Sprache: Deutsch
15.10.1993 (Freitag)
Der Pilotenaustausch mit Südafrika. Bericht über die Abklärungen der Geschäftsprüfungsdelegation vom 28.9.1993
Bericht (R)
Der Pilotenaustausch mit Südafrika 1983 bis 1988 entsprach einem militärischen Bedürfnis. Die Schweiz hat damit weder Neutralitätsrecht noch andere völkerrechtliche Verpflichtungen verletzt. Der Austausch hat aber den Vorrang der Politik vor Militär missachtet und damit die Zuständigkeitsordnung für die Bewilligung von Auslandreisen verletzt.
Aktenzeichen: 2310.1
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