▼▶2 collocazioni
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E2010A#1999/250#3484* | |
Titolo dossier | Allgemeines, vol. 3 (1989–1990) | |
Riferimento archivio | B.73.0 • Componente aggiuntiva: Chine |
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E2010A#1999/250#3411* | |
Titolo dossier | Allgemeines (1988–1990) | |
Riferimento archivio | B.15.21 • Componente aggiuntiva: Chine |
dodis.ch/55425
Notiz der Politischen Abteilung II des EDA1
Demarche des chinesischen Botschafters Cai Fangbo (C) bei Botschafter Simonin (SI), 3.4.1990
C [ai] bezieht sich auf den am 30.3.1990 in der NZZ erschienenen Artikel4 und erklärt, dass die Regierung in Peking ihn beauftragt habe, den schweizerischen Behörden folgendes vorzutragen (C[ai] liest einen Text vor, übergibt aber nichts Schriftliches).
Die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates ist ein grundlegendes Völkerrechtsprinzip, das sich aus der Souvernität eines Staates ergibt. Kein Staat hat das Recht, unter welchem Vorwand auch immer, sich in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen oder zuzulassen, dass von seinem Territorium aus Handlungen unternommen werden, die gegen die Sicherheitsinteressen eines anderen Staates gerichtet sind. Durch die Zulassung einer Sektion Schweiz der FDC an der Universität Zürich wird dieses Prinzip verletzt. Der Empfang der FDC-Vertreter durch einen Beamten des EDA sowie durch Parlamentsmitglieder stellt eine schwerwiegende Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Volksrepublik dar.5 Im Namen seiner Regierung ersucht er die schweizerischen Behörden, die FDC-Sektion in Zürich zu verbieten ebenso sei Behördenvertretern zu untersagen, Kontakte mit Mitgliedern der FDC zu pflegen.
Das Hauptziel dieser Front sei der Sturz der chinesischen Regierung. Bei den in Bern empfangenen Wan Runan und Chen Lichuan handelt es sich um Kriminielle, die von der Strafjustiz seines Landes verfolgt werden.
Es gehe hier nicht um Menschenrechte, sondern um fundamentale Prinzipien des Völkerrechts, deren Beachtung ein geordnetes Zusammenleben der Staaten erst ermögliche. Die chinesische Regierung bedaure das Vorgehen der offiziellen Schweiz und bittet, den oben formulierten Begehren Nachachtung zu verschaffen.
S[imonin] : Tatsächlich suchte die FDC um ein Treffen mit Bundesrat Felber nach. Wir haben es aber als opportun erachtet, FDC-Vertreter auf mittlerem, d. h. auf Niveau Sektionschef zu empfangen. Es ist unsere konstante Politik, und diese wird «erga omnes» verfolgt, Vertreter von Menschenrechtsorganisationen anzuhören, soweit diese tatsächlich menschrechtliche Anliegen vorzubrigen wünschen.
Die Schweiz und die VR-China haben unterschiedliche Konzepte über Menschenrechte und die staatliche Gewaltenteilung. Die Menschenrechte sind ebenso Bestandteil des Völkerrechts wie es z. B. das Nichteinmischungsgebot ist. Eine Intervention zugunsten der Menschenrechte wird von den meisten Staaten nicht als eine Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten betrachtet.
Die Beachtung der Menschenrechte ist eines der grundlegenden Probleme der Menschheit. Die Ereignisse auf dem Tienanmen-Platz vom vergangenen Juni haben sowohl die schweizerische Regierung als auch das Schweizer Volk mit tiefer Besorgnis erfüllt. Unsere Hoffnungen auf eine positive Entwicklung in China wurden enttäuscht.6
Das Prinzip der Gewaltenteilung verbietet es der Exekutive, dem Parlament Vorschriften bezüglich seines Verhaltens zu machen.
In der Schweiz gibt es die Vereinsfreiheit, die auch für Ausländer gilt. Solange eine Vereinigung keine Ziele verfolgt, die den Sicherheitsinteressen des Staates zuwiderlaufen, kann nicht gegen sie vorgegangen werden. Es ist zuzugestehen, dass es hier einen gewissen Ermessensspielraum gibt.
Wir nehmen daher die zum Ausdruck gebrachten Besorgnisse der chinesischen Regierung zur Kenntnis. Wir haben aber das Prinzip der Gewaltenteilung zu respektieren ebenso wie unsere eigene Gesetzgebung. Die schweizerische Regierung wird andererseits ihre Menschenrechtspolitik fortsetzen und weiterhin Menschenrechtsvereinigung anhören. Wir können m. a. W. dem Begehren der Volksrepublik in dieser Hinsicht (Vereinsfreiheit, Gewaltentrennung und Menschrechtspolitik) nicht nachkommen.
C[ai] antwortet, dass sein Land zwar eine andere Konzeption über die Menschenrechte hat, hier gehe es aber um die Verteidigung einer legalen Regierung. Wir müssen die fundamentalen Regeln des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen verteidigen. Er verstehe zwar das Prinzip der Gewaltenteilung, man hat aber auch dem Interesse der bilateralen Beziehungen Rechnung zu tragen. Wir legen grosses Gewicht auf die Beziehungen zwischen beiden Staaten, Beziehungen, die wir zu intensivieren wünschen, dazu müssen aber beide Seiten bereit sein. Wenn Sie mit den Kontakten zum FDC fortfahren, könnten sich andere Probleme in unseren Beziehungen ergeben.
S[imonin] : Die FDC setzt sich für mehr Demokratie und die Beachtung der Menschenrechte ein.
Die chinesischen Verantwortlichen haben bei der Niederschlagung der Studentenunruhen, die Ausdruck des Verlangens nach Demokratie waren, gewisse grundsätzliche Regeln verletzt. Die schweizerische Regierung musste so reagieren wie sie es getan hat. Dies kann von der anderen Seite als unfreundlich eingestuft werden. Wir pflegen eine lange Freundschaft mit Ihrem Land. Die Juni-Ereignisse blieben nicht ohne Einfluss auf den Charakter unserer Beziehungen. Es gibt aber keinen Grund zu glauben, dass wir an der Fortführung guter Beziehungen nicht interessiert wären.
Das Gespräch verlief auf korrekte Art, blieb aber ein ausgesprochener «Dialogue de sourds».
- 1
- CH-BAR#E2010A#1999/250#3484* (B.73.0). Diese Notiz wurde von Christian Hauswirth, dem für Asien zuständigen Mitarbeiter der Politischen Abteilung II, verfasst und unterzeichnet. Kopien gingen an den Vorsteher des EDA, Bundesrat René Felber, den Direktor der Politischen Direktion, Staatssekretär Klaus Jacobi, den Direktor der Direktion für Völkerrecht, Botschafter Matthias Krafft, den für Menschenrechtsfragen zuständigen Sektionschef der Direktion für Völkerrecht, Jean-Daniel Vigny, den Chef der Politischen Abteilung II, Botschafter Pierre-Yves Simonin, den Delegierten des Bundesrats für Handelsverträge, Botschafter Pierre-Louis Girard, die schweizerische Botschaft in Peking sowie an den Verfasser selbst.↩
- 2
- Nationalrat Martin Bundi und Ständerat Franco Masoni.↩
- 4
- Ernst Kux: «Föderation für ein demokratisches China in der Schweiz», in: NZZ vom 30. März 1990, S. 24. ↩
- 5
- Am Treffen nahmen die Präsidenten der aussenpolitischen Kommissionen des Ständerats, Franco Masoni, und des Nationalrats, Martin Bundi, sowie weitere Nationalratsmitglieder und mit grosser Wahrscheinlichkeit der Chef des Diensts für Menschenrechte der Politischen Direktion des EDA, Jean-Daniel Vigny teil, vgl. dazu dodis.ch/60932.↩
- 6
- Zu den Auswirkungen der politischen Ereignisse in China im Juni 1989 auf die bilateralen Beziehungen mit der Schweiz vgl. dodis.ch/55409 und dodis.ch/57006. Vgl. ferner DDS 1990, Dok. 22, dodis.ch/55586 sowie die Zusammenstellung dodis.ch/C1714. ↩