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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1994, doc. 35
volume linkBern 2025
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
| Archival classification | CH-BAR#E2023A-01#2005/37#4164* | |
| Dossier title | Arbenz Peter, Brigadier, Inspecteur Général, United Nations Protection Force-Observateurs (UNPROFOR), Band 1 (1994–1994) | |
| File reference archive | o.713-81(1) |
dodis.ch/67800Der Direktor der Direktion für internationale Organisationen, Botschafter Nordmann, an den Vorsteher des EDA, Bundesrat Cotti1
Zwischenbericht zum Stand der Mission Arbenz bei der UNPROFOR in ex-Jugoslawien2
1. An seiner Sitzung vom 23. März 1994 hat der Bundesrat beschlossen, Brigadier Arbenz der UNPROFOR als Generalinspektor zur Verfügung zu stellen.3 Arbenz hat seine Mission am 1. April 1994 für 6 Monate aufgenommen. Im Monat Oktober gedenkt er, in der Schweiz seinen Schlussbericht zu verfassen.4 Eine Verlängerungsmöglichkeit für seine Mission im gegenseitigen Einvernehmen ist im Notenwechsel mit der UNO vorgesehen.5 Nach 2 Monaten im Einsatz meinte Arbenz, dass eine Verlängerung nicht nötig bzw. nicht opportun sei.6
2. Das Mandat von Brigadier Arbenz umfasst – dies pro memoria – folgende Aufgaben: Untersuchung der Truppenführung, Abklärung der operationellen Effizienz, Überprüfung der Logistik, vorbeugende Massnahmen gegen organisatorische und disziplinarische Mängel, Überprüfung der geltenden Richtlinien und Verfahren innerhalb der UNPROFOR, Berichterstattung über die Beziehungen der Truppe zur Lokalbevölkerung und das Wohlbefinden der Wehrmänner in- und ausserhalb des Dienstes sowie die Beurteilung der Zusammenarbeit mit den humanitären Organisationen. Generell meldet Arbenz dem Force Commander alle Probleme, die er bei seinen Besuchen bei Truppe und Stäben feststellt.7
3. Laufende Zwischenberichte von Arbenz über seine Arbeit werden jeweils auch der DIO zur Kenntnis zugestellt und sollen schliesslich in den Schlussbericht zu Handen der UNO Eingang finden.8 Wie weit uns seine sämtlichen Berichte zugehen können, hängt von der Vertraulichkeit zu Gunsten der UNO ab, die einem gewissen Interpretationsspielraum untersteht. Immerhin kann aus den uns bisher zugegangenen Unterlagen, auch wenn sie erst einzelne Mosaiksteine darstellen, festgestellt werden, dass unser Kenntnisstand über die UNPROFOR dadurch nachhaltig verbessert wird.
4. Es hat sich gezeigt, dass die direkte Unterstellung unter den Force Commander, General Bertrand de Lapresle, sowie die offensichtlich gut gelungene Integration in die UNPROFOR Arbenz erstklassige unmittelbare Einblicke in den ganzen Betrieb und die oberste Leitung der Operation gestatten. Arbenz hat eine Ombudsmann-ähnliche Funktion entwickelt, die ihm erlaubt, die Aktionsfähigkeit der UNPROFOR auf allen Gebieten nachhaltig zu fördern. Er ist auch zum lokalen Ansprechpartner der UNPROFOR-Verantwortlichen für deren Anliegen gegenüber der Schweiz geworden. Zum Beispiel hat er kürzlich telefonisch in Bern das Anliegen der Entminungsverantwortlichen, möglichst schnell über die von der Schweiz für die Entminung in ex-Jugoslawien gespendeten Fr. 500 000.– verfügen zu können, anhängig gemacht.9 Über unsere Mission New York wird nun die rasche Freistellung dieses (von der Schweiz bereits einbezahlten) Betrags weiterverfolgt.10
5. Arbenz wird assistiert durch den Schweizer Major Emanuel Bessler, einen ehemaligen IKRK-Delegierten.11 Dieses Team hat sich bestens bewährt.
6. Zum Schluss einige interessante, einstweilen vertraulich zu behandelnde, Erkenntnisse aus diversen Unterredungen mit Brigadier Arbenz:
– Dringende Notwendigkeit, in der UNPROFOR die im Schweizer Militär bewährten sog. «Kommandoakten» zur allgemeinen Regelung der Führung und des Dienstbetriebs einzuführen (Instrument für die in einer internationalen Force besonders heikle «corporate culture»).
– Die Gefahr, dass Blauhelme, wie in Bosnien häufig geschehen, zu Geiseln werden, ist nur zu vermeiden durch «ausreichende» Bewaffnung (gewisse Relativierung des klassischen Konzepts der leichten Bewaffnung). Zudem haben die Einheiten die grössten Verluste zu verzeichnen, die nicht zurückschiessen. Trotzdem muss Blauhelm Blauhelm bleiben: Die reine Selbstverteidigungsdoktrin darf nicht überschritten werden, auch beim gelegentlichen Einsatz der NATO-Luftwaffe nicht (die ja in der Tat bisher nur für äusserst beschränkte «chirurgische» Schläge zum Zuge kam).
– Wie bei vielen anderen Peacekeeping-Operationen fügt sich die zivile Komponente (zur Zeit noch 650 von ursprünglich etwa 2000 Personen) relativ schlecht in die militärisch dominierten Strukturen ein und ist schwerer zu kontrollieren (Koordination über gemeinsame Briefings).
– Arbenz hat auch bei der UNPROFOR die ungenügende vorvertragliche Absicherung von rasch aufzubauenden UNO-Operationen – anfängliche Fehler und Unzulänglichkeiten sind nachher nur schwer geradezubiegen – festgestellt. Er plädiert daher sehr für die rasche Verwirklichung des UNO-«Stand-by forces project».12
7. Es kann jetzt schon gesagt werden, dass Arbenz der UNO für die zukünftige Führung und Organisation von Peacekeeping-Operationen bahnbrechende Dienste geleistet hat. Es kann angenommen werden, dass die Institution des «Force Inspector general» Schule machen wird.
- 1
- CH-BAR#E2023A-01#2005/37#4164* (o.713-81(1)). Diese Notiz wurde vom Chef der Sektion Vereinte Nationen und internationale Organisationen, Anton Thalmann, verfasst und vom Direktor der Direktion für internationale Organisationen (DIO), Botschafter François Nordmann, unterzeichnet und richtete sich an den Vorsteher des EDA, Bundesrat Flavio Cotti.↩
- 2
- Vgl. dazu auch die Zusammenstellung dodis.ch/C2582.↩
- 3
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 558 vom 23. März 1994, dodis.ch/67421. Am selben Tag fand anlässlich des offiziellen Arbeitsbesuchs von Bundesrat Cotti bei UNO-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali in New York der Notenwechsel über den Einsatz von Brigadier Peter Arbenz statt.↩
- 4
- Für den Schlussbericht vom 20. Oktober 1994 vgl. dodis.ch/67882.↩
- 5
- Für die Verbalnote der ständigen Beobachtermission der Schweiz bei der UNO in New York an UNO-Generalsekretär Boutros-Ghali vgl. den Anhang des BR-Prot. Nr. 558 vom 23. März 1994, dodis.ch/67421.↩
- 6
- Vgl. das Schreiben von Brigadier Arbenz an die Direktion für Verwaltungsangelegenheiten des EDA vom 15. Juli 1994, CH-BAR#E2023A-01#2005/37#4164*(o.713-81(1)).↩
- 7
- Für die Aufgaben von Brigadier Arbenz vgl. den Anhang des BR-Prot. Nr. 558 vom 23. März 1994, dodis.ch/67421.↩
- 8
- Für die Zwischenberichte vgl. die Dossiers CH-BAR#E2023A-01#2005/37#4162* bis CH-BAR#E2023A-01#2005/37#4164*(o.713-81(1)), daraus bspw. dodis.ch/67918 und dodis.ch/67919. Für den Schlussbericht vom 20. Oktober 1994 vgl. dodis.ch/67882.↩
- 9
- Am 5. Juli 1994 bewilligte Bundesrat Cotti den entsprechenden Antrag der DIO, vgl. dodis.ch/69589.↩
- 10
- Vgl. dazu das Dossier CH-BAR#E2023A-01#2005/37#4163* (o.713-81(1)).↩
- 11
- Für die Anstellungsverfügung des EDA von Major Manuel Bessler vom 3. Mai 1994 vgl. CH-BAR#E2023A-01#2005/37#4162* (o.713-81(1)).↩
- 12
- Das Projekt der Stand-by forces war Teil des Berichts An Agenda for Peace Preventive diplomacy, peacemaking and peace-keeping. Report of the Secretary-General pursuant to the statement adopted by the Summit Meeting of the Security Council on 31 January 1992 vom 17. Juni 1992, UN doc. A/47/277. Zu den Möglichkeiten einer schweizerischen Beteiligung am Projekt vgl. die Notiz der DIO über das Gespräch mit den Projektbeauftragten des UNO-Sekretariats vom Dezember 1993, dodis.ch/64910.↩
Relations to other documents
| http://dodis.ch/70754 | see also | http://dodis.ch/67800 |
Tags
United Nations Protection Force (UNPROFOR) (1992–1995)


