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21.9.1998 (Montag)
96.3452 Abschaffung des Bankgeheimnisses
96.3452 Abolition du secret bancaire
96.3452 Abolition du secret bancaire
Motion (Mo)
Die Aufhebung von Artikel 47 des Bankengesetzes und damit des Bankgeheimnisses wird gefordert. Befürworter des Vorstosses sehen darin ein überholtes Relikt, das Missbrauch und Geldwäsche fördere und der Schweiz international schade. Gegner warnen vor Risiken für Finanzplatz, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Der Bundesrat betont den Schutz der Privatsphäre und die bestehenden Ausnahmen für Strafverfolgung, womit die Motion auf Empfehlung des Bundesrats abgelehnt wird.
Darin: Motion von Jean Ziegler vom 1.10.1996 (Beilage).
Darin: Stellungnahme des Bundesrates vom 20.11.1996 (Beilage).
Darin: Diskussion vom 21.9.1998 (Beilage).
Darin: Motion von Jean Ziegler vom 1.10.1996 (Beilage).
Darin: Stellungnahme des Bundesrates vom 20.11.1996 (Beilage).
Darin: Diskussion vom 21.9.1998 (Beilage).
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