Langue: allemand
5.10.1968 (samedi)
Tätigkeiten schweizerischer Banken in den USA; Besuch in Bern von Mr. Vinson, Assistant Attorney General, Washington
Notice (No) • confidentiel
Die Schweiz sollte im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten den amerikanischen Rechtshilfegesuchen weitestgehend nachkommen, bei einem schweizerisch-amerikanisches Rechtshilfeabkommen muss darauf bestanden werden, dass die amerikanische Seite beim Problem des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes und des Bankgeheimnisses Verständnis zeigt.
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