Lingua: tedesco
16.3.1992 (lunedì)
Nr. 499. Teilweise Aufhebung des Bundesratsbeschlusses vom 18.12.1991 betreffend die gruppenweise vorläufige Aufnahme jugoslawischer Staatsangehöriger. Einbezug kroatischer Deserteure und Refraktäre in die gruppenweise vorläufige Aufnahme gemäss Bundesratsbeschluss vom 18.12.1991. Verlängerung der Ausreisefrist für jugoslawische und kroatische Staatsangehörige bis zum 30.4.1992
Verbale del Consiglio federale (PVCF)
Mit der Anerkennung von Kroatien und Slowenien, der Einstellung der Kriegshandlungen und der in absehbarer Zeit zu erwartenden Stationierung von UNO-Truppen ist heute die Lage im Krisengebiet soweit entschärft, dass den mit den Sonderregelungen begünstigten Personen die Rückkehr grundsätzlich zugemutet werden kann und die Sonderregelungen aufzuheben sind. Deserteure und Refraktäre werden hingegen in die gruppenweise vorläufige Aufnahme einbezogen.

Darin: Antrag des EJPD vom 9.3.1992 (Beilage).
Darin: Mitbericht des EDA vom 12.3.1992 (Beilage).
Darin: Stellungnahme des EJPD vom 13.3.1992 (Beilage).
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