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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 26, doc. 54
volume linkZürich/Locarno/Genève 2018
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1987/78#554* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1987/78 148 | |
Dossier title | BG über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (1973–1975) | |
File reference archive | B.41.10.1 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110#1984/70#95* | |
Old classification | CH-BAR E 7110(-)1984/70 16 | |
Dossier title | Allgemeines (1973–1973) | |
File reference archive | 290 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2005A#1985/101#832* | |
Old classification | CH-BAR E 2005(A)1985/101 576 | |
Dossier title | Allgemeines (1973–1975) | |
File reference archive | t.400 |
dodis.ch/38420
Der Direktor der Handelsabteilung, P. R. Jolles, an den Direktor des Bundesamts für Industrie, Gewerbe und Arbeit des Volkswirtschaftsdepartements, A. Grübel1
FREMDARBEITERREGELUNG: BUNDESKONTINGENT/STAGIAIRES
Wir danken Ihnen für den Einbezug in Ihre Umfrage vom 26. November 19732 und beantworten Ihre Fragen wie folgt:
Zu Ziffer 1
Gesuche von Führungskräften, die Angehörige von EFTA-Staaten sind und sich auf Art. 16 der EFTA-Konvention3 berufen können, fallen nicht unter die Beschränkungsmassnahmen4. Sie sind mit Rücksicht auf unsere staatsvertraglichen Verpflichtungen aus der EFTA-Konvention unbedingt zu bewilligen. Es ist uns nicht möglich, die in nächster Zeit eingehenden Gesuche zu beziffern, doch nehmen wir an, dass sie sich im bisherigen Rahmen halten werden.
Der Bundesrat hat am 5. März5 zustimmend davon Kenntnis genommen, dass Gesuche von Angehörigen Grossbritanniens und Dänemarks zulasten des BIGA-Kontingents zu bewilligen seien, sofern sie den Kriterien von Art. 16 der EFTA-Konvention entsprechen und solange diese Praxis nicht zu ernsthaften Schwierigkeiten führt. Derartige Gesuche werden voraussichtlich so wenig zahlreich sein, dass auch bei der vorgesehenen strikten Durchführung der Beschränkungsmassnahmen noch nicht von ernsthaften Schwierigkeiten gesprochen werden kann. Es sollte ihnen deshalb stattgegeben werden.
Zu Ziffer 2
Wir sind mit der von Ihnen vorgesehenen Verteilung des Bundeskontingentes einverstanden.
Zu Ziffer 3
Die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Beschränkung auf 375 Bewilligungen sind im In- und Ausland gravierend. Auf Grund der Äusserungen, die uns von ausländischen diplomatischen Vertretungen und Amtsstellen zugegangen sind, ist die Gefahr von Retorsionsmassnahmen ernst zu nehmen, und zwar nicht nur von den USA und Frankreich6, sondern u. a. auch von Deutschland, Italien und Japan. Deutschland könnte sich beispielsweise hiefür sogar auf eine Vereinbarung über Niederlassungsfragen vom 19. Dezember 19537 berufen, in der festgehalten worden ist: «Bei der fremdenpolizeilichen Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen wird dafür Sorge getragen, dass die Verwirklichung der die gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen bestimmenden gemeinsamen Grundsätze nicht beeinträchtigt wird». Diese Vereinbarung ist in den jährlichen Protokollen zum Handelsabkommen Schweiz-Deutschland8 jeweils bekräftigt worden.
Da es für die Mutterhäuser von entscheidender Bedeutung ist, in ihre ausländische Tochterunternehmen zumindest leitende Angestellte delegieren zu können, würden derartige Retorsionsmassnahmen die Tätigkeit schweizerischer Unternehmen im Ausland schwer treffen. Andererseits behindern die Beschränkungen der Zulassung von Führungskräften, Forschern und Spezialisten die Konzentration der Unternehmenstätigkeit in der Schweiz auf wenig personalintensive Bereiche. Im In- wie im Ausland werden somit Bestrebungen erschwert, die sich gerade mit Rücksicht auf die schweizerische Fremdarbeiterpolitik aufdrängen. Es sollte deshalb unseres Erachtens möglich gemacht werden, im Rahmen einer sinnvollen Durchführung des Stabilisierungsversprechens nötigenfalls über die vorgesehene Zahl von 375 Bewilligungen hinauszugehen. Die Art Ihrer Fragestellung – Verzicht auf aussenwirtschatliche Interessen oder Verzicht auf Einhaltung des Stabilisierungszieles – scheint uns zu extrem, um akzeptierbar zu sein.
Zu Ziffer 4
Die Probleme im Bereich der Stagiaires-Bewilligungen sind u. E. weitgehend einer zu wenig differenzierten Statistik zuzuschreiben. Das EPD hat in einem Schreiben vom 12. November 19739 an den Vorsteher des EVD vorgeschlagen, die Stagiaires inskünftig statistisch gesondert auszuweisen, sodass sie bei den Berechnungen über die Stabilisierung nicht mitgezählt werden müssen. Herr Botschafter Probst hat diesen Vorschlag in einer Notiz vom 21. November 197310 an Herrn BundesratBrugger, von der auch eine Kopie Herrn Dr. Pedotti zugestellt worden ist, unterstützt. Solange dieser Vorschlag nicht abgeklärt ist, sollte u. E. die Frage der Stagiaires-Bewilligungen nicht mit dem Stabilisierungsversprechen verhängt werden. Wir sind uns allerdings klar, dass eine derartige gesonderte Behandlung nur insoweit zu rechtfertigen ist, als es sich tatsächlich um Stagiaires zu Ausbildungszwecken und nicht um Umgehungen der Beschränkungsmassnahmen handelt.
- 1
- Schreiben (Kopie): CH-BAR#E7110#1984/70#95* (270). Verfasst von S. Arioli. Kopie an P. R. Jolles, K. Jacobi, P. Languetin, R. Probst, E. Moser, H. Hofer, M. Lusser, M. Krell und H. Lüthi.↩
- 2
- Schreiben von A. Grübel vom 26. November 1973, dodis.ch/40856.↩
- 3
- Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) vom 4. Januar 1960, AS, 1960, S. 590–614, hier S. 602 f. Vgl. dazu DDS, Bd. 21, Dok. 47, dodis.ch/15943, sowie DDS, Bd. 26, Dok. 58, dodis.ch/15944.↩
- 4
- Vgl. dazu DDS, Bd. 26, Dok. 62, dodis.ch/38425, bes. Anm. 6.↩
- 5
- BR- Prot. Nr. 406 vom 5. März 1973, CH-BAR#E1004.1#1000/9#792*.↩
- 6
- Vgl. dazu das Schreiben von Ch. Müller an J.-P. Bonny vom 27. August 1974, dodis.ch/38707.↩
- 7
- Niederschrift zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über Niederlassungsfragen vom 19. Dezember 1953, AS, 1983, S. 1077–1079.↩
- 8
- Handelsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland vom 2. Dezember 1954, AS, 1954, S. 1261–1278.↩
- 9
- Schreiben von P. Graber an E. Brugger vom 12. November 1973, dodis.ch/40818.↩
- 10
- Notiz von R. Probst an E. Brugger vom 21. November 1973, dodis.ch/39452.↩
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