dodis.ch/65653Das Generalsekretariat des EDA an die schweizerische Botschaft in Seoul1
Telexverbindung Bern–Panmunjom
Zu Ihrem Schreiben vom 30. März 19872 können wir wie folgt Stellung nehmen:
Wir verkennen keineswegs, dass die Übermittlungen zwischen Bern–Seoul–Panmunjom langsam und vor allem für Ihre Botschaft mit erheblichen Umständen verbunden sind. Gegen die Einrichtung eines Telex bei der Delegation wäre an sich nichts einzuwenden. Nachdem das EDA für die Infrastruktur in Panmunjom aber nicht zuständig ist, müssten die Kosten für ein Telexgerät und das Abonnement von einer anderen Stelle getragen werden.
Problematisch ist demgegenüber die Frage des Chiffriergerätes. Wie Sie wissen, muss dessen Installation höchsten Sicherheitsanforderungen genügen. Dies einmal hinsichtlich Verwahrung und Bedienung, was die Existenz eines Kassenschrankes und das strikte Befolgen von Weisungen unseres Departementes voraussetzt; dann aber auch hinsichtlich der völkerrechtlichen Immunität der Lokalitäten. Chiffriergeräte, mittels denen der Zugang zum System unseres gesamten Aussennetzes erschlossen werden kann, dürfen grundsätzlich nur an schweizerischen Vertretungen eingerichtet werden, an denen dank den Bestimmungen der Wiener Konventionen3 Gewähr dafür besteht, dass weder das Gastland noch Angehörige anderer Staaten darauf Zugriff nehmen können.
Alle diese Anforderungen sind in Panmunjom nicht erfüllt: Die Delegation untersteht nicht der Weisungskompetenz des EDA, dieses ist auch für die Infrastruktur nicht verantwortlich. Vor allem aber entspricht die komplexe völkerrechtliche Stellung der Delegation in keiner Weise derjenigen einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Die Frage der Verbindungen zu Panmunjom ist schon vor einigen Jahren im Schosse des EMD geprüft worden. Die UNA gelangte damals in ihrem Schreiben vom 30. September 1982 zu den gleichen Schlüssen (vgl. Beilage).4
Wir bedauern, Ihnen auch heute keinen anderen Bescheid geben zu können, sind aber gerne bereit, allfällige andere Möglichkeiten zur Erleichterung der Übermittlungen zu prüfen.