr freundlich. Auch er nahm zu den von mir aufgeworfenen Fragen äusserst freimütig Stellung.
In den Moskauer Besprechungen, so führte er aus, sei die Frage der Gestaltung der österreichischen Neutralität nicht vertieft worden. Molotow habe es als wünschenswert bezeichnet, dass Österreich künftig in der Neutralität die gleiche Linie verfolgen werde, wie die Schweiz. Darauf habe die österreichische Delegation erwidert, dass Österreich beabsichtige, im gegebenen Zeitpunkt seine Neutralität in Form einer Deklaration des Österreichischen Parlaments den Mächten bekanntzugeben. Es würde nun aber wohl kaum angehen, und wäre mit der Souveränität Österreichs schwer vereinbar, in dieser Deklaration auf die Haltung eines andern Staates, d. h. also der Schweiz, hinzuweisen. Österreich müsse sich vielmehr vorbehalten, als souveräner Staat den Inhalt seiner Neutralitätserklärung selbst zu bestimmen. In der Folge habe die österreichische Delegation über das von ihr geplante Vorgehen zwei Texte ausgearbeitet und der russischen Delegation unterbreitet. Die österreichische Delegation habe den Eindruck gehabt, dass Russland gegen dieses von Österreich geplante Vorgehen nicht viel einzuwenden habe. Eine eigentliche Diskussion ihrer Vorschläge sei aber nicht erfolgt. Sie finden die erwähnten Texte, die mir Herr Kreisky in äusserst entgegenkommender Weise überliess, in der Beilage3.
Vertraulich teilte mir Herr Kreisky sodann mit, dass in einer Besprechung des Österreichischen Gesandten in Stockholm4 mit dem Schwedischen Aussenminister5 dieser auf die schwedische Bereitschaft hingewiesen habe, die Aufnahme Österreichs in die UNO zu unterstützen. Mit der Zustimmung der Westmächte zu dieser Aufnahme sei aber nur dann zu rechnen, wenn Österreich seinen Beitritt bedingungslos anfordere. Auch Schweden selbst würde es gerne sehen, wenn Österreich nach seinem Beispiel an diese Aufnahme keine Bedingungen knüpfen würde.
Anders verhalte es sich mit den europäischen Organisationen. Staatssekretär Kreisky gibt sich zwar Rechenschaft darüber, dass die Westmächte den Beitritt Österreichs auch zu diesen Organisationen, insbesondere zum Europarat und zur Montan-Union gerne sehen würden, glaubt aber nicht, dass sie die Aufnahme Österreichs in die UNO davon abhängig machen werden. Österreich werde jedenfalls versuchen, diesen Organisationen fern zu bleiben. Persönlich gewann ich freilich den Eindruck, dass Österreich, sollten wider Erwarten die Westmächte doch insistieren, nicht zögern würde, auch in dieser Hinsicht Konzessionen zu machen. Wie Herr Kreisky in anderem Zusammenhang bemerkt hatte, ist Russland seinerseits zur Zeit so sehr daran interessiert, den Status Österreichs endgültig geordnet zu sehen, dass es sich bei «solchen Kleinigkeiten» kaum aufhalten würde.
Vorläufig noch offen ist die Frage, mit welchen andern Staaten Österreich der UNO beitreten wird. Russland ist der Auffassung, dass der ganzen Liste der Kandidaten, insgesamt vierzehn, bei diesem Anlass die Tore geöffnet werden sollen. Staatssekretär Kreisky hält es aber für ausgeschlossen, dass die Westmächte einem solchen Massenbeitritt zustimmen könnten. Österreich wird daher versuchen, Russland für ein stufenweises Vorgehen zu gewinnen. Es schwebt den zuständigen Stellen vor, dass für einmal der Kreis der Kandidaten auf Österreich und Finnland beschränkt werden sollte. Vielleicht sei es sogar möglich, Finnland unter ähnlichen Voraussetzungen wie Österreich der UNO beitreten zu lassen. Finnland, so meinte Herr Kreisky nebenbei, wäre wahrscheinlich glücklich, bei diesem Anlass ebenfalls die Anerkennung der Neutralität zu erhalten6.
Seine aufschlussreichen Mitteilungen über die Haltung Österreichs in der Neutralitätsfrage abschliessen, betonte Herr Staatssekretär Kreisky, dass die zuständigen österreichischen Stellen in ihren Verhandlungen mit Russland und den Westmächten über die Neutralität eine gewisse Verantwortung auch gegenüber der Schweiz fühlen. Österreich werde unsere besondere Lage immer im Auge behalten und jedenfalls nichts unternehmen, was unserer bewährten, ständigen Neutralität abträglich sein könnte. Er warf lachend die Frage auf, ob wir eigentlich nicht daran gedacht hätten, die heutige günstige Konstellation auszunützen, um von Sowjetrussland die formelle Anerkennung unserer Neutralität zu erwirken. Ich erwiderte, dass Russland ja unter den Signatarstaaten des Wiener Vertrages von 1815 figuriere. Man werde sich wohl in Bern an die Maxime halten «quieta non movere».
Vor meinem Weggehen gab Herr Staatssekretär Kreisky noch seiner lebhaften Empörung Ausdruck über die «unglaubliche Taktlosigkeit» Deutschlands, an dem für Österreich so bedeutungsvollen Tage der Wiedergewinnung seiner Freiheit in Wien einen Protestschritt in der Frage der deutschen Vermögenswerte in Österreich zu unternehmen. Deutschland beklage sich wegen mangelnden Einsatzes Österreichs in den Verhandlungen mit Moskau und den Westmächten zugunsten dieser Vermögenswerte. Wenn man aber bedenke, was Österreich unter Deutschland zu leiden hatte und welche schweren wirtschaftlichen und finanziellen Bürden ihm im Staatsvertrag selbst auferlegt worden seien, so sei es schwer, bei dieser Protestaktion nicht bitter zu werden. Deutschland habe wohl auch vergessen, dass es in Art. 3 des Deutschland-Vertrages7 sich ausdrücklich dazu verpflichtet habe, die Bestimmungen über die Behandlung des Auslandsvermögens in Österreich hinzunehmen «die in einem Abkommen enthalten sind, oder in dem zukünftigen Staatsvertrag mit Österreich getroffen werden». Wenn Deutschland schon nicht der Reihe der Gratulanten sich anschliessen wollte, so hätte es wenigstens mit seinen Rekriminationen einige Tage zuwarten können. – Es wäre schwer, Herrn Kreisky in diesem Punkt nicht zuzustimmen.
- 1
- Schreiben: E 2001(E)1970/217/289.↩
- 2
- Vgl. die Telegramme Nr. 5 und 6 der schweizerischen Gesandtschaft in Wien an das EPD. Nicht abgedruckt.↩
- 3
- Nicht abgedruckt.↩
- 6
- Österreich trat am 14. Dezember 1955 der UNO bei. Vgl. dazu den politischen Brief R. Hohls an A. Zehnder vom 20. Dezember 1955, E 2300(-)-/9001/525 (dodis.ch/10069). Am gleichen Tag sind auch folgende Staaten der UNO beigetreten: Albanien, Bulgarien, Ceylon, Finnland, Irland, Italien, Jordanien, Kambodscha, Laos, Libyen, Nepal, Portugal, Rumänien, Spanien und Ungarn.↩
- 7
- Der am 26. Mai 1952 in Bonn unterzeichnete Deutschland-Vertrag – auch Generalvertrag genannt –, welcher der Bundesrepublik weitgehend die Rechte eines souveränen Staates gibt, tritt erst nach Abschluss der Pariser Verträge am 5. Mai 1955 in Kraft. Zur Haltung der Schweiz gegenüber dem Deutschland-Vertrag vgl. insbesondere DDS, Bd. 19, Dok. 3, dodis.ch/9646 und Nr. 84 (dodis.ch/9647).↩